R+H Consulting GmbHLiquidiert

65189 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 29484
Eingetragen
17.1.2017
Branche
Architekturbüros für HochbauBau von Industrieanlagen, außer GebäudenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
die Beratung im industriellen Bereich bezüglich Anlagen- und Rohrleitungsbau

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Hediye Celiksoy
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hediye Celiksoy
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

R+H Consulting GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

A K T I V A

31.12.2019 31.12.2018
A. ANLAGEVERMÖGEN 886,00 6.205,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 252.251,23 260.554,11
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 582,22 -168,36
SUMME Aktiva 253.719,45 266.590,75

P A S S I V A

31.12.2019 31.12.2018
A. EIGENKAPITAL 144.659,43 155.003,70
B. RÜCKSTELLUNGEN 3.650,00 16.187,53
C. VERBINDLICHKEITEN 105.410,02 95.399,52
SUMME Passiva 253.719,45 266.590,75

Angaben unter der Bilanz

Anhang

 

 

I. Allgemeine Angaben

 

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

 

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

 

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden.

 

 

1.

Gliederungsgrundsätze

 

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Sie entspricht den Bestimmungen des HGB.

 

 

2.

Bilanzierungsmethoden

 

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückspflichten verrechnet worden.

 

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz sowie in den Anlagen gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

 

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben.

 

 

3.

Bewertungsmethoden

 

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und die Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

 

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

 

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Nutzung unterlagen, um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

 

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

 

Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

 

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800,00 €) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

 

Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis zum Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

 

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

 

Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

 

Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

 

 

4.

Sonstige Angaben

 

1.

Vorräte

 

Der Warenbestand wurde durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte durch die Geschäftsleitung zu den Einstandspreisen und soweit erforderlich mit dem niedrigeren Teilwert.

 

Die Prüfung der übergebenen Inventurwerte war nicht Gegenstand des Auftrags.

 

 

2.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

Eine namentliche Einzelaufstellung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

 

 

3.

Flüssige Mittel/ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

 

Der ausgewiesene Kassenbestand stimmt mit dem Kassenbuch zum Bilanzstichtag überein. Die Kontoauszüge der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag und zu Beginn des Folgejahres haben mir vorgelegen.

 

 

4.

Sonstige Rückstellungen

 

Für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Ausfertigung der Steuererklärungen war aufgrund der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Rückstellung zu bilden.

 

 

5.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

Eine namentliche Einzelaufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen befindet sich in den Akten der Berichtsfirma.

 

 

6.

Investitionsabzugebetrag

 

Die gesetzlichen Regelungen für die Bildung und die Auflösungen eines Investitionsabzugsbetrages gem. § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) habe ich mit der Geschäftsleitung erörtert.

 

 

II. Ergebnisverwendung

 

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

 

 

III. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

 

Gegenüber dem Gesellschafter und ihm nahestehende Personen bestehen weder Verpflichtungen (-) noch Forderungen:

 

 

IV. Geschäftsführung

 

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im BerichtsjahrHerr Yusuf Celiksoy bestellt. Die Feststellung und Unterzeichnung der Bilanz erfolgte am 31.12.2020.

 

 

V. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

 

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.

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