Ates GmbH
& Co.
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
572.528,60 |
687.805,60 |
| I.
Sachanlagen |
572.528,60 |
687.805,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
390.333,93 |
144.629,75 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
915,83 |
947,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
389.418,10 |
143.682,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.192,26 |
3.154,04 |
| Aktiva |
966.054,79 |
835.589,39 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.112,92 |
5.112,92 |
| I.
Kapitalanteile |
5.112,92 |
5.112,92 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
5.112,92 |
5.112,92 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
62.691,00 |
26.179,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
898.250,87 |
804.297,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
788.204,96 |
629.694,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
110.045,91 |
174.603,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
602.017,32 |
488.043,81 |
| Passiva |
966.054,79 |
835.589,39 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Ates
GmbH & Co. mit Sitz in Solingen, geführt im
Handelsregister A des Amtsgericht Wuppertal HRA 20199 wurde
nach der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (§§ 242 ff., 264 HGB) für
Kapitalgesellschaften und Co. geltenden Vorschriften
aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde die Vermerke
weitgehend in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Die Gesellschaft ist eine kleine den
Kapitalgesellschaften gleichgestellte Personengesellschaft
im Sinne der §§ 264a ff HGB in Verbindung mit
§ 267a HGB. Größenabhängige
Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Die einzelnen Posten werden nachfolgend in den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden näher
erläutert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2020
waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Die in der Bilanz ausgewiesenen "davon-Vermerke"
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen (going concern). Dem
stehen auch die tatsächlichen Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert und nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Zusammensetzung und die Entwicklung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen
sind aus der Entwicklung des Anlagevermögens
ersichtlich.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Rückstellungen sind nur im Rahmen
des § 249 HGB gebildet worden.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Restlaufzeiten der bilanzierten Verbindlichkeiten
sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zu
entnehmen:
Art der Verbindlichkeit
|
|
Gesamtbetrag
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
zum 31.12.2020
|
|
|
|
kleiner 1. J
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
|
TEuro
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
|
195,9
|
|
85,9
|
110,0
|
0
|
aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,6
|
|
0,6
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
701,7
|
|
701,7
|
0
|
0
|
davon aus Steuern
|
|
48,0
|
|
48,0
|
0
|
0
|
davon gegenüber Gesells..
|
|
602,0
|
|
602,0
|
0
|
0
|
Summe
|
|
898,2
|
|
788,2
|
110,0
|
0
|
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf €
602.017,32 (Vorjahr € 488.043,81).
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: 0 AN
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind im Anlagespiegel gesondert
dargestellt.
Die Einlage des Kommanditisten beträgt DM
10.000,00 (€ 5.112,92).
III. Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Die einzige vollhaftende Gesellschafterin der Ates
GmbH & Co., Solingen, die Ates
Geschäftsführungs GmbH mit Sitz in Solingen,
geführt im Handelsregister B des Amtsgerichts
Wuppertal unter HRB 15681 und einem gezeichneten Kapital in
Höhe von DM 50.000,00 (€ 25.564,59), ist am
Kapital der Gesellschaft nicht beteiligt.
Die Geschäftsführung erfolgte im
abgelaufenen Geschäftsjahr durch die
Komplementärin, die Ates Geschäftsführungs
GmbH, Solingen. Geschäftsführer der
Komplementärin war im Berichtszeitraum Herr Adnan
Ates, Kaufmann, Solingen. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Ende Januar
den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Seit
dem 11. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des
Coronavirus (Covid-19) als Pandemie ein. Die Folgen der
Corona-Krise haben zu geringen finanziellen Auswirkungen im
Geschäftsjahr 2020 geführt.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser
Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten sind nicht bekannt.
Der Gesellschafterbestand und die Beteiligungsquoten
blieben unverändert.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Solingen, den 16.03.2021
gez. Adnan Ates
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2021 festgestellt.
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