RSQ Technology Ventures GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 1, 84164 Moosthenning, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Fabian John seit 19.11.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ayondo portfolio management GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018der ayondo portfolio management GmbH1 SOCIAL TRADING - URSPRÜNGE 1.1 DER MARKTPLATZ Der Ursprung der geschäftlichen Aktivitäten der ayondo portfolio management GmbH ("AYPM") im Bereich Social Trading liegt in einer Technologielösung, die von der von der Muttergesellschaft der AYPM, der ayondo GmbH, konzipiert, entwickelt und betrieben wurde. Aus technischer Perspektive handelt es sich dabei primär um eine Onlineplattform, die verschiedene Interessens- bzw. Nutzergruppen über das Internet zusammenzuführt. In seiner ureigensten Form war ayondo ein Marktplatz für Investmentideen, der das Veröffentlichen als auch das Abonnieren von mit Handelsstrategien verbundenen Signalen erlaubte. 1.2 DIE MARKE AYONDO Während der Markenname "ayondo" in den Anfangsjahren lediglich die von der ayondo GmbH angebotene Dienstleistung repräsentierte, wurde "ayondo" im Laufe der Unternehmensgeschichte als Dachmarke für eine Dienstleistungskette entwickelt, die unter sich verschiedene, mit dem Konzept des Social Trading verbundene Bereiche vereinte. Diese Markenentwicklung folgte des immer engeren Zusammenwachsens von technologischer Entwicklung auf der einen Seite und dem Erbringen von Finanzdienstleistungen auf der anderen Seite. Die Kombination aus diesen beiden Strängen assoziiert man heute allgemein mit dem Begriff "FinTech" 1. 1.3 DIE ZIELGRUPPE ayondo bietet mit der selbst entwickelten Social Trading-Technologie ("WeTrade") maßgeschneiderte Lösungen für zwei unterschiedliche Zielgruppen an. Erfahrene Anleger und Trader ("Top Trader" oder"Signalgeber") können ihre Handelsstrategien über öffentlich geführte Performance-Historien ("Track Records") einem Personenkreis zugänglich machen, der auf herkömmlichem Weg nicht die Möglichkeit hätte, diese einzusehen, im Detail nachzuvollziehen oder sogar nachhandeln zu können. Die von ayondo entwickelte Social Trading-Software analysiert das Handelsverhalten der Top Trader auf Basis der getätigten Handelsgeschäfte. Aus der Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Informationen wird ein Profil erzeugt, das neben einer Vielzahl an Finanzkennzahlen auch visuelle Darstellungen umfasst. Ein proprietär entwickeltes Scoringmodell lässt Rückschlüsse auf den Risikogehalt einer publizierten Handelsstrategie zu. Die zweite Zielgruppe, für die der Marktplatz eine attraktive Alternative darstellt, sind jene Anleger, die börsen- und vor allem risikoaffin sind, selbst aber keine eigenen Investmententscheidungen treffen wollen. Die technische Möglichkeit, öffentlich geteilte Investmententscheidungen aus einem Katalog von vielen unterschiedlichen Anlagestrategien auswählen, analysieren und ohne wesentlichen Zeitverlust nachbilden zu können, stellt für viele dieser Nutzer einen entscheidenden Mehrwert verglichen zu anderen Börseninformationsdiensten dar. 2 SOCIAL TRADING - HEUTE 2.1 DIE DIENSTLEISTER Beim Social Trading arbeiten mehrere Dienstleister zusammen, von denen jeder eine bestimmte Funktion innerhalb der Dienstleistungskette einnimmt. Jedes der miteinander interagierenden Unternehmen hat dabei einen klar abgegrenzten organisatorischen Rahmen, Verantwortlichkeiten sowie eine Kernkompetenz, welches es in die Dienstleistung einbringt. Schaut man also eine Ebene tiefer und wirft einen detaillierten Blick auf die Dienstleister so stellt man fest, dass nebem dem Betreiber des Marktplatzes zwei weitere Unternehmen aktiv sind: Bei einem der beiden handelt es sich um einen Finanzportfolioverwalter (Vermögensverwalter), bei dem anderen um eine Wertpapierhandelsbank (Broker). Das aufeinander abgestimmte Zusammenspiel dieser drei Unternehmen stellt die Grundlage des Social Trading-Konzepts von ayondo dar. In den Anfangsjahren wurde Social Trading von der ayondo GmbH im Rahmen von Anlagevermittlung angeboten. Bedingt durch regulatorische Änderungen gingen 2017 wesentliche Teile der ursprünglich von der ayondo GmbH betriebenen Dienstleistung auf die ayondo portfolio management GmbH über. Nach regulatorischen Gesichtspunkten ist die ayondo portfolio management GmbH der Betreiber der Social Trading Plattform. Der Lagebericht bezieht sich auf das als Vermögensverwalter klassifizierte Institut, die ayondo portfolio management GmbH. 2.2 AYONDO PORTFOLIO MANAGEMENT GMBH Die ayondo portfolio management GmbH (nachfolgend als "AYPM" bezeichnet) mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Bereich Social Trading tätig. Das Unternehmen ist am Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Handelsregister-Nummer (HRB) 102933 eingetragen. Die AYPM hat die Erlaubnis, als Finanzdienstleistung die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) und die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) zu erbringen. Die AYPM hat den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr in sämtlichen Ländern der EU und ausgewählten Ländern des EWR, gemäß § 24a Abs. 3 KWG i.V.m. Art. 31 der Richtlinie 2004/39/EU, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angezeigt. Die AYPM ist eine Tochter des Technologieunternehmens ayondo GmbH. Die ayondo GmbH hat die Social Trading-Architektur konzipiert und entwickelt, welche unter anderem die Grundlage für die von der AYPM erbrachten Dienstleistungen darstellt. Die AYPM ist in eine internationale Konzernstruktur eingebunden. 2.3 KUNDENBEZIEHUNG Kunden der AYPM sind ausschließlich Nutzer des Teils der Social Trading-Plattform, welcher die technischen Voraussetzungen zum Abonnieren (Follower) von Handelsstrategien und deren Ausführung in Form von Handelsgeschäften bei einer autorisierten Wertpapierhandelsbank bereitstellt. Die Geschäftsbeziehung mit dem Follower wird durch die AYPM begründet. Am Ende eines erfolgreich abgeschlossenen Onboardingprozesses erteilt der zukünftige Nutzer der Dienstleistung der AYPM ein Vermögensverwaltungsmandat. Der AYPM ist es nicht erlaubt, sich Eigentum an Kundengeldern zu verschaffen. Die Kundengelder werden in einem separaten Kundenkonto beim Partnerbroker gehalten. 2.4 FUNKTION Die AYPM stellt den regulatorischen Rahmen zur Verfügung, welcher Followern erlaubt, Handelsstrategien von Signalgebern zu abonnieren, um diese auf dem eigenen, beim Broker geführten (Echtgeld-) Handelskonto ausführen zu lassen. Die AYPM schafft darüber hinaus die rechtliche Grundlage, dass die ayondo GmbH durch ihre Vermittlertätigkeit Handelsprovision vom Broker erhält. 2.5 AUFSICHTSRECHT Die Aufsichtsbehörden ordnen Geschäftsmodelle, wie das von ayondo angebotene, als Betreiben von Plattformen zur Signalgebung 2 und automatisierter Auftragsausführung im Sinne vermögensverwaltender Tätigkeiten ein. Bei dem Geschäftsmodell von ayondo wird der vom Follower für Social Trading bereitgestellte Investmentbetrag allokiert und erst nach vorheriger Auswahl und Aktivierung des Signal-Abonnements für Social Trading-Zwecke eingesetzt. Durch die vom Follower abonnierte Handelsstrategie werden die durch den Signalgeber erzeugten Signale als Handelsentscheidung im Handelskonto des Followers nachgebildet ("dupliziert"). Der Nutzer der Dienstleistung räumt dem Signalgeber hierfür mittelbar, über die Plattform, einen begrenzten Ermessensspielraum ein. Die technische Lösung wandelt die vom Signalgeber veröffentlichten Signale in Handelsaufträge im Handelskonto des Followers um. Die Signalgeber haben keine Kundenbeziehung zur AYPM. Aus vertraglicher Sicht sind sie Dienstleister der ayondo GmbH. Die AYPM selbst stuft die von ihr erbrachte Dienstleistung als "atypische" Vermögensverwaltung ein, um sich von der Assoziation der klassischen Vermögensverwaltung abzugrenzen. Der Hintergrund für diese Einschätzung sind zum einen das technologische Setup, das der erbrachten Dienstleistung zugrunde liegt, und zum anderen die mit der Neuartigkeit verbundene Innovation in Bezug auf das Produktangebot resp. die Dienstleistung ("FinTech"). Die AYPM hat keine manuellen Prozesse etabliert, die das Verwalten von Vermögen der Kunden betreffen. Die AYPM kann somit am ehesten als digitales Pendant eines manuell agierenden Vermögensverwalters eingeordnet werden. Aus technologischer Sicht betrachtet, betreibt das Institut die Schnittstelle "ayondo auto execution" (AAX), welche für das Routing der Signale an den Finanzdienstleister zuständig ist, bei dem die Handelssignale letztlich in Handelsgeschäfte umgewandelt bzw. ausgeführt werden. Über die vom Unternehmen angebotenen technischen Möglichkeiten werden signalgenerierte Handelsaufträge (Kauf bzw. Verkauf von Finanzinstrumenten) in Auftrag gegeben bzw. ausgeführt. Nutzer der Social Trading-Dienstleistung sind sich bewusst, dass entsprechende Geschäfte an den Partnerbroker in 3London zur Ausführung weitergeleitet werden. Seit Juni 2019 handelt es sich dabei um die Wertpapierhandelsbank BUX Financial Services Ltd, welche seit diesem Zeitpunkt das operative Geschäft der ayondo markets Ltd. übernommen hat. 2.6 EINNAHMEN AUS DER DIENSTLEISTUNG Die AYPM erwirtschaftet Erträge aus drei unterschiedlichen Gebührenkomponenten, die vom Nutzer der Dienstleistung erhoben werden: Neben einer transaktionsbezogenen Komponente (Signal Fee) gibt es eine performancebezogene Komponente (Performance Fee) und eine Gebühr, welche sich nach der Höhe des Anlagevolumens (Management Fee) richtet. 2.7 AUSLAGERUNGEN Die Rolle der AYPM beschränkt sich auf den Betrieb der zuvor genannten Schnittstelle, so dass aus Sichtweise der Arbeits- und Ablauforganisation eine Reihe an Unterstützungsdienstleistungen von anderen Unternehmen bezogen bzw. an andere Unternehmen ausgelagert sind. Hintergrund der Auslagerung sind vor allem Kostenaspekte. 2.8 ZIELE UND STRATEGIE In Bezug auf die Entwicklung des Geschäftsbereiches Social Trading stehen insbesondere folgende Ziele im Fokus der strategischen Ausrichtung:
2.9 STEUERUNGSSYSTEM Die Steuerung und Überwachung der Social Trading-Dienstleistung ist neben dem Compliance-Monitoring-Programm ein wesentlicher Teil des Risikomanagementsystems und der Wahrnehmung der Verantwortung nach § 25a Abs. 1 Satz 2 KWG. Dabei werden die im Überwachungsprozess beschriebenen Maßnahmen laufend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Angemessenheit überprüft und bei Bedarf angepasst. Die technischen Ressourcen sind auf die Anzahl der Kunden und die über die Schnittstelle gerouteten Signale abgestimmt. Die AYPM ist Initiator der Geschäftsbeziehung und damit eigenverantwortlich hinsichtlich der Auswahl der Produkte, der Dienstleistungen und der Kunden. Sie verfügt über eine angemessene Risikostrategie, um den besonderen Risiken der Finanzportfolioverwaltung gerecht zu werden. Die von der Geschäftsleitung definierte Risikostrategie ist vorrangig darauf ausgerichtet, durch den Auswahlprozess hinsichtlich Wertpapierdienstleistungen und Produkten sowie durch Anweisungen und Kontrollen - auch mit eigener systemischer Unterstützung - Risiken zu vermeiden und Fehlverhalten frühzeitig aufzuzeigen. Die Risikostrategie wird mindestens einmal im Jahr einem Review unterzogen. Der Compliance-Beauftragte der AYPM hat eine zentrale Bedeutung für das Institut. Er entwickelt Maßnahmenkataloge und gewährleistet durch seine Tätigkeit, dass das Unternehmen eine den Anforderungen angemessene und funktionsfähige Arbeits- und Ablauforganisation etabliert. Im Rahmen der Risikosteuerung hat das Institut ein internes Kontrollsystem aufgebaut, welches kontinuierlich weiterentwickelt wird. In das interne Kontrollsystem eingebunden sind die Compliance-Funktion, die Interne Revision sowie die Risikomanagement-Funktion. 3 WIRTSCHAFTSBERICHT 3.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2018 gekennzeichnet durch ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum mit einem besonders schwachen dritten Quartal. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 4 im Jahr 2018 um 1,5 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das neunte Jahr in Folge gewachsen. Im Vergleich zu den Vorjahren verringerte sich das Tempo jedoch. Risiken kamen vor allem aus dem globalpolitischen Umfeld, wie dem Handelsstreit mit den USA und der Gefahr eines ungeregelten EU-Austritts Großbritanniens. Forscher vom Münchner Ifo-Institut rechnen für das Jahr 2019 damit, dass die Konjunktur in Deutschland nur noch um 1,1 Prozent anzieht, die Deutsche Bundesbank spricht im Monatsbericht Februar 2019 zur Wirtschaftslage in Deutschland zur Jahreswende 2018/2019 von einem konjunkturellen Tempoverlust und davon, dass die konjunkturelle Grundtendenz voraussichtlich auch nach der Jahreswende verhalten bleibt. Mögliche Abwärtsrisiken für die Weltwirtschaft stehen auch im Zentrum der Entwicklungen an den internationalen Finanzmärkten, so die Bundesbank. Zudem senkten laut Bundesbankbericht die Finanzanalysten ihre Erwartungen über künftige Unternehmensgewinne beiderseits des Atlantiks stärker als die Wachstumsaussichten. Die Finanzmärkte verzeichneten seit Ende September per saldo deutliche Kursverluste. Diese negative Grundstimmung beeinflusst das Anlegerverhalten und so ist aus Sicht der AYPM davon auszugehen, dass die negative Stimmung an den Finanzmärkten sowie bei den Anlegern die Ertragsentwicklung des Unternehmens nachteilig beeinflussen werden. 3.2 BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN UND WETTBEWERBSSITUATION Online-Marktplätze erfreuen sich großer Beliebheit. Auch im Social Trading ist ein Teil der Popularität darauf zurückzuführen, dass neben der auf die Zielgruppe zugeschnittene Benutzerführung viele Prozesse zuverlässig und nahezu vollautomatisch ablaufen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind durch die detaillierte Darstellung der zur Nutzung der Dienstleistung erforderlichen Informationen gewährleistet. In einem Bericht 5 zum FinTech-Markt in Deutschland für das Bundesfinanzministerium beleuchten Prof. Dr. Gregor Dorfleitner und Jun.-Prof. Dr. Lars Hornuf auch das Thema Social Trading und belegen für die im Social Trading verwalteten Vermögen in Deutschland von 2011 bis 2016 ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 213 Prozent. 6 Die benutzerfreundliche Umsetzung sowie die intuitive Bedienbarkeit der Social Trading-Plattform haben in den vergangenen Jahren zur Steigerung des Bekanntheitsgrades der von ayondo angebotenen Dienstleistung beigetragen. Die Anzahl der direkten Wettbewerber ist verhältnismäßig klein. Zu den bekanntesten Unternehmen der Branche zählen eToro 7, Zulutrade 8 oder Darwinex 9. Im internationen Umfeld dominiert eToro. Diesem Anbieter ist es in den vergangenen Jahren gelungen, kontinuierlich Marktanteile zu gewinnen. Kleinere Nischenanbieter 10 sind in den vergangenen Jahren hinzugekommen. Andere wiederum haben sich aus dem Markt zurückgezogen 11 oder verfolgen inzwischen andere technologische Ansätze 12. Im deutschsprachigen Raum sind ayondo und wikifolio die Marken mit dem höchsten Bekanntheitsgrad. Während wikifolio den Handel über börsengehandelte Zertifikate abbildet, setzen Kunden bei ayondo Contracts for Difference (kurz CFDs) ein. Das regulatorische Umfeld hat sich im Jahr 2018 geändert. So gelten seit August 2018 strenge Regeln 13 in Bezug auf die Produktauswahl und die Vermarktung von CFDs. Aus geschäftspolitischer Perspektive hat sich das Umfeld verschlechtert. 3.3 GESCHÄFTSVERLAUF Die AYPM hat am 4. September 2017 das operative Geschäft aufgenommen. 2018 war das erste volle operative Geschäftsjahr für die Gesellschaft. Seit Beginn der Geschäftsaufnahme baut das Institut sukzessive einen eigenen Kundenstamm auf. Etwas mehr als 98 Prozent der Assets under Management der früheren Bestandskunden wurden an die AYPM übertragen und standen zu Beginn des Geschäftsjahres 2018 zur Anlage zur Verfügung. Das Ergebnis wertete das Institut als Erfolg, da - trotz der für die Kunden komplexeren Onboarding- und Prüfprozesse - ein großes Vertrauen in die Dienstleistung vorherrschte. Die Entwicklung des Geschäftsjahres 2018 deckte sich nicht mit den von der Geschäftsleitung in 2017 gemachten Prognosen. Eine Reihe von Sondereffekten beeinflussten das Ergebnis. Aufgrund der Umallokation von Personal auf die vom Unternehmen mit höchster Priorität versehenen aufsichtsrechtlichen Projekte, standen in den Bereichen Legal, Compliance und Projektmanagement nur sehr eingeschränkt Ressourcen zur Verfügung, um neue Produkt- , Marketing-, Partner- oder Vertriebskonzepte zu entwickeln bzw. zur Marktreife zu bringen. Im August 2018 wurden von Seiten der europäischen Regulierungsbehörde ESMA Produktinterventionen 14 in Kraft gesetzt, die weitere Einschränkungen beim Vertrieb der Produkte zur Folge hatten. Änderungen bei der Ausgestaltung der Produktausstattung (z.B. höhere Marginanforderungen) führten dazu, dass weniger Transaktionen ausgeführt wurden. Die Handelsaktivität der Top Trader ging ebenfalls zurück, da diese wegen der höheren Margins weniger flexibel ihr für Handelsaktivitäten zur Verfügung stehendes Kapital einsetzen konnten. 3.4 ERTRAGSLAGE Die gegenüber dem Vorjahr deutlich reduzierten Marketingausgaben, höhere Kosten bei der Kundengewinnung und zunehmende Einschränkungen bei der Kundenansprache respektive Produktvermarktung führten - bei gestiegenen Aufwänden - zu einem Rückgang des Handelsvolumens sowie zu einem Rückgang der Anzahl an ausgeführten Handelsgeschäften. Es wurden deutlich weniger Neukunden gewonnen. Auch die Erhöhung der Mindesteinzahlung von 100 Euro auf 2.000 Euro führte zu negativen Effekten bzw. der Erhöhung von Eintrittshürden. Mit Inkrafttreten der zuvor genannten Produktinterventionen wurden teilweise deutliche Rückgänge bei AuM, Neukunden, ausgeführten Handelsgeschäften sowie dem Volumen der ausgeführten Handelsgeschäfte beobachtet. Die hinter den Erwartungen gebliebene Entwicklung der Neukundenzahlen und die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Transaktionszahlen hatten entsprechenden Einfluss auf die Ertragssituation bis zum Ende des Kalenderjahres 2018. Es ist zudem in nur sehr eingeschränktem Umfang möglich gewesen, inaktive Bestandskunden in aktive Nutzer der Social Trading-Dienstleistung zu konvertieren. Die wesentlichen Aufwände der Gesellschaft im Gesamtjahr 2018 waren wie im vorangegangenen Jahr andere Verwaltungsaufwendungen, welche im Wesentlichen aus Rechts- und Beratungskosten resultierten. Wesentliche Wechselkurseinflüsse lagen im Geschäftsjahr 2018 nicht vor. 3.5 FINANZLAGE Im Geschäftsjahr 2018 hat das Institut einen Verlust erzielt und damit die im Vorjahr getroffene Prognose verfehlt. Die Abgabe einer belastbaren Prognose, zu welchem Zeitpunkt der Break Even erreicht werden kann, ist derzeit nicht möglich. Die AYPM war im Geschäftsjahr 2018 jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts verfügt das Institut über liquide Mittel, um den Geschäftsbetrieb bis Ende des Jahres 2019 sicherzustellen. 3.6 VERMÖGENSLAGE Die Vermögenslage der Gesellschaft ist zum 31.12.2018 insbesondere geprägt durch den Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute (194.047,07 Euro), der einen Großteil der Bilanzsumme ausmacht (199.284,42 Euro). Die Passivseite der Bilanz wird größtenteils durch die Bilanzposten Rückstellungen (60.071,79 Euro) und Eigenkapital bestimmt (113.493,50 Euro). Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2018 beträgt rund 57 Prozent. Die dargelegte Ertrags-/Vermögens- und Finanzlage der AYPM ist in Bezug auf die wesentlichen Einflussfaktoren und unter Berücksichtigung der Sondersituation, in der sich das Unternehmen seit Aufnahme des operativen Geschäftes befunden hat, zum Bilanzstichtag als noch zufriedenstellend zu bezeichnen. 3.7 FINANZIELLE UND NICHTFINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN 3.7.1 Finanzielle Leistungsindikatoren Auf Basis des aktuellen Geschäftsmodells werden nachfolgende finanzielle Leistungsindikatoren zur Bewertung herangezogen und monatlich (Liquidität täglich) ausgewertet und analysiert:
Die Eigenmittel setzen sich zusammen aus dem Gezeichneten Kapital zzgl. Kapitalrücklagen und abzgl. des Bilanzverlustes. Die Liquiditätssituation ergibt sich maßgeblich aus den bestehenden Forderungen an Kreditinstitute. Bei der Liquiditätssituation wird auch die Situation des Working Capitals betrachtet, die sich aus der Subtraktion der Verbindlichkeiten und Rückstellungen von dem Gesamtbestand der Forderungen an Kreditinstitute sowie der Forderungen an Kunden und der sonstigen Vermögensgegenstände ergibt. Das Working Capital beträgt zum Bilanzstichtag rund 110.399,50 Euro. Die aus dem Social Trading generierten Erträge 15 beliefen sich im Betrachtungszeitraum Januar bis Dezember 2018 auf 31.633 Euro. 3.7.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Neben den finanziellen Leistungsindikatoren spielen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren eine wichtige Rolle für die interne Steuerung der AYPM. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um nachfolgende wesentliche Indikatoren:
Gegenüber dem Vorjahr wurden die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren an das aktuelle Markt- und Unternehmensumfeld angepasst. Die qualitativen Faktoren zur Steuerung der nicht finanziellen Leistungsindikatoren können nicht quantifiziert werden. 3.8 GESAMTAUSSAGE Die Vermögens-, Finanz- und Liquiditätslage der AYPM ist zum Bilanzstichtag geordnet. 4 PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT 4.1 PROGNOSEBERICHT 4.1.1 Allgemeiner Ausblick 2019 Die ayondo Gruppe ist Anfang des Jahres 2019 in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, die wesentliche Veränderungen in der Konzernstruktur nach sich gezogen haben. Die strategische Neuausrichtung der ayondo Gruppe, in der die AYPM eingebunden ist, wurde vom Board der in Singapur beheimateten Konzernmutter, der ayondo Ltd. 17, gesteuert. Lange Zeit war unklar, welchen Fokus die ayondo Ltd. hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung ihrer Beteiligungen setzen würde. Dieser Umstand führte gruppenweit zu diversen Verzögerungen, von denen auch die AYPM betroffen ist. Der erste Teil der Restrukturierung wurde Anfang Juni 2019 mit dem Verkauf der ayondo markets Ltd. an die BUX Holding abgeschlossen. Mit der Veräußerung der ayondo markets Ltd. und der damit einhergehenden Abspaltung vom ayondo Konzern wurde ein Teil der bislang innerhalb der Gruppe aufeinander abgestimmten Prozessabläufe aus dem Zuständigkeitsbereich des Konzerns herausgelöst. Die ayondo Gruppe hat im Zuge der Transaktion den Geschäftsbereich CFD-Trading an den neuen Eigentümer, die BUX Holdings B.V. 18, abgegeben. Der zweite Teil der Restrukturierung, der zum Ziel hatte, den Geschäftsbereich Social Trading zu sanieren, konnte nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden und führte Anfang August 2019 dazu, dass das für die Entwicklung der Social Trading-Technologie zuständige Unternehmen - die ayondo GmbH - einen Insolvenzantrag stellen musste. Von der Insolvenz der ayondo GmbH ist die AYPM nicht unmittelbar betroffen. Zum Zeitpunkt des Verfassens des Lageberichts ist die Dienstleistungskette intakt, sodass Top Trader als auch Follower den Onlinemarktplatz uneingeschränkt nutzen können. Die Social Trading-Technologie stellte bis zur Insolvenz das wichtigste Asset der ayondo Gruppe dar. Sollte es dem Insolvenzverwalter gelingen, einen Investor zu finden, der das operative Geschäft weiterführen möchte, könnte von einer deutlichen Verbesserung der Gesamtsituation ausgegangen werden, von der auch die AYPM profitieren sollte. Ein potenzieller Investor hätte bei einer Übernahme der ayondo GmbH die Möglichkeit, die AYPM nach erfolgreich abgeschlossenen Inhaberkontrollverfahren mit zu übernehmen. Würde diese Option genutzt, könnte der Erwerber neben der technischen auch eine regulatorische Infrastruktur vorhalten, für die er bei einem Aufbau Selbiger zusätzliche Kosten aufwenden müsste. Letztlich kann aber zum aktuellen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage dazu getroffen werden, ob die Sanierung der ayondo GmbH von Erfolg gekrönt sein wird. Ein Scheitern des Vorhabens könnte hingegen bedeuten, dass die AYPM entweder selbst nach einem neuen Eigentümer suchen müsste oder Anteile an Interessenten veräußert. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass die AYPM das Social Trading einstellt und in diesem Zusammenhang die Lizenz zurückgibt. Eine weitere Option wäre, dass die AYPM ihr derzeitiges Geschäftsmodell überarbeitet oder den Tätigkeitsbereich auf andere Dienstleistungen erweitert. Grundsätzlich aber ist es im Sinne der AYPM, das Geschäftsmodell Social Trading mit seinen Partnerunternehmen weiterzuentwickeln und dabei auf technologische Innovationen und Abgrenzung vom Wettbewerb zu setzen. Im Bereich der digitalen Onboardingprozesse, in die mehrere Varianten der Know-Your-Costumer-Prüfroutinen eingebettet sind, hat die AYPM eine leistungsfähige Lösung entwickelt. Die elektronische Erfassung und Validierung personenbezogener Daten wird ergänzt durch digitale Scoring-Algorithmen die bei der Ermittlung der Angemessenheit bzw. der Geeignetheitsprüfung zur Anwendung kommen. Das im Jahr 2017 eingeführte Performance- und Management-Modell ("PMF") stellt eine weitere Innovation dar, dessen Potenzial bislang nicht ausgeschöpft werden konnte. Im Bereich Social Trading ist dieses Modell einzigartig, da es die Bewertung der Performance auf Basis einer individuellen High-Water-Mark erlaubt. Eine weitere technische Möglichkeit, die der AYPM zur Verfügung steht, ist die kostengünstige Anbindung von Vertriebspartnern über eine von der AYPM entwickelte White-Label-Lösung. Diese befindet sich derzeit bei drei Partnermodellen der BUX Financial Services in Betrieb und erlaubt unter anderem auch das Onboarding von Social Trading-Kunden über deren Marketingpartner. 4.1.2 Prognose 2019 hinsichtlich bedeutender a) finanzieller und b) nichtfinanzieller Leistungsindikatoren zu a) die AYPM geht davon aus, dass sich die Provisionserträge, die Eigenmittel sowie die Liquidität erst dann nachhaltig steigern lassen, wenn die aktuellen Probleme gelöst sind und für die Produktvermarktung Budgets zur Verfügung stehen. Dies ist aktuell nicht der Fall. Es können derzeit auch keine validen Prognosen abgegeben werden, welche Risiken oder auch Chancen sich aus der aktuellen Situation heraus ergeben können. Unter der Annahme, dass die Sanierungsbemühungen erfolgreich sind, wird sich die AYPM auf die Umsetzung der Ziele konzentrieren, die die Grundlage eines auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Geschäftsmodells darstellen. Als wesentliche Eckpfeiler wären in dem Zusammenhang zu nennen:
zu b) Die AYPM hat es sich zur Aufgabe gemacht, bestehende Arbeitsabläufe weiter zu optimieren. Unter der Annahme, dass mit der Unterstützung eines neuen Investors neue Ideen verwirklicht werden können, wird sich die AYPM noch stärker als bisher bei der Entwicklung innovativer Lösungen im Bereich digitaler Vermögensverwaltung einbringen. Die über die vergangenen Jahre entwickelten technischen Lösungen, die sich durch technologischen Fortschritt, Innovationen und USPs auszeichnen, bleiben auch weiterhin wesentliche Eckpfeiler der strategischen Ausrichtung, da sie wichtige Akzeptanzkriterien darstellen, die sich letztlich auch in der Kundenakquise und Kundenbindung niederschlagen. Die Markenstrategie wird dahingehend weiterentwickelt, dass die Marke ayondo für innovative Lösungen im Bereich Social Trading wahrgenommen wird. Dem Nutzer der Dienstleistung soll darüber hinaus vermittelt werden, dass beim Social Trading neben der technologischen Komponente (Marktplatzfunktion) auch eine regulatorische Komponente (atypische Vermögensverwaltung) zugrunde liegt. Die nächste Generation der Social Trading-Technologie befindet sich in einem fortgeschrittenen Entwicklungsstatus. Sie beinhaltet ein breites Spektrum an neuen Funktionalitäten und deckt viele der Kundenwünsche ab, die über die vergangenen Jahre an ayondo gestellt wurde. Das Institut sieht sich mit der technologischen Weiterentwicklung auf die Herausforderungen der Zukunft sowie des Wettbewerbs vorbereitet. Sollten sich die Erfolgsaussichten für einen erfolgreichen Vollzug der Sanierungsbemühungen eintrüben, wäre davon auszugehen, dass sich kurz- und mittelfristig keine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abzeichnen wird. In diesem Fall würde die Geschäftsleitung eine Neubewertung der Situation vornehmen. Diese Neubewertung würde sich auch auf das Geschäftsmodell in der jetzigen Form beziehen. Käme die Geschäftsleitung zu dem Ergebnis, dass sich die wirtschaftlichen Aspekte für eine Fortführung so stark verschlechtert haben, dass keine grundlegende Verbesserung der Einkünfte aus Social Trading, der Eigenmittel sowie der Liquidität zu erzielen wäre, müsste entweder die Einstellung des Geschäftsbetriebes in Erwägung gezogen bzw. eine strategische Neuausrichtung ins Auge gefasst werden. 4.2 CHANCENBERICHT Die Situation, in der sich die AYPM durch die direkte Verbindung zum Mutterunternehmen befindet, geht naturbedingt mit Unsicherheiten einher. Ein Ausblick bezogen auf den Prognosezeitraum ist hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung nur eingeschränkt möglich. Positiv zu bewerten ist, dass der Eigentümerwechsel bei der ayondo markets Ltd. keine negativen Effekte bei der AYPM verursacht hat. Die Zusammenarbeit mit der BUX Financial Services Ltd. basiert auf einem konstruktiven Verhältnis, welches sich durch ein hohes Niveau an Professionalität auszeichnet. Unter der Annahme, dass es dem Insolvenzverwalter gelingt, für die ayondo GmbH einen geeigneten Käufer zu finden, können gemeinsam mit dem neuen Eigentümer Strategien entwickelt werden, wie das Social Trading-Konzept dahingehend optimiert werden kann, dass dauerhaft stabile Erträge für alle in die Dienstleistungskette eingebundene Unternehmen generiert werden. Das Beisteuern von fachlichem Know How sowie Erfahrungen aus dem operativen Betrieb können dabei eine wertvolle Ergänzung sein. 4.2.1 Einflussfaktoren in Bezug auf den Chancen- und den Prognosebericht Vor dem Hintergrund der laufenden Restrukturierungsmaßnahmen können noch keine belastbaren Prognosen erstellt werden. Die Prognosefähigkeit ist aktuell sehr stark eingeschränkt und kann lediglich als grobe Indikation dienen. Es können Szenarien eintreten, die sich in Bezug auf die abgegebenen Prognosen als zu konservativ herausstellen. Es können aber auch genauso wenig Szenarien ausgeschlossen werden, bei dem die geschäftspolitischen Ziele nicht erreicht oder verfehlt werden. Aus Sicht des Instituts bestehen ausreichende liquide Mittel, um den operativen Geschäftsbetrieb bis Ende 2019 ohne Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Spätestens im Januar 2020 würde das bankaufsichtsrechtlich erforderliche Mindestkapital jedoch ohne zusätzliche Kapitaleinzahlung oder weitere deutliche Kosteneinsparungen unterschritten werden. 4.3 RISIKOBERICHT 4.3.1 Risikomanagementsystem Die Geschäfts- und Risikostrategie des Institutes definiert die Anforderungen an das Risikomanagement. Grundsätzlich ist die AYPM bestrebt, Risiken zu minimieren, sofern sich diese nicht vollständig eliminieren lassen. Im Zuge einer periodisch durchgeführten Risikoinventur unterzieht das Institut mindestens zweimal jährlich alle bis dato identifizierten Risiken einer Prüfung. Bei der Inventarisierung der Risiken nimmt die AYPM eine Unterscheidung der Risiken in Haupt- und Unterkategorien vor und bestimmt, welche Einzelrisiken als wesentlich eingestuft werden. Auf der Basis der Bestimmung des Gesamtrisikoprofils gewährleistet das Risikomanagement der AYPM, dass die wesentlichen Risiken der Gesellschaft durch das Risikodeckungspotenzial, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen und Risikokonzentrationen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Aufgrund des hohen Grades an Automatisation und Digitalisierung laufen viele Prozesse elektronisch ab. Ein engmaschiges und in Echtzeit durchgeführtes Monitoring gewährleistet, dass Risiken im operativen Geschäft unmittelbar identifiziert und im Anschluss analysiert und bewertet werden können. Hierzu zählen täglich generierte Reports, die vom Management adhoc, periodisch oder bei Bedarf ausgewertet werden. Bei kritischen Vorgängen werden systemseitig automatisch Nachrichten generiert, über die die jeweils zuständigen Organisationseinheiten in Kenntnis gesetzt werden. Je nach Einstufung des Ereignisses werden Folgeprozesse initiiert. Die Ergebnisse der Risikoüberwachung sind im Rahmen des Reportings (Managementinformationssystem) regelmäßig der Geschäftsleitung zur Kenntnisnahme und Beratung vorzulegen. Das interne Überwachungssystem besteht aus dem internen Kontrollsystem, einer Compliance-Stelle sowie einer Internen Revision. Der für die Beurteilung des Risikoberichts relevante Zeitraum ist der Prognosezeitraum. 4.3.2 Risikoklassifizierung In Bezug auf die Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und Controllingprozesse werden an Finanzdienstleistungsinstitute besondere Anforderungen an die Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie die Überwachung und Kommunikation gestellt. Im Lagebericht nimmt das Institut explizit Stellung zu den in den MaRisk im Modul BTR aufgeführten Risikokategorien, unabhängig davon, ob eine Risikoart für das Institut wesentlich ist oder nicht. Bei den Unterkategorien stellt die AYPM die Risiken dar, die das Unternehmen als wesentlich klassifiziert hat. Im ersten Quartal 2019 hat die AYPM eine Risikoinventur durchgeführt. Die nachfolgende Darstellung basiert auf der aktualisierten Beurteilung der Risiken. 4.3.3 Risikobewertung Hauptkategorien 4.3.3.1 Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko bezeichnet mögliche Wertveränderungen der vom Institut gehaltenen Positionen als Folge der Veränderung von Marktpreisen einzelner Anlagen und umfasst das Zinsänderungsrisiko, Aktien- und Wertpapierkursrisiko, sonstige Preisrisiken, sowie das Währungsrisiko. Das Institut hält keine Marktpositionen. Es ist weder im Eigenhandel tätig, noch führt es Eigengeschäfte durch. Es hat sich als Nichthandelsbuchinstitut eingestuft. Vermögenswerte von Kunden nimmt es nicht entgegen. In Bezug auf die in unterschiedlichen Währungen erhobenen Gebühren bestehen temporär Wechselkursrisiken. Bedingt durch diesen Umstand unterliegt die AYPM in sehr geringem Umfang Marktpreisrisiken. 4.3.3.2 Adressenausfallrisiken Adressenausfallrisiken spielen für die Gesellschaft unmittelbar und mittelbar nur eine untergeordnete Bedeutung. Das Unternehmen arbeitet mit bonitätsmäßig einwandfreien Adressen zusammen. Die Kontoführung der AYPM erfolgt bei einem renommierten, in Deutschland ansässigen Kreditinstitut. Die im Zuge der Dienstleistung erhobenen Gebühren werden auf einem Verrechnungskonto des Partnerbrokers gesammelt und auf das Geschäftskonto der AYPM transferiert. Bedingt durch die Insolvenz der ayondo GmbH ist es zu einem Forderungsausfall gekommen, durch den die AYPM eine Wertberichtigung des ausstehenden Forderungsbetrages an die ayondo GmbH vornehmen musste. 4.3.3.3 Ertragsrisiken Das Institut hat Ertragsrisiken als wesentlich eingestuft. Die Wesentlichkeit begründet sich dadurch, dass die Einnahmen aus der von der AYPM erbrachten Dienstleistung die mit der Dienstleistung verbundenen Aufwände nicht in ausreichendem Umfang decken können. Durch die Situation, in der sich die AYPM im Allgemeinen und bedingt durch die Insolvenz der ayondo GmbH im Besonderen befindet, sieht sich die Geschäftsleitung dazu veranlasst, das Ertragsrisiko vorläufig der Kategorie "bestandsgefährdend" zuzuordnen. 4.3.3.3.1 Risikoprävention Den Ertragsrisiken kann das Institut in der aktuellen Situation nicht wirksam entgegenwirken. Der Hintergrund für diese Einschätzung ist, dass die Kombination aus fehlendem Marketing und rückläufiger Handelsaktivität allein durch Gebührenerhöhungen nicht zu kompensieren wären. Auf die Marktvolatilität, die allgemein hin einen positiven Einfluss auf die Ertragslage hat, kann die AYPM nicht einwirken. Im Fokus der aktiven Risikoanalyse, - bewertung und -prävention steht eine regelmäßige Überprüfung der zur Einleitung von Steuerungsmaßnahmen erforderlichen Kriterien. Im Falle einer erfolgreichen Sanierung der ayondo GmbH könnten sich die drei im Social Trading aktiven Dienstleister, ayondo GmbH, AYPM und BUX Financial Services auf ein Fortführungskonzept verständigen, das unter anderem die Verbesserung der Erträge zum Ziel hat. 4.3.3.4 Liquiditätsrisiken Das Institut hat das Liquiditätsrisiko als wesentlich eingestuft. Die Wesentlichkeit begründet sich dadurch, dass die Gesellschaft - bedingt durch die Ertragsrisiken - nicht ausreichend Liquidität zur Verfügung haben könnte, um den Geschäftsbetrieb dauerhaft aufrechtzuerhalten. Das Liquiditätsrisiko umfasst im engeren Sinne auch das Refinanzierungsrisiko. Bis Juni 2019 wurden durch die Gesellschafter Einzahlungen in die Kapitalrücklage getätigt, die sicherstellen sollten, dass das Institut mit ausreichend Liquidität ausgestattet ist. Der Risikodeckungsbetrag wurde quartalsweise ermittelt und turnusgemäß in entsprechendem Umfang Einzahlungen in die Kapitalrücklage getätigt. Durch die Insolvenz der ayondo GmbH wurde dieser Prozess unterbrochen. 4.3.3.4.1 Risikoprävention Die Geschäftsleitung eruiert Optionen, wie die Liquiditätssituation der AYPM verbessert werden könnte. Die AYPM hat einen Plan erarbeitet, der in erster Instanz Kostensenkungen zum Ziel hat. In einem zweiten Schritt soll das Gebührenmodell überarbeitet werden, um darüber die Ertrags- und Liquiditätsrisiken zu minimieren. Sollte der Fortführungsplan des Insolvenzverwalters der ayondo GmbH scheitern und sich die AYPM als Konsequenz dazu gezwungen sehen, die vermögensverwaltende Tätigkeit einzustellen, ist von einer Entlastung auf der Kostenseite auszugehen. Eine Vielzahl der, insbesondere durch die Auslagerungen verursachten, Kosten würden dann nicht länger benötigt werden oder die bezogenen Dienstleistungen durch die Geschäftsleitung übernommen werden können. 4.3.3.5 Operationelle Risiken Das Institut sieht sich verschiedenen operationellen Risiken ausgesetzt. Ein Teil der Risiken wurde als wesentlich eingestuft. Die Wesentlichkeit begründet sich dadurch, dass die mit dem Geschäftsmodell verbundenen Abläufe diversen Risiken unterworfen sind. Im Folgenden wird auf die Unterkategorien der identifizierten operationellen Risiken eingegangen und diese näher erklärt. 4.3.3.5.1 Fehlerkostenrisiken Bei der vom Institut erbrachten Dienstleistung können Fehlerkosten entstehen. Die Ursache auftretender Fehler ist meist auf technische Fehlfunktionen zurückzuführen, z.B. wenn das Signalrouting unterbrochen ist oder es bei der Weiterleitung von Signalen zu Verzögerungen kommt. In der Regel treten Fehlerkostenrisiken im Zusammenhang mit Kundenbeschwerden auf, die nur durch Kompensation der negativen Effekte behoben werden können. 4.3.3.5.1.1 Risikoprävention Da die Schnittstelle AAX (ayondo auto execution) eine Brücke zwischen zwei Systemen (und Unternehmen) darstellt, kann nicht in jedem Fall zweifelsfrei und eindeutig festgestellt werden, welches Ereignis innerhalb der Prozesskette der Verursacher der potenziellen Fehler (kosten) ist. Bei der Identifizierung, Analyse, Bewertung und Behebung potenzieller Fehlerquellen arbeitet die AYPM eng mit der ayondo GmbH und der ayondo markets Limited bzw. seit Juni 2019 dem neuen Eigentümer, der BUX Financial Services Ltd. zusammen. Alle Arbeitsabläufe sind dahingehend optimiert, Fehler von vornherein zu vermeiden, statt diese später im operativen Geschäft zu entdecken resp. diese korrigieren zu müssen. Bereits während der Konzeptionierung neuer Produkte oder Prozesse wird versucht, potenzielle Fehlerquellen zu identifizieren und diese zu eliminieren. Alle kritischen Prozesse werden in Echtzeit überwacht. 4.3.3.5.2 Reputationsrisiko Reputationsrisiken können durch unterschiedliche Ereignisse oder Entwicklungen ausgelöst werden. Primär gehen Reputationsverluste mit einer veränderten öffentlichen Wahrnehmung in Bezug auf das Unternehmen oder die erbrachte Dienstleistung einher. Entsprechen die täglichen Erfahrungen der Nutzer der Dienstleistung nicht deren Erwartungen, kann das positive Image in Mitleidenschaft gezogen bzw. dauerhaft beschädigt werden. Kompetenz und Integrität der Gesellschaft können durch Fehlentwicklungen nachhaltig gestört werden. Die Realisierung von Reputationsrisiken kann durch negative, einseitige oder nur bedingt objektive Berichterstattung in der Presse ausgelöst oder beschleunigt werden. Das gleiche gilt für Bewertungsportale, die das Einstellen von Inhalten ohne redaktionelle Prüfung erlauben. Das Reputationsrisiko wird als bedeutendes Risiko für den Geschäftserfolg des Unternehmens definiert und als wesentlich klassifiziert. Bedingt durch die Insolvenz der ayondo GmbH hat temporär auch das Reputationsrisiko der AYPM zugenommen. 4.3.3.5.2.1 Risikoprävention Die Einhaltung von aufsichtsrechtlichen Anforderungen und sonstigen rechtlichen Vorschriften ist eine grundlegende Voraussetzung, um Reputationsrisiken effektiv begegnen zu können. Kundenzufriedenheit, Kundenbindung und Kundentreue sind im operativen Geschäft wichtige Stützpfeiler des Social Tradings, bei dem die AYPM eine zentrale Rolle einnimmt und für dessen positive Beeinflussung sich das Institut in seinem Verantwortungsbereich engagiert. In regelmäßigen Abständen werden Marktanalysen und Kundenbefragungen durchgeführt. Es ist wichtig, die Bedürfnisse der Nutzer zu kennen und diese in die Produktentwicklung einfließen zu lassen. Das darüber geschaffene Vertrauen schafft eine gute und belastbare Basis für Loyalität und die Akzeptanz, die Dienstleistung längerfristig in Anspruch zu nehmen. Eine gut etablierte Marke schafft zusätzliche Bindung und lässt die Kunden sich mit dem Unternehmen identifizieren. In der Vergangenheit wurde ayondo mehrfach für seine Innovationskraft ausgezeichnet 21, dabei unter anderem auch für die Qualität des Kundenservice. Durch konkrete Vorgaben von Compliance ist ein Rahmenwerk vorgegeben, das Fehlerpotenziale minimiert. Ein aktives Beschwerdemanagement schafft darüber hinaus die Grundlage, Gründe für etwaige Reputationsrisiken frühzeitig zu identifizieren. Kundenbeschwerden werden im Rahmen der Geschäftsleitungssitzungen besprochen und Maßnahmen zur Begegnung unmittelbar eingeleitet. 4.3.3.5.3 Compliance-Risiken Compliance-Risiken werden von der AYPM als wesentlich eingestuft. Zu den Compliance-Risiken zählt das Institut alle Risiken, die sich unmittelbar aus der operativen Geschäftstätigkeit des Institutes ableiten könnten, insbesondere
4.3.3.5.3.1 Risikoprävention Da es sich bei der von der AYPM erbrachten Dienstleistung um eine weitestgehend statische Tätigkeit handelt, wurden sämtliche Prozessabläufe unter Einbeziehung von Rechtsexperten und auf Vermögensverwaltung spezialisierten Personen erarbeitet bzw. im Detail abgestimmt. Sofern sich potenzielle Fehlerquellen identifizieren ließen, wurden diese eleminiert und sofern möglich, durch elektronische Prozessabläufe inkl. Überwachungsautomatismen ersetzt. Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes hat das Institut Vorgaben für die Arbeits- und Ablauforganisation definiert, die im Organisationshandbuch (OHB) des Instituts festgehalten sind. Die schriftlich fixierte Ordnung steht als Klammerbegriff für das Anweisungswesen und umfasst verschiedenste Arten von Anweisungen wie beispielweise Prozess-, Verfahrens-, Arbeits- und Organisationsanweisungen. Sie wird ergänzt durch interne Richtlinien, Regelwerke, Handbücher, Dokumentationen, Stellenbeschreibungen sowie Kompetenzregelungen. Sowohl die Compliance-Funktion als auch die Interne Revision legen bei ihren Prüfungshandlungen schwerpunktmäßig den Fokus auf die Compliance-Risiken. Das OHB wird turnusgemäß, mindestens zweimal im Jahr einem Review unterzogen. 4.3.3.5.4 IT-Risiken Die IT nur als Erfolgsfaktor und nicht auch als Risikoquelle zu betrachten, bedeutet, den möglichen Erfolg zu gefährden. Die sich in Bezug auf die IT-Infrastruktur ergebenen operationellen Risiken werden als wesentlich beurteilt. 4.3.3.5.4.1 Risikoprävention Die Gesellschaft hat für die IT-Risiken angemessene Risikosteuerungs- und Controllingprozesse eingerichtet. Diese dienen insbesondere der Feststellung des Schutzbedarfs, der Ableitung von Sicherheitsanforderungen und der Festlegung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen. Darüber hinaus erstrecken sich die im Bereich der technisch-organisatorischen Ausstattung definierten Anforderungen auf von den Fachbereichen selbst entwickelte Anwendungen (sog. individuelle Datenverarbeitung - IDV). Das Unternehmen hat für alle systemkritischen Prozesse adäquate Monitorings im Sinne eines Frühwarnsystems implementiert. Zusätzlich werden fortlaufend Daten erhoben und ausgewertet, um darüber Erkenntnisse für die Verbesserung der Systeme und Prozesse zu erlangen. Das Unternehmen hat ein hohes Informationsrisikobewusstsein auch gegenüber den IT-Auslagerungsunternehmen. Die AYPM hat 2019 Maßnahmen getroffen, um jederzeit den reibungslosen Ablauf im Social Trading in den Bereichen IT-Operations, Infrastruktur und Entwicklung gewährleisten zu können. Im Zuge der Risikoprävention wurden dabei auch Szenarien berücksichtigt, die sich durch die Insolvenz des Auslagerungspartners ayondo GmbH ergeben könnten. 4.3.3.5.5 Risiken durch Outsourcing Die Geschäftsleitung hat sich entschieden, einen Großteil der mit dem Geschäftsbetrieb verbundenen Aufgaben an Dritte auszulagern. Risiken, die sich durch Auslagerungen ergeben, stellen eine Unterkategorie der operationellen Risiken dar. Mit Auslagerungen verbundene Risiken werden von der AYPM als wesentlich eingestuft. 4.3.3.5.5.1 Risikoprävention Bei den Auslagerungsunternehmen handelt es sich entweder um Unternehmen innerhalb des ayondo Konzerns oder um verlässliche Geschäftspartner, mit denen man auf langjährige und gemeinsame Erfahrungen bei der erfolgreichen Umsetzung von Geschäftsprozessen zurückblickt. Mit den Auslagerungen verbundene Risiken werden von der Geschäftsleitung als existent eingeschätzt. Die enge Zusammenarbeit und unterjährige Kontrollen stellen sicher, dass das mit Auslagerung verbundene Risiko gering gehalten wird. 4.3.4 Zusammenfassung Risiken Ziel des Risikomanagements ist es, die eigenen Risiken zu identifizieren, zu kennen und so gut wie möglich zu beherrschen. Zur Erreichung dieses Ziels hat die AYPM verschiedene Risikofrüherkennungs-Indikatoren definiert, anhand derer eventuelle Fehlentwicklungen frühzeitig festgestellt werden können. Die AYPM sieht sich bei ihrer Geschäftstätigkeit insbesondere bei den Hauptrisikokategorien Ertragsrisiken, Liquiditätsrisiken, und operationellen Risiken ausgesetzt. Diese Risiken werden als wesentlich klassifiziert. Bei den operationellen Risiken werden den Risiko-Teilkategorien Fehlerkostenrisiken, Reputationsrisiken, Compliance-Risiken, IT-Risiken und sich durch Auslagerungen abgeleitete Risiken besondere Bedeutung beigemessen und diese für das Institut als wesentlich eingestuft. Weitere Risiken, die direkten oder indirekten Einfluss auf die Geschäftsentwicklung haben könnten, sind das Vertriebsrisiko oder das Brexit-Risiko. Die im Zuge der Risikoinventur identifizierten Einzelrisiken wurden schriftlich erfasst. Die den Risiken zugrunde liegenden Prozesse wurden identifiziert und mit Blick auf deren Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb analysiert. Sofern technisch darstellbar, werden Risiken durch ein engmaschiges Monitoring fortlaufend überwacht. In regelmäßigen Abständen werden die Prüfprozesse und deren Wirksamkeit manuell überprüft. Das Resultat der Risikoanalyse, der Compliance-Handlungen sowie die Ergebnisse der Internen und Externen Revision fließen in die Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems und der Risiko-Präventionsmaßnahmen ein. Rückblickend stellt die Geschäftsleitung fest, dass die Risikosituation der AYPM im abgelaufenen Geschäftsjahr durch eine Reihe außerordentlicher und nicht vorhersehbarer Ereignisse bestimmt wurde. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittel sowie die Liquidität wurden im Berichtszeitraum erfüllt. 5 NACHTRAG UND AUSBLICK 5.1 NACHTRAG Im Januar 2019 ist der CEO der ayondo Gruppe ausgeschieden. In Folge des Rücktritts hat er auch seine Funktion als Geschäftsleiter der AYPM abgelegt. Die Gesellschaft wird derzeit von einem Geschäftsleiter und einem Prokuristen vertreten. Im April wurde ein Inhaberkontrollverfahren initiiert, das ein Management Buyout zum Ziel hat. Die Abgabe einer belastbaren Prognose, zu welchem Zeitpunkt die AYPM den Break Even erreichen kann, ist derzeit nicht möglich. 5.2 AUSBLICK Richtungsweisende Entscheidungen hängen vom Verlauf des Insolvenzverfahrens der ayondo GmbH ab. Bei einem Scheitern des Sanierungskonzeptes steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Geschäftsleitung der AYPM die Einstellung der vermögensverwaltenden Tätigkeit und eine Rückgabe der Lizenz in Erwägung ziehen muss. Ausgehend vom aktuellen Zeitpunkt verfügt die AYPM über ausreichend Liquidität, um bei reduzierten Kosten bis Ende 2019 ohne zusätzliche Kapitalzuflüsse arbeiten zu können. Spätestens Anfang Dezember 2019 würde die AYPM alle zur Verfügung stehenden Optionen ausloten und daraus ableitend eine Entscheidung treffen, wie sie sich in Bezug auf die Fortführung der Dienstleistung resp. Inanspruchnahme der Lizenz positionieren will.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Finanztechnologie
Frankfurt am Main, 30. September 2019 ayondo portfolio management GmbH Kurt Ziegler, Geschäftsleiter JAHRESBILANZ zum 31.12.2018der ayondo portfolio management GmbH, Frankfurt am MainAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018der ayondo portfolio management GmbH, Frankfurt am Main
ANHANG für das Geschäftsjahr 2018Allgemeine Angaben zum JahresabschlussAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss der ayondo portfolio management GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und auf der Grundlage der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gesellschaft hat die Erlaubnis, als Finanzdienstleistung die Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG), die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) und die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) zu erbringen. Die Gesellschaft unterliegt damit als Finanzdienstleistungsinstitut den Regelungen der §§ 340 ff HGB. Auf die Gesellschaft sind die Regelungen anzuwenden, wie sie für große Kapitalgesellschaften Anwendung finden. Die Gliederungen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden nach der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) vorgenommen. Die Gesellschaft ist gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Forderungen an Kreditinstitute, die Forderungen an Kunden sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten bilanziert. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht erfasst. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs gemäß § 256a HGB am Bilanzstichtag umgerechnet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bewertungsmethoden übernommen werden. Angaben zur BilanzAngabe zu Forderungen Die Fristigkeiten der Forderungen gemäß § 9 RechKredV sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Die Forderungen an Kunden haben eine Restlaufzeit von drei Monaten bis zu einem Jahr. Die Forderungen an Kunden bestehen in Höhe von Euro 2.143,35 (Vorjahr: Euro 14.710,82) gegenüber verbundenen Unternehmen. Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die kumulierten Abschreibungen betrugen zum Beginn des Geschäftsjahres: Euro 451,51. Die kumulierten Abschreibungen betrugen am Ende des Geschäftsjahres: Euro 789,51. Angabe zu sonstigen Vermögensgegenständen Die sonstigen Vermögensgegenstände sind Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Bezug auf Umsatzsteuererstattungen in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 14.200,62). Zum 31.12.2018 wurde die bestehende Forderung aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen vollumfänglich wertberichtigt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Vorauszahlungen für an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu zahlende Umlagen in Höhe von Euro 2.750,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Angabe zu sonstigen Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Kosten der WpHG-Prüfung 2017/2018 in Höhe von Euro 14.994,00 (Vorjahr: Euro 0,00) und Kosten für Beratungsleistungen in Höhe von Euro 5.218,16 (Vorjahr: Euro 3.918,08). Angabe zu Rückstellungen Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Alle Rückstellungen, mit Ausnahme der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten in Höhe von Euro 50,00, haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Unter den Rückstellungen sind insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der Abschlusserstellung und -prüfung in Höhe von Euro 39.627,05 (Vorjahr: Euro 18.924,50) und Konzerndienstleistungen in Höhe von Euro 18.783,23 (Vorjahr: Euro 11.569,41) enthalten. Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände und Schulden, die auf Fremdwährung lauten Die Vermögensgegenstände, die auf Fremdwährung lauten, betragen Euro 170,59 (Vorjahr: Euro 1.531,37). Die Schulden, die auf Fremdwährung lauten, betragen Euro 18.637,23 (Vorjahr: Euro 11.569,41). Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine Haftungsverhältnisse oder sonstige Verpflichtungen. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Kapitalrücklage Ein Betrag in Höhe von Euro 225.500,00 wurde im Geschäftsjahr in die freie Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt. Aus der Kapitalrücklage wurde nichts entnommen. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2018 (Euro: 171.933,04) zusammen mit dem Verlustvortrag (Euro: 210.073,46), die den Bilanzverlust (Euro: 382.006,50) bilden, auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungAufgliederung der Provisionserträge Die Provisionserträge werden wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich
Die Provisionserträge aus der Finanzportfolioverwaltung werden im Wesentlichen mit Kunden im Euroraum erzielt. Erläuterung zu anderen Verwaltungsaufwendungen Die im Vorjahr unter Provisionsaufwendungen ausgewiesenen Nebenkosten des Geldverkehrs in Höhe von Euro 377,80 (Vorjahr: Euro 574,16) werden im Geschäftsjahr 2018 unter den anderen Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind zudem periodenfremde Aufwendungen in Höhe von Euro 6.643,75 (Vorjahr: Euro 1.772,50) enthalten. Bei den periodenfremden Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Beratungsleistungen des Auslagerungspartners im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2017. Angabe zu Währungsumrechnungen Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen Euro 85,68 (Vorjahr: Euro 1.194,76) und sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen Euro 205,18 (Vorjahr: Euro 0,00). Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten betragen Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 162,06). Sonstige AngabenAngaben zum Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt Euro 31.925,00 und gliedert sich wie folgt:
Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0,00 (Vorjahr: 0,00). Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Geschäftsführer haben für ihre Geschäftsführungstätigkeit keine Vergütung erhalten. Nachtragsbericht Herr Robert Lempka ist zum 14. Februar 2019 aus der Geschäftsführung der ayondo portfolio management GmbH ausgeschieden. Innerhalb der Unternehmensgruppe werden Umstrukturierungsmaßnahmen diskutiert, welche Unternehmen aus der Unternehmensgruppe betreffen. So wurde die ayondo markets Ltd. an die BUX Holdings B.V. verkauft. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 13. August 2019 das vorläufige Verfahren über das Vermögen der Muttergesellschaft der ayondo portfolio management GmbH, die ayondo GmbH angeordnet. Darüber hinaus sind ein Management Buyout und ein Herauslösen der ayondo portfolio management GmbH aus der Unternehmensgruppe geplant, welcher jedoch zurzeit nicht weiterverfolgt wird. In diesem Zusammenhang läuft ein Inhaberkontrollverfahren. Es besteht eine wesentliche Unsicherheit über die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Wir verweisen auf den Lagebericht. Zum 28. Mai 2019 erfolgte eine Einzahlung in die freie Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von Euro 30.000,00. Konzernzugehörigkeit Die ayondo portfolio management GmbH wird in den Konzernabschluss der ayondo Ltd., Singapur, einbezogen, der auf der Website der ayondo Group veröffentlicht wird. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ayondo portfolio management GmbH ist im Kontext mit der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Muttergesellschaft zu bewerten. Unterschrift der Geschäftsführung
Frankfurt am Main, 20. Oktober 2019 gez. Kurt Ziegler
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ayondo portfolio management GmbH, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ayondo portfolio management GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ayondo portfolio management GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf den Nachtragsbericht im Anhang sowie die Angaben in den Abschnitten "4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" sowie "5. Nachtrag und Ausblick" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass aufgrund der Restrukturierungsmaßnahmen der ayondo-Gruppe, des von der Muttergesellschaft ayondo GmbH gestellten Insolvenzantrags und der Verlustsituation der ayondo portfolio management GmbH eine wesentliche Unsicherheit über die Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit besteht. Wie in den Angaben des Nachtragsberichts im Anhang und in den Abschnitten "4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht" sowie "5. Nachtrag und Ausblick" des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 14. Oktober 2019 GAR Gesellschaft für Aufsichtsrecht und Revision mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Barac, Wirtschaftsprüfer Sprengard, Wirtschaftsprüfer |
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