Flohr-Fischer GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.454,00 |
94.372,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
46.644,00 |
55.133,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.810,00 |
39.239,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.019,05 |
99.660,25 |
| I.
Vorräte |
3.130,30 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
89.713,35 |
98.624,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.175,40 |
1.036,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.241,24 |
11.201,47 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.291,83 |
21.275,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
197.006,12 |
226.509,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
33.775,80 |
-12.531,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.983,97 |
-46.307,15 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
17.291,83 |
21.275,80 |
| B.
Rückstellungen |
31.883,00 |
40.204,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
156.610,30 |
176.229,62 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.965,82 |
5.528,90 |
| E.
Passive latente Steuern |
4.547,00 |
4.547,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
197.006,12 |
226.509,52 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Bei der Firma Flohr-Fischer GmbH handelt es
sich im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB um eine
kleine Kapitalgesellschaft. Für die Darstellung der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet
die Gesellschaft teilweise auf die
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§§ 266, 274a, 276 HGB, während
hinsichtlich der Angaben im Anhang und der Befreiung von
der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichtes von der
Möglichkeit der Inanspruchnahme
größenabhängiger Erleichterungen nach
§§ 264 Abs. 1 und 288 HGB
Gebrauch gemacht wird.
Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches ergänzt durch die
entsprechenden Regelungen des GmbH - Gesetzes
sowie des Gesellschaftsvertrages. Die Aufstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem
Gesamtkostenverfahren. Das Geschäftsjahr der
Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Abweichend vom Vorjahresabschluss werden in Folge der
Regelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
folgende Änderungen in der Ausweistechnik
vorgenommen:
- ausstehende Einlagen auf das gezeichnete
Kapital wurden unter der Bilanzposition
"A Eigenkapital" dargestellt
- passive latente Steuern wurden nicht mehr als
Rückstellung, sondern unter der
Bilanzposition "E Passive latente Steuern" ausgewiesen
Die Vorjahreswerte wurden ebenfalls entsprechend
umgegliedert.
AKTIVA
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, und, soweit abnutzbar,
um Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorge-nommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang erfasst.
Beim
Vorratsvermögen wurden die unfertigen
Leistungen zu Selbstkosten bewertet.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen gegenüber
Gesellschaftern bestehen in Höhe von
€ 36.117,32 (Vorj. 15.284,13).Ein Teilbetrag
von € 31.038,11 (Vorj. € 14.398,53)
wird mit 6 % p.a. verzinst. Ein Teilbetrag von
€ 5.071,29 (Vorj. € 885,60) ist
unverzinslich. Bis auf einen Teilbetrag von
€ 16.464,00 (Vorj. € 31.912,22) haben
sämtliche Forderungen eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Die
flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Der
aktive
Rechnungsabgrenzungsposten besteht im Wesentlichen
aus Laufzeitzinsen für
Fahrzeugfinanzierungen.
PASSIVA
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken noch
fehlender Kosten.
Die
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. € 74.772,90 (Vorj.
€ 91.090,86) sind durch die
Sicherheitsübereignung von 3 Fahrzeugen.
In den Verbindlichkeiten sind Steuerverbindlichkeiten
von € 3.230,26 (Vorj. € 4.537,43)
und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit von € 4.426,97
(Vorj. € 5.311,24) enthalten.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von € 57.478,78 (Vorj.
€ 86.350,93).
Verbindlichkeiten aus passiven latenten Steuern
wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Diese
resultieren aus den zu erwartenden künftigen
Steuerbelastungen aus der Berücksichtigung eines
Investitionsabzugsbetrages, der in Folgejahren zu einer
steuerlichen Wertaufholung führt.
II. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2010 durchschnittlich 13
Arbeitnehmer (Vorjahr 17 AN).
Die
Geschäftsführung oblag im abgelaufenen
Geschäftsjahr Frau Ingeborg Flohr-Fischer. Es
bestand Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB.
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den
Jahresüberschuss mit dem Verlustvortrag zu verrechnen.
Köln, 14. Dezember 2011
Ingeborg Flohr-Fischer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt.
|