Schulzendorfer Elektro GmbH
Schulzendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.453.984,25 |
1.547.699,25 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
2,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.273.149,12 |
1.359.114,12 |
| III.
Finanzanlagen |
180.832,63 |
188.582,63 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.103.752,35 |
2.566.992,04 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
217.954,25 |
430.807,16 |
| II.
Wertpapiere |
1.300.000,00 |
858.267,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
585.798,10 |
1.277.917,53 |
| Aktiva |
3.557.736,60 |
4.114.691,29 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.625.454,01 |
2.919.579,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
750.000,00 |
750.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.400.487,31 |
1.400.487,31 |
| III.
Bilanzgewinn |
474.966,70 |
769.091,75 |
| davon
Gewinnvortrag |
119.091,75 |
352.939,72 |
| B.
Rückstellungen |
847.044,41 |
1.088.932,39 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.238,18 |
32.179,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
23.238,18 |
32.179,84 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
62.000,00 |
74.000,00 |
| Passiva |
3.557.736,60 |
4.114.691,29 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Schulzendorfer Elektro GmbH hat ihren Sitz in
Schulzendorf und ist beim Registergericht Cottbus unter der
Registernummer HRB 9399 CB eingetragen.
Der Jahresabschluss der Schulzendorfer Elektro GmbH,
Schulzendorf ist nach den für sie geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetztes
aufgestellt worden. Die Erstellung des Jahresabschlusses
erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
(BilRUG).
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Absatz 1 HGB auf.
Die Postenbezeichnungen wurden den Bedürfnissen
der Gesellschaft angepasst.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis 800,00 €werden im Zugangsjahr entsprechend den
steuerlichen Regelungen voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf
Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens nur bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung durchgeführt.
Eine verlässliche Ermittlung des beizulegenden
Zeitwertes zum Stichtag war für gewerblich bzw.
vermögensverwaltend tätige GmbH & Co. KGs nur
zum Teil möglich. Diese wurden soweit der beizulegende
Zeitwert nicht zu ermitteln war, mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten ausgewiesen.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Die
Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden
höchstens mit den Anschaffungskosten bzw. unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die
liquiden Mittel wurden mit ihrem Bestand zum
Nennwert in die Bilanz aufgenommen.
Die
Pensionsrückstellungen wurden aufgrund der
vertraglichen Versorgungszusagen gebildet. Die Bewertung
der Pensionsrückstellungen erfolgte nach anerkannten
Grundsätzen der Versicherungsmathematik als Barwert
der bis zum Bilanzstichtag erdienten Rentenanwartschaft und
laufenden Pensionen.
Sie wurden nach den Vorschriften des § 253
Absatz 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt und mit dem von der
Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt
(§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB) mit 1,78%, abgezinst.
Für Rückstellungen für
Altersvorsorgeverpflichtungen ist gemäß §
253 Abs. 6 HGB in jedem Geschäftsjahr der
Unterschiedsbetrag zwischen den Rückstellungen, die
auf der Basis des durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren berechnet wurden, und
der Rückstellungen, die auf der bisherigen Basis der
vergangenen sieben Geschäftsjahren berechnet worden
wäre, zu ermitteln. Der
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs.
6 HGB beträgt 17.830,00 €. Gewinne dürfen
nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der
Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren
Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und
abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem
Unterschiedsbetrag entspricht.
Entsprechend den Pensionsverträgen wurden keine
Gehaltssteigerungen berücksichtigt. Rentenanpassungen
sind mit 1,3% bzw. 2,0% eingerechnet worden. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln
2018 G (sog. Generationentafeln) von Prof. Dr. Klaus
Heubeck angewandt.
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise
durch Vermögensgegenstände gesichert, die
verpfändet worden sind. Die
Vermögensgegenstände dienen ausschließlich
der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem
Zugriff übriger Gläubiger entzogen
(Deckungsvermögen). Sie wurden nach den
BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Absatz 2 Satz 2 HGB) im
Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden
Verpflichtungen verrechnet.
Das verrechnete Deckungsvermögen ist nach §
253 Absatz 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert zu
bewerten. Die Bewertung der Kommanditanteile erfolgte
soweit der beizulegende Zeitwert nicht zu ermitteln war zu
Anschaffungskosten. Die
Rückdeckungsversicherungsansprüche wurden mit dem
Aktivwert angesetzt.
Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB
werden die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung
und aus dem zu verrechnenden Vermögen innerhalb des
Finanzergebnisses verrechnet.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden zum Stichtag mit dem von der
Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen Zinssatz abgezinst.
Als Zinssatz wird der durchschnittliche
laufzeitadäquate Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres wurden
durchschnittlich 3 Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführer:
Herrn Thomas Troppens, Elektroingenieur, Schulzendorf
Herrn Thomas Audien, Elektroingenieur, Schulzendorf
geführt.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von
besonderer Bedeutung eingetreten.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Schulzendorf, 26.06.2024
gez.
Thomas Troppens
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2024
festgestellt.
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