MED & KON GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Ellerbrake seit 3.6.2002 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S E H Computertechnik GmbHBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die SEH Computertechnik GmbH hat ihren Sitz in Bielefeld. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33464 eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurden diese überwiegend im Anhang gemacht. Die Bilanz wurde in Kontoform und die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die gesetzlichen Gliederungsschemata nach § 266 bzw. 275 HGB wurden unverändert angewandt; mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB sind nicht vorgenommen worden. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände auf Basis der linearen Verteilung vorgenommen; außerplanmäßige Abschreibungen wurden auf Gegenstände des Anlagevermögens nicht vorgenommen. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 800 Euro werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Die fertigen Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten aktiviert. Bei der Ermittlung wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung zu Forderungen Rechnung getragen. Sofern erforderlich, wurden Einzelwertberichtigungen gebildet. Auf fremde Währung lautende Forderungen werden gem. § 256a HGB bewertet, soweit der Gesamtbetrag der Anpassung nicht unwesentlich ist. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Soweit sie auf fremde Währung lauten, erfolgte die Bewertung gem. § 256a HGB. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 I 2 HGB). Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten werden gem. § 256a HGB bewertet, soweit der Gesamtbetrag der Anpassung nicht unwesentlich ist. 4. Erläuterungen zur Bilanz Die Zusammenfassung und Entwicklung des Anlagevermögens ist einer besonderen Darstellung als Anlage (Anlagengitter) zum Anhang zu entnehmen. Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr. In Höhe von 195,1 T€ besteht eine Ausschüttungssperre i.S. des § 268 Abs. 8 S. 2 HGB aufgrund eines Überhangs selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände über den Wert passivierter latenter Steuern. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 32,625 %. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen bis zu 1 Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 35 (Vj: T€ 35), solche aus Steuern in Höhe von T€ 27 (Vj: T€ 25) und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von T€ 4,0 (Vj: T€ 3,7) enthalten. Die jährlichen Verpflichtungen aus Mietverträgen betragen 130 T€ 5. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB) Die Anzahl der Mitarbeiter betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 31,0. Aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände, abzgl. darauf entfallender latenter Steuern, resultiert eine Ausschüttungssperre in Höhe von 195,1 T€. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: - Rainer Ellerbrake, von Beruf Entwicklungsingenieur - Joachim Sturmhoefel, von Beruf Entwicklungsingenieur (bis 07/23) - Christian Sturmhoefel, von Beruf Entwicklungsingenieur (bis 07/23) - Christoph Augustin, von Beruf Kaufmann (06/23 bis 12/23) sonstige Berichtsbestandteile
Bielefeld, den 15.07.2024 gez. R. Ellerbrake, Geschäftsführer
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