Herstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gunter Geithner GmbH
Unteranger 10, 07646 Laasdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
René Raddatz seit 17.1.2017 | Prokura |
Gunter Geithner seit 10.4.2006 | Geschäftsführer |
Petra Geithner seit 10.4.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gunter Geithner GmbHLaasdorfJahresabschluss nach HGB zum 31. Dezember 2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die Gunter Geithner GmbH hat ihren Firmensitz am Unteranger 10 in Laasdorf (Deutschland) und ist beim Amtsgericht Jena im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 207108 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (= BilRUG), sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gliederung der Bilanz entspricht der Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen nach Angabe der Geschäftsführung weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden stetig angewendet. Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern angesetzt. Die Nutzungsdauern der branchenspezifischen Sachanlagen orientiert sich an den steuerlichen Abschreibungstabellen für den Wirtschaftszweig "Maschinenbau"; im Übrigen erfolgt eine Orientierung an der steuerlichen AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter. Dem regelmäßigen "Mehr-Schicht-Betrieb" in der Produktion wird durch den Ansatz abgekürzter Nutzungsdauern Rechnung getragen. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und -minderungen berücksichtigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Jahr ihres Zugangs sofort mit ihrem vollen Wert abgeschrieben; ihr Abgang nach fünf Jahren wird unterstellt. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden einzeln mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag bewertet (§ 253 (4) HGB). Erforderliche Zuschreibungen gemäß § 253 (5) HGB wurden, soweit erforderlich, vorgenommen. Die Kassenbestände und Bankguthaben wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. Die nach handelsrechtlichen Grundsätzen in den Jahren 2006 bis 2013 gebildeten Sonderposten für Investitionszulage/-zuschüsse zum Anlagevermögen werden gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB fortgeführt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Aktivierung eines sich insgesamt ergebenden aktiven latenten Steuerpostens wurde in Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 274 Abs. 1 HGB nicht vorgenommen. III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages. Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Bildung der Sonderposten für Investitionszuschüsse und Investitionszulage zum Anlagevermögen erfolgte gemäß §273 i.V.m. § 247 Abs. 3 HGB (IDW Gutachten HFA 1/1984). Die Investitionszulage/-zuschüsse wurden entsprechend der realisierten begünstigten Investitionen in den Sonderposten mit Rücklageanteil eingestellt. Sie stellen wirtschaftlich eine Anschaffungskostenminderung auf die begünstigten Zugänge des Anlagevermögens dar und werden ratierlich analog zu den Abschreibungen der begünstigten Wirtschaftsgüter aufgelöst. Zur Abdeckung der Pensionsverpflichtungen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen, die an die Pensionsberechtigten verpfändet wurden. Der beizulegende Zeitwert gemäß § 255 Abs. 4 Satz 4 HGB beträgt zum 31.12.2023 TEUR 780. Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine Buchgrundschuld in Höhe von TEUR 500 und die Sicherungsübereignung der finanzierten Vermögensgegenstände besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die üblichen Eigentumsvorbehalte gesichert. Die Sonstigen Verbindlichkeiten sind unbesichert. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen nicht. IV. Übrige Angaben Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr die Kaufleute: - Herr Gunter Geithner, Stadtroda, - Frau Petra Geithner, Stadtroda. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Einzelprokurist der Gesellschaft ist Herr René Raddatz, Jena. Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft, ermittelt entsprechend § 267 Abs. 5 HGB, unverändert 26,3 Mitarbeiter. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Gesamtbetrag von TEUR 47.
Laasdorf, den 28. Juni 2024 Gunter Geithner Petra Geithner Geschäftsführer Geschäftsführerin Sonstiger BerichtsteilAngaben zur Feststellung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31. Juli 2024. |
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