FLT Handel & Service GmbH

Rottkamp 2, 48653 Coesfeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 11748
Eingetragen
17.8.1992
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Vertrieb von Farben und Lacken, Klebern und Putzen, sowie von in Bau- und Heimwerkermärkten nachgefragten Waren aller Art und das Erbringen aller im Zusammenhang hiermit stehender Service-, Beratungs-, Vermittlungs-, Marketing- und sonstiger Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Hannig
seit 24.6.2024
Prokura
Jens Ostendorf
seit 15.7.2019
Geschäftsführer
Jan Ostendorf
seit 8.1.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FLT Handel & Service GmbH

Coesfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Angaben

2. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

I. Allgemeine Angaben

II. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

III. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

3. Erläuterungen zu Bilanzposten

I. Erläuterungen zu Bilanzposten - AKTIVA

II. Erläuterungen zu Bilanzposten - PASSIVA

III. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten

4. Sonstige Angaben

5. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ausweis (wahlrechte) sowie Anlagenspiegel

I. Bilanz - AKTIVA

II. Bilanz - PASSIVA

III. Ausweis(wahlrechte)

1. Allgemeine Angaben

Die FLT Handel & Service GmbH hat ihren Sitz in Coesfeld und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld (HRB Reg.Nr. 11748).

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

2. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

I. Allgemeine Angaben

Durch das BilRUG wurden grundsätzlich die in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Posten "außerordentliche Erträge" und "außerordentliche Aufwendungen" sowie dementsprechend die Zwischenergebnisse "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" und "außerordentliches Ergebnis" gestrichen. Eine weitere Änderung des Gliederungsschemas der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Einfügung eines Zwischenergebnisses "Ergebnis nach Steuern" zwischen dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" und dem Posten "sonstige Steuern" sofern erforderlich. Unter Berücksichtigung der Geschäftsvorfälle in der Berichts- und Vergleichsperiode folgt hieraus allerdings keine geänderte Darstellung.

II. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 250; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut € 250 nicht übersteigen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 250 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Geschäfts- oder Firmenwerte, die nach dem 31. Dezember 2015 aktiviert wurden und bei denen die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über einen typisierten Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand erfasst. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen.

Unverzinsliche und niedrigverzinsliche Ausleihungen werden mit dem Barwert bzw. die übrigen Ausleihungen mit dem Nominalwert bilanziert.

Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.

Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB.

Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren Zeitwerten angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet:

Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

III. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rentenverpflichtungen sind zum Barwert angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

3. Erläuterungen zu Bilanzposten

I. Erläuterungen zu Bilanzposten - AKTIVA

Anlagevermögen

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestehen keine entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte (Vorjahr: T€ 0).

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 weist das Anlagevermögen der Gesellschaft nur die Beteiligung an der französischen Renaulac Gruppe mit T€ 18.960 (Vorjahr: T€ 18.960). Diese Beteiligung ist mit den ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt. Weitere Werte sind nicht im Anlagevermögen enthalten. Daher wird kein Anlagenspiegel aufgestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

II. Erläuterungen zu Bilanzposten - PASSIVA

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte Stammkapital beträgt € 25.565. Die Gesellschaft hat einen Ergebnisabführungsvertrag mit der J.W. Ostendorf GmbH & Co. KG, Coesfeld abgeschlossen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Personalrückstellungen für Jubiläumszuwendungen, Prämien und Abfindungen. Ferner wurde eine Rückstellung für die Erstellung der Steuererklärungen gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

III. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten

Zum Abschlussstichtag bestehen keine derivativen Finanzinstrumente. Dies gilt ebenfalls für die Vergleichsperiode.

4. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Es waren in der Berichtsperiode 36 Mitarbeiter, in der Vergleichsperiode 33 Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestanden keine Haftungsverhältnisse für welche Pfandrechte gewährt oder sonstigen Sicherheiten abgegeben wurden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstigen finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 nicht.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Eine Angabe des von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ist unter Anwendung von § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB i.V.m. § 285 Nr. 17 HGB unterblieben.

Gesellschafter und Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Hempel A/S mit Sitz in Kopenhagen, Dänemark, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.

Der Konzernabschluss ist am Sitz dieser Gesellschaft in Kopenhagen erhältlich und wird elektronisch in Dänemark bekannt gemacht.

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

 

Coesfeld, den 25. Juli 2022

FLT Handel & Service GmbH

Die Geschäftsführung

5. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Ausweis (Wahlrechte)

I. Bilanz

Aktiva

Bilanzposition 31.12.2021 31.12.2020
Finanzanlagen 18.960.179 18.960.179
Sachanlagen 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 603.845 1.037.772
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 2.956.566 1.510.240
Sonstige Vermögensgegenstände 8.991 7.205
Liquide Mittel 192.757 166.669
Aktive Rechnungsabgrenzung 1.081 3.247
Summe Aktiva 22.723.419 21.685.312

PASSIVA

Bilanzposition 31.12.2021 31.12.2020
Stammkapital 25.565 25.565
Bilanzgewinn 3.353.260 3.353.260
Steuerrückstellungen 0 0
Sonstige Rückstellungen 89.348 94.353
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 247.815 266.454
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 18.850.316 17.783.910
Sonstige Verbindlichkeiten 157.115 161.770
Summe Passiva 22.723.419 21.685.312

III. Ausweis(wahlrechte)

Gesetzliche Anforderung Bezeichnung Ausweis Bilanz Ausweis GuV
§ 268 Abs. 1 HGB Bilanzgewinn/-verlust -Ausweis Gewinn-/Verlustvortrag X
§ 272 Abs. 1 Satz 2 1. HS HGB Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten "Eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen; der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen. X
§ 272 Abs. 1 Satz 2 2. HS HGB Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten "Eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen; der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen. X
§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Absatz 3 Satz 5 (Anlagevermögen) und 6 (Finanzanlagen) sind jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. X
§ 277 Abs. 3 Satz 2 HGB Erträge/Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen X
§ 277 Abs. 5 Satz 1 HGB Erträge aus der Abzinsung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" und Aufwendungen gesondert unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen. X
§ 277 Abs. 5 Satz 2 HGB Erträge aus der Währungsumrechnung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen. X
§ 284 Abs. 3 Satz 3 HGB Zu den Abschreibungen sind gesondert folgende Angaben zu machen:
1. die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs,
2. die im Laufe des Geschäftsjahrs vorgenommenen Abschreibungen und
3. Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs;
§ 284 Abs. 3 Satz 4 HGB Sind in die Herstellungskosten Zinsen für Fremdkapital einbezogen worden, ist für jeden Posten des Anlagevermögens anzugeben, welcher Betrag an Zinsen im Geschäftsjahr aktiviert worden ist.
§ 42 Abs. 2 GmbHG Eingeforderte Nachschüsse X
§ 42 Abs. 3 GmbHG Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern X
Gesetzliche Anforderung Ausweis Anhang (Anlagenspiegel) Wahlweise Anhang Bemerkung
§ 268 Abs. 1 HGB X Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" und "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" der Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust"; ein vorhandener Gewinn- oder Verlustvortrag ist in den Posten "Bilanzgewinn/Bilanzverlust" einzubeziehen und in der Bilanz gesondert anzugeben. Die Angabe kann auch im Anhang gemacht werden.
§ 272 Abs. 1 Satz 2 1. HS HGB Die nicht eingeforderten Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten "Eingefordertes Kapital" in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen.
§ 272 Abs. 1 Satz 2 2. HS HGB Der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen. Sie können ggf. auch als Unterposten der Forderungen gegen verbundene bzw. Beteiligungsunternehmen oder Gesellschafter gezeigt werden.
§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB X
§ 277 Abs. 3 Satz 2 HGB Erträge und Aufwendungen aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene oder abgeführte Gewinne sind jeweils gesondert unter entsprechender Bezeichnung auszuweisen.
§ 277 Abs. 5 Satz 1 HGB Gesonderter Ausweis unter den Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" und "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"
§ 277 Abs. 5 Satz 2 HGB Gesonderter Ausweis unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" und "Sonstige betriebliche Aufwendungen"
§ 284 Abs. 3 Satz 3 HGB X Bruttodarstellung des Anlagenspiegels als verpflichtender Bestandteil des Anhangs.
sfH 2015/34 HFA: § 284 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 HGB n.F.: Vergleiche Hinweis beim Anlagenspiegel zur Angabe von Abschreibungen im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres.
§ 284 Abs. 3 Satz 4 HGB X X Darstellung als "Davon"-Vermerk im Anlagenspiegel oder als Erläuterung zu den einzelnen Posten des Anlagevermögens im Anhang.
§ 42 Abs. 2 GmbHG Der nachzuschießende Betrag ist auf der Aktivseite unter den Forderungen gesondert unter der Bezeichnung "Eingeforderte Nachschüsse" auszuweisen, soweit mit der Zahlung gerechnet werden kann. Ein dem Aktivposten entsprechender Betrag ist auf der Passivseite in dem Posten "Kapitalrücklage" gesondert auszuweisen.
§ 42 Abs. 3 GmbHG X Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben; werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss diese Eigenschaft vermerkt werden.

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