Felix Wüst GmbHLiquidiert

91077 Hetzles, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 2068
Eingetragen
20.8.1991
Branche
Großhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnEinzelhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Der Einzel- und Großhandel mit Obst und Gemüse und anderen Lebensmitteln. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen oder vertreten, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Seher Wüst
seit 15.5.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

120.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Felix Wüst GmbH Obstgroßhandel

Hetzles

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 17.634,14 20.131,14
II. Finanzanlagen 294.938,31 297.879,37
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 4.459,00 2.760,00
II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände 56.629,13 63.200,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks 40.309,99 86.732,45
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 50.732,71 25.782,78
464.703,28 496.485,86

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 61.355,03 61.355,03
II. Kapitalrücklagen 180.000,00 180.000,00
III. Verlustvortrag - 267.137,81 - 264.918,02
IV. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -24.949,93 -2.219,79
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 50.732,71 25.782,78
B. Rückstellungen 353.719,00 341.241,00
C. Verbindlichkeiten 110.984,28 155.244,86
464.703,28 496.485,86

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft hat nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB Rechnung zu legen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Soweit erforderlich, wurde ein am Bilanzstichtag niedrigerer beizulegender Wert angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Bewegliche Anlagegütergüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € wurden sofort abgeschrieben, bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von 410 € wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und wurden in vollem Umfang abgeschrieben.

Die Bewertung der Warenbestände erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert aktiviert. Zweifelhafte und uneinbringliche Posten wurden wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes durchgeführt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag, welcher nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen KSt-Guthaben § 37 KStG mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 949,19 €.

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat sich zur Zahlung von Pensionen oder anderen Altersruhebezügen verpflichtet.

Die Ermittlung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen erfolgte mit Hilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens unter Einbeziehung angemessener Lohn- und Gehaltssteigerungen, Zinssatz und Berücksichtigung der Sterbetafel. Die Berechnung des versicherungsmathematischen Gutachtens erfolgte nach dem Heubeck-Verfahren.

Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:

Zinssatz: 6,00 %

Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0,00 %

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Haftungsverhältnisse nach 251 HGB und 268 Abs. 7 HGB

Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

4. Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde mit einem Jahresfehlbetrag von -24.949,93 € aufgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird dem Verlustvortrag in Höhe von -267.137,81 € hinzugerechnet.

Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen

Von der Möglichkeit, die Eigenkapitalanteile von Wertaufholungen in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

In der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2016 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung, den Jahresfehlbetrag dem Verlustvortrag hinzuzurechnen, angenommen.

5. Sonstige Angaben

Angaben zur Geschäftsführung

Als Geschäftsführer ist Herr Peter Wüst, Kaufmann, bestellt.

Gewährte Kredite und Vorschüsse an Geschäftsführer

Zum Ende des Geschäftsjahres bestand ein Verrechnungskonto gegenüber dem Geschäftsführer in Höhe von -91.703,46 €.

Angaben zu bilanziellen Beziehungen mit den Gesellschaftern

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG):

Ausleihungen: 0,00 €

Forderungen: 0,00 €

Verbindlichkeiten: 91.703,46 €

Rangrücktrittsvereinbarung

Der Gesellschafter hat mit der Gesellschaft eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen, wonach er mit seinen Forderungen gegenüber der Gesellschaft im Range dergestalt hinter alle anderen Gläubiger zurücktritt, dass er Zahlungen auf diese Forderungen nur aus künftigen Jahresüberschüssen, einem Liquidationsüberschuss oder sonstigem Vermögen der Gesellschaft verlangen kann.

Insofern wurde bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Hetzles, 29.07.2016

Gez. Peter Wüst/Geschäftsführer

Felix Wüst GmbH
Obstgroßhandel

Datum der Feststellung: 18.08.2016

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