AKS Partner Immobiliengesellschaft mbH

Frankfurter Straße 632, 51145 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 23458
Eingetragen
4.2.1993
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermittlung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteTätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
die Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen und Versicherungen;

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Aßhoff
seit 9.11.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
95.00%
C******** H*****
5.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stefan Aßhoff
Sankt Augustin
24.320 €
95.00%
C******** H*****
1.280 €
5.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AKS Partner Immobiliengesellschaft mbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 27.003,00 42.527,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.890,00 6.860,00
II. Sachanlagen 18.613,00 32.167,00
III. Finanzanlagen 3.500,00 3.500,00
B. Umlaufvermögen 201.070,64 214.940,60
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 131.230,75 159.764,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 69.839,89 55.176,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.397,45 2.757,11
Bilanzsumme, Summe Aktiva 229.471,09 260.224,71

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 155.413,89 90.286,97
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 64.722,38 239,85
III. Jahresüberschuss 65.126,92 64.482,53
B. Rückstellungen 27.490,83 61.812,33
C. Verbindlichkeiten 46.566,37 108.125,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 229.471,09 260.224,71

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der AKS Partner Immobilienges. mbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Stefan Aßhoff, Köln

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Köln, den 07. November 2012

Stefan Aßhoff, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.11.2012.

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