A. Westrich GmbH
Selbe AdresseDachdeckerei und Bauspenglerei
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Sebastian Wiench seit 18.1.2024 | Geschäftsführer |
Jürgen Lang seit 18.1.2024 | Geschäftsführer |
Stefan Specht seit 15.12.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Werner Specht GmbHSpiesen-ElversbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Angaben unter der Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss 2023Erläuterungen zur Bilanz gem. § 284 HGB A.1 § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Werner Specht GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Einzelpositionen des veröffentlichten Jahresabschlusses sind nicht auf volle Euro auf- bzw. abgerundet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterliegen - nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von 250,00 Euro werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro werden gem. den §§ 253 Abs. 3 HGB und § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Vorräte werden grundsätzlich mit den individuellen Anschaffungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit u. s. w. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu verrechnende Vermögensgegenstände werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet, unter Vornahme einer Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen, die für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet wurden, sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für die in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen langfristigen Rückstellungen (Restlaufzeit mehr als ein Jahr) wird entsprechend ihrer Laufzeit eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuerentlastungen zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB A.1 § 285 Nr. 1 HGB A.1.1 § 285 Nr. 1.a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten - Restlaufzeiten - Die Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
A.1.2 § 285 Nr. 1.b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten - Sicherheiten - Verbindlichkeiten mit von der Gesellschaft selbst gewährten Sicherheiten: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Darlehen Sparkasse Saarbrücken) 207.139,75 Euro: Sicherheiten zu Gunsten der Sparkasse Saarbrücken: erstrangige Grundschuld am Objekt in 66583 Spiesen-Elversberg, Hauptstraße 76 i. H. v. 470.000,00 Euro; Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlage 64,39 kWp; Abtretung der Einspeisevergütung und der Rechte aus der Ausfall- und Elektronikversicherung A.2 § 285 Nr. 9.c) HGB Vorschüsse/Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung
Wesentliche Bedingungen: Kurzfristige Kreditgewährung Tilgungsberechtigung jederzeit ohne Kündigungsfrist A.3 § 285 Nr. 10 HGB Mitglieder der Geschäftsführung
A.4 § 285 Nr. 24 HGB Rückstellungen für Pensionen A.4.1 Pensionsverpflichtung Es handelt sich um eine Versorgungzusage vom 29.11.1999. Angewandtes versicherungsmathematisches Berechnungsverfahren: gem. IDW RH FAB 1.021 Die Bewertung erfolgte nach den Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode" [ PUC-Methode ]. Rechnungsgrundlagen: Rechnungszins 1,8200 % p.a. (10-Jahresdurchschnitt) zum Stichtag 1,7400 % p.a. (7-Jahresdurchschnitt) zum Stichtag 1,7800 % p.a. (10-Jahresdurchschnitt) zum Vorjahresstichtag Rententrend 2,0000 % p.a. Gehaltstrend 0,0000 % p.a. Biometrische Annahmen (c) HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln Ausschüttungssperre § 253 Abs. 6 HGB Aus der Differenz zwischen der Bewertung des Erfüllungsbetrages mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 5.627,00 Euro. Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB. A.5 § 285 Nr. 25 HGB Verrechnung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 A.5.1 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden
A.5.2 Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen
Spiesen-Elversberg, den 10. April 2025 gez. Stefan Specht, Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile
Spiesen-Elversberg, den 10.04.2025 gez. Stefan Specht, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025 festgestellt. |
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