BFT
Bayreuth GmbH
Weidenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
104.221,00 |
107.187,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.614,00 |
11.160,00 |
| II.
Sachanlagen |
97.607,00 |
96.027,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.423.071,76 |
1.395.846,98 |
| I.
Vorräte |
853.454,80 |
93.173,63 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.892.446,39 |
3.149.114,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
535.552,66 |
1.196.043,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.064,30 |
106.630,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
19.858,51 |
23.068,23 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
380.831,10 |
| Aktiva |
1.547.151,27 |
1.906.933,31 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.276,58 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.296.794,59 |
945.420,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.426.251,10 |
1.462.270,83 |
| IV.
Jahresüberschuss |
91.733,09 |
36.019,73 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
380.831,10 |
| B.
Rückstellungen |
451.981,38 |
264.426,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.032.893,31 |
1.642.507,31 |
| Passiva |
1.547.151,27 |
1.906.933,31 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
vom 01. April 2022 bis 31. März 2023 der BFT Bayreuth
GmbH, Görschnitz 74, 95466 Weidenberg (Amtsgericht
Bayreuth, HRB 6412) wurde nach den Vorschriften der
§§ 238 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des BilRUG, den Vorschriften des GmbHG sowie den
Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurden beibehalten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen erfolgten planmäßig
entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften
nach der linearen Methode (Nutzungsdauern zwischen drei und
acht Jahren).
Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter
deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 Euro und 1.000,00
Euro lagen, wurde wie in den Vorjahren ein Sammelposten
gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Zinsen wurden bei der Bewertung der Herstellungskosten
nicht angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit
ihrem Nennwert, vermindert um Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit dem Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Bildung von Steuerrückstellungen für
die Gewerbe- und Körperschaftsteuer war im
abgelaufenen Geschäftsjahr nicht notwendig.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach
den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie
beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sämtliche
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Vorräte
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Nettoeinkaufspreisen bewertet.
Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden
die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Teile der Gemeinkosten aktiviert. Zinsen wurden in die
Bewertung nicht einbezogen.
Von den in Arbeit befindlichen Bauaufträgen
wurden die erhaltenen Anzahlungen offen abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden Forderungen mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich
wie folgt:
|
Stand
|
Restlaufzeit
|
|
31.03.2023
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
über 5 Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
507.228,13
|
507.228,13
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
533.843,30
|
533.843,30
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
322.992,51
|
0,00
|
322.992,51
|
0,00
|
Vorjahr
|
315.114,64
|
0,00
|
315.114,64
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen
|
|
|
|
|
ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
132.227,35
|
0,00
|
132.227,35
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
202.672,67
|
202.672,67
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
661.322,02
|
661.322,02
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
1.032.893,31
|
709.900,80
|
322.992,51
|
0,00
|
Sonstige Pflichtangaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen bestehen
finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 262 TEuro.
Aus zwei unterzeichneten Besserungsscheinen bestehen
aus zukünftigen Gewinnen Verpflichtungen in Höhe
von 796.226,09 Euro.
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
Der komplette Warenbestand sowie alle Maschinen und
Einrichtungsgegenstände, die sich auf dem
Firmengelände befinden, sind für Darlehen der
Rötzer-Werk-Liegenschaften GmbH an die finanzierende
Bank sicherungsübereignet.
Mitarbeiter
Im vergangenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 50 Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Weidenberg, 26.10.2023
gez.
Bernd Lechner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2023
festgestellt.
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