STP Informationstechnologie AGLiquidiert
76135 Karlsruhe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Marc Bischof seit 21.8.2020 | Prokura |
Uwe Richter seit 4.10.2018 | Vorsitzender des Vorstands |
Christian Kreis seit 3.5.2018 | Prokura |
Frank Peter Lembke seit 29.6.2017 | Vorstandsmitglied |
Harald Holberg seit 13.12.2016 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STP Informationstechnologie AGKarlsruheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018der STP Informationstechnologie AG, KarlsruheA. Grundlagen des Unternehmens, Geschäftsmodell, Marktposition, ProdukteDie STP Informationstechnologie AG (nachstehend "STP AG" oder "STP" genannt) ist Software- und Lösungsanbieter für den insolvenz- und rechtsberatenden Markt. Kernkompetenz ist die Analyse von Märkten, die Ableitung von Marktbedürfnissen, die Entwicklung, der Vertrieb und die Implementierung von Softwarelösungen und Informationssystemen für Anwälte, Justizverwaltung und alle mit diesen Kreisen interagierenden Institutionen. 1. Marktposition Die STP AG gehört zu den drei umsatzstärksten Anbietern für Kanzleisoftware in Deutschland. Zielmärkte von STP sind Insolvenzkanzleien und wirtschaftsberatende Kanzleien in Deutschland und seit 2013 auch in der Schweiz. Mit der Übernahme der WinJur International AG in 2018 konnte der Marktanteil bei wirtschaftsberatenden Kanzleien in der Schweiz signifikant gesteigert werden. Die Produktlinie winsolvenz ist nach eigener Einschätzung die führende Software für Insolvenzverwalter in Deutschland. Die Sicherung dieser Marktposition erfolgt durch die enge entwicklungsseitige Zusammenarbeit mit den Kunden sowie kontinuierlich hohe Investitionen in inhaltliche und technologische Verbesserungen. Mit der Produktlinie LEXolution.KMS konnte auch im abgelaufenen Geschäftsjahr die Kundenbasis verbreitert werden. Kanzleien optimieren und steuern mit KMS ihre Geschäftsprozesse. Die Digitalisierung führte zu einer weiteren Stärkung der Marktposition für das Dokument-managementsystem LEXolution.DMS. Mit der erfolgreichen Markteinführung der winsolvenz.p4 Suiten in 2018 wird LEXolution zunehmend im Insolvenzmarkt vertrieben. 2. Produkte a) winsolvenz und GIS - Lösungen für die Insolvenzverwaltung winsolvenz deckt seit vielen Jahren zahlreiche der in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (G01) festgelegten Kriterien ab. Mit Hilfe des Gläubiger-Informations-Systems (GIS) ermöglicht der Insolvenzverwalter den Insolvenzgläubigern die digital verschlüsselte Erfassung von Forderungsansprüchen, klärt Sachstandsanfragen und informiert gleichzeitig über aktuell laufende Verfahren. Die neue winsolvenz-Generation winsolvenz.p4, die in 2018 erfolgreich eingeführt wurde, verfolgt den Suite-Gedanken und integriert in verschiedenen Ausprägungen die STP-Produktpalette. b) LEXolution.DMS - Dokumentenmanagementsystem für Kanzleien LEXolution.DMS stellt ein leistungsfähiges Dokumentenmanagementsystem (DMS) dar, welches mit einem besonderen Branchenfokus die Geschäftsprozesse von Rechtsanwaltskanzleien und Insolvenzverwaltern unterstützt. c) LEXolution.KMS - Kanzleimanagementsystem LEXolution.KMS wird seit 2011 von Kanzleien erfolgreich eingesetzt. Mit seinem Funktionsumfang adressiert LEXolution.KMS die speziellen Bedürfnisse von wirtschaftsberatenden Kanzleien zur Optimierung von deren Kerngeschäftsprozessen. Daneben unterstützt LEXolution.KMS die Kanzlei mit umfangreichen Controlling-Funktionalitäten (LEXolution.Bl) bei der immer wichtiger werdenden wirtschaftlichen Steuerung der Kanzlei. Unsere branchenspezifischen Neuentwicklungen LEXolution.CRM (Kundenbeziehungsmanagement) und LEXolution.TIME Pro (prozessbegleitende automatisierte Zeiterfassung) verstärken die Effektivität und Effizienz der Kanzleiprozesse. d) EUREKA winsolvenz - Justizsoftware Ergänzend bietet die STP AG die Justizsoftware EUREKA winsolvenz für Insolvenzgerichte an. Die Software ist flächendeckend in zahlreichen Bundesländern und Gerichten im Einsatz. 3. Forschung und Entwicklung Die STP zeichnet sich durch innovative Produkte im Bereich des insolvenz- und rechtsberatenden Markts aus. Hierfür wird ein signifikanter Entwicklungsaufwand betrieben, der in 2018 TEUR 4.805 (Vorjahr TEUR 4.728) betrug. Im Jahr 2018 wurde Entwicklungsaufwand für winsolvenz.p4, die den technologischen Übergang von der on-premise in die Cloud-Welt vorsieht, in Höhe von TEUR 935 (Vorjahr TEUR 743) aktiviert; dies entspricht einer Aktivierungsquote von 19,5% (Vorjahr 15,7%). B. Wirtschaftsbericht, Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen und Marktumfeld1. Insolvenzmarkt Im Jahr 2018 wurden 19.552 Unternehmensinsolvenzen eröffnet. Dies entspricht einem Rückgang um 3,6 % im Vergleich zum Vorjahr und ist damit der neunte Rückgang in Folge, der sich allerdings in 2018 abgeschwächt hat.
Der Hauptgrund für den rückläufigen Trend der Insolvenzzahlen ist die ungebrochen positive konjunkturelle Lage in Deutschland. Die Binnennachfrage bewegte sich weiterhin auf einem konstant hohen Niveau. Die Schadenssummen bei Unternehmensinsolvenzen lagen in 2018 gemäß Creditreform auf insgesamt 26,0 Mrd. EUR (2017: 26,6 Mrd. EUR). Neben einigen Großinsolvenzen bestätigt sich der Trend hin zu immer kleineren Insolvenzen. Ein überwiegender Anteil aller Insolvenzen stammt aus den Hauptbranchen Handel und Textilgewerbe. Inzwischen sind Zeichen einer konjunkturellen Eintrübung sichtbar, so dass fraglich ist, ob sich die Insolvenzzahlen weiter reduzieren. 2. Markt der wirtschaftsberatenden Kanzleien Die wirtschaftsberatenden Kanzleien haben von der guten Konjunkturlage der Wirtschaft profitiert. In den Jahren 2017/2018 haben laut dem Branchenverlag JUVE 1 die TOP100 Kanzleien in Deutschland 6,3 Mrd. EUR (2016/17: 5,9 Mrd. EUR) bei Mandatserlösen erzielt. Auch das abgelaufene Jahr war geprägt durch einen boomenden M & A-Markt.
1 Quelle www.juve.de; Trends und Entwicklung im
Anwaltsmarkt 2018
Die überwiegende Mehrheit der Top-Kanzleien blickt also auf ein gutes Jahr zurück. Allerdings verändert sich das Umfeld, in dem sich Kanzleien und Rechtsabteilungen bewegen, tiefgreifend. Gründe hierfür sind der Vormarsch von Legal Tech sowie der steigende Kostendruck bei den Mandanten. So beschleunigt sich der internationale Trend hin zu einer zunehmenden Digitalisierung, Automatisierung und tieferen Nutzung von sog. "Smart Technology" im Legal Markt. Unter Smart Technology versteht man in diesem Zusammenhang u.a. den effizienzsteigernden unterstützenden Einsatz von Sprache (Voice User Interface), Bots, Artificial Intelligence (Al) oder Big Data. Das zunehmende mobile und vernetzte Arbeiten wird des Weiteren zu einer stärkeren Verbreitung von Cloud- und Collaboration-Lösungen führen. Unsere Produkte greifen die technologischen Anforderungen auf und unterstützen die Kanzleien bei diesem Veränderungsprozess. C. Geschäftsverlauf - Wesentliche Kennzahlen, Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage, PersonalDie STP AG konnte das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresergebnis vor Ergebnisabführung i. H. v. TEUR 8.003 (Vorjahr TEUR 6.366) abschließen. Insgesamt verlief die Ergebnisentwicklung weitestgehend nach Plan. Mit einer signifikanten Steigerung der Auftragseingänge und des Umsatzes im Bereich der wirtschaftsberatenden Unternehmen zeigt die im Vorjahr umgesetzte marktorientierte Neuaufstellung des Vertriebs in zwei Business Units Wirkung. Mit unserem neuen Produkt winsolvenz.p4 konnten wir auch im schwierigen Umfeld des Insolvenzmarkts, der durch erneuten Arbeitsplatzabbau auf Seiten der Kanzleien geprägt war, die Grundlage für wachsende Umsätze bilden, die um 8,6% auf TEUR 19.494 gesteigert wurden. Die operative Eigenleistung (Umsatz +/- Bestandsveränderungen abzgl. Materialaufwand) konnte um TEUR 1.485 auf TEUR 18.600 (+8,7 %) gesteigert werden. Aufgrund des unterproportionalen Anstiegs der Personal- und Sachkosten konnte das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Finanzergebnis und Steuern) um 39,8% auf TEUR 6.383 gesteigert, die EBITDA-Marge um 28,7% verbessert und die Personalkostenquote, bezogen auf die operative Eigenleistung, von 49,6% auf 48,7% gesenkt werden. Positiv im Ergebnis ausgewirkt haben sich zudem höhere Beteiligungserträge, sowie höhere aktivierte Eigenleistungen. 1. Wesentliche Kennzahlen Die wesentlichen Kennzahlen haben sich wie folgt entwickelt:
2. Vermögenslage Den Investitionszugängen in das immaterielle, Sach- und Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 18.847 (Vorjahr TEUR 1.748) stehen Abgänge (Restbuchwert) von TEUR 5 gegenüber. Der Anstieg der Zugänge in 2018 ist im Wesentlichen auf die Aktivierung selbsterstellter Software (TEUR 935), sowie Ersatzinvestitionen (TEUR 952) zurückzuführen. Der Anstieg der Finanzanlagen um TEUR 16.959 begründet sich auf dem Erwerb der Gesellschaften WinJur International AG (Stans, Schweiz) und Inobas GmbH (Karlsruhe) sowie der Gründung der STP Information Technology Bulgaria EOOD (Sofia) und der STP Informationstechnologie Schweiz AG (Wallisellen). Anschaffungsnebenkosten für den im Januar 2019 erfolgten Erwerb der WBDat Wirtschafts- und Branchendaten GmbH, Köln, in Höhe von TEUR 116 wurden zum Bilanzstichtag aktiviert. Das Anlagevermögen wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anstieg der Abschreibungen in 2018, die TEUR 837 (Vorjahr TEUR 592) betrugen, ist im Wesentlichen auf den Zugang an selbsterstellter Software und externer Entwicklungskosten zurückzuführen. Der Anstieg der Vorräte und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auf stichtagsbezogene Projektverläufe sowie im Dezember 2018 realisierte Lizenzverkäufe zurückzuführen. Der Abbau der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um TEUR 2.746 resultiert im Wesentlichen aus der Rückführung eines Intercompany Darlehens zwischen der STP Holding und der STP AG. Der Anstieg der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist im Wesentlichen auf abgegrenzte Arrangement Fees im Rahmen einer Fremdfinanzierung für Akquisition zurückzuführen. Das Eigenkapital hat sich aufgrund eines ausschüttungsgesperrten Betrags in Höhe von TEUR 435, der nicht an die STP Holding GmbH abgeführt wird, von TEUR 1.135 auf TEUR 1.571 erhöht. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen um TEUR 251 auf TEUR 1.088 begründet sich auf personalbezogene Themen (höhere variable Gehälter, Anstieg Urlaubs- und Jubiläumsrückstellungen) und die Bildung einer Rückstellung für Rückbauverpflichtungen. Zur Finanzierung von Akquisitionen sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 8.774 entstanden. In diesem Zusammenhang wurden auch Verkäuferdarlehen und Kaufpreiseinbehalte zzgl. Zinsen in Höhe von TEUR 4.449 erlangt, die den Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten erklären. Die Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 873 auf TEUR 7.099 betrifft hauptsächlich die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin STP Holding GmbH aus höherer Ergebnisabführung. Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erklärt sich durch im Dezember 2018 eingegangene Rechnungen für Investitionen im Anlagevermögen sowie Beratungsdienstleistungen im Rahmen der Akquisitionen. Die Bilanzsumme ist im Wesentlichen aufgrund der Beteiligungszugänge um TEUR 15.607 gestiegen. 3. Ertragslage Die Gesamtleistung (Umsatz +1- Bestandsveränderungen) liegt mit TEUR 19.808 um 11,2 % über dem Vorjahresniveau. Trotz des im Geschäftsjahr 2018 höheren Materialaufwands (insbesondere Fremdleistungen) konnte die operative Eigenleistung um TEUR 1.485 (+8,7 %) gesteigert werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge 2018 in Höhe von TEUR 928 fallen um TEUR 631 höher aus als im Vorjahr. Dies ist bedingt durch höhere Erträge aus Weiterberechnungen innerhalb des Konzerns und einem einmaligen Ertrag aus dem Vergleich eines Rechtsstreits. Es wurden selbsterstellte Softwareentwicklungskosten für die in 2018 eingeführte Produktlinie winsolvenz.p4 in Höhe von TEUR 935 aktiviert. Hiermit wurden 19,5 % der gesamten F & E Aufwendungen aktiviert. In 2018 erfolgten Abschreibungen auf aktivierte Eigenleistungen in Höhe von TEUR 217. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich der Personalaufwand um 6,6 % erhöht. Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten ist dabei von 96 auf 98 gestiegen. Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr TEUR 9.056 (Vorjahr TEUR 8.494). Der Kostenanstieg ist neben der üblichen Gehaltsanpassung durch höhere variable Vergütungen sowie einem Anstieg des Personals für die Produktentwicklung geprägt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit TEUR 5.024 unter dem Vorjahr, welches durch die Reorganisation in marktausgerichtete Business Units einmalig belastet war. Der Anstieg der Abschreibungen um TEUR 245 auf TEUR 837 ist auf die Aktivierung selbsterstellter Software zurückzuführen. Das operative Ergebnis (EBIT: Ergebnis vor Beteiligungserträgen, Finanzergebnis und Steuern) konnte um 39,6 % auf TEUR 5.546 (Vorjahr TEUR 3.973) gesteigert werden. Aufgrund der positiven Entwicklung der Tochtergesellschaften stiegen die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen und Beteiligungen um 7,3 % auf TEUR 2.689 im Jahresvergleich. Das Finanzergebnis wird belastet durch die Kosten für die Aufnahme von Akquisitionsfinanzierungen. Das Ergebnis nach Steuern hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 25,6% auf TEUR 8.009 verbessert. 4. Finanzlage Die Verbesserung der Ertragslage führt zu einer Steigerung des Cashflows um TEUR 2.259 auf TEUR 9.415 aus laufender Geschäftstätigkeit und einer hohen cash conversion rate. Insbesondere die monatlichen Software-Mieterlöse für unsere Produkte winsolvenz und LEXolution führen zu kontinuierlichen regelmäßigen Mittelzuflüssen. Aufgrund des Anstiegs der Gesamtleistung um 11,2% hat sich die Kapitalbindung aus dem Working Capital (Vorräte + Forderungen aus L/L abzgl. Verbindlichkeiten aus L/L abzgl. erhaltene Anzahlungen) auf TEUR 227 (Vorjahr TEUR -43) erhöht. 5. Personal Im Berichtsjahr sind zum 31.12.2018 in der STP AG 97 Mitarbeiter (Vorjahr 98) beschäftigt. Die Sekundärprozesse (Personalwesen, Finanzwesen, IT-Infrastruktur und Corporate Services) sind in der STP Holding GmbH gebündelt. Die STP AG und deren Tochtergesellschaften beziehen die entsprechenden Leistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Die STP AG verfügt über einen Personalbestand, der in Umfang und Qualität als angemessen anzusehen ist. Durch eine zielorientierte Planung werden Schwachstellen frühzeitig erkannt und umgehend abgestellt. Die Angestellten nehmen in ihren Fachbereichen regelmäßig an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teil. Es wurde weiter in den Bereich der Personalentwicklung investiert, um auch für die Zukunft sicherzustellen, dass hochbegabte Fachkräfte durch die STP AG gewonnen, bedarfsorientiert weitergebildet und langfristig an das Unternehmen gebunden werden. 6. Gesamtaussage Der Geschäftsverlauf war auch im Jahr 2018 geprägt durch ein schwieriges Marktumfeld im Insolvenzmarkt, dem mit der erfolgreichen Markteinführung von winsolvenz.p4 begegnet wurde. Bereits 8 Monate nach Einführung haben sich die Hälfte der winsolvenz-Kunden für winsolvenz.p4 entschieden. Mit dem hohen Auftragseingang bei wirtschaftsberatenden Kanzleien sowie der Akquisition WinJur hat sich die internationale Wachstumsdynamik verstärkt. Hierdurch konnte die STP AG die Eigenleistung und insbesondere ihre Ertragslage weiter verbessern. Die für das Jahr 2018 prognostizierten ambitionierten Umsatz- und EBITDA-Ziele wurden insgesamt erreicht. Auch das prognostizierte Jahresergebnis vor Ergebnisabführung wurde leicht überschritten. Die gegenüber der Planung etwas verzögerte Markteinführung von winsolvenz.p4 konnte durch höhere Lizenzverkäufe ausgeglichen werden. D. Prognosen-, Chancen- und RisikoberichtDie STP AG ist aufgrund ihrer effizienten Prozessorganisation auch für die Zukunft gut aufgestellt. Durch ein umfangreiches Controllingsystem mit prozessbezogenen KPIs ist ein schnelles Erkennen von etwaigen Ziel-Abweichungen sichergestellt und damit die Voraussetzung für ein schnelles Gegensteuern bereitet. Das Qualitätsmanagementsystem der STP AG ist seit 2006 zertifiziert. Die Neuzertifizierung wurde im November 2018 erfolgreich durchgeführt. Das Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015 wurde für die STP Gruppe bestehend aus STP Holding GmbH, STP Informationstechnologie AG, STP Portal GmbH sowie STP Solution GmbH ausgestellt. 1. Chancen Insolvenzmarkt Durch den stärkeren Einfluss der Gläubiger am Insolvenzverfahren wird die Professionalisierung und Außendarstellung der Kanzleien durch entsprechende Kennzahlen weiter voranschreiten. Zeitgleich nimmt der Trend zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und der Justiz immer weiter zu. Die gesetzlich schrittweise Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs wird in den nächsten Jahren dafür sorgen, dass eine vollständig digital organisierte Justiz mit einer ebenso digitalisierten Kanzlei zusammenarbeiten wird. Alle Beteiligten werden elektronisch kommunizieren und die traditionelle Handakte wird durch die elektronische Akte ersetzt. Neben der Kommunikation und Kollaboration mit den Insolvenzgerichten wird die Zusammenarbeit mit Verfahrensbeteiligten und Dienstleistern ein immer wesentlicherer Erfolgsfaktor für I nsolvenzverwalterkanzleien. Mit der neuen Produktsuite winsolvenz.p4, die in verschiedenen Ausprägungen auch LEXolution.DMS und LEXolution.KMS sowie weitere STP-Module und Automatisierungen integriert, können wir unseren Kunden im Insolvenzmarkt ein komplettes und durchgängiges Leistungsangebot zur Verbesserung ihrer Effizienz bieten. Hierdurch eröffnen sich gute Möglichkeiten die LEXolution-Produkte verstärkt bei Bestandskunden einzuführen. Markt der wirtschaftsberatenden Kanzleien Die wirtschaftsberatenden Kanzleien werden sich auch in 2019 wirtschaftlichen Herausforderungen ausgesetzt sehen. Die Anforderungen der Mandanten zwingen die Wirtschaftskanzleien weiterhin zur Optimierung ihrer internen und übergreifenden Geschäftsprozesse. Neben den erforderlichen Fachkenntnissen ist für den langfristig wirtschaftlichen Erfolg einer Wirtschaftskanzlei zunehmend mehr die Fähigkeit entscheidend, Rechtsberatungsdienstleistung in einem effizienten, kollaborativen Prozess zu erbringen, Zusatzleistungen zur Differenzierung zu schaffen und sich durch Kosten- und Qualitätsvorteile im Markt abzuheben. Auch in Hinblick auf die Kommunikation mit dem Mandanten steigen die Anforderungen an Wirtschaftskanzleien. Es zählt nicht nur die Qualität der Beratungsergebnisse, sondern auch Transparenz in der Mandatsabwicklung und Leistungserbringung wird von den beauftragenden Unternehmen stärker bewertet. Sozietäten müssen durch intensivierte Marketing und Business Development-Aktivitäten weitere Mandanten gewinnen und zusätzliches Potenzial bei den Bestandskunden erschließen. Der Kostendruck verstärkt die Bedeutung der Transparenz von kanzleiinternen Prozessen und Margenentwicklungen der Mandanten und Segmente. Nur mit einem kennzahlenbasierten BI-Instrumentarium wird die Kanzlei in Zeiten immer anspruchsvoller werdender Mandanten in die margenstarken Geschäftsfelder steuern und nachhaltig wettbewerbsfähig bleiben können. Mit dem Schlagwort Legal Tech verbindet sich die effizienzsteigernde Nutzung von moderner Technologie für Kanzleien wie Digitalisierung, der Einsatz von Automaten und Al, Big Data oder Mobilität. Die innovative Produkt- und Dienstleistungspalette von STP unterstützt die wirtschaftsberatenden Kanzleien in idealer Weise bei der Begegnung dieser fundamentalen Herausforderungen in den nächsten Jahren. 2. Risiken Die Gesellschaft verfügt über ein angemessenes Risikofrüherkennungssystem, das in einzelne Risikogruppen untergliedert ist. Die Entwicklungen dieser Risikogruppen werden vom Vorstand regelmäßig überwacht und analysiert.
Zusammengefasst sehen wir derzeit lediglich geringe und mittlere Risiken. Wir haben keine Hinweise auf bestandsgefährdende Risiken. 3. Prognose Die STP AG ist auf Basis des aktuellen Produktportfolios und der mittelfristigen Produktstrategie sehr gut aufgestellt, um die Kunden sowohl im Insolvenzmarkt als auch im Markt der wirtschaftsberatenden Kanzleien bei den anstehenden Themen zu unterstützen. Im Insolvenzmarkt rechnet die STP AG in 2019 mit leicht steigenden Umsätzen. Durch die Einführung von winsolvenz.p4 ergeben sich noch bessere Chancen, die Umsätze mit LEXolution.DMS sowie LEXolution.KMS im Insolvenzbereich auszubauen. Ein starkes Umsatzwachstum wird sich auch im Bereich LEXolution im Marktsegment der wirtschaftsberatenden Kanzleien ergeben. Die Resonanz auf das Produkt ist weiterhin sehr gut, das Interesse bei den Kanzleien im Zielsegment (auch international) weiter ansteigend. Nach derzeitiger Einschätzung wird die STP AG den Umsatz in 2019 steigern können. So gehen wir von einem robusten Umsatzwachstum von ca. 15 % aus. Eine Verbesserung des EBIDTA in der Größenordnung von EUR 1,2 Mio. auf EUR 7,7 Mio. erwarten wir durch Skalierungseffekte.
Karlsruhe, den 29. März 2019 Uwe Richter Harald Holberg Frank Lembke Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018der STP Informationstechnologie AG, KarlsruheVorbemerkung Kapitalgesellschaften haben nach § 264 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Er bildet mit der Bilanz (Anlage 1.2.) und der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 1.3.) eine Einheit. Der Anhang gliedert sich in: A. Rechnungslegungsgrundsätze B. Angaben zur Bilanz C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung D. Sonstige Angaben A. RechnungslegungsgrundsätzeAllgemeines Die STP Informationstechnologie AG, Karlsruhe, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter Nr. HRB 109684 eingetragen. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Aktivposten Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die STP Informationstechnologie AG, im Folgenden STP AG genannt, tätigt umfangreiche Entwicklungsaufwendungen für neue Softwareprodukte. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand beträgt 2018 TEUR 4.805 (Vorjahr TEUR 4.728). Das nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB bestehende Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurde im Geschäftsjahr 2017 für die Produktentwicklung winsolvenz.p4 erstmals in Anspruch genommen. Auch 2018 wurde weiter in die Entwicklung von winsolvenz.p4 investiert. Hieraus ergibt sich im Anlagevermögen bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen ein Buchwert in Höhe von TEUR 1.461 (Vorjahr TEUR 743). In 2018 wurde ein Betrag von TEUR 935 (Vorjahr TEUR 743) aktiviert. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellkosten bestehen im Wesentlichen aus den Personalkosten der eingesetzten Entwickler zuzüglich angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung. Mit der Abschreibung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurde in 2018 begonnen. Die Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren. Die kumulierten Abschreibungen betragen zum Bilanzstichtag TEUR 217. Die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten 2018 nach Aktivierung und Abschreibungen betragen somit TEUR 4.087 (Vorjahr 3.985). Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden die entgeltlich erworbenen EDV-Programme über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Der Zeitraum der planmäßigen linearen Abschreibung für entgeltlich erworbene Geschäftsoder Firmenwerte beträgt 5 Jahre. Die betriebliche Nutzungsdauer basiert auf der Einschätzung der zeitlichen Ertragsrückflüsse auf Basis der identifizierten Komponenten des Geschäfts- oder Firmenwertes. Die Ertragspotenziale dieser Komponenten werden voraussichtlich über einen Zeitraum von 5 Jahren ausgeschöpft. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Vermögensgegenstände wird handelsrechtlich die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand € 800 nicht übersteigen. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bilanziert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden die WinJur International AG, Stans, Schweiz und die Inobas GmbH, Karlsruhe, zu jeweils 100% erworbern. In 2018 wurden die Tochtergesellschaften STP Information Technology Bulgaria EOOD, Sofia, Bulgarien, und STP Informationstechnologie Schweiz AG, Wallisellen, Schweiz, gegründet. An beiden Gesellschaften hält die STP AG 100% der Anteile. Zudem wurden in 2018 angefallene Anschaffungskosten für die im Januar 2019 erworbene WBDat Wirtschafts- und Branchendaten GmbH, Köln, aktiviert. Erwerbe und Gründungen führten zu einem Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 16.959. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bzw. Veräußerungspreisen ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Für den Bestand an Bürobedarf ist ein Festwert gemäß § 256 Satz 2 HGB gebildet worden. Am Bilanzstichtag erbrachte und noch nicht abgerechnete Leistungen wurden zu Herstellungskosten (direkte Personalkosten sowie Gemeinkostenzuschlag der Verwaltungskosten) bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, die Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB darstellen, werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafel 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 3,21 % bewertet. Die Rückstellung für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0% und Rentensteigerungen von 1,5% zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation in Höhe von 0% p.a. unterstellt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen zu einem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre und der vergangenen zehn Jahre beträgt zum 31. Dezember 2018 TEUR 112. Dieser Unterschiedsbetrag ist zwar ausschüttungsgesperrt, aber nicht abführungsgesperrt. Die Verpflichtungen aus Pensionen (TEUR 449) werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgung dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (sog. Deckungsvermögen TEUR 503), verrechnet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der saldierte Betrag in Höhe von TEUR 55 ist als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr 13) wurden mit dem Zinsertrag in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr TEUR 5) aus der Erhhöhung der Aktivwerte verrechnet und sind im Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet: Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. B. Angaben zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagespiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Bei Schätzung der Nutzungsdauer wurden die üblichen Lebenszyklen der erworbenen Vermögensgegenstände zu Grunde gelegt. Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen beteiligt:
* Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der STP AG. ** Mittelbare Beteiligung über die WinJur International AG, Stans / Schweiz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.051 (Vorjahr TEUR 3.797) setzen sich zusammen aus Forderungen aus Gewinnabführungsverträgen in Höhe von TEUR 706 (Vorjahr TEUR 975), einem Darlehen an die STP Information Technology Bulgaria EOOD über TEUR 84 sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 261 (Vorjahr TEUR 275). Die im Vorjahr ausgewiesene Darlehensforderung in Höhe von TEUR 2.547 gegenüber der STP Holding GmbH wurde getilgt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital a) Grundkapital Das gezeichnete Kapital setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
b) Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB hat sich wie folgt entwickelt:
c) Gewinnrücklagen Die gesetzliche Rücklage hat sich wie folgt entwickelt:
Damit sind gemäß § 150 Abs. 2 AktG 10 % des Grundkapitals in die gesetzliche Rücklage eingestellt. d) Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn erhöht sich in der STP AG um TEUR 436 aufgrund einer bestehenden Ausschüttungssperre aufgrund der selbstgeschaffenen Immateriellen Vermögensgegenstände.
Rückstellungen für Pensionen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 449. Diese wurden mit Deckungsvermögen (TEUR 503) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Rückdeckungsversicherungen wurden als Deckungsvermögen klassifiziert, da sie zweckexklusiv, verpfändet und insolvenzgeschützt sind. Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß Mitteilung des Versicherers. Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten folgende Posten:
Die personalbezogenen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Resturlaub, für Prämien, für Jubiläum, für Berufsgenossenschaft und die Schwerbehindertenabgabe. Bis zum Ende des Mietverhältnisses für die Büroräume der STP AG werden kontinuierlich Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen gebildet. Die Rückstellung für Garantieleistungen wird unter Heranziehung von unternehmensinternen Feststellungen mit 0,15% des garantiebehafteten Umsatzes ermittelt. Enthalten ist auch eine Rückstellung für die Rückabwicklung eines Kundenprojektes. Verbindlichkeiten Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden in voller Höhe gegenüber der finanzierenden Bank durch übliche Sicherungsabtretungen von Forderungen, Geschäftsanteilen und Rechten besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich aus den Verbindlichkeiten aus Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 5.053 (Vorjahr: TEUR 3.372), Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.994 (Vorjahr: TEUR 2.842) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 11) zusammen. Die Darlehensverbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit Akquisitionsfinanzierungen von der STP Holding GmbH gewährt wurden, betragen TEUR 1.994 mit einer Restlaufzeit bis zum 31.10.2025. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verkäuferdarlehen (inkl. aufgelaufener Zinsen) in Höhe von TEUR 4.033 sowie einen Kaufpreiseinbehalt in Höhe von TEUR 415. C. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse der STP Informationstechnologie AG resultieren aus periodisch wiederkehrenden Erlösen (recurring revenues) und aus einmaligen Erlösen (non-recurring revenues). Recurring revenues erzielt die STP aus Mieteinnahmen und Wartungsgebühren für die Nutzung von Software sowie Webportalen im juristischen Bereich. Non-recurring revenues bestehen im Wesentlichen aus der Lizenzierung von Software sowie Serviceerlösen. Serviceerlöse umfassen Sonderentwicklungen sowie Beratungs-und Schulungserlöse. Beratungserlöse sind hauptsächlich Implementierungsunterstützungen, die sich auf die Installation und die Konfiguration unserer Softwareprodukte beziehen. Die Umsatzerlöse wurden im Wesentlichen im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren in der Hauptsache aus dem Vergleich eines Rechtsstreits und gestiegenen Weiterverrechnungen innerhalb des Konzerns. Die höheren Weiterverrechnungen bedingen sich aus den neu gegründeten Töchtern und den Akquisen. Enthalten sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen periodenfremde Ertäge in Höhe von TEUR 59. Diese beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 29 (Vorjahr TEUR 11), Erträge aus Zuschreibung an Firmenbeteiligung in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr TEUR 0), sowie TEUR 3 (Vorjahr TEUR 1) aus den Gewinnen aus der Veräußerung von Anlagevermögen. Personalkosten Der Anstieg der Personalkosten beruht auf den jährlichen Gehaltsanpassungen sowie höheren variablen Anteilen. Im Jahr 2018 wurden erstmals Jubiläumsrückstellungen in Höhe von TEUR 11 gebildet. Sonstige betriebliche Aufwendungen In 2018 ist ein leichter Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu verzeichnen. Dies ergibt sich zu großen Teilen aus dem Rückgang der Rechts- und Beratungskosten, sowie einem Rückgang der Recruitingkosten. Dem gegenüber stehen Aufwendungen aus Rückbauverpflichtungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 37 , resultierend aus einer Rechnungskorrektur die Vorjahre betreffend. Finanzergebnis Die Zinszuführungen (TEUR 14) (Vorjahr TEUR 13) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Zudem enthält das Finanzergebnis Zinsaufwand aufgrund von Akquisitionsfinanzierungen. D. Sonstige AngabenDas von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 berechnete Gesamthonorar beträgt für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 41. Für sonstige Leistungen wurden TEUR 35 berechnet. Mutterunternehmen Mutterunternehmen der STP Informationstechnologie AG ist die STP Holding GmbH mit Sitz in Karlsruhe. Der Jahresabschluss der STP Informationstechnologie AG wird in den freiwillig erstellten Konzernabschluss des Mutterunternehmens STP Holding GmbH einbezogen. Der Jahresabschluss der STP Informationstechnologie AG wird beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veröffentlichung eingereicht. Das oberste Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe ist die STP HoldCo S.à.r.l., Luxemburg. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich 98 (Vorjahr 96) angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Die Mitarbeiter nach Hauptfunktionen teilen sich folgendermaßen auf:
Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Die Vergütungen des Aufsichtsrates betrugen TEUR 90 im Geschäftsjahr. Vorstand Mitglieder des Vorstands waren im abgelaufenen Geschäftsjahr:
Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands hat im Geschäftsjahr 2018 TEUR 1.567 betragen. Gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern sind Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 449 gebildet, die mit Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 503 zu saldieren waren. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte Die STP Informationstechnologie AG hat Mietverträge mit einer Laufzeit bis 2030 abgeschlossen. Die finanziellen Verpflichtungen aus diesen Verträgen betragen am Bilanzstichtag bis zum Ende der Laufzeit TEUR 14.566 (davon TEUR 619 in 2019, TEUR 4.637 für 2020 - 2024 und TEUR 9.310 den über 5 Jahre hinausgehenden Zeitraum). Verpflichtungen aus den Nebenkosten sind in Höhe der Vorauszahlungsraten berücksichtigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 131 für 2019 und TEUR 90 für die Jahre 2020 bis 2021. Über 2021 hinaus bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hat mit Wirkung zum 22. August 2008 mit der STP Holding GmbH, Karlsruhe, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Haftungsverhältnisse aus Avalen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 2.110 (Vorjahr TEUR 110). Die zusätzlichen TEUR 2.000 dienen der Besicherung eines Verkäuferdarlehens im Rahmen der Akquisitionen. Aufgrund der bestehenden Unternehmensplanung der STP AG sieht der Vorstand kein signifikantes Risiko der Inanspruchnahme dieser Avale. Es wurden Schuldbeitritte durch die wesentlichen STP-Gesellschaften zu den neuen Finanzierungsverträgen erklärt. Ferner wurden gegenüber der finanzierenden Bank übliche Sicherungsabtretungen von Forderungen, Geschäftsanteilen und Rechten gewährt. Die Darlehen aus dem Finanzierungsvertrag der STP Holding GmbH valutieren zum Bilanzstichtag mit insgesamt TEUR 62.801. Der maximale Betrag, mit dem die STP Informationstechnologie AG in Anspruch genommen werden könnte, entspricht den Darlehensbeträgen abzüglich des Vermögens der STP Holding sowie der STP Solution GmbH, der STP Portal GmbH, der Inobas GmbH und der STP Informationstechnologie AG, Liechtenstein. Vor dem Hintergrund der aktuellen Unternehmensplanung der STP AG, dem damit einhergehenden Liquiditätszufluss für die STP Holding GmbH, welche sich aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag ergibt sowie dem bestehenden Zins- und Tilgungsplan des Finanzierungsvertrags sieht der Vorstand in dem Beitritt zu diesem Kreditvertrag kein signifikantes Risiko für die Gesellschaft und damit auch kein signifikantes Risiko der Inanspruchnahme für die Gesellschaft. Ereignisse nach dem Stichtag Zum 02.01.2019 wurde die WBDat Wirtschafts- und Branchendaten GmbH, Köln, zu 100% von der STP AG erworben. Gewinnverwendung Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages abzüglich der bestehenden Ausschüttungssperre an die STP Holding GmbH, Karlsruhe, abgeführt. Eine entsprechende Verbindlichkeit gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. Gesellschafter ist erfasst.
Karlsruhe, den 29. März 2019 Uwe Richter Harald Holberg Frank Lembke Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die STP Informationstechnologie AG, Karlsruhe VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der STP Informationstechnologie AG, Karlsruhe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der STP Informationstechnologie AG, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, den 5. April 2019 Deloitte
GmbH
(Dr. Claus Buhleier) Wirtschaftsprüfer (Michael Müller) Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsratesder STP Informationstechnologie AG, KarlsruheDer Aufsichtsrat erklärt hiermit, dass er im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben gewissenhaft wahrgenommen hat. Er hat die Arbeit des Vorstands der Gesellschaft im Berichtszeitraum regelmäßig und sorgfältig überwacht und diesen in Fragen der Unternehmensleitung beratend begleitet. Der Aufsichtsrat wurde im Geschäftsjahr 2018 durch den Vorstand durch regelmäßige schriftliche Berichte über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und daneben durch mündliche Berichterstattung zeitnah informiert gehalten. Der Aufsichtsrat war ständig über die geschäftspolitische Ausrichtung und strategischen Ziele des Unternehmens, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte informiert. Sitzungen des Aufsichtsrates im vergangenen Geschäftsjahr: Sämtliche Geschäftsvorfälle, die einer Prüfung und Genehmigung bedürfen, hat der Aufsichtsrat im Rahmen von regelmäßigen Sitzungen intensiv erörtert und umfassend behandelt. Entscheidungsrelevante Unterlagen wurden stets dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor den Aufsichtsratssitzungen zugeleitet. Das Gremium tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 am 24.01.2018, 28.02.2018, 21.03.2018, 18.04.2018, 29.05.2018, 05.07.2018, 24.10.2018, 29.11.2018 und 13.12.2018. Der Aufsichtsrat hat in den Sitzungen die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Mit Wirkung vom 31.01.2018 hat Herr Arno Poschik, Investment Director Hg, München, sein Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt. Mit Wirkung zum 27.08.2018 wurde Herr Gunther Thies, Geschäftsführer STP Holding GmbH, Karlsruhe, in den Aufsichtsrat gewählt. Mit gleichem Datum wurde Herr Gunther Thies zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Mit Wirkung zum 13.12.2018 hat Herr Kai Romberg, Investment Director Hg, München, sein Amt als Vorsitzender des Aufsichtsrats niedergelegt und ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Wirkung zum 13.12.2018 wurde Herr Dr. Carlo Pohlhausen, Investment Director Hg, München, für die Restamtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Kai Romberg zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Mit Wirkung zum 20.12.2018 wurde Herr Stefan Margolis, Investment Director Hg, München, als Nachfolger für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herr Kai Romberg in den Aufsichtsrat gewählt. Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018: Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der STP Informationstechnologie AG für das abgelaufene Geschäftsjahr ist von dem Vorstand ordnungsgemäß erstellt worden und dem Aufsichtsrat zur Prüfung überlassen worden. Rückfragen an den Vorstand wurden vollständig, zeitnah und umfassend beantwortet. Der Prüfbericht des Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr enthält den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des bestellten Abschlussprüfers, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Mannheim. Den Prüfauftrag dazu hatte der Aufsichtsrat gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 20.12.2018 vergeben. Der Jahresabschluss der Gesellschaft und der Prüfbericht des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 hat allen Mitgliedern des Aufsichtsrates vorgelegen, ist von diesen geprüft, zudem ausführlich besprochen und beraten worden. Der Abschlussprüfer berichtete in der Aufsichtsratssitzung am 10.04.2019 über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und erläuterte im Einzelnen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Rückfragen hierzu wurden von den die Abschlussprüfung durchführenden verantwortlichen Personen umfassend und vollständig beantwortet. Der Aufsichtsrat billigte nach eigener Prüfung den Jahresabschluss der STP Informationstechnologie AG für das Geschäftsjahr 2018. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde der erzielte Jahresüberschuss von EUR 8.002.877,45 wird in Höhe von EUR 7.567.363,25 gemäß geschlossenem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die STP Holding GmbH, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe, abgeführt. Die verbleibenden EUR 435.514,20 unterliegen einer Ausschüttungssperre. Die Prüfung der Risikosituation ergab, dass derzeit keinerlei Risiken bestehen, die den Fortbestand der Aktiengesellschaft gefährden. Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und allen Mitarbeitern der Gesellschaft für den Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Karlsruhe, den 04.09.2019 Aufsichtsrat der Informationstechnologie AG Herr Dr. Carlo Pohlhausen, Vorsitzender des Aufsichtsrates |
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