Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 18735
Vorher
Frölich Haustechnik GmbH
Eingetragen
9.11.2022
Branche
Wärme- und KältehandelTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und KlimatechnikGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Gegenstand
Das Betreiben eines Unternehmens der Heizung- und Sanitärbranche und alle damit in Zusammenhang stehenden geschäftlichen Haupt- und Nebentätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Simon Koop
seit 9.11.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
33.33%
Marc von Pruski
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Germany
8.500 €
33.33%
Germany
8.500 €
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Frölich Haustechnik GmbH

Löhne

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 144.627,00  
I. Sachanlagen 142.627,00  
II. Finanzanlagen 2.000,00  
B. Umlaufvermögen 492.228,96 37.019,78
I. Vorräte 313.080,85 11.715,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 114.939,90 2.747,89
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 64.208,21 22.556,87
Aktiva 636.855,96 37.019,78

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 149.102,01 19.573,45
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 5.426,55  
III. Jahresüberschuss 129.528,56 -5.426,55
B. Rückstellungen 111.413,98 1.750,00
C. Verbindlichkeiten 376.339,97 15.696,33
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 376.339,97 15.696,33
davon gegenüber Gesellschaftern 1.338,02  
Summe Passiva 636.855,96 37.019,78

Anhang

 I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Firma lautet Frölich Haustechnik GmbH. Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht Bad Oeynhausen. Die HR B - Nummer lautet: 18735.

 II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der geänderten Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015 (BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264  ff HGB.

Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben (§ 265 (2) HGB).

Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Es wurden die damit verbundenen Erleichterungen in vollem Umfange in Anspruch genommen.

Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.

I II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen. Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind pro-rata-temporis abgeschrieben worden.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.

Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB zu berücksichtigen waren.

Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert. Notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden berücksichtigt. Die Vorschriften des § 256 a HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.

Sonstige Vermögensgegenstände und Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw. niedrigeren Teilwert angesetzt.

Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennbetrag. Die Vorschriften des § 256 a HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253 (2) HGB greift nicht.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem. § 253 (1) HGB.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden liegen nicht vor.

Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m. § 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.

Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB sind nicht anzusetzen.

Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB ist nicht zu berücksichtigen.

Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.

 IV. Sonstige Angaben

Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 12 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt.

Während des gesamten Geschäftsjahres 2023 waren die Herren Alexander Frölich und Simon Koop Geschäftsführer der Frölich Haustechnik GmbH.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung werden die Vorschriften der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Löhne, den 06.02.2025;

gez. Alexander Frölich


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2025 festgestellt.

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