ACE Auto
Center Elmshorn GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.315,00 |
24.294,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.315,00 |
24.294,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
550.674,95 |
503.667,88 |
| I.
Vorräte |
475.042,09 |
362.100,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.344,76 |
11.958,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65.288,10 |
129.608,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
510,01 |
1.091,94 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
203.009,67 |
187.141,09 |
| Aktiva |
764.509,63 |
716.194,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
228.009,67 |
212.141,09 |
| davon
Verlustvortrag |
212.141,09 |
119.720,81 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
203.009,67 |
187.141,09 |
| B.
Rückstellungen |
9.100,00 |
9.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
755.409,63 |
707.094,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
70.299,78 |
68.047,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
660.109,85 |
614.047,79 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
550.375,21 |
544.995,50 |
| Summe
Passiva |
764.509,63 |
716.194,91 |
Anhang
GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
für das
Kalenderjahr 2023
ACE - Auto Center Elmshorn GmbH
Anhang zum 31.Dezember 2023
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des am
01. Januar 1986 in Kraft getretenen
Bilanzrichtlinien-Gesetzes erstellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- oder Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapital-gesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerlichen
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Unternehmung wurde auf der
Grundlage der neuen Rechnungslegungs-vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GMBH- Gesetzes zu beachten.
Soweit immaterielle Anlagewerte erworben wurden,
wurden diese zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie
der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 1.000,00 EUR wurden im Jahr des
Zugangs vollständig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sofern ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen bestehen, wurden entsprechende
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde auf der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen entsprechend der steuerlichen Regelungen nach
dem Teilwertverfahren durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen -soweit diese
erforderlich waren -beinhalten die das vorherige
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung,
Aufwendungen für Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen decken - soweit
erforderlich - die erteilten Versorgungszusagen in vollem
Umfang.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Ergebnisverwendung - §§ 268bs. /325 Abs. 1
/ 326 HGB
Der Jahresfehlbetrag beträgt nach
15.465,24 EUR.
Er wird -nach Verrechnung mit eventuellen
Verlustvorträgen bzw. zuzüglich eventueller
Gewinnvorträge -auf neue Rechnung vorgetragen.
Geschäftsführerin - § 285 Nr. 10 HGB
Frau
Karen von Bergen
Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
- § 285 Nr. 9 c HGB / 42 Abs. 3 GmbHG
- bestehen in Höhe von 546.360,05 EUR
Als Ausgleich für die Überschuldung
übernimmt Frau Karen von Bergen die persönliche
und uneingeschränkte Haftung für die nicht durch
das Firmenvermögen gedeckten Verbindlichkeiten der
GmbH.
Diese Haftung ist vorläufig befristet bis zum
30.01.2026.
Hamburg, den 17.01.2025
gez.
Karen von Bergen, (Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2025
festgestellt.
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