Monterosso GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans-Jörg Dr. Rotberg seit 1.4.2019 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Dr. Hans-Jörg RotbergMonterosso GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brockhaus Private Equity Verwaltungs GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGBilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Brockhaus Private Equity
Verwaltungs GmbH (BPE Verwaltungs GmbH) für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010
wurde unter Anwendung der Vorschriften des HGB und des
GmbHG aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei den Finanzanlagen werden die Beteiligungen zu Anschaffungskosten angesetzt. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB Rechnung getragen. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Forderungen gegen einzelne Coinvest-Gesellschaften werden kumuliert ausgewiesen. Die Sonstigen Rückstellungen werden jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen abzudecken. Die Verbindlichkeiten sind zum Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegen einzelne Coinvest-Gesellschaften werden kumuliert ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Rückstellungen weisen die Kosten
für die Geschäftsbesorgung in Höhe von TEUR
5 (Vorjahr: TEUR 5) sowie Kosten für die Erstellung
von Jahresabschluss und Steuererklärung in Höhe
von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) aus. Alle Rückstellungen
haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind
daher nicht abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Gesellschaften, deren unbeschränkt haftende
Gesellschafterin die BPE Verwaltungs GmbH
Die Geschäftsführung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.10.2011 |
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