Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 9577
Eingetragen
10.3.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für HochbauUnternehmensberatung
Gegenstand
Durchführung von Unternehmensberatung, die Entwicklung von unternehmensspezifischer Software, der Handel mit Hard- und Sofware sowie die Immobilienverwaltung.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Clemens Fabry
seit 10.3.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fabry-Consulting GmbH

Coesfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.805,00 1.490,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 153,00
II. Sachanlagen 1.805,00 1.337,00
B. Umlaufvermögen 55.217,18 61.979,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.524,27 56.838,43
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 692,91 5.140,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 57.022,18 63.469,00

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 44.219,39 47.138,10
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 22.138,10 14.053,20
III. Jahresfehlbetrag 2.918,71 -8.084,90
B. Rückstellungen 2.190,00 1.830,00
C. Verbindlichkeiten 10.612,79 14.500,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 57.022,18 63.469,00

Anhang

zum Jahresabschluss der Firma Fabry-Consulting GmbH zum 31.12.2011

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Fabry-Consulting GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungs-Abzinsungsverordnung bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sofern der Jahresabschluss auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen, sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als 1 Jahr wird ggf. das Niederstwertprinzip beachtet.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 48.787,56 € (Vorjahr: 53.391,35 €) enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt: Michael Fabry, Coesfeld

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

Der Geschäftsführung wurde ein Kredit in Höhe von 48.787,56 € gewährt. Der Kredit wird mit 2 % über Basiszins verzinst und hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Coesfeld, den 09. Juli 2012

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.7.2012.

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