F. G.
Conzen GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
317.833,91 |
312.651,91 |
| I. Sachanlagen |
305.796,00 |
305.366,00 |
| II. Finanzanlagen |
12.037,91 |
7.285,91 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.152.283,89 |
2.025.891,78 |
| I. Vorräte |
765.764,45 |
727.754,35 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
479.182,84 |
419.063,33 |
| III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
907.336,60 |
879.074,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.665,25 |
0,00 |
| D. nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
373.478,98 |
1.476.591,06 |
| Bilanzsumme, Summe
Aktiva |
2.845.262,03 |
3.815.134,75 |
|
Passiva
|
|
|
| |
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. gezeichnetes
Kapital |
511.291,88 |
511.291,88 |
| II. Verlustvortrag |
1.987.882,94 |
1.178.619,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.103.112,08 |
-809.263,81 |
| IV. nicht gedeckter
Fehlbetrag |
373.478,98 |
1.476.591,06 |
| B.
Rückstellungen |
52.583,00 |
97.188,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.792.679,03 |
3.717.946,10 |
| Bilanzsumme, Summe
Passiva |
2.845.262,03 |
3.815.134,75 |
ANHANG 2013
JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2013
F. G.
CONZEN GMBH, DÜSSELDORF
Allgemeines
Die F. G. Conzen GmbH, Düsseldorf, ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§
242 ff., 264 ff. HGB sowie der einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und der Satzung bzw. des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Vorschriften des
BilMoG wurden erstmals für das Geschäftsjahr
beginnend zum 1. Januar 2010 angewandt.
Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§
266 und 275 Abs. 2 HGB wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5
HGB) wurden zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die
Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften
und Grundsätzen ordnungsmäßiger
Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip,
Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip,
Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der
Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).
Die
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden
durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen, in dem die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge und
Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge
sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter
enthalten sind. Das Anlagevermögen wird zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich
anerkannter Nutzungsdauern sowie tatsächlicher
betrieblicher Gegebenheiten vorgenommen.
Seit dem 1. Januar 2008 wird bewegliches
Anlagevermögen nur noch linear abgeschrieben. Bei
bereits vorhandenem beweglichem Anlagevermögen wird
zunächst degressiv abgeschrieben; der Übergang
zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt, sobald die
lineare Abschreibung zum Restbuchwert größer ist
als die degressive Abschreibung. Die Abschreibungen auf
Gegenstände des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von € 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben. Es wird unterstellt, dass die geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs sofort wieder
abgehen. Bis einschließlich 2009 wurde für
abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter ein
jahresbezogener Sammelposten gebildet, wenn die
Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 150,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigen.
Dieser Sammelposten wird linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Die
unfertigen und
fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten
entsprechend dem Fertigungsgrad bewertet. Die
Herstellungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch anteilige Gemeinkosten des
Produktionsbereiches.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten bilanziert. Allen erkennbaren Einzelrisiken wird
durch vorsichtigen Wertansatz Rechnung getragen.
Darüber hinaus bestehende allgemeine Risiken sind
durch eine Pauschalwertberichtigung gedeckt.
Die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des
Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der
Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen nicht.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sowie die
Zusammensetzung des Anlagevermögens sind in einer
Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Verbundene Unternehmen und
Beteiligungsunternehmen
In Anwendung der Schutzklausel nach § 286 Abs. 3
HGB wird wegen untergeordneter Bedeutung für die
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
(§ 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB) der Gesellschaft auf
nähere Angaben verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen decken die
Verpflichtungen aus noch zu gewährenden
Urlaubsansprüchen, aus entstehenden
Honoraransprüchen im Zusammenhang mit der
Durchführung der Jahresabschlussprüfung, aus
Berufsgenossenschaft sowie noch zu erteilenden
Gutschriften.
Der Bewertung der
Pensionsverpflichtungen (Versorgungsverpflichtungen)
hat sich aufgrund des BilMoG gegenüber dem Vorjahr
geändert. Aus der Umstellung der durch das BilMoG
geänderten Bewertung der Pensionsrückstellungen
ergibt sich ein Unterdeckungsbetrag in Höhe von
insgesamt € 2.819,00. Dieser wurde in voller Höhe
im Jahr 2010 als Zuführungsbetrag erfasst.
Rechnungsgrundlagen /-annahmen nach Zusagegruppen:
Bewertungsverfahren: Anwartschaftsbarwertverfahren
(projected unit credit method i. S. d. IAS 19.64)
Rechnungszins: 4,88 % p. a. (Pauschale Restlaufzeit 15
Jahre)
Zusagegruppe: Berechtigte mit Hinterbliebenenrente
Biometrie: Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck -
Lizenz
Heubeck - Richttafeln - GmbH
Ausscheideordnung: Gesamtsterblichkeit
Hinterbliebenenversorgung: Bewertung nach der
Kollektivmethode
Fluktuation: keine
Finanzierungsform: Arbeitgeberleistung
Rententrend 2,00 % alle 3 Jahre
Anwartschaftstrend: 0,00 %
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
mit einer Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren sind
durch Pfandrechte über insgesamt € 894.760,79
oder ähnliche Rechte gesichert. Im Einzelnen:
|
Darlehensgeber |
Betrag
€ |
Sicherheit |
| Stadtsparkasse
Düsseldorf |
894.760,79 |
Grundschuld
Poststraße 1 |
Verbindlichkeitenspiegel
|
|
|
davon mit einer Restlaufzeit |
|
|
31.12.2013
€ |
bis zu 1 Jahr
€ |
mehr als 5 Jahre
€ |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
884.476,06 |
0,00 |
884.476,06 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
266.722,85 |
266.722,85 |
0,00 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
1.641.067,64 |
1.641.067,64 |
0,00 |
| |
2.792.266,55 |
1.907.790,49 |
884.476,06 |
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr von den Geschäftsführern Herrn
Friedrich Georg
Conzen sen., Kaufmann, Düsseldorf sowie Herrn
Friedrich Georg Conzen jun., Kaufmann, Düsseldorf,
wahrgenommen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3 HGB
Aus Miet-, Leasing- und sonstigen
Vertragsverhältnissen bestehen finanzielle
Verpflichtungen (Restlaufzeiten zwischen 12 und 60 Monaten)
von insgesamt T€ 1.550.
Düsseldorf, 7. Mai
2014
gez.
Friedrich Georg Conzen sen.
gez.
Friedrich Georg Conzen jun.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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