Pinkert
GmbH
Pfungstadt
(vormals: Groß-Gerau)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.577,00 |
19.343,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.577,00 |
19.343,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
347.494,78 |
316.727,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
339.627,54 |
300.249,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.867,24 |
16.477,51 |
| C.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
184,17 |
346,86 |
| Summe
Aktiva |
353.255,95 |
336.417,35 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
215.328,90 |
161.067,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
0,00 |
41.442,57 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
94.624,71 |
| IV.
Bilanzgewinn |
190.328,90 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
32.885,48 |
39.048,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
105.041,57 |
136.301,75 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
105.041,57 |
134.194,52 |
| Summe
Passiva |
353.255,95 |
336.417,35 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2015 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
4 HGB verzichtet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenstände des
immateriellen Anlagevermögens wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet und um die
planmäßige Abschreibung vermindert.
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Aufgrund hoher Investitionen im Folgejahr wurde
gemäß § 7g Abs. 3 EStG ein
Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe
von 40 % der geplanten Anschaffungskosten gebildet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die Höhe der
Rückstellung wurde durch ein
finanzmathematisches Gutachten unter Beachtung
des § 6a EStG ermittelt.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2015 nicht vorgenommen.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Im Wirtschaftsjahr 2015 waren durchschnittlich 7
Personen beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Pfungstadt, den 15.03.2017
Pinkert GmbH
(Geschäftsführer)
Bescheinigung
Ich habe auftragsgemäß den Jahresabschluss -
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - des Auftraggebers
Pinkert GmbH
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis
31.12.2015 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften [und der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags / der Satzung] erstellt.
Grundlage für die Erstellung waren die von mir
geführten Bücher und die mir darüber hinaus
vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich
auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie die
mir erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des
Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften [und den ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung]
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft.
Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst
die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der
Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu
den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Groß-Umstadt, den 15.03.2017
Stein
(Steuerberater)
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