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Masterplan Informationsmanagement GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften des BilMoG erstellt. Ergänzend waren die Vorschriften des EGHGB und des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrundegelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 3 Satz 1 HGB verzichtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00, aber nicht mehr als EUR 410,00 wurden sofort abgeschrieben. Diese an und für sich allein steuerrechtliche Regelung zur Abschreibung von GWG´s konnte aus Gründen der materiality für Zwecke der vorliegenden Handelsbilanz übernommen werden. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen an Personengesellschaften zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Soweit notwendig, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Der Kassenbestand sowie die Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Vom Wahlrecht des Ausweises aktiver latenter Steuern wurde Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Für passive latente Steuern wurde eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet; § 249 Abs. 1 HGB. Dabei wurden nur temporäre, nicht aber quasi-permanente Wertunterschiede berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tagessätze über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Angaben zu Einzelposten der Aktiva Eine Darstellung der Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte in einem Bruttoanlagespiegel unterbleibt gemäß § 274a HGB. Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände des Sach- und Finanzanlagevermögens erfolgte zu deren Anschaffungskosten. Auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen waren ebenfalls nicht vorzunehmen. Die Bewertung der Vorräte erfolgte gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit deren Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern sich zum Bilanzstichtag niedrigere Tageswerte ergaben, wurden diese angesetzt. Eine verlustfreie Bewertung wurde vorgenommen. Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind zum Bilanzstichtag nicht auszuweisen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für geleisteten Aufwand späterer Jahre angesetzt. Aktive Steuerabgrenzungen wurden zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 2.314,57 berücksichtigt. Angaben zu Einzelposten der Passiva Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2016 festgestellt. Der Jahresabschluss wurde nach vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Weitergehende Angaben i. S. v. § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB unterbleiben gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz HGB. Im Berichtsjahr war eine Rückstellung für latente Steuern in die Bilanz einzustellen. Der Gesamtbetrag der per 31.12.2015 ausgewiesenen latenten Steuern beträgt EUR 620,79. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 30,18. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen nicht. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 17.492,65 (Vorjahr: EUR 48.414,27). Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Der Geschäftsführer ist stets alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit. Im Vorjahr an den Geschäftsführer ausgezahlte Tantiemevorschüsse wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr vollständig mit abzurechnenden Tantiemeansprüchen verrechnet bzw. an die Gesellschaft zurückgezahlt. Die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers unterbleibt nach § 286 IV HGB. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 4.293,78. Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, den 12.08.2016 gez. Mark Kumar Bose, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2016 festgestellt. |
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