Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 4417
Eingetragen
9.11.2001
Branche
Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und BaustoffmaschinenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit sonstigen Maschinen
Gegenstand
Handel mit Baumaschinen aller Art sowie die Ausführung von Erdbaggerungsarbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Füller
seit 24.3.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Füller GmbH Erdbau

Erbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 226.203,00 100.806,00
I. Sachanlagen 226.203,00 100.806,00
B. Umlaufvermögen 30.637,53 92.746,39
I. Vorräte 700,00 650,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.979,03 18.240,28
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.958,50 73.856,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 492,98 1.413,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 257.333,51 194.965,97

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 58.289,77 49.591,53
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 24.591,53 -18.128,98
III. Jahresüberschuss 8.698,24 42.720,51
B. Rückstellungen 2.577,50 2.310,00
C. Verbindlichkeiten 196.466,24 143.064,44
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 43.041,43 64.498,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 257.333,51 194.965,97

Anhang


I. Allgemeine Angaben


Vorbemerkungen

Für das Geschäftsjahr 2010 (Wirtschaftsjahr 01.01.2010 bis 31.12.2010) liegt eine kleine Kapitalgesellschaft nach §267 Abs. 1 HGB vor, da weder in diesem Geschäftsjahr 2010 noch im Vorjahr 2009 die entsprechenden Größenklassen überschritten wurden.

Bei Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses ergeben sich daher größenabhängige Erleichterungen. Die Prüfungspflicht nach den §§316 ff. HGB entfällt für das Geschäftsjahr 2010.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurde die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt in Anhang aufgeführt.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetztes (§266 HGB, §275 HGB).

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen der §§ 243 - 251 HGB, unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften der §§264 ff. HGB, aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bewertungsmethoden

Abweichungen gegenüber den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres waren nicht gegeben.

Die Bewertungsgrundsätze der §§ 252 - 256 GHB sind beachtet. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet:

  
1. Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erfoderlich, sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt. Die handelsrechtliche Nutzungsdauer entspricht bei vorliegenden Vermögensgegenständen der steuerlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 150 Euro wurden im Anschaffungsjahr grundsätlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände zwischen 150 Euro und 1.000 Euro wurde ein Sammelposten gebildet, welcher jährlich in Höhe von 20% aufgelöst wird.

Sonderabschreibungen nach §7g EStG wurden in der Steuerbilanz in Höhe von 12.200 Euro in Anspruch genommen.

  
2. Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
  

3. Passivposten


Die Rückstellungen sind nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt, wobei allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen wurde.

Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.


Passive Latente Steuern
Auf den Ausweis passiver latenter Steuern wurde aufgrund der Vorschriften gem. §274a Nr. 5 HGB und §288 Nr. 29 i.V.m. §289 Abs. 1 HGB verzichtet.


II. Zusätzliche Angaben
  

1. Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

  
2. Der Geschäftsführung gehörten an:


Jürgen Füller, Erbach-Ringingen
Zeitraum vom: 01.01.2010 bis 31.12.2010

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