Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
Neustrelitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023
der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
Sitz Neustrelitz
eingetragen beim Amtsgericht
Neubrandenburg
Handelsregister-Nr. HRA 1332
Jahresbilanz
zum 31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Barreserve |
|
|
|
|
|
|
a) Kassenbestand |
|
|
5.915.660,72 |
|
11.031 |
|
b) Guthaben
bei der
Deutschen Bundesbank |
|
7.409.463,41 |
|
8.801 |
|
|
|
|
|
13.325.124,13 |
19.831 |
| 2. |
Schuldtitel
öffentlicher Stellen und
Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind |
|
|
|
|
|
a)
Schatzwechsel und unverzinsliche
Schatzanweisungen sowie ähnliche
Schuldtitel öffentlicher Stellen |
|
0,00 |
|
0 |
|
b) Wechsel |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3. |
Forderungen an
Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
a)
täglich fällig |
|
110.440.765,06 |
|
24.130 |
|
b) andere
Forderungen |
|
33.747.342,99 |
|
51.564 |
|
|
|
|
|
144.188.108,05 |
75.694 |
| 4. |
Forderungen an
Kunden |
|
|
426.152.366,23 |
427.601 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
durch
Grundpfandrechte
gesichert |
186.618.117,94 EUR |
|
|
|
(170.566) |
|
Kommunalkredite |
36.850.507,15 EUR |
|
|
|
(37.538) |
| 5. |
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
|
a) Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
|
|
aa) von
öffentlichen Emittenten |
0,00 |
|
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
ab) von anderen
Emittenten |
|
0,00 |
|
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) Anleihen
und Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
ba) von
öffentlichen Emittenten |
118.564.737,84 |
|
|
112.056 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
118.564.737,84 EUR |
|
|
|
(112.056) |
|
bb) von anderen
Emittenten |
|
180.372.651,86 |
|
|
195.395 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank |
139.748.663,39 EUR |
|
|
|
(147.497) |
|
|
|
|
298.937.389,70 |
|
307.451 |
|
c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
Nennbetrag |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
|
298.937.389,70 |
307.451 |
| 6. |
Aktien und
andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
19.984.028,56 |
18.625 |
| 6a. |
Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 7. |
Beteiligungen |
|
|
|
1.566.254,05 |
1.500 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
220.095,06 EUR |
|
|
|
(220) |
|
an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 8. |
Anteile an
verbundenen Unternehmen |
|
|
0,00 |
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
an Kreditinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
an Finanzdienst-
leistungsinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
an
Wertpapierinstituten |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 9. |
Treuhandvermögen |
|
|
|
406.250,00 |
635 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
Treuhandkredite |
406.250,00 EUR |
|
|
|
(635) |
| 10. |
Ausgleichsforderungen gegen die
öffentliche Hand einschließlich
Schuldverschreibungen aus
deren Umtausch |
|
|
0,00 |
0 |
| 11. |
Immaterielle
Anlagewerte |
|
|
|
|
|
a) Selbst
geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte |
|
0,00 |
|
0 |
|
b) entgeltlich
erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten |
|
13.010,00 |
|
20 |
|
c)
Geschäfts- oder Firmenwert |
|
0,00 |
|
0 |
|
d) geleistete
Anzahlungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
13.010,00 |
20 |
| 12. |
Sachanlagen |
|
|
3.290.633,15 |
3.447 |
| 13. |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
276.854,40 |
523 |
| 14. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
9.003,15 |
15 |
|
Summe der
Aktiva |
|
|
908.149.021,42 |
855.341 |
Passivseite
|
|
|
|
|
|
31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
|
|
|
|
|
a) täglich
fällig |
|
|
14.930,24 |
|
16 |
|
b) mit
vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist |
|
38.460.823,94 |
|
41.171 |
|
|
|
|
|
38.475.754,18 |
41.187 |
| 2. |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden |
|
|
|
|
|
a)
Spareinlagen |
|
|
|
|
|
aa) mit
vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten |
146.015.378,17 |
|
|
171.612 |
|
ab) mit
vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten |
67.499.685,53 |
|
|
12.089 |
|
|
|
|
213.515.063,70 |
|
183.701 |
|
b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
ba) täglich
fällig |
|
518.596.349,20 |
|
|
560.183 |
|
bb) mit vereinbarter
Laufzeit
oder Kündigungsfrist |
|
56.272.806,93 |
|
|
0 |
|
|
|
|
574.869.156,13 |
|
560.183 |
|
|
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
788.384.219,83 |
743.884 |
| 3. |
Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
b) andere
verbriefte Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
Geldmarktpapiere |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
|
0,00 |
0 |
| 3a. |
Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 4. |
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
406.250,00 |
635 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
Treuhandkredite |
406.250,00 EUR |
|
|
|
(635) |
| 5. |
Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
238.049,01 |
122 |
| 6. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
4.284,89 |
11 |
| 7. |
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
|
a)
Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen |
|
9.342.637,00 |
|
7.703 |
|
b)
Steuerrückstellungen |
|
|
2.054.900,00 |
|
736 |
|
c) andere
Rückstellungen |
|
|
3.373.009,54 |
|
3.465 |
|
|
|
|
|
14.770.546,54 |
11.904 |
| 8. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
| 9. |
Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
0,00 |
0 |
| 10. |
Genussrechtskapital |
|
|
|
0,00 |
0 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 11. |
Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
39.450.000,00 |
31.720 |
| 12. |
Eigenkapital |
|
|
|
|
|
|
a) gezeichnetes
Kapital |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Kapitalrücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
|
ca)
Sicherheitsrücklage |
|
25.878.456,88 |
|
|
25.786 |
|
|
|
|
25.878.456,88 |
|
25.786 |
|
d) Bilanzgewinn |
|
|
541.460,09 |
|
93 |
|
|
|
|
|
26.419.916,97 |
25.878 |
|
Summe der Passiva |
|
|
|
908.149.021,42 |
855.341 |
| 1. |
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
a)
Eventualverbindlichkeiten aus
weitergegebenen abgerechneten
Wechseln |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
und Gewährleistungsverträgen |
|
1.510.669,72 |
|
2.188 |
|
Über eine
weitere, nicht quantifizierbare
Eventualverbindlichkeit wird im
Anhang berichtet. |
|
|
|
|
|
c) Haftung aus
der Bestellung von
Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
1.510.669,72 |
2.188 |
| 2. |
Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
|
a)
Rücknahmeverpflichtungen
aus unechten Pensionsgeschäften |
|
0,00 |
|
0 |
|
b)
Platzierungs- und
Übernahmeverpflichtungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
c)
Unwiderrufliche Kreditzusagen |
|
42.911.535,12 |
|
59.102 |
|
|
|
|
|
42.911.535,12 |
59.102 |
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
|
|
|
|
1.1.-31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
TEUR |
| 1. |
Zinserträge aus |
|
|
|
|
|
|
a) Kredit- und
Geldmarktgeschäften |
13.367.345,99 |
|
|
9.324 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
abgesetzte
negative Zinsen |
0,00 EUR |
|
|
|
(44) |
|
aus der Abzinsung
von Rückstellungen |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
b)
festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen |
3.676.820,91 |
|
|
1.758 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
abgesetzte
negative Zinsen |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
17.044.166,90 |
|
11.083 |
| 2. |
Zinsaufwendungen |
|
|
2.763.902,09 |
|
663 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
abgesetzte
positive Zinsen |
0,00 EUR |
|
|
|
(173) |
|
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
|
|
|
|
14.280.264,81 |
10.419 |
| 3. |
Laufende
Erträge aus |
|
|
|
|
|
a) Aktien und
anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren |
|
578.355,92 |
|
456 |
|
b) Beteiligungen |
|
|
190.083,78 |
|
133 |
|
c) Anteilen an
verbundenen
Unternehmen |
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
768.439,70 |
589 |
| 4. |
Erträge
aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
0,00 |
0 |
| 5. |
Provisionserträge |
|
|
7.490.206,37 |
|
6.768 |
| 6. |
Provisionsaufwendungen |
|
386.142,11 |
|
492 |
|
|
|
|
|
7.104.064,26 |
6.276 |
| 7. |
Nettoertrag
oder Nettoaufwand
des Handelsbestands |
|
|
0,00 |
0 |
|
darunter:
Zuführungen zum
oder Entnahmen aus |
|
|
|
|
|
dem Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 8. |
Sonstige
betriebliche Erträge |
|
|
783.261,87 |
511 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
aus der
Fremdwährungs-
umrechnung |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
aus der Abzinsung
von Rückstellungen |
68.004,69 EUR |
|
|
|
(6) |
| 9. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
22.936.030,64 |
17.796 |
| 10. |
Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
|
a)
Personalaufwand |
|
|
|
|
|
aa) Löhne
und Gehälter |
6.224.583,82 |
|
|
5.901 |
|
ab) Soziale
Abgaben und Aufwendungen |
|
|
|
|
|
für
Altersversorgung und für Unterstützung |
2.891.686,36 |
|
|
1.741 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
für
Altersversorgung |
1.768.175,84 EUR |
|
|
|
(614) |
|
|
|
|
9.116.270,18 |
|
7.641 |
|
b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
4.289.223,45 |
|
3.428 |
|
|
|
|
|
13.405.493,63 |
11.069 |
| 11. |
Abschreibungen
und
Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen |
|
|
213.539,69 |
239 |
| 12. |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
|
|
297.538,76 |
446 |
|
darunter: |
|
|
|
|
|
|
aus der
Fremdwährungs-
umrechnung |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
|
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen |
81.586,94 EUR |
|
|
|
(241) |
| 13. |
Abschreibungen
und
Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen
zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft |
|
0,00 |
|
4.315 |
| 14. |
Erträge
aus Zuschreibungen
zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der
Auflösung von Rückstellungen
im Kreditgeschäft |
|
1.872.204,06 |
|
0 |
|
|
|
|
|
1.872.204,06 |
4.315 |
| 15. |
Abschreibungen
und Wertberichtigungen
auf Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen und
wie Anlagevermögen behandelte
Wertpapiere |
|
0,00 |
|
0 |
| 16. |
Erträge
aus Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
249.633,50 |
|
851 |
|
|
|
|
|
249.633,50 |
851 |
| 17. |
Aufwendungen
aus
Verlustübernahme |
|
|
0,00 |
0 |
| 18. |
Zuführungen zum oder Entnahmen
aus dem Fonds für allgemeine
Bankrisiken |
|
|
7.730.000,00 |
550 |
| 19. |
Ergebnis der
normalen
Geschäftstätigkeit |
|
|
3.411.296,12 |
2.029 |
| 20. |
Außerordentliche Erträge |
|
0,00 |
|
0 |
|
darunter:
Übergangseffekte
aufgrund des |
|
|
|
|
|
Bilanzrechtsmoderni-
sierungsgesetzes |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 21. |
Außerordentliche Aufwendungen |
|
0,00 |
|
0 |
|
darunter:
Übergangseffekte
aufgrund des |
|
|
|
|
|
Bilanzrechtsmoderni-
sierungsgesetzes |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 22. |
Außerordentliches Ergebnis |
|
|
0,00 |
0 |
| 23. |
Steuern vom
Einkommen
und vom Ertrag |
|
2.855.580,98 |
|
1.927 |
|
darunter:
Veränderung
der Steuerabgrenzung |
|
|
|
|
|
nach § 274 HGB |
0,00 EUR |
|
|
|
(0) |
| 24. |
Sonstige
Steuern, soweit nicht
unter Posten 12 ausgewiesen |
|
14.255,05 |
|
9 |
|
|
|
|
|
2.869.836,03 |
1.936 |
| 25. |
Jahresüberschuss |
|
|
|
541.460,09 |
93 |
| 26. |
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
aus dem Vorjahr |
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
|
541.460,09 |
93 |
| 27. |
Entnahmen aus
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
a) aus der
Sicherheitsrücklage |
|
0,00 |
|
0 |
|
b) aus anderen
Rücklagen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
|
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
|
541.460,09 |
93 |
| 28. |
Einstellungen
in Gewinnrücklagen |
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a) in die
Sicherheitsrücklage |
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0,00 |
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0 |
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b) in andere
Rücklagen |
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0,00 |
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0 |
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0,00 |
0 |
| 29. |
Bilanzgewinn |
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541.460,09 |
93 |
Anhang
0. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
wurde nach den für Kreditinstitute geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung
über die Rechnungslegung der Kreditinstitute,
Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
(RechKredV) aufgestellt.
I. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der
für Kreditinstitute geltenden ergänzenden
Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).
Forderungen
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit
dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
bilanziert.
Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert
und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der
Passivseite bzw. Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame
Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und
kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt
die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.
Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und
Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Ist der Nennwert höher als der
Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der
Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung
erfolgt planmäßig. Ist der Nennwert niedriger als
der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der
Differenzbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung
erfolgt planmäßig.
Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten
Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen
ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des
Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit
der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen
Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann
(Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige
Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten
ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die
Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der
gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden
wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in
Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum
von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung
einer Bonitätsprämie gebildet
(Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen
an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements
ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage
für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells
sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten
Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen
Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der
Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die
Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die
ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen,
wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale
Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.
Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen
verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend
auf den durchgeführten Analysen die Risikosituation zum
Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten
Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt
der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung
unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten
Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem
erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert,
sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum
Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleichs zur
Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für
die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des
Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) zur Entwicklung des
Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach
Kreditausreichung analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen
entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten
Verlusts für einen 12 Monatszeitraum. Danach kann die
Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die
Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr
bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den
Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.
Wertpapiere
Bei Wertpapieren in Girosammelverwahrung wurden die
Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der
Durchschnittsmethode ermittelt.
Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie alle
Investmentfonds des Anlagenvermögens wurden nach dem
strengen Niederstwertprinzip bewertet. Mit Ausnahme der
Investmentfonds wurde bei den Wertpapieren des
Anlagevermögens das gemilderte Niederstwertprinzip
angewendet und die Wertpapiere zu den Anschaffungskosten bzw.
zu den fortgeführten Buchwerten bewertet.
Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit
berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich
aus dem Börsen- oder Marktpreis zum Bilanzstichtag
ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder
gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.
Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der
beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis
bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar
war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver
Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der
MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive -
Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der
Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II
wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag
überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen
Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von
gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv
bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und
risikoadäquater Zinssätze ein Discounted
Cashflow-Modell zugrunde liegt.
Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das
wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die
verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den
originären Bilanzposten bilanziert.
Bei den im Bestand gehaltenen Investmentfonds ist
für die Bewertung der nach investmentrechtlichen
Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis
maßgeblich.
Bewertungsrelevante Risiken, die am Bilanzstichtag
bereits als begründete Tatsachen zu berücksichtigen
wären, sich jedoch noch nicht im Rücknahmepreis
niedergeschlagen haben, sind nicht erkennbar.
Beteiligungen
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum
beizulegenden Wert bilanziert. Lediglich die Beteiligung am
Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern,
Schwerin, (SZV M-V) wurde, bereits in Vorjahren, aufgrund
einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung der vom SZV
M-V gehaltenen Beteiligung an der Norddeutschen Landesbank
auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagevermögen
Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben
des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software
beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten
"Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle
Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei
eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bzw. 5
Jahren zugrunde gelegt wurde.
Die planmäßigen Abschreibungen für
Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Bei Gegenständen der Betriebs- und
Geschäftsausstattung einschließlich
Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die
planmäßigen Abschreibungen linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die
amtlichen AfA-Tabellen. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte
die Abschreibung nach den für Gebäude
maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der
kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter und Software mit
Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort
als Aufwand erfasst worden. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00
EUR bis 1.000,00 EUR sowie Software bis 800,00 EUR wurden in
einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear
gewinnmindernd aufzulösen ist.
Sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und
Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die
Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.
Die von der BGH-Rechtsprechung zum
AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20)
erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des
Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als
Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die
bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im
Jahresabschluss 2021 berücksichtigt.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer
Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde
mit Ausnahme der Jubiläumsrückstellungen kein
Gebrauch gemacht.
Rückstellungen für
Pensionen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter
Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und
Gehaltssteigerung von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von
2,59 % ermittelt.
Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit
einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der
Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %.
Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen
wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie
der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.
Aufwendungen aus der Aufzinsung der
Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen
Aufwand erfasst. Erfolge aus der Änderung des
Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten
Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen
betrieblichen Aufwand ausgewiesen.
Rückstellungen für
Beihilfeverpflichtungen
Die Bewertung der Rückstellungen für
Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines
versicherungsmathematischen Gutachtens.
Angaben zu nicht passivierten
pensionsähnlichen Verpflichtungen
Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des
"Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge
der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -
Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den
anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der
betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu
verschaffen, ist die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz Mitglied
in der Kommunalen Zusatzversorgungskasse
Mecklenburg-Vorpommern (ZMV) mit Sitz in Strasburg
(Uckermark).
Die ZMV finanziert die Versorgungsverpflichtungen im
Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung).
Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens
ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag, bezogen auf die
zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten
Beschäftigten, ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen
wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des
Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.
Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,3 %
der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag
betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. - 31.12. 4,8 %.
Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch
vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4
%. Der Umlagesatz bleibt in 2024 unverändert.
Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten
Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs
gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZMV,
während die Verpflichtung der Sparkasse
ausschließlich darin besteht, der ZMV im Rahmen des mit
ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die
erforderlichen, satzungsmäßig geforderten
Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die
Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei
versorgungspflichtigen Entgelten von 5.230,0 TEUR betrugen im
Geschäftsjahr 2023 319,0 TEUR.
Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F.
vertretenen Rechtsauffassung begründet die
Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei
einem externen Versorgungsträger wie der ZVK
handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung.
Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach
Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu
ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im
umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden
Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt.
Unabhängig davon, dass es sich bei dem
Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller
Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes
handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für
Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB
anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft
sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene
Betrag auf 8.306,0 TEUR.
Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer
bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung
des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht.
Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden
Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die
versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden
(Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für
unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter
Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK
unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,00 % und
unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt.
Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der
Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der
vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz von 1,82% verwendet, der sich bei einer
pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da
es sich nicht um ein endgeltbezogenes Versorgungssystem
handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu
berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der
Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit
noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.
Dezember 2022 abgestellt wurde.
Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende
Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse
gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die
Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung
einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZMV die
vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen
gemäß der Einschätzung des verantwortlichen
Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine
Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der
verantwortliche Aktuar der ZMV in diesem Gutachten die
Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur
Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf
Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips
die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen
der ZMV.
Andere Rückstellungen
Der Rückstellungsbetrag für die
Verpflichtungen aus abgeschlossenen
Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der
Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten
Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und
für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1,36 Jahren
mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre
von 1,02 % abgezinst.
Rückstellungen wegen der aktuellen
BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von
Zinsänderungsklauseln in
S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20)
wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden
Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung
bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die
Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend
gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger
Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten
Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten
Rechtslage für Zwecke der Bewertung der
Rückstellungen unter Berücksichtigung des
handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden
die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen
berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe
entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des
Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum
Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden
bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im
aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden
im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden
fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im
Wesentlichen durch Auflösung auf Grund Verjährung
der Ansprüche.
Bei Restlaufzeiten zwischen 1 und 40 Jahren ergaben
sich Zinssätze zwischen 0,99 % und 1,62 %. Bei der
Ermittlung der im Zusammenhang mit der
Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und
Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung
des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt,
sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum
Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt
für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei
einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf
der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst
zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.
Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen
Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand
erfasst. Auswirkungen aus der Änderung des
Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten
Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen
betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.
Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den
jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche
Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den
Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des
Sicherungssystems der Sparkassen Finanzgruppe zu leisten,
wurden im Jahr 2023 Rückstellungen gebildet. Zum
Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung i. H. v. 366 TEUR
(Barwert) ausgewiesen. Auf die weiteren Ausführungen
unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen"
(§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.
Fonds für allgemeine
Bankrisiken
Im Geschäftsjahr wurde der Fonds für
allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur
Absicherung gegen die besonderen Risiken des
Bankgeschäfts dotiert.
Strukturierte Produkte
Die strukturierten Produkte Darlehen mit
Sonderkündigungs- und Sondertilgungsrechten,
Spareinlagen mit Stufenzinsvereinbarungen sowie Pendelanleihe
wurden einheitlich ohne Abspaltung des Nebenrechts bilanziert
und bewertet. Die DekaBank Pendel-Schuldscheindarlehen werden
als "normales" Schuldscheindarlehen zum Nominalwert
bilanziert. Auf eine getrennte Bilanzierung der
Einzelbestandteile kann verzichtet werden, wenn eine
vertraglich vereinbarte, unbedingte Kapitalgarantie des
Schuldners vorliegt, mit der das eingesetzte Kapital zum
Fälligkeitszeitpunkt garantiert wird und der Erwerber
mit der Absicht und Fähigkeit, das Produkt bis zur
Fälligkeit zu halten, dieses dem Anlagevermögen
zugeordnet hat. Diese Bedingungen sind erfüllt.
Derivative Finanzinstrumente
außerhalb des Handelsbestands und verlustfreie
Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs
(Zinsbuch)
Derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) wurden zur
Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos
eingesetzt. Diese Zinsswapgeschäfte wurden in eine
Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und
außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente
außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen.
Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen
Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien
Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die
zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden
sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps,
des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für
diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich
zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen
(Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu
prüfen, ob aus den noch zu erwartenden
Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung
des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die
barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus
den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen
des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind
mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der
Passivseite ist dabei der angenommene individuelle
Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu
berücksichtigen. Die künftigen für die
vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten
Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und
Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz
wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten
berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und
Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten
resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des
Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt
sich kein Verpflichtungsüberschuss.
II. Erläuterungen zur
Jahresbilanz
Aktivseite:
Posten 3: Forderungen an
Kreditinstitute
In diesem Posten sind enthalten:
| Forderungen an die eigene
Girozentrale |
4.207.744,18 EUR |
Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurde das
Schuldscheindarlehen der DekaBank mit einem Buchwert von
5.000,0 TEUR. Es wird auf die Ausführungen unter I.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt
"Strukturierte Produkte" verwiesen.
Posten 4: Forderungen an Kunden
In diesem Posten sind enthalten:
| Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht |
2.038.458,02 EUR |
Posten 5: Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind
| börsennotiert |
271.697.985,25 EUR |
| nicht
börsennotiert |
27.239.404,45 EUR |
Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet
wurden Wertpapiere mit
| Buchwert |
196.355.175,00 EUR |
| Beizulegender
Zeitwert |
184.343.775,00 EUR |
Zum Bilanzstichtag wurden dadurch Abschreibungen in
Höhe von 12.011,4 TEUR vermieden.
Im Berichtsjahr hat die Sparkasse zwei Wertpapiere des
Anlagevermögens in Höhe von 14.804,1 TEUR in die
Liquiditätsreserve umgewidmet.
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren
handelt es sich um Wertpapiere mit Endfälligkeiten ab
2024.
Es handelt sich bei diesen Wertpapieren um
festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag
eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund eines
veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als
dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich
zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der
Wertpapiere wieder ausgleichen. Beim Anlagebestand weisen
alle Wertpapiere ein Rating im Investmentgrade auf. Es ist
bei keinem Wertpapier von einer dauerhaften Wertminderung
auszugehen, sodass das gemilderte Niederstwertprinzip
für den Anlagebestand beibehalten wird.
Posten 6: Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
Von den in diesem Posten enthaltenen
börsenfähigen Wertpapieren sind
| börsennotiert |
0,00 EUR |
| nicht
börsennotiert |
15.176.631,64 EUR |
Die Sparkasse hält an folgendem
Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:
| Klassifizierung nach
Anlagezielen |
Buchwert |
Marktwert/
Anteilswert |
Differenz zwischen
Marktwert und Buchwert |
(Ertrags-)
Ausschüttungen für das
Geschäftsjahr |
|
TEUR |
Rentenfonds
DEKA-CORP.BD
H.YI.EO S(A) (DE000DK2J6X5) |
2.882 |
2.882 |
0 |
89 |
Die Sparkasse hält Anteile an
Immobilienspezialfonds und Immobilienpublikumssfonds. Alle
Investmentfonds werden nach dem strengen Niederstwertprinzip
bewertet. Die Immobilienfonds unterlagen zum Bilanzstichtag
keiner Beschränkung in der Möglichkeit der
täglichen Rückgabe, die über die gesetzlichen
Rückgabebeschränkungen bei den
Immobilien-Sondervermögen gemäß § 255
Abs. 3 und 4 KAGB i. V. m. § 346 Abs. 1 KAGB
hinausgehen.
Posten 7: Beteiligungen
| Name und Sitz |
Eigenkapital |
Beteiligungsquote |
Ergebnis 2022 |
|
TEUR |
% |
TEUR |
| Ostdeutscher
Sparkassenverband, Berlin |
180.212 |
0,576 |
-3.058 |
|
Sparkassenbeteiligungszweckverband
Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin |
10.193 |
3,759 |
-13 |
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11
HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz-
und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.
Posten 9: Treuhandvermögen
Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe
die Forderungen an Kunden.
Posten 12: Sachanlagen
Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten
Grundstücke und Bauten
| haben einen Bilanzwert in
Höhe von |
2.208.772,63 EUR |
| Der Bilanzwert der
Betriebs- und Geschäftsausstattung
beträgt |
214.129,00 EUR |
Posten 14:
Rechnungsabgrenzungsposten
| In den
Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: |
9.003,15 EUR |
| Unterschiedsbetrag
zwischen dem Nennbetrag und dem höheren
Auszahlungsbetrag von Forderungen |
8.307,00 EUR |
Posten 15: Aktive latente Steuern
Aufgrund abweichender Ansatz- und
Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz
bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der
Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen, die im
Wesentlichen aus negativen besitzzeitanteiligen
(Anleger-)Aktiengewinnen bei Anteilen an
Investmentvermögen resultieren, durch absehbare
Steuerentlastungen weit überdeckt. Die
Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen
Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und
Wertpapierbewertung und aus diversen Rückstellungen, die
voraussichtlich in den nächsten Jahren verrechnet werden
können. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge
nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern
wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte
bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes
von 30,0 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer
zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen
an Personengesellschaften resultierende, lediglich der
Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag
unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit
15,825 % bewertet.
Anlagenspiegel
|
|
Entwicklung
des Anlagevermögens (Angaben in TEUR) |
|
|
Entwicklung
der Anschaffungs-/Herstellungskosten |
Entwicklung der
kumulierten Abschreibungen |
|
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres |
|
|
|
|
|
|
|
Strukturierte
Schuldscheindarlehen |
|
|
|
|
|
|
| Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
Netto-Veränderung
+/- |
|
|
|
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
|
|
| Beteiligungen |
|
|
|
|
|
|
| Sachanlagen |
12.507 |
51 |
348 |
0 |
12.210 |
9.060 |
| Immaterielle
Anlagewerte |
215 |
0 |
0 |
0 |
215 |
195 |
|
Entwicklung
des Anlagevermögens (Angaben in TEUR) |
|
Entwicklung
der kumulierten Abschreibungen |
|
Abschreibungen im
Geschäftsjahr |
Zuschreibungen im
Geschäftsjahr |
Änderungen der gesamten Abschreibungen im
Zusammenhang mit |
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
|
|
|
Zugängen |
Abgängen |
Umbuchungen |
|
Strukturierte
Schuldscheindarlehen |
+ 20.000 |
|
|
|
|
|
| Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere |
+ 25.960 |
|
|
|
|
|
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
+ 1.334 |
|
|
|
|
|
| Beteiligungen |
+ 66 |
|
|
|
|
|
| Sachanlagen |
207 |
0 |
0 |
348 |
0 |
8.919 |
| Immaterielle
Anlagewerte |
7 |
0 |
0 |
0 |
0 |
202 |
|
Entwicklung
des Anlagevermögens (Angaben in TEUR) |
|
Buchwerte |
|
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres |
Stand am 31.12. des
Vorjahres |
|
|
|
Strukturierte
Schuldscheindarlehen |
30.000 |
10.000 |
| Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere |
232.040 |
206.080 |
| Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
19.890 |
18.556 |
| Beteiligungen |
1.566 |
1.500 |
| Sachanlagen |
3.291 |
3.447 |
| Immaterielle
Anlagewerte |
13 |
20 |
Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des
§ 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die
Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der
Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht
möglich.
Passivseite
Posten 1: Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
In diesem Posten sind enthalten:
| Verbindlichkeiten
gegenüber der eigenen Girozentrale |
83.211,04 EUR |
Der Gesamtbetrag der als
Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
übertragenen Vermögensgegenstände
beträgt |
37.866.698,05 EUR |
Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten
Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen in voller
Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten.
Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Unterschiedsbeträge
zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den
Anschaffungskosten von
Forderungen gegenüber dem höheren
Nominalwert sind enthalten mit |
4.284,36 EUR |
Posten 7: Rückstellungen
Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen
i. H. v. 9.342,6 TEUR wurde nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis
des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren beträgt der
Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 9.468,5
TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. H. v.
125,9 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da
in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die
(Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Der
Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet
werden.
Passiva unter dem Strich:
1. Eventualverbindlichkeiten
Soweit aus Bürgschaften und Gewährleistungen
Inanspruchnahmen zu erwarten waren und keine zweckgebundenen
Deckungen bestehen, sind Rückstellungen gebildet worden.
Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des
Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft
mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber den
Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner
Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft
mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die
Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat
die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig
für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und
Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen.
Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung
übernommen, für anfallende Zinsen aus einer
Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands
(Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die
Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig
noch greifen kann, ist nicht quantifizierbar.
2. Andere Verpflichtungen
Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den
anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen
Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des
Bilanzstichtages nur in Einzelfällen keine werthaltigen
Forderungen. Für diese Einzelfälle wurde zum
Stichtag 31.12.2023 eine Rückstellung gebildet. In allen
anderen Fällen sind keine Anhaltspunkte für eine
wirtschaftliche Belastung der Sparkasse aus den
unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar.
Bedeutsame Einzelposten liegen bei anderen
Verpflichtungen in folgendem Umfang vor:
Unterposten c) Unwiderrufliche Kreditzusagen in
Höhe von 20.000 TEUR Kontokorrentkredit befristet bis
zum 31.03.2024.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen
Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe
(Sicherungssystem) an, das elf regionale
Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen
Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige
Institutssicherung).
Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der
Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein
Haftungsbund. Durch diese Verknüpfung steht im
Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der
Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das
Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der
Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden
Institute selbst zu schützen und bei diesen die
drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten
abzuwenden. Auf diese Weise schützt die
Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.
Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem
nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt
(gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der
Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem
jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im
Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen
gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000,00 EUR pro
Person).
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System
der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen
Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten.
Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die
Anforderungen des EinSiG.
Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der
zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und
in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der
freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts
erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls
geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen
würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das
Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.
Das Sicherungssystem der deutschen
Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes
Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken
sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei
gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren
Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich
wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur
Sicherung der Solvenz und Liquidität der
CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von
Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der
durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023
beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für
den Zusatzfonds des Sicherungssystems der
Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.
Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein
nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als
Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am
Bilanzstichtag auf insgesamt 366,5 TEUR. Bis zum Erreichen
des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche
Beiträge zu entrichten.
Für einen Betrag i. H. v. 366 TEUR wurde aufgrund
einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen
Verpflichtungserklärung zur Zahlung von
zusätzlichen Beiträgen in den
Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen
Sparkassenverbandes eine Rückstellung ausgewiesen. Die
künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen
Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der
CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art.
113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am
Bilanzstichtag auf insgesamt 1.478 TEUR. Bis zum Erreichen
des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025
jährliche Beiträge zu entrichten. Auf die
Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden/ Posten "Rückstellungen" wird
verwiesen.
Noch nicht abgewickelte derivative
Finanzinstrumente
Der Bestand an noch nicht abgewickelten derivativen
Finanzinstrumenten, die weder zum Handelsbestand gehören
noch Gegenstand von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB
sind, setzt sich nach Produktgruppen zum Bilanzstichtag wie
folgt zusammen:
| Derivative
Finanzinstrumente |
Nominalwerte |
Zeitwerte |
Buchwerte |
|
|
Positiv |
Negativ |
|
|
TEUR |
| Zinsbezogene
Geschäfte |
| OTC-Produkte |
53.000 |
0 |
2.397 |
0 |
| Zinsswaps |
53.000 |
0 |
2.397 |
0 |
| Gesamt |
53.000 |
0 |
2.397 |
0 |
Der Zeitwert der Zinsswaps wurde als Barwert
zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der
Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven
zum Bilanzstichtag Verwendung, die den
Veröffentlichungen des Marktinformationssystems
Refinitiv entnommen wurden.
Den negativen Zeitwerten bei Zinsswapgeschäften,
die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos
abgeschlossen wurden, stehen positive Wertveränderungen
in den einbezogenen Grundgeschäften gegenüber.
Restlaufzeitengliederung
Die gemäß § 9 RechKredV geforderte
Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:
| Posten der Bilanz |
Restlaufzeit
in EUR |
|
bis zu 3 Monaten |
mehr als 3
Monate bis zu 1 Jahr |
mehr als 1 Jahr bis zu 5
Jahren |
mehr als 5 Jahre |
| Aktiva 3 b) |
532.881,66 |
800.000,00 |
17.001.200,00 |
15.000.000,00 |
| andere Forderungen an
Kreditinstitute |
|
|
|
|
| Aktiva 4 |
7.600.618,54 |
21.912.134,85 |
101.677.915,22 |
283.119.654,52 |
| Forderungen an Kunden |
|
|
|
|
| Passiva 1b) |
801.335,27 |
2.362.898,28 |
10.941.104,80 |
23.791.222,18 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
|
|
|
| Passiva 2a) ab) |
12.758.187,87 |
43.893.034,46 |
10.643.044,03 |
205.419,17 |
| Spareinlagen mit
vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3
Monaten |
|
|
|
|
| Passiva 2b) bb) |
47.445.525,97 |
8.625.402,61 |
0,00 |
0,00 |
Andere
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit
vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
|
|
|
Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten
werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach
Restlaufzeiten aufgegliedert.
Angaben der Beträge, die in dem auf den
Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden
(ohne anteilige Zinsen):
Posten Aktiva 5
| Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere |
73.613.340,00 EUR |
Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind
Forderungen in Höhe von 11.807.444,26 EUR mit
unbestimmter Laufzeit enthalten.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Posten 5: Provisionserträge
Die wesentlichen Provisionserträge für die
für Dritte erbrachten Dienstleistungen für
Verwaltung und Vermittlung in Höhe von 1.427,9 TEUR
entfallen auf die Vermittlung von Produkten der
Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge,
Immobilien, Fondsanteile).
Posten 29: Bilanzgewinn
Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses:
Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den
Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage
zuzuführen.
IV. Sonstige Angaben
Den Organen der Sparkasse gehören an:
Verwaltungsrat
Vorsitzender
Heiko Kärger
Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Stellvertretende Vorsitzende
Frank Nieswandt (1. Stellvertreter)
Bürgermeister der Stadt Friedland
Constance von Buchwaldt (2. Stellvertreterin)
Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger
Seenlandschaft
Mitglieder
Björn Eckardt
Geschäftsführer Extra-Messe-Bau UG
Andreas Franz
Verwaltungsbetriebswirt im Amt Mecklenburgische
Kleinseenplatte
Vincent Kokert
Geschäftsführer Stadtwerke Neustrelitz
GmbH
Antje Rebstock
Firmenkundenbetreuerin in der Sparkasse
Enrico Vogel
Vermögensberater in der Sparkasse
Karsten Glorius
Fachbereichsleiter Marktfolge Passiv in der
Sparkasse
Stellvertretende Mitglieder
Hagen Häusser-Nixdorf
Geschäftsführer und Steuerberater bei der WSR
Westermeier & Stolz
Steuerberatungsgesellschaft
Tilo Lorenz
Bürgermeister der Stadt Burg Stargard
Doreen Dobbert
Baufinanzierungsbetreuerin in der Sparkasse
Vorstand
| Vorsitzende |
Mitglied |
| Andrea Binkowski |
Thomas Hartung |
Die Vorsitzende des Vorstandes, Frau Andrea Binkowski,
war bis zum 14.09.2023 erste stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrates der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.
Durch die Verschmelzung der LBS Ostdeutsche
Landesbausparkasse AG und der LBS Bausparkasse
Schleswig-Holstein-Hamburg AG war Frau Binkowski vom
15.09.2023 bis zum 01.11.2023 erste stellvertretende
Vorsitzende des Aufsichtsrates der LBS Landesbausparkasse
Nord-Ost AG und ist ab dem 02.11.2023 Mitglied des
Aufsichtsrates der LBS Landesbausparkasse Nord-Ost AG.
Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in
Höhe von 66,7 TEUR (Inanspruchnahme in Höhe von 6,0
TEUR) und den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite
in Höhe von 924,8 TEUR (Inanspruchnahme in Höhe von
835,0 TEUR) gewährt.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des
Verwaltungsrates und des Kreditausschusses betrugen im
Berichtsjahr 24,5 TEUR.
Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
| 70 |
Vollzeitkräfte |
nachrichtlich: |
| 39 |
Teilzeitkräfte |
5 Auszubildende |
| 109 |
gesamt |
|
Im Geschäftsjahr ist von den Abschlussprüfern
folgendes Gesamthonorar angefallen:
| • für die
Abschlussprüfungsleistungen |
283,2 TEUR |
| • für andere
Bestätigungsleistungen |
39,7 TEUR |
| darunter: |
|
| Prüfung
gemäß § 89 WpHG |
37,6 TEUR |
| Prüfung des
Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG |
2,1 TEUR |
Neustrelitz, 18. Juli 2024
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
| Andrea Binkowski |
Thomas Hartung |
Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31.
Dezember 2023 "Länderspezifische Berichterstattung"
Die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz hat keine
Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende
Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
und beziehen sich ausschließlich auf ihre
Geschäftstätigkeit als regional tätige
Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die
Tätigkeit der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz besteht im
Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare
Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und
Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
Die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz definiert den Umsatz
aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und
Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen,
laufende Erträge aus Aktien etc.,
Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige
betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für
den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 22.936 TEUR.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in
Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt
98,73.
Der Gewinn vor Steuern beträgt 3.411 TEUR.
Die Steuern auf das zu versteuernde Einkommen betragen
2.856 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.
Die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz hat im
Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen
erhalten.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Sparkasse
Mecklenburg-Strelitz
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse
Mecklenburg-Strelitz - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kreditinstitute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.
Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen
Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317HGB und
der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im
Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von der Sparkasse unabhängig in
Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären
wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO
i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns
beschäftigten Personen, die das Ergebnis der
Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei
der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
1. Bewertung der Forderungen an Kunden
2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapiere
Unsere Darstellung der besonders wichtigen
Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
a) Risiko für den Jahresabschluss b) Unsere
Vorgehensweise in der Prüfung c) Verweis auf
weitergehende Informationen
1. Bewertung der Forderungen an
Kunden
a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes
Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der
Forderungen an Kunden können sich wesentliche
Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse,
insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung
einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des
Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit
der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen
Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann
(Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere
eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der
gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung
der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich
zulässige Ermessensspielräume.
b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten
Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß
den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB
geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis
der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir
Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses
vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer
Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl
von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von
Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene
Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos
sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei
ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde
gelegten Bewertungsparameter geprüft.
c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung
der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss
in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.
2. Bewertung der Schuldverschreibungen
und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien
und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere
a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den
Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe
maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung
der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf
den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die
Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an
Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der
Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen
zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere
gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1,
3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen.
Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob
für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt
vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt
die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und
Börsenwert bzw. einen von einem Dienstleister
theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die
Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach
investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte
Rücknahmepreis maßgeblich.
b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems
zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der
Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des
beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende
Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim
Auslagerungsunternehmen verwendet. Dabei beurteilten wir die
Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen
Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der
angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die
Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.
c) Weitere Informationen zu den Beständen und der
Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6
enthalten.
Verantwortung des Vorstands und des
Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist
der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines
Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von
wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung,
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig,
anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür
verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für
die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand
verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen
(Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit
den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu
können.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich
für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir
die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
|
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis
von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten Internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen
und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Sparkasse abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit
der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten
geschätzten Werte und damit zusammenhängenden
Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie,
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise,
ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht
mehr fortführen kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau
und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich
der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse
vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Sparkasse.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
|
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
Internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die
Erklärung ab, dass wir die relevanten
Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und
erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen
Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit
auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung
von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem
Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte,
die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den
aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher
die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts
aus.
Sonstige gesetzliche und andere
rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß
Artikel 10 EU-APrVO
Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in
Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG gesetzlicher
Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit
dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher
Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Herr Jens-Uwe Rose.
Sparkassenverband für die Sparkassen in den
Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im
Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher
Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle -
Beschluss über die Gewinnverwendung
des Jahresüberschusses 2023
Der Verwaltungsrat stellt fest, dass der
Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 541.460,09 EUR
gemäß § 27 des Sparkassengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 541.460,09 EUR
der Sicherheitsrücklage zugeführt wird.
|
Verwaltungsratsvorsitzender |
Verwaltungsratsmitglied |
Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses 2023
Der mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des
Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023
mit einer Bilanzsumme in Höhe von 908,149.021,42
EUR
und einem Jahresüberschuss in Höhe von
541.460,09 EUR
wird einstimmig festgestellt.
Der Lagebericht wird gebilligt.
|
Verwaltungsratsvorsitzender |
Verwaltungsratsmitglied |
Lagebericht
2023
1. Grundlagen der
Geschäftstätigkeit
Die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz ist eine
mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie
ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV),
Berlin. Sie ist beim Amtsgericht Neubrandenburg unter der
Nummer A 1332 im Handelsregister eingetragen.
Träger der Sparkasse ist der Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte. Das Geschäftsgebiet zur
Wahrung des Regionalprinzips gemäß § 5
Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern ist der ehemalige
Landkreis Mecklenburg-Strelitz.
Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der
Verwaltungsrat.
Die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz ist als Mitglied des
OSV über dessen Sparkassen-Teilfonds dem
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der
Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem
Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das
Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher,
dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf
Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG
erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung").
Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems,
einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen
selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität
und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre
Institutssicherung").
Die Sparkasse hat als kommunales
öffentlich-rechtliches Wirtschaftsunternehmen drei
Funktionen:
| ― |
sie gewährleistet die
Grundversorgung ihres Geschäftsgebiets mit
kreditwirtschaftlichen Leistungen
(Garantiefunktion),
|
| ― |
sie fördert als
öffentlich-rechtliches Unternehmen den Wettbewerb
in der Kreditwirtschaft im Interesse von
Bevölkerung und Wirtschaft (Wettbewerbsfunktion)
und
|
| ― |
sie sichert als dezentral
organisiertes Kommunalunternehmen die
marktwirtschaftliche Unternehmensstruktur im
Kreditgewerbe (strukturpolitische Funktion).
|
Die Sparkasse bietet als selbstständiges
regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern
aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die
Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den
Mittelstand, und die öffentliche Hand
Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das
Sparkassengesetz, die Sparkassenverordnung oder die Satzung
keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz
verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die
Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit
geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen.
Sie erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der
Markterfordernisse.
Zur Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie
und als Ausdruck ihrer im Rahmen des öffentlichen
Auftrags besonderen gesellschaftlichen und sozialen
Verantwortung engagiert sich die Sparkasse
Mecklenburg-Strelitz in erheblichem Maße in ihrem
Geschäftsgebiet. Durch Spenden, Sponsoring und
Zweckerträge der PS-Lotterie im Wert von 118 TEUR und
vielfältigen weiteren Aktivitäten fördert sie
die Entwicklung und Attraktivität der Region. Es wurden
soziale Einrichtungen unterstützt sowie das kulturelle
und sportliche Leben gefördert.
2. Wirtschaftsbericht
2.1. Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023
Das Jahr 2023 war weltweit - nach 2022 erneut - von
hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem
russischen Angriff auf die Ukraine waren die
Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht
mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst
2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark
belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die
in fast allen Währungsräumen fortgesetzten
Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch,
aber vor allem bei den Investitionen.
Der Internationale Währungsfonds beziffert das
Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %
beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der
fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen
zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten,
doch für die Spätphase der weitgehend
überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere
Erholung erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess geriet
vor dem Hintergrund der hohen Inflation ins Stocken.
Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte,
verlor 2023 an Wachstumsdynamik. Er erreichte
gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 %
realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten
für den Euroraum insgesamt sogar noch die Entwicklung
innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt
ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem
statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach
stagnierte das EUR-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023
weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar
der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP
weiter zulegen konnte.
Deutschland ist am anderen Ende des europäischen
Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation
schon länger offenkundig. Die deutsche
Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum
insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr.
Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland
bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die
Energiepreise auf ihren Höchstständen und es
herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im
Winter 2022/2023 vor.
Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg
geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen
großen Währungen in diesem Ausmaß und in
dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die
Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden
Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023
um 450 Basispunkte erhöht.
Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe
weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am
Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen
allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken
und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen
nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den
Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der
zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den
Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 %
Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel
2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der
sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Über
weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen
zunächst über dem Startniveau des Jahres.
Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen
zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5
%, in der Spitze fast bei 3 %.
Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das
erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde
noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten
abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch
völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der
laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die
Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch
einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der
Rückgang im Wohnungsbau.
Am Arbeitsmarkt hat sich die Arbeitslosenquote trotz
recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in
der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur
moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Der
Fachkräftemangel ist in vielen Branchen spürbar. Er
ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der
Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der
Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen
Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich
333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9
Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen
erwerbstätig wie 2023.
Unser Geschäftsgebiet erstreckt sich auf den
ehemaligen Landkreis Mecklenburg-Strelitz. Der Erfolg der
Sparkasse ist somit stark abhängig von der
wirtschaftlichen Entwicklung dieses Teils des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte.
Gemäß der Veröffentlichung der
Bundesagentur für Arbeit stieg die Arbeitslosenquote im
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte per Dezember 2023 auf
einen Wert von 9,1 % im Vergleich zum Dezember 2022 von 8,9
%. Damit lag sie weiterhin signifikant über dem
Bundesdurchschnitt von 5,7 % (Vorjahr 5,3 %).
Die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte wird stark durch die niedrige
Kaufkraft der Bevölkerung beeinflusst. Aufgrund
ungünstiger Standortbedingungen ist die Ansiedlung von
Unternehmen und Selbstständigen verhalten.
Gemäß des Arbeitskreises
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder ist das
BIP von Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr auf 59,2
Mrd. EUR (2022 53,4 Mrd. EUR) gestiegen. Preisbereinigt
entspricht dies einem BIP-Anstieg gegenüber dem Vorjahr
von +3,3 %. Die BIPEntwicklung in Mecklenburg-Vorpommern
erfolgte damit entgegen der rückläufigen
Entwicklung des Bundesdurchschnitts von -0,3 %.
Die demografische Entwicklung wirkt sich
gegenwärtig und insbesondere zukünftig stark auf
unsere Kundenstruktur aus. Höhere Sterbe- als
Geburtenraten führen im Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte zu einer Überalterung der Gesellschaft und
tendenziell zu einem Bevölkerungsrückgang, der
jedoch zuletzt durch einen Bevölkerungszuzug leicht
kompensiert wurde. In 2022 wuchs die Bevölkerung der
Mecklenburgischen Seenplatte um 1,3 % auf 259.568 Einwohner.
Die Wettbewerbssituation im Bankgewerbe hat sich in
unserem Geschäftsgebiet im Geschäftsjahr 2023 nicht
verändert. Es treten weiterhin die Direktbanken sehr
preisaggressiv auf, aber auch Großbanken, wie die
Deutsche Bank, beanspruchen nach unserer Einschätzung
das interessante Privatkundensegment als Ertrags- und
Refinanzierungsquelle weiter verstärkt für sich und
versuchen Marktanteile zu gewinnen.
Wir schätzen die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen unseres Geschäftsgebietes im Vergleich
zum Bundesgebiet damit auch für das Geschäftsjahr
2023 als nicht günstig ein. Aufgrund der fehlenden
Wirtschaftskraft machen sich positive Konjunkturverläufe
und -aussichten nur verhalten in unserem Geschäftsgebiet
bemerkbar.
2.2. Geschäftsverlauf
Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 wird auf Basis
der Systematik der Betriebsvergleichssystematik der
Sparkassen auf Basis von Jahresendbeständen dargestellt.
Dies erfolgt im Gleichklang mit der internen Steuerung der
Sparkasse. Da die Daten im Lagebericht 2022 auf Basis des
Bruttobilanzvergleiches dargestellt wurden und diese mit der
Betriebsvergleichssystematik insgesamt nicht vergleichbar
sind, wurden zu Zwecken der Vergleichbarkeit im Lagebericht
2023 auch die Vorjahresdaten auf Basis der
Betriebsvergleichssystematik angepasst. Die Entwicklung der
wesentlichen bilanziellen Steuerungsgrößen im Jahr
2023 stellt sich wie folgt dar:
| Nach
Betriebsvergleichs-Systematik
3 |
Jahresendbestände |
Veränderung zu |
Anteil an BS
1 |
|
Plan 2023 |
2023 |
2022 |
Plan |
Vorjahr |
2023 |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
% |
% |
| Bilanzsumme |
865,5 |
918,3 |
866,5 |
6,1 |
6,0 |
100,0 |
| Forderungen an
Kreditinstitute
2 |
41,2 |
119,8 |
73,9 |
190,8 |
62,1 |
13,0 |
| Forderungen an Kunden |
456,5 |
433,8 |
436,5 |
-5,0 |
-0,6 |
47,2 |
| Wertpapieranlagen |
341,8 |
350,7 |
338,6 |
2,6 |
3,6 |
38,2 |
| Übrige
Aktivposten |
26,0 |
14,0 |
17,5 |
-46,2 |
-20,0 |
1,5 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
43,3 |
38,3 |
41,8 |
-11,5 |
-8,4 |
4,2 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
725,1 |
787,3 |
743,0 |
8,6 |
6,0 |
85,7 |
| Übrige
Passivposten |
34,7 |
26,8 |
24,7 |
-22,7 |
8,6 |
2,9 |
| Eigenkapital |
62,4 |
65,9 |
57,0 |
5,6 |
15,6 |
7,2 |
1 BS = Bilanzsumme
2 inkl. Bundesbank
3 Abweichungen zum Jahresabschluss aufgrund
unterschiedlicher Zuordnung von Reservepositionen und
Zinsabgrenzungen
2.2.1. Bilanzsumme
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die
Bilanzsumme um 6,0 % auf 918,3 Mio. EUR. Dieses Wachstum ist
maßgeblich auf den Anstieg der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden zurückzuführen. Die Anlage
der temporär zugeflossenen Mittel erfolgte zunächst
bei der Bundesbank und erhöhte damit die Forderungen an
Kreditinstitute entsprechend.
2.2.2. Aktivgeschäft
2.2.2.1. Forderungen an
Kreditinstitute
Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich
im Vergleich zum Vorjahr von 73,9 Mio. EUR auf 119,8 Mio.
EUR.
Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor
allem auf einen unerwarteten, für wenige Monate
befristeten Mittelzufluss im letzten Quartal 2023
zurückzuführen. Diese Mittel wurden in erster Linie
als täglich verfügbare Mittel bei der Bundesbank
angelegt.
Der Bestand der Forderungen an Kreditinstitute besteht
hauptsächlich aus bei der Bundesbank unterhaltenen
Liquiditätsreserven in Höhe von 112,4 Mio. EUR.
2.2.2.2. Forderungen an Kunden
In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine
deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die
Forderungen an Kunden erhöhten sich folglich nicht wie
geplant auf 456,5 Mio. EUR, sondern reduzierten sich vielmehr
leicht um 0,6 % auf 433,8 Mio. EUR. Insbesondere die
Weiterleitungskredite entwickelten sich rückläufig
auf 37,7 Mio. EUR (im Vorjahr 41,1 Mio. EUR). Die
Wohnungsbaukredite stagnierten bei 257,3 Mio. EUR (im Vorjahr
254,4 Mio. EUR).
Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2023 auf
42,0 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des Vorjahres
deutlich (im Vorjahr 69,8 Mio. EUR).
2.2.2.3. Wertpapieranlagen
Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an
Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um 3,6 % auf
350,7 Mio. EUR. Aufgrund der verhaltenen Kreditnachfrage in
2023 wurden die überschüssigen Kundeneinlagen, die
nicht im gleichen Maße als Kundenkredite herausgegeben
werden konnten, im Jahr 2023 stärker als geplant in
Wertpapieranlagen angelegt.
Der Anstieg der Wertpapieranlagen betrifft insbesondere
den Bestandszuwachs der Schuldscheindarlehen an
Kreditinstitute um 20,0 Mio. EUR auf 30,0 Mio. EUR. Die
Schuldscheindarlehen werden entsprechend er
Betriebsvergleichssystematik den Wertpapieranlagen zugeordnet
werden.
Eine Risikodiversifikation wird durch verstärkte
Streuung der Anlagen auf verschiedene Emittenten und kleinere
Losgrößen erreicht, wobei fast
ausschließlich Anlagen im Investmentgrade-Bereich
getätigt wurden. Die Bestände von Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren bestehen aus
Anlagen in Immobilien- und Rentenfonds. Den Bestand haben wir
durch im Berichtsjahr durch die Zuteilung verschiedener
Losgrößen weiter moderat aufgebaut.
2.2.2.4. Übrige Aktivposten
Die übrigen Aktivposten betreffen in Höhe von
1,6 Mio. EUR Beteiligungen an Einrichtungen der
Sparkassenorganisation. Die Sparkasse ist über den
Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern,
Schwerin, an der Norddeutschen Landesbank Girozentrale
(NORD/LB) beteiligt. Die Entwicklung der NORD/LB wird laufend
überwacht; die Werthaltigkeit zum 31. Dezember 2023
wurde überprüft. Hieraus ergab sich zum Jahresende
keine Abschreibungsnotwendigkeit.
2.2.3. Passivgeschäft
2.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind zum Vorjahr um 8,4 Mio. EUR bzw. -8,4 % auf 38,3 Mio.
EUR deutlich gesunken. Die Position enthält zum
überwiegenden Teil langfristige Weiterleitungsmittel
öffentlicher Förderbanken. Diese
rückläufige Entwicklung ist damit ebenso auf die
verhaltene Kundenkreditnachfrage u.a. infolge gestiegener
Zinsen zurückzuführen. Der prognostizierte Anstieg
der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 3,6
% konnte damit in 2023 nicht erreicht werden.
2.2.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
erhöhten sich auf 787,3 Mio. EUR (im Vorjahr 743,0 Mio.
EUR) und verteilen sich wie folgt:
| Kundeneinlagen nach
Produktgruppen |
Jahresendbestände |
Veränderung |
|
2023 |
2022 |
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Sichteinlagen |
517,8 |
559,4 |
-41,6 |
-7,4 |
| Spareinlagen |
213,4 |
183,6 |
29,8 |
16,2 |
| befristete Einlagen /
Termingelder |
56,1 |
0,0 |
56,1 |
- |
| Gesamt |
787,3 |
743,0 |
44,3 |
6,0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich
im Vergleich zum Vorjahr um 6,0 % auf 787,3 Mio. EUR
erhöht. Die Bestandsentwicklung erfolgte entgegen den
ursprünglichen Erwartungen sinkender Kundeneinlagen
(-2,4 %) infolge des ab 2022 gestiegenen Zinsniveaus und des
damit einhergehend zunehmenden Wettbewerbs um Kundeneinlagen.
Die Spartätigkeit der Anleger gestaltete sich in
2023 insgesamt moderat. Es war insbesondere eine Umschichtung
von niedrig verzinsten Sichteinlagen, die im Vergleich zum
Vorjahr um -7,4 % zurückgingen, hin zu höher
verzinsten Spareinlagen, die im Vergleich zum Vorjahr um
+16,2 % anstiegen, zu verzeichnen. Termingelder werden seit
2023 wieder als Anlageprodukt angeboten und von Kunden
verstärkt nachgefragt.
Neben Termingeldanlagen, in die im Geschäftsjahr
insgesamt 56,1 Mio. EUR flössen, waren Einmalanlagen die
bevorzugte Sparanlage (Mittelzufluss in 2023 i. H. v. 59,5
Mio. EUR). Der Zuwachs wurde überwiegend von den
Privatkunden erbracht. Diese erhöhten ihre bilanziellen
Einlagenbestände um 30,3 Mio. EUR und die Firmenkunden
um 13,9 Mio. EUR.
2.2.4. Derivative Finanzinstrumente
Die derivativen Finanzinstrumente dienten
ausschließlich der Steuerung des Zinsbuches und nicht
spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende
bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang
verwiesen.
2.2.5. Dienstleistungsgeschäft
| Vermittlung von |
Umsatz im
Berichtsjahr |
Umsatz im
Berichtsvorjahr |
Veränderung |
Veränderung |
|
in Mio. EUR 2023 |
In Mio. EUR 2022 |
ggü. dem Vorjahr
in Mio. EUR |
ggü. dem Vorjahr
in % |
| Wertpapieren |
61,7 |
58,2 |
3,5 |
6,0 |
| Bausparverträgen |
17,8 |
21,4 |
-3,6 |
-16,8 |
| Versicherungen |
9,4 |
7,1 |
2,3 |
32,4 |
| Immobilien |
3,1 |
6,8 |
-3,7 |
-54,4 |
Der Bereich Dienstleistungen ist in der Sparkasse durch
das Wertpapier- und Bausparvermittlungsgeschäft
geprägt. Die größten Umsätze werden im
Wertpapiergeschäft getätigt. Diese haben sich im
abgelaufenen Jahr 2023 um 6,0 % erhöht. Gleichzeitig
sind die Erträge aus dem Wertpapiergeschäft i. H.
v. 1.016 TEUR im Vergleich zu den Planungen i. H. v. 978 TEUR
gestiegen. Bei der Vermittlung von Bausparverträgen sind
die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um 16,8 % gesunken.
Trotzdem stiegen die Erträge im Vergleich zum Plan i. H.
v. 226 TEUR leicht auf 235 TEUR. Daneben waren das
Versicherungs- und Immobilienvermittlungsgeschäft von
Bedeutung. Im Versicherungsbereich konnten wir aufgrund
intensiver Beratung unserer Kunden an das starke Jahr 2022
anknüpfen und den Umsatz um 32,4 % steigern. Trotzdem
konnte der geplante Ertrag aus diesem Geschäftsbereich
i. H. v. 433 TEUR nicht erreicht werden (Ist 2023 i. H. v.
408 TEUR). Im Immobiliengeschäft waren aufgrund des
hohen Zinsniveaus und der Stagnierung der Kundennachfragen
keine Zuwächse zu verzeichnen. Der Umsatz im
Immobiliengeschäft sank um 54,4 % zum Vorjahr. Dies
spiegelt sich in den Erträgen i. H. v. 160 TEUR wider.
Hier waren 261 TEUR geplant.
2.2.6. Bedeutsame finanzielle
Leistungsindikatoren
Die Sparkasse wird maßgeblich über
ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert.
Dabei handelt es sich um die unter Punkt 2.3.3 Ertragslage
dargestellten Werte Cost-Income-Ratio, Zinsspanne und
Betriebsergebnis vor Bewertung.
2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung
der Lage
2.3.1. Vermögenslage
Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist
gekennzeichnet durch einen Anteil der Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von
85,7 %, der sich gegenüber dem Vorjahr trotz des im
Geschäftsjahr erhöhten Wettbewerbs um
Kundeneinlagen in Folge des Zinsanstiegs nicht verändert
hat (im Vorjahr: 85,7 %). Es zeigt sich damit eine hohe
Verbundenheit unserer Kunden mit unserer Sparkasse.
Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme
hat sich in Folge des Einbruchs der Kreditnachfrage von 50,4
% auf 47,2 % verringert. Verfügbare Mittel, die im
Kundenkreditgeschäft nicht wie geplant platziert werden
konnten, wurden unterjährig bei der Bundesbank angelegt.
Der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute (inkl.
Bundesbank) an der Bilanzsumme erhöhte sich
dementsprechend von 8,5 % auf 13,0 %. Gegenüber dem
Vorjahr ergaben sich insofern leichte Veränderungen bei
diesen Strukturanteilen.
Die zum Jahresende ausgewiesene
Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die
Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die
Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor
Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 26,4 Mio. EUR (Vorjahr
25,9 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage
verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere
aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds
für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g
HGB auf 39,5 Mio. EUR erhöht.
Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR
(Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf
die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31.
Dezember 2023 mit 17,0 % (im Vorjahr: 16,6 %) die
aufsichtlichen Gesamtkapitalanforderung (inkl.
Netto-Eigenmittelzielkennziffer) von 14,2 % deutlich
(Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR
zuzüglich SREP-Zuschlags, Kapitalerhaltungs- und
antizyklischem Kapitalpuffer,
Netto-Eigenmittelzielkennziffer). Der zum 1. Februar 2023
eingeführte Systemrisikopuffer von 2,00 % für den
Wohnimmobiliensektor macht bei uns einen Anteil an der
aufsichtlichen Gesamtkapitalanforderung von 0,35 % aus.
Die angerechneten Eigenmittel umfassen
ausschließlich Bestandteile des harten Kernkapitals,
sodass auch die harte Kernkapitalquote mit 17,0 % die
aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich übersteigt.
Aufgrund einer Verringerung der anrechnungspflichtigen
Positionen entwickelte sich die Gesamtkapitalquote in 2023
besser als erwartet und wurde entgegen der
ursprünglichen Prognose erhöht statt verringert.
Die Verschuldungsquote (Verhältnis des
Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und
außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.
Dezember 2023 6,9 % und liegt damit über der
aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.
Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028
ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen
Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis
für die die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu
erwarten.
2.3.2. Finanzlage
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen
Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die
eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der
Deutschen Bundesbank und Landesbanken wurden nicht in
Anspruch genommen. Das zur Erfüllung der
Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der
erforderlichen Höhe bei der Deutschen Bundesbank
unterhalten.
Von der Möglichkeit, sich bei der
europäischen Zentralbank über
Offenmarktgeschäfte (Hauptrefinanzierungsgeschäfte)
zu refinanzieren, wurde nicht Gebrauch gemacht. Auch
kurzfristige Refinanzierungsgeschäfte in Form von
Termingeldaufnahmen bei Kreditinstituten wurden nicht
vorgenommen.
Die Vorschriften zur Einhaltung der
Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR
(Liquidity Coverage Ratio - LCR) waren im Geschäftsjahr
stets erfüllt. Im Jahresverlauf bewegte sich die
Auslastung in einer Bandbreite zwischen 182,9 % und 328,7 %
deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert von 100
%. Zum Jahresende lag die Kennziffer bei 328,7 %.
Die Vorschriften zur Einhaltung der strukturellen
Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net
Stable Funding Ratio - NSFR) waren im Geschäftsjahr
ebenfalls stets erfüllt. Im Jahresverlauf bewegte sich
die Auslastung in einer Bandbreite zwischen 149,6 % und 157,3
% über dem vorgeschriebenen Mindestwert von 100,0 %. Zum
Jahresende lag die Kennziffer bei 157,3 %.
Nach Einschätzung des Vorstands ist damit die
Liquidität im gesamten Geschäftsjahr 2023 als
ausreichend anzusehen. Die Zahlungsfähigkeit ist nach
unserer Planung gesichert. Weitere Angaben zu den
Liquiditätsrisiken enthält der Risikobericht.
2.3.3. Ertragslage
Die nachfolgenden Kennzahlen werden auf Basis der
Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe
dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn-
und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss
werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum
Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen
Ertragskomponenten stellen sich wie folgt dar:
| Ausgewählte
Ergebniskomponenten |
Plan 2023 |
2023 |
2022 |
|
|
|
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% der DBS
1 |
Mio. EUR |
% der DBS1 |
| Zinsüberschuss inkl.
laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen |
13,1 |
14,6 |
1,7 |
10,7 |
1,3 |
|
Provisionsüberschuss |
6,8 |
7,1 |
0,8 |
6,2 |
0,8 |
| Personalaufwand |
8,0 |
9,2 |
1,0 |
7,7 |
0,9 |
| Sachaufwand |
4,4 |
4,2 |
0,5 |
3,7 |
0,4 |
| Betriebsergebnis I - vor
Bewertung |
7,7 |
8,5 |
1,0 |
5,8 |
0,7 |
| Bewertungsergebnis im
Kreditgeschäft |
-0,7 |
0,1 |
0,0 |
-0,5 |
-0,1 |
| Bewertungsergebnis im
Wertpapiergeschäft |
1,6 |
2,0 |
0,2 |
-3,0 |
-0,4 |
| Betriebsergebnis II - nach
Bewertung |
3,5 |
2,9 |
0,3 |
1,7 |
0,2 |
| Jahresergebnis |
0,5 |
0,5 |
0,1 |
0,1 |
0,0 |
| DBS
1 |
838,5 |
878,2 |
100,0 |
832,1 |
100,0 |
| Ausgewählte
Ergebniskomponenten |
Veränderung zu |
|
Plan 2023 |
Vorjahr |
|
% |
% |
| Zinsüberschuss inkl.
laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen |
9,8 |
36,4 |
|
Provisionsüberschuss |
3,9 |
14,0 |
| Personalaufwand |
12,3 |
19,5 |
| Sachaufwand |
-4,9 |
12,8 |
| Betriebsergebnis I - vor
Bewertung |
9,5 |
47,8 |
| Bewertungsergebnis im
Kreditgeschäft |
641,4 |
126,9 |
| Bewertungsergebnis im
Wertpapiergeschäft |
19,0 |
166,7 |
| Betriebsergebnis II - nach
Bewertung |
-20,4 |
69,1 |
| Jahresergebnis |
-1,3 |
484,1 |
| DBS
1 |
4,5 |
5,5 |
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss
(auch: Zinsspanne; finanzieller Leistungsindikator) besser
entwickelt als erwartet. Er liegt mit 1,7 % der
durchschnittlichen Bilanzsumme deutlich über dem Vorjahr
mit 1,3 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Der
Erwartungswert von 13,1 Mio. EUR wurde um 1,5 Mio. EUR
überschritten. Der Anstieg der Zinserträge
übertraf die Erhöhung der Zinsaufwendungen
deutlich. Die Erhöhung der Zinserträge und
-aufwendungen resultierte insbesondere aus der Zinspolitik
der EZB und des damit einhergehenden erhöhten
Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt, die zu höheren
Zinserträgen aus der Kreditvergabe an unsere Kunden
sowie aus der Wiederanlage fälliger
Wertpapiereigenanlagen führte. Aufgrund des
verzögerten Weitergebens der Konditionen im
Passivbereich stieg der Zinsertrag stärker als der
Zinsaufwand. Aus dem Einsatz von Zinsswapgeschäften nach
Beendigung der Testphase im Frühjahr 2023 resultiert ein
positiver Ergebnisbeitrag von 0,3 Mio. EUR, der
ursprünglich nicht geplant war und damit die Abweichung
zur Planung ebenfalls positiv beeinflusst.
Das Provisionsergebnis bewegt sich leicht über dem
im Vorjahr geplanten Niveau. Der Erwartungswert von 6,8 Mio.
EUR wurde um 0,3 Mio. EUR übertroffen. Ursächlich
für diese Entwicklung sind zum einen gestiegene
Provisionserträge aus Dienstleistungs- und
außerbilanziellen Geschäften, zum anderen
geringere Aufwendungen aus der Immobilienvermittlung in Folge
der im Geschäftsjahr deutlich gesunkenen Nachfrage.
Der Personalaufwand ist insbesondere aufgrund
unplanmäßiger Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen deutlicher gestiegen als für
das Geschäftsjahr erwartet (Anstieg im Vergleich zum
Plan 2023 um 12,3 % auf 9,2 Mio. EUR).
Der Sachaufwand erhöhte sich im Vergleich zum
Vorjahr erwartungsgemäß insbesondere vor dem
Hintergrund gestiegener Energiekosten um 0,5 Mio. EUR auf 4,2
Mio. EUR. Die leichte Abweichung zum Plan ist u. a. auf
verschobene Reparaturen und Wartungen in das Jahr 2024
zurückzuführen, die aufgrund von Personalmangel bei
unseren Dienstleistern im Geschäftsjahr nicht mehr
durchgeführt werden konnten.
Das Betriebsergebnis vor Bewertung (finanzieller
Leistungsindikator) liegt aufgrund des deutlich gestiegenen
Zinsüberschusses mit 8,5 Mio. EUR über dem Niveau
des Vorjahres (5,8 Mio. EUR) und oberhalb unserer
Ursprungsplanung (7,7 Mio. EUR); es beträgt 1,0 %
(Vorjahr 0,7 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme.
Sowohl im Kreditgeschäft als auch im
Wertpapiergeschäft ergab sich für das
Geschäftsjahr ein positives Bewertungsergebnis. Nach
einer deutlich negativen Entwicklung im Vorjahr entwickelte
sich das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft im
Geschäftsjahr insbesondere vor dem Hintergrund von
Laufzeitverkürzungen und des in Teilen gesunkenen
Zinsniveaus an den Kapitalmärkten
erwartungsgemäß positiv. Durch die Anwendung des
gemilderten Niederstwertprinzips haben wir Abschreibungen auf
Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 12,0
Mio. EUR vermieden.
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach §
340g HGB erhöht sich um 7,7 Mio. EUR.
Im Vergleich zum Vorjahr (0,1 Mio. EUR) ergibt sich ein
erhöhter Jahresüberschuss von 0,5 Mio. EUR. Wegen
eines sehr guten Betriebsergebnisses vor Bewertung konnte die
geplante Stärkung des Kapitals und der Reserven
realisiert werden.
Die Cost-Income-Ratio (finanzieller Leistungsindikator)
verbesserte sich im Geschäftsjahr insbesondere aufgrund
des positiven Beitrags aus dem Zinsergebnis auf 61,1 %
(Vorjahr: 66,4 %). Damit ist die Cost-Income-Ratio besser als
der Planwert (61,7 %).
Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der
Entwicklung des Marktzinsniveaus ist die Sparkasse mit der
Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die
Prognosen sind überwiegend eingetroffen bzw. wurden
übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen
Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als
günstig.
2.4. Gesamtaussage zum
Geschäftsverlauf und zur Lage
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der
Sparkasse kann, nach Einschätzung des Vorstands,
insgesamt gesehen zufriedenstellen. Die für die
Sparkasse bedeutsamsten Leistungsindikatoren stellen die
Cost-Income-Ratio, die Zinsspanne und das Betriebsergebnis
vor Bewertung dar. Bei geordneten Finanz- und
Vermögensverhältnissen verfügt die Sparkasse
über eine ausreichende Ertragskraft, um das für
eine stetige Geschäftsentwicklung erforderliche
Eigenkapital zukünftig zu erwirtschaften. Damit sind die
Voraussetzungen gegeben, dass die Sparkasse ihren Kunden auch
künftig in allen Finanz- und Kreditangelegenheiten ein
leistungsstarker Geschäftspartner sein wird.
3. Prognose-, Chancen- und
Risikobericht
Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der
Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der
Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine
Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen,
dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen
wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen
gehören insbesondere die Konjunktur- und
Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die
Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer
Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber
auch geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von
Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den
Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.
Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden
künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu
einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können.
3.1. Prognosebericht
3.1.1. Gesamtwirtschaftliche und
branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Jahr 2024
Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024
sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der
Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu
kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im
Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die
Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr
2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der
Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine
besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen
Kapitalmärkten.
Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024
gehen von einer einsetzenden wirtschaftlichen Erholung im
weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb
weiter planmäßig abschwächen und die
Entwicklung der Einkommen die Dynamik des Vorjahres
nachholen, wäre die Kaufkraft wieder entsprechend
gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle
derartigen positiven Prognosen stehen unter dem Vorbehalt,
dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den
zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten
kommt.
Die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe halten
ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für
möglich. Das ist erneut weniger als die zugleich
für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. 2024
wäre damit insgesamt das fünfte schwache Jahr in
Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau
des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das
fünfte Jahr einer inzwischen recht langen
Stagnationsphase. Getragen wird das Wachstum im laufenden
Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten
Konsums. Er könne bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 %
zulegen. Für das Folgejahr 2025 sagen die Chefvolkswirte
aus Landesbanken, großen Sparkassen und der Deka eine
Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 % voraus.
Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender
Preisauftrieb verbunden mit einer Begrenzung der Inflation
würde das Aufholen der Kaufkraft und damit
perspektivisch eine Neujustierung der Zinslandschaft
möglich erscheinen lassen. Für 2025 gehen die
Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der
Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig
auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei zwei
Prozent. Gemäß der Einschätzung der Deutschen
Bundesbank (Monatsbericht per Juni 2024) dürfte sich die
Inflationsrate in den kommenden Monaten schwankend
seitwärts bewegen.
Gemäß der Gemeinschaftsdiagnose mehrerer
deutscher Wirtschaftsforschungsinstitute aus dem
Frühjahr 2024 wird vor dem Hintergrund der
Inflationsentwicklung davon ausgegangenen, dass die EZB die
Leitzinsen stufenweise bis zum Frühjahr 2025 auf dann 2
% (Einlagesatz) bzw. 2,15 % (Hauptrefinanzierungssatz) senkt.
Eine erste Zinssenkung von 25 Basispunkten hat die EZB im
Juni 2024 vorgenommen.
Diese zinspolitische Neujustierung könnte dann
auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben.
Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel
2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in
sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte
zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass
die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht
nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich
erwartet.
Der als das zentrale Szenario unterstellten
realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch
moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung
dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte
aber nicht grundsätzlich im Wege stehen.
3.1.2. Geschäftsentwicklung
Die von uns im Jahr 2024 erwartete
Geschäftsentwicklung wird auf Basis der
Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von
Jahresendbeständen dargestellt. Die Entwicklung der
wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw.
Plangrößen stellt sich wie folgt dar:
| Nach
Betriebsvergleichssystematik
3 |
Jahresendbestände |
Veränderung |
Anteil an der BS
1 |
|
Plan 2024 |
2023 |
|
|
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
% |
| Bilanzsumme |
889,6 |
918,3 |
-3,1 |
100,0 |
| Forderungen an
Kreditinstitute
2 |
62,6 |
119,8 |
-47,7 |
7,0 |
| Forderungen an Kunden |
441,3 |
433,8 |
1,7 |
49,6 |
| Wertpapieranlagen |
366,0 |
350,7 |
4,4 |
41,1 |
| Übrige
Aktivposten |
19,7 |
14,0 |
40,7 |
2,2 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
37,8 |
38,3 |
-1,3 |
4,2 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
756,7 |
787,3 |
-3,9 |
85,1 |
| Übrige
Passivposten |
27,2 |
26,8 |
1,4 |
3,1 |
| Eigenkapital |
67,9 |
65,9 |
3,1 |
7,6 |
1 BS = Bilanzsumme
2 inkl. Bundesbank
3 Abweichungen zum Jahresabschluss aufgrund
unterschiedlicher Zuordnung von Reservepositionen und
Zinsabgrenzungen
Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023
sowie in Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche und regionale
Entwicklung rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem
moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft,
vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren
Firmenkunden.
Für die Wertpapieranlagen gehen wir von steigenden
Beständen in 2024 unter Wiederanlage der fälligen
Wertpapiere aus.
Der hohe Jahresendbestand 2023 der Forderungen an
Kreditinstitute war insbesondere verursacht durch einen
unerwarteten Mittelzufluss über den Jahreswechsel 2023.
Da wir nicht von einem dauerhaften Verbleiben dieser Mittel
ausgehen, erwarten wir für die Forderungen an
Kreditinstitute einen sinkenden Bestand in 2024. Gleiches
gilt für die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.
Bei der Bilanzsumme planen wir aufgrund der
vorgenannten Entwicklungen für das Folgejahr einen
leichten Rückgang.
Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des
Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der
Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen wir die Kunden langfristig
an das Haus binden wollen. Die Beratung vor Ort in den
Geschäftsstellen hat darüber hinaus weiter einen
hohen Stellenwert. Im Fokus eines dynamischen
Wettbewerbsumfeldes bleibt es das Ziel der Sparkasse,
Marktanteile zu halten. Im bilanzneutralen
Wertpapiergeschäft wird mit einem leichten Anstieg des
Absatzes gerechnet.
3.1.2.1. Vermögenslage
Aufgrund der Annahme einer positiven Entwicklung der
Ertragslage erwarten wir für das Jahr 2024 eine
Erhöhung des wirtschaftlichen Eigenkapitals
(Eigenkapital zzgl. Fonds für allgemeine Bankrisiken)
auf 67,9 Mio. EUR (2023 i. H. V. 65,9 Mio. EUR).
Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir auf der
Grundlage unserer Kapitalplanung für das Jahr 2024 eine
Steigerung auf rd. 17,8 %. Die Steigerung wird leicht
höher ausfallen als im Vorjahr. Ursächlich
hierfür ist der erwartete deutliche Anstieg des
Gesamtkapitals bei leicht steigenden
Risikopositionsbeiträgen aufgrund eines erwarteten
moderaten Zuwachses im Kredit- und Einlagengeschäft. Auf
Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch
weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen
Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis
für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu
erwarten.
Die intern festgelegte Verschuldungsquote
(Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen
und außerbilanziellen Positionen) soll über der
aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird
zum 31. Dezember 2024 mit 7,84 % prognostiziert.
3.1.2.2. Finanzlage
Durch eine vorausschauende Finanzplanung wird auch im
Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit jederzeit
gewährleistet sein. Die bankaufsichtlichen Anforderungen
zur Einhaltung der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und
zur Einhaltung der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR)
werden erwartungsgemäß für das Jahr 2024
weiterhin über dem Mindestwert von 100% liegen.
3.1.2.3. Ertragslage
Die nachfolgenden Kennzahlen werden auf Basis der
Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe
dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn-
und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss
werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum
Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen
Ertragskomponenten stellen sich wie folgt dar:
| Ausgewählte
Ergebniskomponenten |
Plan 2024 |
2023 |
Veränderung |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
Zinsüberschuss inkl.
laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren sowie
Beteiligungen |
13,7 |
14,6 |
-0,9 |
-6,1 |
|
Provisionsüberschuss |
7,0 |
7,1 |
-0,1 |
-2,3 |
| Personalaufwand |
8,6 |
9,2 |
-0,5 |
-5,8 |
| Sachaufwand |
5,1 |
4,2 |
0,9 |
20,7 |
| Betriebsergebnis I - vor
Bewertung |
7,1 |
8,5 |
-1,4 |
-16,6 |
| Bewertungsergebnis im
Kreditgeschäft |
-0,9 |
0,1 |
-1,0 |
-753,4 |
| Bewertungsergebnis im
Wertpapiergeschäft |
0,7 |
2,0 |
-1,3 |
-63,3 |
| Betriebsergebnis II - nach
Bewertung |
3,1 |
2,9 |
0,2 |
7,1 |
| Jahresergebnis |
0,5 |
0,5 |
0,0 |
-2,0 |
| DBS
1 |
873,0 |
878,2 |
-5,2 |
-0,6 |
1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme
Entsprechend unserer Erwartung eines sinkenden
Zinsniveaus verbunden mit einem anhaltend intensiven
Wettbewerb in der Kreditwirtschaft und dem damit
einhergehenden Druck auf die Konditionsbeiträge aus dem
Kundengeschäft rechnen wir mit einem um 0,9 Mio. EUR
sinkenden Zinsüberschuss (finanzieller
Leistungsindikator).
Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das
nächste Jahr von einem leichten Rückgang um 0,1
Mio. EUR aus, wofür insbesondere leicht
rückläufige Erträge aus der Vermittlung im
Bauspar- und Versicherungsgeschäft verantwortlich sind.
Wir erwarten einen Anstieg des Sachaufwandes,
hauptsächlich verursacht durch anfallende
Instandhaltungsmaßnahmen, die teilweise aus dem Jahr
2023 übertragen wurden. Im Personalbereich erwarten wir
trotz tarifbedingter und durch die Besetzung freier Stellen
steigender Aufwendungen eine Reduzierung des Gesamtaufwands.
Ursächlich sind im Wesentlichen höhere
Zuführung zu Pensionsrückstellungen in 2023, die
den Personalaufwand in 2023 in dieser Höhe einmalig
belasteten.
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der
vorgestellten Annahmen für das Geschäftsjahr 2024
ein deutlich sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung
(finanzieller Leistungsindikator) von 0,81 % der
jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von 873,0 Mio. EUR.
Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist
aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen
Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge
für das Kreditgeschäft erwarten wir - nach den
Auflösungen zu den Risikovorsorgemaßnahmen im
Vorjahr - trotz einer weiterhin verstärkt
risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein leicht
negatives Bewertungsergebnis.
Aus den eigenen Wertpapieranlagen rechnen wir aufgrund
einer konservativen Anlagepolitik trotz der nach wie vor
hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten mit einem
leicht positiven Bewertungsergebnis.
Für 2024 gehen wir vor dem Hintergrund der
vorgenannten Sachverhalte von einer Verschlechterung der
Cost-Income-Ratio (CIR; finanzieller Leistungsindikator) auf
65,8 % aus. Dennoch ermöglicht die prognostizierte
Entwicklung der Ertragslage eine weitere Stärkung der
Eigenmittel.
3.1.3. Gesamtaussage zum
Prognosebericht
Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024
lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich
Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld
auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Wir
befinden uns darüber hinaus in einer Region mit hoher
Arbeitslosigkeit und geringer Kaufkraft.
Zusammengefasst beurteilen wir unsere Perspektiven
für das kommende Geschäftsjahr unter
Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der
Rahmenbedingungen als noch zufriedenstellend.
Auf Basis unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen
wir davon aus, dass im Prognosezeitraum die
Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller
bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig
gewährleistet sind.
Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage
sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert
sein.
Die Auswirkungen des gestiegenen Zinsniveaus und der
Inflation können zu negativen Abweichungen von den
für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen
Prognosen führen.
3.2. Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung
Chancen für die Geschäftsentwicklung der
Sparkasse können sich aus der Entwicklung von
Rahmenbedingungen, aus unternehmensstrategischen
Maßnahmen oder aus Effizienzverbesserungen ergeben. Wir
versuchen, mit verschiedenen Maßnahmen unsere
Wettbewerbsfähigkeit nicht nur zu erhalten, sondern
diese auch auszubauen.
Neben der technischen Ausstattung sind das Engagement
und die Qualifikation der Mitarbeiter ein wichtiger Garant
für den Bestand und das Weiterkommen der Sparkasse. Nur
mit dem Engagement der Mitarbeiter ist es möglich,
Bestleistungen für die Kunden zu erbringen. Die
Sparkasse verfügt über eine flache Hierarchie. Die
Kommunikation wird durch Arbeitsgruppen gefördert.
Durch das in Vorjahren eingeführte Kernbanksystem
OSPlus sehen wir Chancen, Synergieeffekte durch eine weitere
Standardisierung der Geschäftsprozesse zu heben.
Die Sparkasse verfolgt weiterhin ihren Ansatz der
konservativen Grundhaltung. Sie nutzt Chancen, wo die Risiken
für sie tragbar und überschaubar sind, andererseits
vermeidet sie Risiken, sofern sie nicht dem Risikoprofil
entsprechen.
Durch unser gut ausgebautes Geschäftsstellennetz
und insbesondere aus der Nähe zu unserer
Bevölkerung sehen wir auch vor dem Hintergrund der
strukturellen Rahmenbedingungen Chancen, sowohl im Einlagen-
als auch im Kreditgeschäft, bestehende Marktanteile zu
erhalten.
Chancen der zukünftigen Entwicklung sieht die
Sparkasse in der positiven volkswirtschaftlichen Entwicklung,
welche zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen
Leistungskraft in unserem Geschäftsgebiet führen
könnte. Ein Rückzug der Mitwettbewerber aus der
Fläche eröffnet weitere Chancen zur
Neukundenakquise.
Bei einer entgegen der Prognose weiteren
konjunkturellen Abschwächung könnte sich ein
negativer Einfluss auf die geschäftliche Entwicklung der
Sparkasse ergeben: Die Kundeneinlagen gingen wegen einer
geminderten Geldvermögensbildung deutlich zurück,
die Kreditnachfrage ließe nach und es käme zu
einer negativen Bilanzstrukturentwicklung und zu einem
geringeren Zinsüberschuss. Darüber hinaus
könnten höhere Bewertungsaufwendungen im
Kundenkredit- und Eigengeschäft eintreten.
Inflationäre Tendenzen und ein
unplanmäßiger Anstieg der Arbeitskosten infolge
eines Fachkräftemangels sind als zusätzliche
Risiken für die geschäftliche Entwicklung der
Sparkasse anzusehen.
Ein sinkendes Zinsniveau würde sich positiv auf
die Bewertung unserer Wertpapiereigenanlagen auswirken. Ein
steigendes Zinsniveau lässt die Möglichkeit der
Ausweitung des Zinsüberschusses zu.
Es können sich aufgrund neuer regulatorischer
Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere
Belastungen für die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der
Sparkasse ergeben.
Die demografische Entwicklung, aus dem sich
abzeichnenden Zuzug aus dem Berliner Raum, durch
veränderte Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt,
eröffnet zum einen Chancen, Ertragspotenziale aus den
sich verändernden Kundenstrukturen zu heben, birgt
jedoch zum anderen auch Ertragsrisiken durch die weiterhin
erkennbare Verringerung der Bevölkerungszahl in unserem
Geschäftsgebiet.
3.3. Risikobericht
3.3.1. Risikomanagementsystem und
Risikotragfähigkeit
Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse
Mecklenburg-Strelitz, dass Risiken frühzeitig und
regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und
überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag
im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am
24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien
an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am
29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der
Mindestanforderungen an das Risikomanagement.
Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:
Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des
Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die
Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung
der langfristigen Fortführung der
Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und
Ertragskraft setzt die Sparkasse ein
Risikotragfähigkeitskonzept mit einer
regelmäßigen Berechnung der
Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und
einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die
Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests.
Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die
Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten
aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne
Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.
In der Geschäfts- und Risikostrategie haben wir
die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche
Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele dargestellt. Darüber hinaus
umfasst sie die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen
Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur
Erreichung dieser Ziele.
Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens
jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um
deren Wesentlichkeit beurteilen zu können.
Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der
Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ
berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig
quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von
Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen.
Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten
Risikoinventur wurden folgende Risiken in der
ökonomischen und der normativen Perspektive als
wesentlich eingestuft:
| Risikoart |
Risikokategorie |
| Adressenrisiko |
Kundengeschäft
Eigengeschäft |
| Marktpreisrisiko |
Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko |
|
Liquiditätsrisiko |
Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko |
| Operationelles Risiko |
|
Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir
auch einen langfristigen Horizont. Die strategische
Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der
Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie,
strategische Kennzahlen und Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des
Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31.
Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial
von 88,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von
66,4 Mio. EUR (75,0 %) wurde auf die wesentlichen Risiken
verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der
Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden
vierteljährlich ermittelt und den Limiten
gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit
für operationelle Risiken aufgrund einer
Parameteranpassung einmal überschritten. Als Reaktion
hierauf wurde zunächst das Limit erhöht. Im
Anschluss wurden die Voraussetzungen für den Einsatz von
Parametern ohne cum-cum-Geschäfte geschaffen, wodurch
sich das operationelle Risiko verringerte. Das Gesamtlimit
reichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag
aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.
Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos
wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau
auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr
rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt
innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren
Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.
Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31.
Dezember 2023 wie folgt dar:
| Risikoart |
Limit |
Limitauslastung |
|
Mio. EUR |
Mio. EUR |
% |
| Adressenrisiko |
12,4 |
8,7 |
70,2 |
| Marktpreisrisiko |
43,4 |
37,7 |
86,8 |
|
Liquiditätsrisiko |
6,6 |
3,8 |
57,9 |
| Operationelles Risiko |
4,0 |
3,5 |
87,5 |
|
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko |
66,4 |
53,7 |
80,9 |
Stresstests werden ergänzend zur
Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise
durchgeführt. Ziel ist die Abbildung
außergewöhnlicher aber plausibel möglicher
Ereignisse über Szenario- und
Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen
ist festzuhalten, dass auch bei einer Immobilienkrise
aufgrund eines Zinsszenarios oder einem Stagflationsszenario,
welches für die Sparkasse das schwerste Szenario
darstellt, die Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der
normativen Perspektive ist die Fortführung der
Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter
Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen
Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können,
wurden Annahmen über die künftige
Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für
ein adverses Szenario getroffen. In der normativen
Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen
Anforderungen sowie die darauf basierenden internen
Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante
Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung,
die Gesamtkapitalanforderung (SREP1-Gesamtkapitalanforderung,
die kombinierte Pufferanforderung und die
Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen
hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze
und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten
Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen
Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt
werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser
Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen
(Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend
einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer
konjunktureller Abschwung betrachtet. Das adverse Szenario
zeigt Kapitalbelastungen auf, die Einhaltung der
Gesamtkapitalkennziffer ist jedoch auch in diesem Szenario zu
jeder Zeit gegeben.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden
Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren
werden mindestens jährlich überprüft und bei
Bedarf angepasst (Validierung).
Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die
zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und
Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu
gehört die Simulation der einzelnen
Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um
gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu
können.
1 SREP: Supervisory Review and Evaluation Process
(aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
Die Sparkasse setzt zur Steuerung der
Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente
(Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie
Bewertung des Bankbuches einbezogen.
Die Risikofrüherkennung umfasst die
Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken
und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die
Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die
Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das
Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des
Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige
Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von
risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren
abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen
basieren.
Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung
der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz
sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute
Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.
Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der
Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche
Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den
Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den
wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben
quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung
zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken
für die Geschäftsentwicklung und dafür
geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der
Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die
Risikosituation informiert. Neben der
turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt,
in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu
erfolgen hat.
Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und
Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen
(Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten
Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und
Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der
Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der
Internen Revision.
Die Risikocontrolling-Funktion, die
aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte
initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die
Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu
beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten.
Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl,
die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten
Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und
Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und
-controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die
Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen,
die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und
die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie
unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen
Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der
Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die
Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die
Mitarbeiter des Geschäftsbereichs
Unternehmensentwicklung wahrgenommen.
Die Interne Revision prüft und beurteilt
risikoorientiert und prozessunabhängig die
Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im
Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen
sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich
aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand
unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber
berichtspflichtig.
Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in
neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren
festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit
geplanter Veränderungen in der Aufbau- und
Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen
Definitionen und Regelungen.
3.3.2. Adressenrisiko
Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer
bilanziellen oder außerbilanziellen Position
verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung
einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt
ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das
Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die
Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das
Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der
sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung
(Rating) des Schuldners verändert hat.
Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt
über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung
Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche
makroökonomische Rahmenbedingungen (z.B. durch
Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen,
Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur
inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie
Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der
simulierten Wertentwicklungen werden zu einer
Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die
erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet
wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die
Risikomessung additiv (Verzicht auf Nutzung von
Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien
Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im
Eigengeschäft).
3.3.2.1. Adressenrisiko im
Kundengeschäft
Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst
einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden
bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären
Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie
beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es
auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an
Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht
ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können
(Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).
Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist
auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers
ändert und damit ein möglicherweise höherer
Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve
berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).
Die Steuerung des Adressenrisikos im
Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend
der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung der Größenklassenstruktur,
der Bonitäten, der Branchen, der gestellten
Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf
Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen
und am Risikogehalt orientieren.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Trennung zwischen Markt (1. Votum)
und Marktfolge (2. Votum) bis in die
Geschäftsverteilung des Vorstands
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des
Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen
|
| ― |
Einsatz standardisierter
Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und
Scoring-Verfahren) in Kombination mit
bonitätsabhängiger Preisgestaltung und
bonitätsabhängigen Kompetenzen
|
| ― |
Interne,
bonitätsabhängige Richtwerte für
Kreditobergrenzen, die unterhalb der
Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der
Vermeidung von Risikokonzentrationen im
Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese
Obergrenze überschreiten, unterliegen einer
verstärkten Beobachtung
|
| ― |
Einsatz eines
Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis
von quantitativen Kriterien (bspw.
Rating-/Scoring-Note, Auffälligkeiten in der
Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene
der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit
Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert
|
| ― |
Festgelegte Verfahren zur
Überleitung von Kreditengagements in die
Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell CPV (vgl. vorheriges Kapitel)
|
| ― |
Ermittlung von Sicherheitenwerten
auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der
sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze
|
| ― |
Turnusmäßige bzw.
anlassbezogene Überprüfung der
hereingenommenen Sicherheiten und Garantien
hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit
|
| ― |
Kreditportfolioüberwachung
auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem
Reporting
|
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 33,1 % der zum
Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und
wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben,
56,1 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige
Privatpersonen sowie 10,8 % an öffentliche Haushalte.
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im
Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte
außerhalb des Privatkundengeschäftes bilden mit
15,9 % die Ausleihungen an Unternehmen des Grundstücks-
und Wohnungswesens sowie 10,1 % an das Baugewerbe.
Darüber hinaus entfallen 24,6 % auf Kredite an
öffentliche Haushalte.
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt
eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 64,9 % des
Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG
entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis
0,5 Mio. EUR.
Die Kredit- / Risikostrategie ist ausgerichtet auf
Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren
Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die
Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember
2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende
Ratingklassenstruktur:
| Ratingklasse |
Volumenanteile in % |
| 1 bis 10 |
97,6 |
| 11 bis 15C |
1,2 |
| 16 bis 18 |
1,2 |
| Ungeratet |
0,0 |
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte
Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 0,8 Mio. EUR.
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio lediglich
im Bereich der grundpfandrechtlichen und labilen Sicherheiten
sowie in einer Risikokonzentration aufgrund der regionalen
Begrenzung des Geschäftsgebietes.
Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser
Kreditportfolio sowohl nach Branchen und
Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut
diversifiziert ist.
Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle
Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es
voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle
fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß
den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu
vereinnahmen. Bei der Bemessung der
Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen
Realisationswerte der gestellten Sicherheiten
berücksichtigt. Für latente Risiken im
Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Der Vorstand wird vierteljährlich über die
Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die
Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen
Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich
unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei
Bedarf das standardisierte Verfahren.
3.3.2.2. Adressenrisiko im
Eigengeschäft
Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die
Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw.
vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines
Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.
Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die
Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert
und damit ein möglicherweise höherer Spread
gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt
werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das
Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein
Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.
Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass
die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall
von den prognostizierten Werten abweichen.
Adressenrisiken aus den Fondsanlagen werden im
Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den
einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Steuerung des Adressenrisikos des
Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten
Strategie unter besonderer Berücksichtigung der
Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der
Branchen sowie des Risikos der Engagements.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Festlegung von Limiten je
Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und
für Produktgruppen
|
| ― |
Regelmäßige
Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von
externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen
|
| ― |
Berechnung des Adressenrisikos
für die Risikotragfähigkeit in der
ökonomischen Perspektive mit dem
Kreditrisikomodell CPV
|
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein
Volumen von 318,9 Mio. EUR, bestehend aus
Schuldverschreibungen und Anleihen (298,9 Mio. EUR) sowie
Immobilienfonds (20,0 Mio. EUR).
Dabei zeigt sich auf Basis der internen
Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung. Die
Immobilienfonds sind in dieser Übersicht nicht
enthalten:
| Ratingklasse |
Volumenanteile in % |
| 1 bis 5 (Investment
Grade) |
94,1 |
| 6 bis 10 |
0,4 |
| 11 bis 15C |
0,4 |
| 16 bis 18 |
0,0 |
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von
untergeordneter Bedeutung. Über 75,0 % des
Direktanlagenvolumens des Depot A wurden in Deutschland, der
Rest im Euro-Währungsgebiet investiert.
Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen
an Kreditinstitute und Landesbanken, die zum Jahresende rund
187,6 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als
Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu
berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund
sowie die Beteiligungen, die vollständig auf
Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.
3.3.3. Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in
einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position,
welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren
(Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse und
Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich
innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.1)
abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in
Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei
Darlehen und Sparprodukten).
Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im
Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den
einzelnen Risikokategorien einbezogen.
Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der
ökonomischen Perspektive mit dem
Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme
der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter
der Normalverteilung werden aus historischen Daten
geschätzt. Unter Berücksichtigung der
Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die
Delta-Gamma-Variante ausgewählt.
Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer
Berücksichtigung festgelegter Limite sowie
einzuhaltender Kennzahlen. Der vom Vorstand benannte
Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand
bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.
3.3.3.I. Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die
Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder
außerbilanziellen Position, welcher sich aus der
Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.
In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen
Perspektive können sich Veränderungen im
Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie
einer Bildung bzw. Veränderung einer
Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien
Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F.
ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die
Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen
Perspektive integriert.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung
"Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des
laufenden Geschäftsjahres und der fünf
Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das
handelsrechtliche Ergebnis
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR
entwickelten IT-Anwendung MPR
|
| ― |
Ermittlung des
Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators
gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des
BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019
|
| ― |
Für Geschäfte mit
unbestimmter Fälligkeit oder mit
Kundenkündigungsrechten wurden für Messung
der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B.
Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die
Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden
über das Konzept der gleitenden Durchschnitte
abgebildet.
|
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage
bereitgestellter Risikolimite. Als Steuerungsgröße
wird daneben der Zinsrisikokoeffizient verwendet. Als
Risikotoleranz wurde eine Obergrenze für den
Zinsrisikokoeffizienten in Höhe von 30,0 % der
Eigenmittel festgelegt. Dieser wurde im Geschäftsjahr
2023 überwiegend eingehalten.
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden
neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger
Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form
von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum
Jahresabschluss).
Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. -
200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden
Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember
2023 wie folgt dar:
|
Zinsänderungsrisiken |
Barwertveränderung |
|
+200 Basispunkte |
-200 Basispunkte |
| Mio. EUR |
-15,4 |
+16,5 |
| in % der aufsichtlichen
Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) |
-26,8 |
+28,7 |
In der Laufzeit von 5 bis 10 Jahren treten
größere Cashflow-Überhänge auf, was auf
das Baufinanzierungs- und Eigenanlagengeschäft der
Sparkasse zurückzuführen ist. In diesem
Laufzeitband liegt eine Risikokonzentration vor. Es erfolgt
daher eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der
quartalsweisen Risikoberechnung, im Stresstest und im
adversen Szenario.
3.3.3.2. Spreadrisiko
Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines
Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen
Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads
bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem
Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve
verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde
liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer
anderen Währung wird analog einem Spread in Euro
behandelt.
Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend
der festgelegten Strategie auf der Grundlage der
bereitgestellten Risikolimite.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Berechnungen auf Basis
verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung
Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus
|
| ― |
Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung
MPR
|
In den Spreadklassen SR_FIN_A, SR_FIN_BBB liegt eine
Konzentration vor. Es erfolgt daher eine entsprechende
Berücksichtigung im Rahmen der quartalsweisen
Risikoberechnung, im Stresstest und im adversen Szenario.
3.3.4. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem
Zahlungsunfähigkeits- und dem
Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das
Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch
das Marktliquiditätsrisiko.
Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von
Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe
Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem
bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen
gehandelt werden können.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr
dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder
nicht fristgerecht nachzukommen.
Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab,
dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung
angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung
des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten
Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.
Das Refinanzierungskostenrisiko in der
ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen
Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von
marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des
Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR
entwickelten IT-Anwendung RKR über einen
Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der
Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und
berücksichtigt ausschließlich den
Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche
Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel
verzinslichen Geschäfte wird über
Liquiditätsmischungsverhältnisse
berücksichtigt.
In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung
des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer
Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von
Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das
Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem
Zinsänderungsrisiko betrachtet.
Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von
Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben
das Risikomaß eines Überlebenshorizont verwendet.
Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Stress-Szenario der
Überlebenshorizont mindestens 12 Monate betragen soll.
Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen
Liquiditätskennzahl LCR dauerhaft einen festgelegten
Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR lag im Jahr 2023
stets über dem definierten Grenzwert von 130,0 %. Auch
die NSFR lag deutlich über den aufsichtlichen
Grenzwerten
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Regelmäßige Ermittlung
und Überwachung der LCR und der NSFR
|
| ― |
Regelmäßige
szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und
Festlegung einer Risikotoleranz
|
| ― |
Diversifikation der
Vermögens- und Kapitalstruktur
|
| ― |
Regelmäßige Erstellung
von Liquiditätsübersichten auf Basis einer
hausinternen Liquiditätsplanung, in der die
erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten
Mittelabflüssen gegenübergestellt werden
|
| ― |
Tägliche Disposition der
laufenden Konten
|
| ― |
Liquiditätsverbund mit
Verbundpartnern der Sparkassenorganisation
|
| ― |
Definition eines sich
abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines
Notfallplans
|
| ― |
Erstellung einer
Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen
Szenarios)
|
| ― |
Regelmäßige
Überwachung der Fundingkonzentration zur
Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner
Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung
|
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B.
vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit
von Geschäftspartnern, werden dadurch
berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und
Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als
auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien
simuliert wird.
Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte
Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 17 Monate.
Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko
nicht.
Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im
Geschäftsjahr jederzeit gegeben.
3.3.5. Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines
Verlustes durch Schäden, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren,
Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge
externer Einflüsse eintreten.
Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt
entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der
bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien und
die Risikoinventur (OpRisk) zur Erhebung von Exante-Daten
genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von
Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang mit den ermittelten
operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die
Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und
-transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im
Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen
durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch
Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss
von Versicherungen Rechnung getragen.
Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen
Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR
bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des
OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse
zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den
Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt.
Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des
OpRiskPools für Schadensfälle adjustiert. Der
erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als
Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten
barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z.B.
Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist)
berücksichtigt werden.
Der Risikomanagementprozess umfasst folgende
wesentliche Elemente:
| ― |
Quartalsweise Schätzung von
operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen
Schätzung von risikorelevanten
Verlustpotenzialen
|
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systematische Sammlung und Analyse
eingetretener Schadensfälle in einer
Schadensfalldatenbank
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Periodische Steuerung und
normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen
Szenario
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Ökonomische Perspektive:
Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung
"OpRisk-Schätzverfahren"
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Erstellung von Notfallplänen,
insbesondere im Bereich der IT
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Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken
in folgenden Bereichen:
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Informationssicherheit
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Gesetze / Rechtsprechung
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kriminelle Handlungen
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Verträge
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Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von
IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und
Risikosysteme GmbH bestehen darüber hinaus hohe
Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.
3.3.6. Gesamtbeurteilung der
Risikolage
Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit
ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023
bewegten sich die Risiken in Summe innerhalb des vom Vorstand
vorgegebenen Gesamtrisikolimits. Limitanpassungen ergaben
sich u. a. aufgrund der zum 30. Juni 2023 durchgeführten
Risikoinventur sowie neuer Steuerdaten zur Risikoermittlung
bei den Marktpreisrisiken. Das Risikotragfähigkeitslimit
(ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 80,9
% ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung
aufsichtlicher Kenngrößen der normativen
Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im
Planszenario als auch unter der Berücksichtigung
adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach
war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die
durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch
außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene
Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.
Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar.
Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die
Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a.
Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3)
und im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur.
Im Hinblick auf die steigenden Eigenkapitalanforderungen und
die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig nicht
mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.
Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter auch
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
durchgeführten Stresstests als ausgewogen.
Neustrelitz, 18. Juli 2024
Sparkasse Mecklenburg-Strelitz
| Andrea Binkowski |
Thomas Hartung |
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