FOKUMA-Tech GmbH
Ernst-Dreefs-Straße 15, 96364 Marktrodach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FOKUMA-Tech GmbHMarktrodachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Für eine klare und übersichtliche Darstellung wurden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt. Geschäftsvorfälle, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a HGB bewertet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 2. Bewertungsmethoden Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 253 Abs.1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen erfolgt die Abschreibung linear. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden. Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum Nominalwert bewertete Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). II. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. 2. Forderungen an Gesellschafter Bei den unter den sonstigen Forderungen ausgewiesenen Forderungen an Gesellschafter handelt es sich um Forderungen des laufenden Geschäftsverkehrs. Die Forderungen sind unverzinslich. 3. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr beträgt TEUR 51. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt TEUR 75. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von TEUR 3 und solche aus sozialer Sicherheit in Höhe von TEUR 1 enthalten. 4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter Bei den unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern handelt es sich um Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs. Die Verbindlichkeiten werden verzinst. III. Sonstige Angaben 1. Organe Geschäftsführer: Martina Wich-Kleylein Klein, kfm. Leiterin 2. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Marktrodach, 3. Juni 2011 gez. Geschäftsführung
Martina Wich-Kleylein Klein Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.06.2011 |
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