Stammdaten

Register
Amtsgericht Pinneberg HRB 6167 PI
Eingetragen
30.4.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Gegenstand
Herstellung, Vertrieb und Beratung im Zusammenhang mit Werbeartikeln, insbesondere Mehrmonatskalendern und sonstigen Druckerzeugnissen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hasloh
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEKA-Promotion GmbH

Hasloh

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.926,00 1.581,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 250,00 500,00
II. Sachanlagen 3.676,00 1.081,00
B. Umlaufvermögen 207.078,23 189.338,71
I. Vorräte 3.514,16 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 203.398,56 189.161,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 165,51 177,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 253,05 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 211.257,28 190.919,71

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 42.855,38 27.106,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.106,14 2.106,14
III. Jahresüberschuss 15.749,24 0,00
B. Rückstellungen 24.513,90 14.516,48
C. Verbindlichkeiten 142.234,69 149.297,09
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 132.445,26 140.105,14
D. Passive latente Steuern 1.653,31 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 211.257,28 190.919,71

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden


C. Angaben zu Bilanzposten
 I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
III. Haftungsverhältnisse


D. Angaben zu G.u.V. - Posten
  I. Abschreibungen auf den Firmenwert
 II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
III. Bildung von Bewertungseinheiten


E. Sonstige Angaben
  I. Anteilsbesitz
 II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane



A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze des Vorjahres sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB)

9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.  Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.


II.  Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Die Nutzungsdauer wurde grundsätzlich gem. den Erfahrungswerten der Finanzverwaltung geschätzt. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Im Geschäftsjahr 2010 wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt 250,00 EUR (VJ: 250,00 EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen haben 1005,00 EUR (VJ: 411,19 EUR) betragen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Pensionsrückstellungen waren nicht zu bilden.

10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

12) Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.


C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten (insgesamt 142.234,69 €) haben insgesamt 122.734,69 € eine Restlaufzeit bis einem Jahr und 19.500 € eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Von den Verbindlichkeiten ist ein Betrag von 0,00 € durch Grundschuld und Sicherungsübereignung von Vorräten gesichert.


II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von 0,00 EUR. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft den Gesellschaftern  aus erhaltenen Darlehen insgesamt EUR 0,00.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Angaben zur Verzinsung: entfallen, da zurzeit keine Gesellschafterdarlehen vorhanden sind.


III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Angaben zu G.u.V. - Posten
I. Abschreibungen auf den Firmenwert
Der Firmenwert wurde nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aktiviert und planmäßig über 10 Jahre abgeschrieben. Da das letzte Abschreibungsjahr erreicht ist, wurde keine Anpassung an die neuen BilMoG - Regeln vorgenommen.


II. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB in Höhe von EUR 0,00 vorgenommen.


III. Bildung von Bewertungseinheiten
Gemäß § 254 HGB wurden zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten gebildet.


E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen:


II. Unbeschränkte Haftung für andere
Die Gesellschaft ist nicht  persönlich haftende Gesellschafterin.


III. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Angelika Schmidt geführt.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2012 festgestellt.

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