Birk
GmbH
Schweinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
113.279,00 |
65.777,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
997.623,82 |
984.448,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.747,44 |
14.678,41 |
| Aktiva |
1.126.650,26 |
1.064.904,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
700.959,37 |
647.624,77 |
| B.
Rückstellungen |
182.020,00 |
188.640,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
243.670,89 |
228.639,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
226.885,26 |
212.872,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
16.785,63 |
15.767,22 |
| Passiva |
1.126.650,26 |
1.064.904,18 |
Angaben
unter der Bilanz
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| ausschüttungsgesperrter
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen |
6.634,00 |
29.552,00 |
sonstige Berichtsbestandteile
Birk GmbH, Großhandel mit Berufs- und
Arbeitskleidung sowie mit Artikeln für Arbeitsschutz
und Arbeitssicherheit, Schweinfurt
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:
Firma: Birk GmbH
Großhandel mit Berufs- und Arbeitskleidung,
sowie Artikel für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Firmensitz: Schweinfurt
Registergericht: Handelsregister Schweinfurt
Register-Nr.: HR B 0328
Der Jahresabschluss der Birk GmbH ist auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des dritten
Buches des Handelsgesetzbuches in der aktuellen Fassung und
den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer "kleinen
Kapitalgesellschaft" gem. § 267 Abs. 2 HGB
auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
größenabhängigen Erleichterungen des
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Für die Aufstellung der Bilanz wird die
Gliederung gem. § 266 Abs. 1
Satz 2 HGB zugrunde gelegt.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt gem. § 275 Abs. 2 HGB in der
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen
Vermögens- und Schuldposten erfolgt unter Beachtung
der handelsrechtlichen Vorschriften.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden, werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre
zugrunde gelegt, wenn sich nicht ein abweichender
Zeitraum, in dem sie voraussichtlich genutzt werden
können, ergibt.
Die
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die handelsrechtliche
Nutzungsdauer entspricht der branchenüblichen
Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen. Die
Abschreibungen werden grundsätzlich linear
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend den
ertragsteuerlichen Regelungen bewertet.
Die unter den
Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den
zum Bilanzstichtag niedrigeren Tagespreisen bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt. Das strenge
Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Bei einigen Debitoren sind
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
besteht kein Wertberichtigungsbedarf.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit dem Nennwert angesetzt.
Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten werden gem. § 250
HGB gebildet und zeitanteilig aufgelöst.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag wird unter dem
Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
nicht vorgenommen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den vertraglich
vereinbarten Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Eigenkapital
Der Bilanzgewinn entwickelt sich zum 31.12.2023 in
Höhe von EUR 679.389,44.
Pensionsrückstellung
Die Bildung der Rückstellung für
Pensionsverpflichtungen erfolgt auf der Basis
finanzmathematischer Berechnungen der
Versicherungsgesellschaft.
Gemäß dem Verrechnungsgebot ist der
Zeitwert des berechneten Deckungsvermögens in
Höhe von EUR 293.395,00 mit der
Pensionsrückstellung mit einem Erfüllungsbetrag
in Höhe von EUR 399.238,00 verrechnet, sodass
sich zum 31.12.2023 ein handelsrechtlicher
Rückstellungsbetrag nach Saldierung in Höhe von
EUR 104.782,00 ergibt.
Die Pensionsrückstellung ist nach der
PUC-Methode (Projected-Unit-Credit-Method) dem
Deckungskapitalverfahren, Passiv Primat, bewertet. Bei der
Ermittlung der Rückstellung wurden folgende
Berechnungsparameter angesetzt:
Rechnungszins 1,78 %
Fluktuation keine
Rechnungstrend 2,00 %
Biometrische Annahmen Richttafeln 2023 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern
zum 31.12.2023 ergeben sich in Höhe von
EUR 16.785,63 (im Vorjahr EUR 15.767,22).
Angaben zu den Restlaufzeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr belaufen sich auf EUR 264.808,59 (im
Vorjahr EUR 281.461,30).
IV. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr.
3a HGB)
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus:
Bezeichnung
EUR
Mietverträge (Grundstücke)
- Jahreswert -
34.800,00
Leasingverträge (KFZ-Leasing 1 Fahrzeug)
4.875,42
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (§ 285
Nr. 7 HGB)
Im Geschäftsjahr werden 22 Arbeitnehmer
durchschnittlich beschäftigt.
Mitglieder der Geschäftsführung (§
285 Nr. 9 HGB)
Zum Geschäftsführer ist Herr Eberhard Birk,
Kaufmann, bestellt:
Von der Anwendung der Schutzklausel des § 286
Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.
Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten
Beträge (§ 285 Nr. 28 HGB)
Zum 31.12.2023 bestehen ausschüttungsgesperrte
Beträge in Höhe von EUR 6.634,00 aus dem
Unterschiedsbetrag der Pensionsverpflichtung
gemäß § 253 Abs. 6 HGB.
V. Vorschlag für die Verwendung des
Ergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB)
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu
verrechnen und den damit entstandenen Bilanzgewinn auf neue
Rechnung
vorzutragen.
VI. Unterschrift gem. § 245 HGB
Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form am
22.11.2024 von dem Gesellschafter-Geschäftsführer
festgestellt.
Eberhard Birk, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024
festgestellt.
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