Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 11689
Eingetragen
29.9.2020
Branche
Vermittlung von ArbeitskräftenSonstige Überlassung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
die Erbringung von Personaldienstleistungen, die Personalvermittlung sowie die Vermittlung von Arbeitskräften und die Arbeitnehmerüberlassung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hasan Karakuzulu
seit 18.2.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ceren Karakuzulu
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ceren Karakuzulu
Hagen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

B-D-K Personal GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 96.667,51 582,00
I. Sachanlagen 96.667,51 582,00
B. Umlaufvermögen 319.713,78 231.222,86
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 305.834,96 181.134,97
davon gegen Gesellschafter 105.907,23 132.104,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.878,82 50.087,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 26.202,54  
Aktiva 442.583,83 231.804,86

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 164.003,87 111.624,84
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 99.124,84 85.748,54
III. Jahresüberschuss 52.379,03 13.376,30
B. Rückstellungen 15.444,15 15.323,19
C. Verbindlichkeiten 263.135,81 104.856,83
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 131.123,76 104.856,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 132.012,05  
Summe Passiva 442.583,83 231.804,86

Anhang


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
Der mir erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.
Im Rahmen des erteilten Auftrags habe ich die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meines Auftrags.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.
Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.
Art, Umfang und Ergebnis der während meiner Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Erstellungshandlungen sind, soweit sie nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert wurden, in meinen Arbeitspapieren festgehalten.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.
Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.
Die auf den 31.12.2023 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Emrah Zengin


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.01.2025 festgestellt.

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