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Novego AGSeevetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2014NOVEGO AG, SEEVETALA K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20014I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Bestimmungen des AktG aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a, 276, 288 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Von den Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a HGB wurde kein Gebrauch gemacht. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Bilanzierungsmethoden Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Es wurde das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen. Im Geschäftsjahr wurden Kosten der Entwicklungsphase von insgesamt EUR 125.922,67 aktiviert. Für einen Betrag von EUR 13.606,18 ist die Entwicklung der Vermögensgegenstände zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen. Einzelne Module des Internetauftritts, die für sich als selbständig verwertbar und bewertbar angesehen werden, sind als eigenständige Vermögensgegenstände aktiviert. Die Nutzungsdauer der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände beträgt fünf Jahre. Nachträgliche Kosten für die Verbesserung bzw. Erweiterung der immateriellen Vermögensgegenstände führen zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer von bis zu weiteren fünf Jahren. 2. Angewandte Bewertungsmethoden Der Fortbestand und die weitere Entwicklung der Gesellschaft sind abhängig von der Zuführung weiterer finanzieller Mittel. In 2015 wurden der Novego AG zur Sicherung der Liquidität weitere Finanzmittel in Form von wandlungsfähigen Darlehen mit einer Gesamtsumme von EUR 70.000,00 zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsführung geht von einer positiven Fortführungsprognose aus. Die Bilanzierung erfolgte daher unter dem Aspekt der Fortführung des Betriebes (Going-Concern-Prinzip). Das Anlagevermögen wird unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen aktiviert worden, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 2. Eigenkapital Im Handelsregister ist ein Grundkapital von EUR 117.542,00 eingetragen. Dabei handelt es sich um 117.542 Stückaktien zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 pro Aktie. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 um insgesamt EUR 30.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt 30.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). In 2014 wurde das Grundkapital um EUR 5.597,00 erhöht. Somit verbleibt bis zum 31. Dezember 2015 ein Restbetrag von EUR 12.458,00. Der Bilanzverlust setzt sich wie folgt zusammen:
Im Berichtsjahr wurden insgesamt EUR 135.255,00 in die Kapitalrücklage als Zuzahlung in das Eigenkapital eingestellt. In Höhe der aktivierten selbst geschafffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von EUR 338.630,30 besteht ein Ausschüttungssperre. 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. SONSTIGE ANGABEN Gesellschaftsorgane Alleiniger Vorstand ist: Herr Mathias Freiherr von Waldenfels, Vorstand der Novego AG. Mitglieder des Aufsichtsrates sind: Herr Dr. Andreas Poensgen, selbstständiger Unternehmer, Vorsitzender, Herr Dr. Christoph Beckmann, selbstständiger Unternehmer, stellvertretender Vorsitzender und Herr Lars Bamberg, selbstständiger Unternehmer.
Seevetal, 29. Juni 2015 Vorstand gez. Mathias Freiherr von Waldenfels |
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