Füller
GmbH Erdbau
Erbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
226.203,00 |
100.806,00 |
| I.
Sachanlagen |
226.203,00 |
100.806,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.637,53 |
92.746,39 |
| I.
Vorräte |
700,00 |
650,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.979,03 |
18.240,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.958,50 |
73.856,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
492,98 |
1.413,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
257.333,51 |
194.965,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.289,77 |
49.591,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.591,53 |
-18.128,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.698,24 |
42.720,51 |
| B.
Rückstellungen |
2.577,50 |
2.310,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
196.466,24 |
143.064,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
43.041,43 |
64.498,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
257.333,51 |
194.965,97 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Vorbemerkungen
Für das Geschäftsjahr 2010 (Wirtschaftsjahr
01.01.2010 bis 31.12.2010) liegt eine kleine
Kapitalgesellschaft nach §267 Abs. 1 HGB vor, da weder
in diesem Geschäftsjahr 2010 noch im Vorjahr 2009 die
entsprechenden Größenklassen überschritten
wurden.
Bei Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses
ergeben sich daher größenabhängige
Erleichterungen. Die Prüfungspflicht nach den
§§316 ff. HGB entfällt für das
Geschäftsjahr 2010.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt in Anhang aufgeführt.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den Vorschriften des
Bilanzrichtliniengesetztes (§266 HGB, §275 HGB).
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen der
§§ 243 - 251 HGB, unter Berücksichtigung der
besonderen Vorschriften der §§264 ff. HGB,
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bewertungsmethoden
Abweichungen gegenüber den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres waren nicht gegeben.
Die Bewertungsgrundsätze der §§ 252 -
256 GHB sind beachtet. Einzelne Positionen sind wie folgt
bewertet:
1. Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei
abnutzbaren Vermögensgegenständen sind
planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden.
Soweit erfoderlich, sind die niedrigen beizulegenden Werte
angesetzt. Die handelsrechtliche Nutzungsdauer entspricht
bei vorliegenden Vermögensgegenständen der
steuerlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis 150 Euro wurden im Anschaffungsjahr
grundsätlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände
zwischen 150 Euro und 1.000 Euro wurde ein Sammelposten
gebildet, welcher jährlich in Höhe von 20%
aufgelöst wird.
Sonderabschreibungen nach §7g EStG wurden in der
Steuerbilanz in Höhe von 12.200 Euro in Anspruch
genommen.
2. Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
3. Passivposten
Die Rückstellungen sind nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt, wobei allen
erkennbaren Risiken Rechnung getragen wurde.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Passive Latente Steuern
Auf den Ausweis passiver latenter Steuern wurde
aufgrund der Vorschriften gem. §274a Nr. 5 HGB und
§288 Nr. 29 i.V.m. §289 Abs. 1 HGB verzichtet.
II. Zusätzliche Angaben
1. Die Geschäftsführung schlägt vor,
das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
2. Der Geschäftsführung gehörten an:
Jürgen Füller, Erbach-Ringingen
Zeitraum vom: 01.01.2010 bis 31.12.2010
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