Zimmermann
GmbH
Walldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.842,00 |
23.483,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
117,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.840,00 |
23.366,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
180.673,32 |
159.594,18 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
6.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
178.163,08 |
153.089,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.510,24 |
504,91 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.279,60 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
187.794,92 |
183.077,18 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
20.946,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.053,90 |
-25.627,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
26.225,70 |
29.681,09 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.279,60 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
14.949,00 |
31.053,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
161.281,12 |
131.078,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
160.318,03 |
120.779,92 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.564,80 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
187.794,92 |
183.077,18 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2010
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Zimmermann GmbH wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften der Handelsgesetzbücher
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 HGB festgesetzten
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a HGB wurden in Anspruch
genommen und Offenlegung des Jahresabschlusses.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für immaterielle
Vermögensgegenstände die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden nicht aktiviert (§ 248 Abs. 2 HGB).
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG
nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter:
a) Zugänge ab 2010
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis 410,-- € wurden im Zugangsjahr
in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 410,-- € wurden
über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben
oder
b) Zugänge bis 2009
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 150,-- € wurden sofort in
voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
von mehr als 150,-- €, aber nicht mehr als 1.000,--
€, wurde ein Sammelposten gebildet und
gleichmäßig über 5 Jahre gewinnmindernd
aufgelöst.
Der Anlagenspiegel wird nicht offengelegt.
Vorräte
Das Bewertungsvereinfachungsverfahren für
gleichartige Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens wurde in Anspruch genommen (§
256 HGB).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere des
Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden
Zeitraum nicht an.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Das Guthaben und Kassenbestände wurden zum
Nominalbetrag angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben.
Erläuterungen zu einzelnen Positionen der
Bilanz
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen umfassen
sämtliche Risiken, soweit sie im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbar waren.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Die Gesellschaft ist buchmäßig
überschuldet. Das bedeutet jedoch nicht
notwendigerweise, dass auch Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt. Eine Prüfung
dahingehend kann nur im Rahmen einer besonderen
Überschuldungsprüfung erfolgen, für die
andere Bewertungsgrundsätze als die des Handelsrechts
gelten. Der Gesellschaft und der Geschäftsleitung sind
die §§ 64, 71 und 84 des GmbH-Gesetzes bekannt.
C. Ergänzende Angaben
(1) Geschäftsführung
Geschäftsführer im abgelaufenen
Berichtsjahr war Herr Karl Johann Zimmermann.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2012 festgestellt.
|