lets-go 24
GmbH
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
200,00 |
687,00 |
| I.
Sachanlagen |
200,00 |
687,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.846,18 |
21.759,57 |
| I.
Vorräte |
2.226,87 |
2.226,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
443,38 |
19.284,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175,93 |
248,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
36,36 |
52,85 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.569,43 |
8.975,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.651,97 |
31.474,74 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
33.975,32 |
21.071,86 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.594,11 |
12.903,46 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.151,97 |
27.474,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.651,97 |
31.474,74 |
Anhang
Steuerrechtliche Verhältnisse
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung
gemäß den §§ 16 - 18 des UStG 1993.
Der Gewerbebetrieb unterliegt der
Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1
GewStG.
Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die
Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.
Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung
entspricht den GoB.
Die Buchführung wurde vom Auftraggeber erstellt.
Die Kontierung und Datenerfassung erfolgte ebenfalls durch
ihn.
Die Auswertung erfolgte im DATEV-Rechenzentrum.
Die Kontierung und die Auswertung erfolgte nach dem
DATEV-Kontenrahmen SKR 03.
Prüfungsvermerk zur
Ordnungsmäßigkeit
des DATEV-Programms "FIBU"
Vorliegender Jahresabschluss wurde auf Grund der mit
dem System DATEV geführten Finanzbuchführung
erstellt.
Die Ordnungsmäßigkeit des
DATEV-Buchführungsprogrammes wurde zuletzt durch
Einzelsystemprüfung der SCHITAG ERNST & YOUNG
Deutsche Allgemeine Treuhand AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg, am
31.05.1999 bestätigt.
Eine sachgemäße Anwendung des
geprüften Systems lag vor.
Jahresabschluss
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des HGB.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Geschäftsführer: Klaus Vette
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