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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Susanne, geb. Munkert Munkert-Riedrich seit 17.4.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Connex Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Connex Consulting & Treuhand GmbHHalleJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss der Connex Consulting & Treuhand GmbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Connex Consulting & Treuhand GmbH ist nach den Kriterien des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden sowohl bei der Aufstellung als auch beim Umfang der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Connex Consulting & Treuhand GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern) ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften nach der linearen Methode abgeschrieben.
Erhöhte Abschreibungen und Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung wurden nicht vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 EUR wurden entsprechend dem Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr vollständig abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Höhe von 150 bis 1.000 EUR wurde ein Sammelposten gebildet, welcher nach § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.
Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Dem Rechnungsabgrenzungsposten liegen entsprechende Aufstellungen zugrunde.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschlusskosten, die Kosten der Offenlegung 2010 sowie übrige Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten durch Sicherungsübereignung und durch eine Grundschuldeintragung im Grundbuch gesichert.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Rechtsanwalt Detlef Bischoff.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von 13.367,10 EUR aus, die Gesellschaft ist damit folglich überschuldet. Ferner enthält die Bilanz zum 31.12.2010 Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger der Connex Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH in Höhe von 20.883,94 EUR.
Zur Abwendung der Überschuldung der Gesellschaft tritt der genannte Gläubiger gemäß Rangrücktrittsvereinbarung mit seiner Darlehensforderung hinter den Forderungen aller anderen Gläubiger zurück.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt vor den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Halle, den 14.03.2010
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