Beteiligungsgesellschaften
S-TETICA Bau GmbHLiquidiert
50171 Kerpen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dariusz Marcin Kokszka seit 24.1.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Dariusz Marcin Kokoszka | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S-TETICA Bau GmbHKerpenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der S-TETICA Bau GmbH wurde nach den Vorschriften der §§242 ff. HGB unter beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Grundlagen und Methoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. In den Fällen, in denen dies zu einen höheren Abschreibung führte, wurde von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen. Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden 2018 nicht vorgenommen. 2018 wurden durchschnittlich 21 Arbeitnehmer beschäftigt. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Kerpen, den 30. Dezember 2019 gez. D.M. Kokszka Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Dezember 2019 |
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