F.T. Drucktuch GmbHLiquidiert

Weiße Erde 4, 30629 Hannover, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 50551
Vorher
Frithjof Tutzschke GmbH
Eingetragen
17.3.1988
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
der pachtweise Erwerb und die Fortführung der Firma Frithjof Tutzschke. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

F.T. Drucktuch GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31.12.2016

AKTIVA Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.910,86 6.001,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 167.704,12 164.559,62
169.614,98 170.560,62
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.508.388,52 1.550.103,54
1.678.003,50 1.720.664,16
PASSIVA Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Gewinnrücklagen 
Andere Gewinnrücklagen 224.309,37 224.309,37
III. Verlustvortrag -1.876.671,29 -1.915.789,93
IV. Jahresüberschuss 41.715,02 39.118,64
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.508.388,52 1.550.103,54
0,00 0,00
B. Rückstellungen 126.650,00 169.310,66
C. Verbindlichkeiten 1.551.353,50 1.551.353,50
1.678.003,50 1.720.664,16

Anhang

I.Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die F.T. Drucktuch GmbH, Hannover, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter der Registernummer HRB 50551 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nicht mit dem Vorjahr vergleichbar. Im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes ist das Außerordentliche Ergebnis gemäß § 275 Abs. 2 HGB a.F. weggefallen. Die im Vorjahr ausgewiesenen außerordentlichen Aufwendungen wurden im Berichtsjahr in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umgegliedert und der Vorjahresausweis der sonstigen betrieblichen Aufwendungen angepasst. Der Ausweis der außerordentlichen Aufwendungen im Vorjahr betrug TEUR 14.

II.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden.

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde auf die Insolvenztabelle des Insolvenzverwalters mit Stand vom 6. November 2017 abgestellt. Gegenüber dem Vorjahr haben sich hieraus keine Änderungen ergeben.

Zur Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses wurden ausweislich der Insolvenztabelle angemeldete und festgestellte Forderungen in den entsprechenden Verbindlichkeitenpositionen ausgewiesen. Der Ausweis der zur Insolvenztabelle angemeldeten und nicht festgestellten (bestrittenen) Forderungen erfolgt entsprechend.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Vorjahre wurden grundsätzlich beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Abkehr von Going-Concern-Prämisse) gemäß § 252 Abs. 1 Satz 2 HGB. Nachdem mit Datum vom 1. Dezember 2011 über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wurden im Dezember 2011 wesentliche Bestandteile der Gesellschaft in Form einer übertragenden Sanierung auf einen Erwerber übertragen. Die Gesellschaft wird abgewickelt.

AKTIVA

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zum Nominalwert. Erkennbare Einzelrisiken sowie allgemeine Kreditrisiken werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird mit dem Nennwert bewertet.

PASSIVA

Die Bildung der Rückstellungen erfolgt in Höhe des voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrages. Erwartete künftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

Im Rahmen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zum 1. Dezember 2011 wurde der Ausweis von Rückstellungen und Verbindlichkeiten ausweislich der Insolvenztabelle des Insolvenzverwalters vom 6. November 2017 dahingehend angepasst, dass angemeldete und festgestellte Forderungen als Verbindlichkeiten erfasst wurden. Der Ausweis der angemeldeten und nicht festgestellten Forderungen erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2015 entsprechend.

III.Angaben zur Bilanz

AKTIVA

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Gliederung dieser Posten ergibt sich aus der Bilanz. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

PASSIVA

Eigenkapital

Das Kapital entspricht dem im Gesellschaftsvertrag und Handelsregister ausgewiesenen Betrag in Höhe von DM 200.000,00 und ist vollständig eingezahlt. Das gezeichnete Kapital wurde noch nicht auf Euro angepasst und beträgt umgerechnet EUR 102.258,38.

Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 1. Dezember 2011 ist das bilanzielle Eigenkapital vollständig aufgezehrt. Es ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von EUR 1.508.388,52.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen in Höhe von TEUR 105 im Wesentlichen Rückstellungen für laufende Kosten des Insolvenzverfahrens.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Gemäß § 41 Abs. 1 InsO gelten nicht fällige Gläubigerforderungen insolvenzbedingt als fällig.

IV.Gewinnverwendung

Der Jahresüberschuss soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

V.Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Die F.T. Drucktuch GmbH, Hannover, wurde im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 vertreten durch Herrn Rudolf Flume, Diplom-Kaufmann.

Insolvenzverfahren

Am 1. Dezember 2011 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Otto Neukirchen zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft nimmt die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Bezug auf die Anwendung des § 285 Nr. 3, 12 sowie 21 HGB und die größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a Nr. 4 HGB in Anspruch.

Hannover, den 6. November 2017

F.T. Drucktuch GmbH

Der Insolvenzverwalter

Ergebnisverwendungsbeschluss

Die Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen wurde zur Fristwahrung vor der Feststellung des Jahresabschlusses vorgenommen.

Es wird auf den Gewinnverwendungsvorschlag im Anhang verwiesen.

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