Rommel Produktionsgesellschaft mbH
Zum Hohenhof 48, 58091 Hagen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Grau seit 7.8.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 49.50% | |
Sylvia Grau | 49.50% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rommel Produktionsgesellschaft mbHHagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang 20231. Allgemeine Angaben Die Rommel Produktionsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Hagen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hagen unter der Nummer HR B 1263. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie der Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Nach den in § 267 Abs.1 und Abs. 3 HGB angegebenen Kriterien ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen. Von den vorgesehenen größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens wurden nach der linearen Methode entsprechend der voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die Höchstsätze der steuerlichen AfA-Tabellen vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von 250,01 € bis 800,00 € wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Es wurde hierbei auch für das Handelsrecht von den steuerlichen Sonderregelungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Börsen- oder Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Für Verwendungsrisiken wurden angemessene Wertberichtigungen auf die Vorräte vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert ausgewiesen worden. Dem in den Forderungen aufgrund von Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfallrisiko wird durch die Bildung einer angemessen dotierter Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden mit diesen Schulden verrechnet. Die zu verrechnenden Vermögensgegenstände werden mit ihrem aktuellen Zeitwert bewertet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Die Bank- und Kassenguthaben wurden mit dem Nennwert angesetzt. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Leistungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag mit dem anteiligen Nennwert, der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Zahlungen, aktiviert. Die Pensionsrückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Höhe des Erfüllungsbetrages wurde nach der Projected Unit Credit Methode (IAS 19.65) berechnet. Als Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen 10 Jahre ergibt. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt 13.485,00 €. Der Abzinsungssatz wird von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Als Berechnungsparameter wurden der Rechnungszins mit 1,78 % p.a., sowie die Rentendynamik mit 2,00 % zu Grunde gelegt. Ein Gehaltstrend sowie die Fluktuation wurden nicht berücksichtigt. Die Aktivwerte der zur Absicherung der Pensionszusagen abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen werden gem. § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
Als beizulegender Zeitwert der Rückdeckungsversicherung wurde der vom Versicherungsgeber mitgeteilte Aktivwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Folgende mit den verrechneten Vermögensgegenständen und Schulden korrespondierende Aufwendungen und Erträge wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ausgewiesen:
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäfts- und Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Zum aktuellen Bilanzstichtag wurde keine Abzinsung vorgenommen, da entweder die Rückstellungen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben oder aber eine Abzinsung aufgrund der absoluten Höhe von geringem Aussagewert ist (z.B. bei den Archivierungsrückstellungen) und deshalb der Aspekt des Gläubigerschutzes nicht gefährdet erscheint. Die Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, der als Anlage zum Anhang angefügt ist. 3.2 Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital betrug 25.600,00 € und ist voll eingezahlt. 3.3 Ausschüttungssperre Die Ausschüttungssperre im Sinne des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB beträgt 2.773,- €. 4. Sonstige Pflichtangaben 4.1 Angaben zu den Geschäftsführern, zu Beteiligungsverhältnissen u.ä. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Herr Martin Grau (Beruf: Geschäftsführer, Befreiung von § 181 BGB) 4.2 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beträgt EUR 40.336,31 € (Vorjahr 60.476,42 €). Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt EUR 13.000,00 € (Vorjahr 13.000,00 €). 4.3 Weitere Angaben Haftungsverbindlichkeiten i. S. d. § 251 HGB liegen nicht vor. Es bestehen Leasing- und Pachtverträge, die vertragsgemäß bedient werden. Die Schutzklausel gemäß § 268 IV HGB wurde in Anspruch genommen. 4.4 Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 unterzeichnet.
Hagen, den 19.12.2024 gez. Martin Grau sonstige Berichtsbestandteile
Hagen, den 19.12.2024 gez. Martin Grau, Geschäftsführer, Angestellter Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2024 festgestellt. |
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