Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRB 4589
Eingetragen
12.12.2007
Branche
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und NatursteinenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
die Projektierung, Fachbauleitung, Fachberatung, Herstellung, Fertigstellung, das Fertigen und der Vertrieb von Natursteinarbeiten aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Sven Kneisel
seit 5.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Sven Kneisel
95445 Bayreuth
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ResPro GmbH

Heinersreuth

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

01.01.2011 - 31.12.2011
EUR
01.01.2010 - 31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 396,00 396,00
II. Sachanlagen 117.505,21 17.343,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 174.650,00 214.650,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 391.148,34 412.059,40
III. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 95.401,32 146.187,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.050,86 3.120,90
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 74.897,57 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 867.049,30 793.756,78

PASSIVA

   
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 30.382,65 22.731,53
III. Jahresüberschuss 0,00 7.651,12
IV. Jahresfehlbetrag 130.280,22 0,00
nicht gedeckter Fehlbetrag -74.897,57 0,00
  0,00 55.382,65
  25.000,00 55.382,65
B. Rückstellungen 18.806,60 27.341,00
C. Verbindlichkeiten 823.242,70 711.033,13
Bilanzsumme, Summe Passiva 867.049,30 793.756,78

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Da für eine klare und übersichtliche Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde gelegt, die das Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften fordert.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.

Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.

Zugänge wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten abzüglich von Anschaffungspreisminderungen bewertet.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, wurde in den Vorjahren nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 410 Euro nicht übersteigen, wurden im Geschäftsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

Verbindlichkeiten

Pflichtangaben nach § 285 Nr. la HGB

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 0,00 EUR.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 823.242,70 EUR.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herr Sven Kneisel

Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG

Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen zum Bilanzstichtag Darlehens- und Verrechnungskonten zu Gunsten der Gesellschaft in Höhe von 323.558,71 € und zu Lasten der Gesellschaft in Höhe von 36.299,88 €.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

Der Jahresfehlbetrag wird mit den Gewinnvortrag verrechnet und der überschießende Teil vorgetragen.

 

Weidenberg, 23.9.2013

gez. Sven Kneisel, Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2013 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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