Trauerhilfe
Schneider GmbH
Jena
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,50 |
1,50 |
| I.
Sachanlagen |
1,50 |
1,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.704,69 |
6.508,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
370,58 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.334,11 |
6.508,64 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.650,30 |
8.632,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.356,49 |
15.142,38 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,01 |
25.000,01 |
| II.
Verlustvortrag |
33.632,25 |
36.564,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.981,94 |
2.932,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.650,30 |
8.632,24 |
| B.
Rückstellungen |
2.382,67 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.973,82 |
14.342,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.356,49 |
15.142,38 |
Anhang
Trauerhilfe Schneider GmbH
Jena
Nach § 264 HGB sind neben dem Jahresabschluss die
folgenden zusätzlichen Angaben zu machen:
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 267 Abs. 1 HGB verzichtet.
II. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
dem differenzierten Schema des § 266 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
III. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Saldovorträge zum 1. Januar 2007 entsprechen
den Ansätzen zum 31. Dezember 2006. Die
Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr.
1 HGB ist gewahrt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurden die
Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Im Einzelnen
wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angewendet:
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurden sofort abgeschrieben.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten werden mit Ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
Die Rückstellungen sind für betriebliche
Steuern und Abschlusskosten gebildet worden.
Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
- Verlustvortrag zum 31. Dezember 2006 33.632,25
€
- Jahresüberschuss 2007 2.981,94 €
- Bilanzverlust zum 31. Dezember 2007 30.650,31
€
- davon durch Eigenkapital gedeckt 25.000,01 €
- Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
5.650,30 €
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2007 erfolgte die
Geschäftsführung durch die
Geschäftsführerin:
Petra Schneider, Jena
Die Geschäftsführerin ist allein
vertretungsberichtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Jena, 26. November 2009
Die Geschäftsführung
__________________________
Petra Schneider
|