Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 91572
Eingetragen
4.8.1987
Branche
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
der Handel mit Autoteilen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Jürgen Lang
seit 18.1.2024
Geschäftsführer
Stefan Specht
seit 15.12.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

66583 Spiesen-Elversberg, Hans-Sachs-Straße 4
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Werner Specht GmbH

Spiesen-Elversberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 244.625,60 287.318,20
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 817,00 1.517,00
II. Sachanlagen 243.808,60 285.801,20
B. Umlaufvermögen 815.089,15 455.888,01
I. Vorräte 282.380,87 271.760,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 154.226,08 166.560,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 378.482,20 17.567,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.602,00 11.122,00
Aktiva 1.066.316,75 754.328,21

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 86.787,11 58.054,39
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 32.489,80 -25.493,80
III. Jahresüberschuss 28.732,72 57.983,60
B. Rückstellungen 516.655,05 192.263,34
C. Verbindlichkeiten 462.874,59 504.010,48
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 269.288,02 267.508,98
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 193.586,57 236.501,50
davon gegenüber Gesellschaftern 13.945,50 35.884,00
Summe Passiva 1.066.316,75 754.328,21

Angaben unter der Bilanz

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen 5.627,00 12.844,00

Anhang zum Jahresabschluss 2023

Erläuterungen zur Bilanz gem. § 284 HGB

A.1 § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Werner Specht GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Einzelpositionen des veröffentlichten Jahresabschlusses sind nicht auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterliegen - nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände linear vorgenommen.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von 250,00 Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro werden gem. den §§ 253 Abs. 3 HGB und § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Vorräte werden grundsätzlich mit den individuellen Anschaffungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit u. s. w. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu verrechnende Vermögensgegenstände werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Art der Forderung zum 31.12.2023 Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
TEuro kleiner 1 Jahr
TEuro
größer 1 Jahr
TEuro
aus Lieferungen und Leistungen 118,3 118,3 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 36,0 36,0 0,0
Summe 154,3 154,3 0,0

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet, unter Vornahme einer Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen, die für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet wurden, sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen langfristigen Rückstellungen (Restlaufzeit mehr als ein Jahr) wird entsprechend ihrer Laufzeit eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuerentlastungen zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht.

Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB

A.1 § 285 Nr. 1 HGB

A.1.1 § 285 Nr. 1.a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten - Restlaufzeiten -

Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Art der Verbindlichkeit zum 31.12.2023 Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
TEuro kleiner 1 Jahr
TEuro
1 bis 5 Jahre
TEuro
größer 5 Jahre
TEuro
gegenüber Kreditinstituten 248,2 54,6 185,8 7,8
aus Lieferungen und Leistungen 147,4 147,4 0,0 0,0
gegenüber Gesellschaftern 13,9 13,9 0,0 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 53,3 53,3 0,0 0,0
Summe 462,8 269,2 185,8 7,8

A.1.2 § 285 Nr. 1.b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten - Sicherheiten -

Verbindlichkeiten mit von der Gesellschaft selbst gewährten Sicherheiten:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Darlehen Sparkasse Saarbrücken) 207.139,75 Euro:

Sicherheiten zu Gunsten der Sparkasse Saarbrücken:

erstrangige Grundschuld am Objekt in 66583 Spiesen-Elversberg, Hauptstraße 76 i. H. v. 470.000,00 Euro;

Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlage 64,39 kWp;

Abtretung der Einspeisevergütung und der Rechte aus der Ausfall- und Elektronikversicherung

A.2 § 285 Nr. 9.c) HGB Vorschüsse/Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung

Art Stand 31.12.2023
Euro
Zinssatz Gewährung im Geschäftsj.
Euro
Rückzahlung im Geschäftsj.
Euro
Ford. GmbH-Ges.-GF 6.634,51 1,50 % p.a. 5.617,59 1.135,03

Wesentliche Bedingungen:

Kurzfristige Kreditgewährung

Tilgungsberechtigung jederzeit ohne Kündigungsfrist

A.3 § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder der Geschäftsführung

Geschäftsführer Herr Stefan Specht, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
weitere Geschäftsführer ab 2024:
Herr Roland Jung, Groß- und Außenhandelskaufmann
Herr Jürgen Lang, kaufmännischer Angestellter
Herr Markus Wiench, kaufmännischer Angestellter

A.4 § 285 Nr. 24 HGB Rückstellungen für Pensionen

A.4.1 Pensionsverpflichtung

Es handelt sich um eine Versorgungzusage vom 29.11.1999.

Angewandtes versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren:

gem. IDW RH FAB 1.021

Die Bewertung erfolgte nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten

"Projected-Unit-Credit-Methode" [ PUC-Methode ].

Rechnungsgrundlagen:

Rechnungszins

1,8200 % p.a. (10-Jahresdurchschnitt) zum Stichtag

1,7400 % p.a. (7-Jahresdurchschnitt) zum Stichtag

1,7800 % p.a. (10-Jahresdurchschnitt) zum Vorjahresstichtag

Rententrend 2,0000 % p.a.

Gehaltstrend 0,0000 % p.a.

Biometrische Annahmen (c) HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck

Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln

Ausschüttungssperre § 253 Abs. 6 HGB

Aus der Differenz zwischen der Bewertung des Erfüllungsbetrages mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 5.627,00 Euro.

Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB.

A.5 § 285 Nr. 25 HGB Verrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2

A.5.1 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Verrechnete Vermögensgegenstände Art Anschaffungskosten
Euro
Zeitwert 31.12.2023
Euro
Verpfändete Rückdeckungsvers. Beiträge 0,00
Verrechnete Schulden Art Erfüllungsbetrag 31.12.2023
Euro
Pensionsrückstellung 482.808,00
Versaldierung Vermögensgegenstände und Schulden 482.808,00

A.5.2 Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen

Art Euro
Pensionsrückstellung:
Zinsaufwand Abzinsung Pensionsrückstellung -8.640,00
Rückdeckungsversicherung:
Aufwand aus Vermögensgegenst. z. Verrechn. (Beiträge) -18.959,64
Erträge aus Vermögensgegenst. z. Verrechn. (Zuwachs Zeitwert) 34.656,25
15.696,61
Versaldierung Aufwendungen und Erträge 7.056,61

 

Spiesen-Elversberg, den 10. April 2025

gez. Stefan Specht, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

 

Spiesen-Elversberg, den 10.04.2025

gez. Stefan Specht, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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