Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 107206
Eingetragen
4.5.2007
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauGroßhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
Gegenstand
Genehmigungsfreier Baustoffhandel, Erdbau- und Abrissarbeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Herrmann
seit 26.5.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

13129 Berlin, Urbacher Str. 18
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

B-E-A GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 461.467,00 566.612,00
I. Sachanlagen 461.467,00 566.612,00
B. Umlaufvermögen 332.936,47 310.655,51
I. Vorräte 0,00 1.701,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 96.685,30 78.500,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 236.251,17 230.453,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 92,42 472,88
Aktiva 794.495,89 877.740,39

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 676.300,66 651.438,88
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 626.438,88 442.296,25
III. Jahresüberschuss 24.861,78 184.142,63
B. Rückstellungen 5.000,00 17.732,00
C. Verbindlichkeiten 113.195,23 208.569,51
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 34.243,51 75.563,07
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 78.951,72 133.006,44
davon gegenüber Gesellschaftern 15.594,28 15.140,08
Passiva 794.495,89 877.740,39

sonstige Berichtsbestandteile

A n h a n g

I. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die GmbH als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Es werden die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 HGB (verkürzte Bilanz), des § 268 Abs. 1 HGB (nur Bilanzgewinn) und des § 274 a HGB (u.a. kein Anlagengitter) für die Bilanz in Anspruch genommen. Hinsichtlich des Anhangs werden die Angaben gemäß § 286 HGB (u.a. keine Gesamtbezüge) unterlassen sowie die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung werden die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen (nur Bilanz und Anhang, Anhang ohne Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung). Angaben zur Ergebnisverwendung werden nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht gemacht.
Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie die möglichen Wahlrechte nach Steuerrecht und Handelsrecht werden unter Berücksichtigung des für den Jahresabschluss ab 2011 zwingenden BilMoG unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen für die Handelsbilanz so angewendet, dass grundsätzlich eine weitestgehende Übereinstimmung zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz bestehen bleibt. Dabei werden die steuerlichen Wahlrechte nach § 5 Abs.1 EStG nicht wahrgenommen. Soweit Abweichungen zur Steuerbilanz zu berücksichtigen sind, wird dies bei den einzelnen Bilanzposten erläutert.

a) Bilanzierungsmethoden und Darstellungsmethoden

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 242 ff., §§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

b) Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

a) Sachanlagevermögen
Das Anlagevermögen wird in der Bilanz mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung nach § 253 Abs.3 HGB ausgewiesen. Dies gilt für Neuzugänge ab 1.1.2010.
In Einzelfällen wurde bei Neuzugängen des Anlagevermögens im Jahr 2021 soweit zulässig die degressive Abschreibung vorgenommen.

Für die bisher nach steuerlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände werden die Wertansätze nach Art. 67 Abs.4 Satz 1 HGB beibehalten und die Abschreibungsmethoden fortgeführt.
Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, bei welchen eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, wird eine Teilwertabschreibung nach § 253 Abs.3 HGB vorgenommen.

Zugänge von geringwertigen Anlagegütern ab 1.1.2018 bis zu 800,00 Euro werden nach § 6 Abs.2 EStG und der handelsrechtlich zulässigen Vereinfachungsregelung in voller Höhe abgeschrieben. Die nach § 6 Abs.2a EStG bisher gebildeten Sammelposten werden auch in der Handelsbilanz wegen ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung fortgeschrieben.

Soweit Zuschüsse für Neuanschaffungen gewährt wurden, werden diese von den

subventionierten Anschaffungs- bzw. den Herstellungskosten abgezogen.
Investitionszulagen werden grundsätzlich sofort in voller Höhe gewinnerhöhend erfasst.

2. Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo- oder Durchschnittsmethode. Notwendige Abwertungen aufgrund des strengen Niederstwertprinzips werden vorgenommen.

Die Herstellungskosten bei halbfertigen oder fertigen Erzeugnissen werden nach den
Handelsrechtlichen Wertuntergrenzen in Deckungsgleichheit mit den steuerlichen
Vorschriften bewertet.

Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach dem Nominalwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist, soweit vorhanden, durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Die Forderungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig.

4. Steuer- und sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelt und bewertet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt worden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 46.041,38 sind innerhalb eines Jahres fällig.

II. Sonstige Angaben



Geschäftsführer im Kalenderjahr 2022 war: 

Herr Rainer Herrmann

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