Georg Bergér GmbH
Harthof 2, 85132 Schernfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilhelm jun. Bergér seit 4.5.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 10.40% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Georg Bergér GmbHSchernfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften vorgenommen. § 274 HGB wird freiwillig angewendet. Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibung erfolgt linear. Die Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll als Aufwand behandelt. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird ein Sammelposten gebildet, der über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung sind entsprechende Mittel in einer Rückdeckungsversicherung angelegt. Sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert; dieser wird mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und entlastungen werden saldiert. Der sich ergebende Überhang an aktiven latenten Steuern wird unter dem Posten "Aktive latente Steuern" ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der Anwartschaftsbarwertmethode errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,78 % bei der Bewertung zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 156,65 (Vj. EUR 156,65) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 622.340,96 (Vj. EUR 609.484,91) enthalten. Die Position Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigt die Rückstellung für Pensionen zur Saldierung und die Vermögensgegenstände zur Saldierung mit Pensionsrückstellungen. Zur Abdeckung des Risikos wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender saldierter Ausweis in der Bilanz:
· Passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung per 31.12.2022 EUR 289.003,67 Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 13.435,00. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten in EUR stellen sich wie folgt dar:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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