Holy Greek GmbH
Selbe AdresseMobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Hagner seit 16.2.2012 | Prokura |
Daniel Bischoff seit 16.2.2012 | Prokura |
Hans-Jürgen Helmut Deuerer seit 24.1.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
P.F.C. Holding GmbHSchwabachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der P.F.C. Holding GmbH (Amtsgericht Nürnberg HRB 27223) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 276 HGB und § 288 HGB werden teilweise in Anspruch genommen. Nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB wird eine verkürzte Bilanz aufgestellt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Erläuterungen zu den Bilanzansätzen Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte mit den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert. Fremdwährungsposten sind in den Finanzanlagen und Anteilen an verbundenen Unternehmen enthalten. Sie wurden mit dem Kurs am Tag der Anschaffung bewertet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf zweifelhafte Forderungen werden, wenn nötig, Wertberichtigungen vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Es sind darin Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 207.925 (i. Vj.TEUR 195.087) enthalten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen die Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und Urlaubsansprüche. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 59.532,10 (i. Vj.EUR 56.688,99) sind innerhalb eines Jahres fällig. Haftungsverhältnisse gemäß § 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sowie § 285 Nr. 27 HGB Es bestehen Haftungsverhältnisse in Höhe von EUR 69,9 Mio aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und zwei verbundfremden Unternehmen. Mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft wird nicht gerechnet. Diese Einschätzung beruht auf den zum Bilanzstichtag ausreichend vorhandenen Eigenmitteln der Schuldner. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigen Arbeitnehmer Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigen Arbeitnehmer (Angestellte) beträgt drei. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Hans-Jürgen Deuerer, Alleingeschäftsführer, Bretten, geführt. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von EUR 208 Mio (i. Vj.EUR 195 Mio). Der Bilanzausweis erfolgt unter Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Angaben nach § 285 Nr. 14a HGB Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis der Tochtergesellschaften aufstellt, ist die Deuerer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bretten. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 3 HGB Die Gesellschaft ist von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss zu erstellen, befreit, da sie in den Konzernabschluss der Deuerer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bretten einbezogen ist. Die Gesellschaft stellt den Konzernabschluss nach HGB für den größten sowie kleinsten Kreis von Unternehmen auf.
Bretten, den 15. September 2023 Hans-Jürgen Deuerer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die P.F.C. Holding GmbH, Schwabach Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der P.F.C. Holding GmbH, Schwabach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Karlsruhe, den 15. September 2023 KPMG
AG
Hanns-Jörg Schwebler, Wirtschaftsprüfer Patrick Clevenz, Wirtschaftsprüfer Niederschrift über die Gesellschafterversammlung der P.F.C. Holding GmbH
Unter Verzicht auf alle Form- und Fristvorschriften beschließt die Gesellschafterversammlung der P.F.C Holding GmbH heute folgendes:
Weitere Beschlüsse werden heute nicht gefasst.
Schwabach, den 15.09.2023 Hans-Jürgen Deuerer als Geschäftsführer und Vertreter der Deuerer Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH |
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