Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neubrandenburg HRA 1332
Eingetragen
27.4.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiber aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sparkasseriverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Winkel
seit 21.1.2025
Vorstandsmitglied
Susanne Schön
seit 21.1.2025
Vorsitzender des Vorstands

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

Neustrelitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

Sitz Neustrelitz

eingetragen beim Amtsgericht Neubrandenburg

Handelsregister-Nr. HRA 1332

Jahresbilanz

zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 5.915.660,72 11.031
b) Guthaben bei der
Deutschen Bundesbank
7.409.463,41 8.801
13.325.124,13 19.831
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und
Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank
zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche
Schatzanweisungen sowie ähnliche
Schuldtitel öffentlicher Stellen
0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 110.440.765,06 24.130
b) andere Forderungen 33.747.342,99 51.564
144.188.108,05 75.694
4. Forderungen an Kunden 426.152.366,23 427.601
darunter:
durch
Grundpfandrechte
gesichert
186.618.117,94 EUR (170.566)
Kommunalkredite 36.850.507,15 EUR (37.538)
5. Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 118.564.737,84 112.056
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
118.564.737,84 EUR (112.056)
bb) von anderen Emittenten 180.372.651,86 195.395
darunter:
beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank
139.748.663,39 EUR (147.497)
298.937.389,70 307.451
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
298.937.389,70 307.451
6. Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
19.984.028,56 18.625
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 1.566.254,05 1.500
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
220.095,06 EUR (220)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 406.250,00 635
darunter:
Treuhandkredite 406.250,00 EUR (635)
10. Ausgleichsforderungen gegen die
öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus
deren Umtausch
0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte
0,00 0
b) entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen
Rechten und Werten
13.010,00 20
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
13.010,00 20
12. Sachanlagen 3.290.633,15 3.447
13. Sonstige Vermögensgegenstände 276.854,40 523
14. Rechnungsabgrenzungsposten 9.003,15 15
Summe der Aktiva 908.149.021,42 855.341

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
a) täglich fällig 14.930,24 16
b) mit vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist
38.460.823,94 41.171
38.475.754,18 41.187
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten
146.015.378,17 171.612
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten
67.499.685,53 12.089
213.515.063,70 183.701
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 518.596.349,20 560.183
bb) mit vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist
56.272.806,93 0
574.869.156,13 560.183
0,00 0
788.384.219,83 743.884
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 406.250,00 635
darunter:
Treuhandkredite 406.250,00 EUR (635)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 238.049,01 122
6. Rechnungsabgrenzungsposten 4.284,89 11
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen
und ähnliche Verpflichtungen
9.342.637,00 7.703
b) Steuerrückstellungen 2.054.900,00 736
c) andere Rückstellungen 3.373.009,54 3.465
14.770.546,54 11.904
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 39.450.000,00 31.720
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 25.878.456,88 25.786
25.878.456,88 25.786
d) Bilanzgewinn 541.460,09 93
26.419.916,97 25.878
Summe der Passiva 908.149.021,42 855.341
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus
weitergegebenen abgerechneten
Wechseln
0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
und Gewährleistungsverträgen
1.510.669,72 2.188
Über eine weitere, nicht quantifizierbare
Eventualverbindlichkeit wird im
Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten
0,00 0
1.510.669,72 2.188
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen
aus unechten Pensionsgeschäften
0,00 0
b) Platzierungs- und
Übernahmeverpflichtungen
0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 42.911.535,12 59.102
42.911.535,12 59.102

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 13.367.345,99 9.324
darunter:
abgesetzte
negative Zinsen
0,00 EUR (44)
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen
3.676.820,91 1.758
darunter:
abgesetzte
negative Zinsen
0,00 EUR (0)
17.044.166,90 11.083
2. Zinsaufwendungen 2.763.902,09 663
darunter:
abgesetzte
positive Zinsen
0,00 EUR (173)
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
0,00 EUR (0)
14.280.264,81 10.419
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren
578.355,92 456
b) Beteiligungen 190.083,78 133
c) Anteilen an verbundenen
Unternehmen
0,00 0
768.439,70 589
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen
0,00 0
5. Provisionserträge 7.490.206,37 6.768
6. Provisionsaufwendungen 386.142,11 492
7.104.064,26 6.276
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand
des Handelsbestands
0,00 0
darunter: Zuführungen zum
oder Entnahmen aus
dem Fonds für
allgemeine Bankrisiken
0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 783.261,87 511
darunter:
aus der Fremdwährungs-
umrechnung
0,00 EUR (0)
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
68.004,69 EUR (6)
9. (weggefallen)
22.936.030,64 17.796
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 6.224.583,82 5.901
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 2.891.686,36 1.741
darunter:
für
Altersversorgung
1.768.175,84 EUR (614)
9.116.270,18 7.641
b) andere Verwaltungsaufwendungen 4.289.223,45 3.428
13.405.493,63 11.069
11. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte
und Sachanlagen
213.539,69 239
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 297.538,76 446
darunter:
aus der Fremdwährungs-
umrechnung
0,00 EUR (0)
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
81.586,94 EUR (241)
13. Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen
zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft
0,00 4.315
14. Erträge aus Zuschreibungen
zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der
Auflösung von Rückstellungen
im Kreditgeschäft
1.872.204,06 0
1.872.204,06 4.315
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen
auf Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen und
wie Anlagevermögen behandelte
Wertpapiere
0,00 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu
Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren
249.633,50 851
249.633,50 851
17. Aufwendungen aus
Verlustübernahme
0,00 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen
aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken
7.730.000,00 550
19. Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit
3.411.296,12 2.029
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte
aufgrund des
Bilanzrechtsmoderni-
sierungsgesetzes
0,00 EUR (0)
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte
aufgrund des
Bilanzrechtsmoderni-
sierungsgesetzes
0,00 EUR (0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag
2.855.580,98 1.927
darunter: Veränderung
der Steuerabgrenzung
nach § 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht
unter Posten 12 ausgewiesen
14.255,05 9
2.869.836,03 1.936
25. Jahresüberschuss 541.460,09 93
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
aus dem Vorjahr
0,00 0
541.460,09 93
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
541.460,09 93
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 541.460,09 93

Anhang

0. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen


Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.


Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite bzw. Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.


Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Ist der Nennwert höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig. Ist der Nennwert niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Differenzbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig.


Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.


Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag durch einen Stichtagsvergleichs zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12 Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere


Bei Wertpapieren in Girosammelverwahrung wurden die Anschaffungskosten bei gleicher Wertpapiergattung nach der Durchschnittsmethode ermittelt.


Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie alle Investmentfonds des Anlagenvermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Mit Ausnahme der Investmentfonds wurde bei den Wertpapieren des Anlagevermögens das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet und die Wertpapiere zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten bewertet. Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.


Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag überwiegend dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.


Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.


Bei den im Bestand gehaltenen Investmentfonds ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.


Bewertungsrelevante Risiken, die am Bilanzstichtag bereits als begründete Tatsachen zu berücksichtigen wären, sich jedoch noch nicht im Rücknahmepreis niedergeschlagen haben, sind nicht erkennbar.

Beteiligungen


Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Lediglich die Beteiligung am Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, (SZV M-V) wurde, bereits in Vorjahren, aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung der vom SZV M-V gehaltenen Beteiligung an der Norddeutschen Landesbank auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen


Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bzw. 5 Jahren zugrunde gelegt wurde.


Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.


Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.


Geringwertige Wirtschaftsgüter und Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR sowie Software bis 800,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist.

Sonstige Vermögensgegenstände


Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.


Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt.

Rückstellungen


Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde mit Ausnahme der Jubiläumsrückstellungen kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen


Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.


Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %.


Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern. Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen


Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz Mitglied in der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV) mit Sitz in Strasburg (Uckermark).


Die ZMV finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag, bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten, ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.


Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,3 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. - 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt in 2024 unverändert.


Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZMV, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZMV im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 5.230,0 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 319,0 TEUR.


Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 8.306,0 TEUR.


Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,00 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82% verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.


Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZMV die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZMV in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZMV.

Andere Rückstellungen


Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1,36 Jahren mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,02 % abgezinst.


Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen durch Auflösung auf Grund Verjährung der Ansprüche.


Bei Restlaufzeiten zwischen 1 und 40 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 0,99 % und 1,62 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.


Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Auswirkungen aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.


Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen Finanzgruppe zu leisten, wurden im Jahr 2023 Rückstellungen gebildet. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung i. H. v. 366 TEUR (Barwert) ausgewiesen. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken


Im Geschäftsjahr wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB zur Absicherung gegen die besonderen Risiken des Bankgeschäfts dotiert.

Strukturierte Produkte


Die strukturierten Produkte Darlehen mit Sonderkündigungs- und Sondertilgungsrechten, Spareinlagen mit Stufenzinsvereinbarungen sowie Pendelanleihe wurden einheitlich ohne Abspaltung des Nebenrechts bilanziert und bewertet. Die DekaBank Pendel-Schuldscheindarlehen werden als "normales" Schuldscheindarlehen zum Nominalwert bilanziert. Auf eine getrennte Bilanzierung der Einzelbestandteile kann verzichtet werden, wenn eine vertraglich vereinbarte, unbedingte Kapitalgarantie des Schuldners vorliegt, mit der das eingesetzte Kapital zum Fälligkeitszeitpunkt garantiert wird und der Erwerber mit der Absicht und Fähigkeit, das Produkt bis zur Fälligkeit zu halten, dieses dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Diese Bedingungen sind erfüllt.

Derivative Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands und verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuch)


Derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) wurden zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos eingesetzt. Diese Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen.


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute


In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 4.207.744,18 EUR


Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurde das Schuldscheindarlehen der DekaBank mit einem Buchwert von 5.000,0 TEUR. Es wird auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschnitt "Strukturierte Produkte" verwiesen.

Posten 4: Forderungen an Kunden


In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.038.458,02 EUR

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 271.697.985,25 EUR
nicht börsennotiert 27.239.404,45 EUR


Nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 196.355.175,00 EUR
Beizulegender Zeitwert 184.343.775,00 EUR


Zum Bilanzstichtag wurden dadurch Abschreibungen in Höhe von 12.011,4 TEUR vermieden.


Im Berichtsjahr hat die Sparkasse zwei Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 14.804,1 TEUR in die Liquiditätsreserve umgewidmet.


Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Wertpapiere mit Endfälligkeiten ab 2024.


Es handelt sich bei diesen Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund eines veränderten Zinsniveaus (Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen. Beim Anlagebestand weisen alle Wertpapiere ein Rating im Investmentgrade auf. Es ist bei keinem Wertpapier von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen, sodass das gemilderte Niederstwertprinzip für den Anlagebestand beibehalten wird.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 0,00 EUR
nicht börsennotiert 15.176.631,64 EUR


Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/ Anteilswert Differenz zwischen Marktwert und Buchwert (Ertrags-) Ausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Rentenfonds
DEKA-CORP.BD
H.YI.EO S(A) (DE000DK2J6X5)
2.882 2.882 0 89


Die Sparkasse hält Anteile an Immobilienspezialfonds und Immobilienpublikumssfonds. Alle Investmentfonds werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Immobilienfonds unterlagen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe, die über die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen bei den Immobilien-Sondervermögen gemäß § 255 Abs. 3 und 4 KAGB i. V. m. § 346 Abs. 1 KAGB hinausgehen.

Posten 7: Beteiligungen

Name und Sitz Eigenkapital Beteiligungsquote Ergebnis 2022
TEUR % TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 0,576 -3.058
Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 10.193 3,759 -13


Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 9: Treuhandvermögen


Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen


Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten

haben einen Bilanzwert in Höhe von 2.208.772,63 EUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 214.129,00 EUR

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten: 9.003,15 EUR
Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem höheren Auszahlungsbetrag von Forderungen 8.307,00 EUR

Posten 15: Aktive latente Steuern


Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen, die im Wesentlichen aus negativen besitzzeitanteiligen (Anleger-)Aktiengewinnen bei Anteilen an Investmentvermögen resultieren, durch absehbare Steuerentlastungen weit überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung und aus diversen Rückstellungen, die voraussichtlich in den nächsten Jahren verrechnet werden können. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 30,0 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 1.1. des Geschäftsjahres
Strukturierte
Schuldscheindarlehen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Netto-Veränderung +/-
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Beteiligungen
Sachanlagen 12.507 51 348 0 12.210 9.060
Immaterielle Anlagewerte 215 0 0 0 215 195
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Strukturierte
Schuldscheindarlehen
+ 20.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere + 25.960
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere + 1.334
Beteiligungen + 66
Sachanlagen 207 0 0 348 0 8.919
Immaterielle Anlagewerte 7 0 0 0 0 202
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben in TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Strukturierte
Schuldscheindarlehen
30.000 10.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 232.040 206.080
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 19.890 18.556
Beteiligungen 1.566 1.500
Sachanlagen 3.291 3.447
Immaterielle Anlagewerte 13 20


Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 83.211,04 EUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
übertragenen Vermögensgegenstände beträgt
37.866.698,05 EUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten


Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von
Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten mit
4.284,36 EUR

Posten 7: Rückstellungen


Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 9.342,6 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 9.468,5 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. H. v. 125,9 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverbindlichkeiten


Soweit aus Bürgschaften und Gewährleistungen Inanspruchnahmen zu erwarten waren und keine zweckgebundenen Deckungen bestehen, sind Rückstellungen gebildet worden.


Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber den Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen.


Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig noch greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

2. Andere Verpflichtungen


Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages nur in Einzelfällen keine werthaltigen Forderungen. Für diese Einzelfälle wurde zum Stichtag 31.12.2023 eine Rückstellung gebildet. In allen anderen Fällen sind keine Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Belastung der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar.


Bedeutsame Einzelposten liegen bei anderen Verpflichtungen in folgendem Umfang vor:


Unterposten c) Unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 20.000 TEUR Kontokorrentkredit befristet bis zum 31.03.2024.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung).


Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.


Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000,00 EUR pro Person).


Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.


Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.


Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten). Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.


Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 366,5 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten.


Für einen Betrag i. H. v. 366 TEUR wurde aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes eine Rückstellung ausgewiesen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 1.478 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/ Posten "Rückstellungen" wird verwiesen.

Noch nicht abgewickelte derivative Finanzinstrumente


Der Bestand an noch nicht abgewickelten derivativen Finanzinstrumenten, die weder zum Handelsbestand gehören noch Gegenstand von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB sind, setzt sich nach Produktgruppen zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Derivative Finanzinstrumente Nominalwerte Zeitwerte Buchwerte
Positiv Negativ
TEUR
Zinsbezogene Geschäfte
OTC-Produkte 53.000 0 2.397 0
Zinsswaps 53.000 0 2.397 0
Gesamt 53.000 0 2.397 0


Der Zeitwert der Zinsswaps wurde als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen des Marktinformationssystems Refinitiv entnommen wurden.


Den negativen Zeitwerten bei Zinsswapgeschäften, die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden, stehen positive Wertveränderungen in den einbezogenen Grundgeschäften gegenüber.

Restlaufzeitengliederung


Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeit in EUR
bis zu 3 Monaten mehr als 3
Monate bis zu 1 Jahr
mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
Aktiva 3 b) 532.881,66 800.000,00 17.001.200,00 15.000.000,00
andere Forderungen an Kreditinstitute
Aktiva 4 7.600.618,54 21.912.134,85 101.677.915,22 283.119.654,52
Forderungen an Kunden
Passiva 1b) 801.335,27 2.362.898,28 10.941.104,80 23.791.222,18
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
Passiva 2a) ab) 12.758.187,87 43.893.034,46 10.643.044,03 205.419,17
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten
Passiva 2b) bb) 47.445.525,97 8.625.402,61 0,00 0,00
Andere
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist


Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.


Angaben der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden


(ohne anteilige Zinsen):


Posten Aktiva 5

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 73.613.340,00 EUR


Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 11.807.444,26 EUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 5: Provisionserträge


Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung in Höhe von 1.427,9 TEUR entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Fondsanteile).

Posten 29: Bilanzgewinn


Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses:


Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

IV. Sonstige Angaben


Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat

Vorsitzender


Heiko Kärger


Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Stellvertretende Vorsitzende


Frank Nieswandt (1. Stellvertreter)


Bürgermeister der Stadt Friedland


Constance von Buchwaldt (2. Stellvertreterin)


Bürgermeisterin der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft

Mitglieder


Björn Eckardt


Geschäftsführer Extra-Messe-Bau UG


Andreas Franz


Verwaltungsbetriebswirt im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte


Vincent Kokert


Geschäftsführer Stadtwerke Neustrelitz GmbH


Antje Rebstock


Firmenkundenbetreuerin in der Sparkasse


Enrico Vogel


Vermögensberater in der Sparkasse


Karsten Glorius


Fachbereichsleiter Marktfolge Passiv in der Sparkasse

Stellvertretende Mitglieder


Hagen Häusser-Nixdorf


Geschäftsführer und Steuerberater bei der WSR Westermeier & Stolz


Steuerberatungsgesellschaft


Tilo Lorenz


Bürgermeister der Stadt Burg Stargard


Doreen Dobbert


Baufinanzierungsbetreuerin in der Sparkasse

Vorstand

Vorsitzende Mitglied
Andrea Binkowski Thomas Hartung


Die Vorsitzende des Vorstandes, Frau Andrea Binkowski, war bis zum 14.09.2023 erste stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG. Durch die Verschmelzung der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG und der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG war Frau Binkowski vom 15.09.2023 bis zum 01.11.2023 erste stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates der LBS Landesbausparkasse Nord-Ost AG und ist ab dem 02.11.2023 Mitglied des Aufsichtsrates der LBS Landesbausparkasse Nord-Ost AG.


Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in Höhe von 66,7 TEUR (Inanspruchnahme in Höhe von 6,0 TEUR) und den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 924,8 TEUR (Inanspruchnahme in Höhe von 835,0 TEUR) gewährt.


Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Kreditausschusses betrugen im Berichtsjahr 24,5 TEUR.


Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

70 Vollzeitkräfte nachrichtlich:
39 Teilzeitkräfte 5 Auszubildende
109 gesamt


Im Geschäftsjahr ist von den Abschlussprüfern folgendes Gesamthonorar angefallen:

• für die Abschlussprüfungsleistungen 283,2 TEUR
• für andere Bestätigungsleistungen 39,7 TEUR
darunter:
Prüfung gemäß § 89 WpHG 37,6 TEUR
Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG 2,1 TEUR

 

Neustrelitz, 18. Juli 2024


Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

Andrea Binkowski Thomas Hartung

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 "Länderspezifische Berichterstattung"


Die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 22.936 TEUR.


Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 98,73.


Der Gewinn vor Steuern beträgt 3.411 TEUR.


Die Steuern auf das zu versteuernde Einkommen betragen 2.856 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.


Die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Mecklenburg-Strelitz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:


1. Bewertung der Forderungen an Kunden


2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere


Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:


a) Risiko für den Jahresabschluss b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden


a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.


b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.


c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere


a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. einen von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.


b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.


c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer


Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jens-Uwe Rose.

 

Berlin, 19. Juli 2024


Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)


- Prüfungsstelle -

Jens-Uwe Rose

Beschluss über die Gewinnverwendung des Jahresüberschusses 2023

Datum: 30.09.2024



Der Verwaltungsrat stellt fest, dass der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 541.460,09 EUR


gemäß § 27 des Sparkassengesetzes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 541.460,09 EUR


der Sicherheitsrücklage zugeführt wird.

Verwaltungsratsvorsitzender Verwaltungsratsmitglied

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023

Datum: 30.09.2024



Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023


mit einer Bilanzsumme in Höhe von 908,149.021,42 EUR


und einem Jahresüberschuss in Höhe von 541.460,09 EUR


wird einstimmig festgestellt.


Der Lagebericht wird gebilligt.

Verwaltungsratsvorsitzender Verwaltungsratsmitglied

Lagebericht 2023

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit


Die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV), Berlin. Sie ist beim Amtsgericht Neubrandenburg unter der Nummer A 1332 im Handelsregister eingetragen.


Träger der Sparkasse ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Das Geschäftsgebiet zur Wahrung des Regionalprinzips gemäß § 5 Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern ist der ehemalige Landkreis Mecklenburg-Strelitz.


Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.


Die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz ist als Mitglied des OSV über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").


Die Sparkasse hat als kommunales öffentlich-rechtliches Wirtschaftsunternehmen drei Funktionen:

sie gewährleistet die Grundversorgung ihres Geschäftsgebiets mit kreditwirtschaftlichen Leistungen (Garantiefunktion),

sie fördert als öffentlich-rechtliches Unternehmen den Wettbewerb in der Kreditwirtschaft im Interesse von Bevölkerung und Wirtschaft (Wettbewerbsfunktion) und

sie sichert als dezentral organisiertes Kommunalunternehmen die marktwirtschaftliche Unternehmensstruktur im Kreditgewerbe (strukturpolitische Funktion).


Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassenverordnung oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Sie erbringt ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Markterfordernisse.


Zur Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie und als Ausdruck ihrer im Rahmen des öffentlichen Auftrags besonderen gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung engagiert sich die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz in erheblichem Maße in ihrem Geschäftsgebiet. Durch Spenden, Sponsoring und Zweckerträge der PS-Lotterie im Wert von 118 TEUR und vielfältigen weiteren Aktivitäten fördert sie die Entwicklung und Attraktivität der Region. Es wurden soziale Einrichtungen unterstützt sowie das kulturelle und sportliche Leben gefördert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen im Jahr 2023


Das Jahr 2023 war weltweit - nach 2022 erneut - von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.


Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 % beziehungsweise auf 1,5 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess geriet vor dem Hintergrund der hohen Inflation ins Stocken.


Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das EUR-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte.


Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor.


Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht.


Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum-Kapitalmarkt sogar von 2,53 % Ende 2022 auf 2,06 % Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 %, in der Spitze fast bei 3 %.


Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam praktisch völlig zum Erliegen, was dann 2023 zunehmend auch in der laufenden Bau-Wertschöpfung sichtbar wurde. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.


Am Arbeitsmarkt hat sich die Arbeitslosenquote trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht. Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen spürbar. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbstätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333 Tausend Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023.


Unser Geschäftsgebiet erstreckt sich auf den ehemaligen Landkreis Mecklenburg-Strelitz. Der Erfolg der Sparkasse ist somit stark abhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung dieses Teils des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.


Gemäß der Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit stieg die Arbeitslosenquote im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte per Dezember 2023 auf einen Wert von 9,1 % im Vergleich zum Dezember 2022 von 8,9 %. Damit lag sie weiterhin signifikant über dem Bundesdurchschnitt von 5,7 % (Vorjahr 5,3 %).


Die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird stark durch die niedrige Kaufkraft der Bevölkerung beeinflusst. Aufgrund ungünstiger Standortbedingungen ist die Ansiedlung von Unternehmen und Selbstständigen verhalten.


Gemäß des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder ist das BIP von Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr auf 59,2 Mrd. EUR (2022 53,4 Mrd. EUR) gestiegen. Preisbereinigt entspricht dies einem BIP-Anstieg gegenüber dem Vorjahr von +3,3 %. Die BIPEntwicklung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgte damit entgegen der rückläufigen Entwicklung des Bundesdurchschnitts von -0,3 %.


Die demografische Entwicklung wirkt sich gegenwärtig und insbesondere zukünftig stark auf unsere Kundenstruktur aus. Höhere Sterbe- als Geburtenraten führen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu einer Überalterung der Gesellschaft und tendenziell zu einem Bevölkerungsrückgang, der jedoch zuletzt durch einen Bevölkerungszuzug leicht kompensiert wurde. In 2022 wuchs die Bevölkerung der Mecklenburgischen Seenplatte um 1,3 % auf 259.568 Einwohner.


Die Wettbewerbssituation im Bankgewerbe hat sich in unserem Geschäftsgebiet im Geschäftsjahr 2023 nicht verändert. Es treten weiterhin die Direktbanken sehr preisaggressiv auf, aber auch Großbanken, wie die Deutsche Bank, beanspruchen nach unserer Einschätzung das interessante Privatkundensegment als Ertrags- und Refinanzierungsquelle weiter verstärkt für sich und versuchen Marktanteile zu gewinnen.


Wir schätzen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unseres Geschäftsgebietes im Vergleich zum Bundesgebiet damit auch für das Geschäftsjahr 2023 als nicht günstig ein. Aufgrund der fehlenden Wirtschaftskraft machen sich positive Konjunkturverläufe und -aussichten nur verhalten in unserem Geschäftsgebiet bemerkbar.

2.2. Geschäftsverlauf


Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 wird auf Basis der Systematik der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von Jahresendbeständen dargestellt. Dies erfolgt im Gleichklang mit der internen Steuerung der Sparkasse. Da die Daten im Lagebericht 2022 auf Basis des Bruttobilanzvergleiches dargestellt wurden und diese mit der Betriebsvergleichssystematik insgesamt nicht vergleichbar sind, wurden zu Zwecken der Vergleichbarkeit im Lagebericht 2023 auch die Vorjahresdaten auf Basis der Betriebsvergleichssystematik angepasst. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungsgrößen im Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar:

Nach Betriebsvergleichs-Systematik 3 Jahresendbestände Veränderung zu Anteil an BS 1
Plan 2023 2023 2022 Plan Vorjahr 2023
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % % %
Bilanzsumme 865,5 918,3 866,5 6,1 6,0 100,0
Forderungen an Kreditinstitute 2 41,2 119,8 73,9 190,8 62,1 13,0
Forderungen an Kunden 456,5 433,8 436,5 -5,0 -0,6 47,2
Wertpapieranlagen 341,8 350,7 338,6 2,6 3,6 38,2
Übrige Aktivposten 26,0 14,0 17,5 -46,2 -20,0 1,5
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 43,3 38,3 41,8 -11,5 -8,4 4,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 725,1 787,3 743,0 8,6 6,0 85,7
Übrige Passivposten 34,7 26,8 24,7 -22,7 8,6 2,9
Eigenkapital 62,4 65,9 57,0 5,6 15,6 7,2

1 BS = Bilanzsumme
2 inkl. Bundesbank
3 Abweichungen zum Jahresabschluss aufgrund unterschiedlicher Zuordnung von Reservepositionen und Zinsabgrenzungen

2.2.1. Bilanzsumme


Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 6,0 % auf 918,3 Mio. EUR. Dieses Wachstum ist maßgeblich auf den Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zurückzuführen. Die Anlage der temporär zugeflossenen Mittel erfolgte zunächst bei der Bundesbank und erhöhte damit die Forderungen an Kreditinstitute entsprechend.

2.2.2. Aktivgeschäft

2.2.2.1. Forderungen an Kreditinstitute


Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr von 73,9 Mio. EUR auf 119,8 Mio. EUR.


Der Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute ist vor allem auf einen unerwarteten, für wenige Monate befristeten Mittelzufluss im letzten Quartal 2023 zurückzuführen. Diese Mittel wurden in erster Linie als täglich verfügbare Mittel bei der Bundesbank angelegt.


Der Bestand der Forderungen an Kreditinstitute besteht hauptsächlich aus bei der Bundesbank unterhaltenen Liquiditätsreserven in Höhe von 112,4 Mio. EUR.

2.2.2.2. Forderungen an Kunden


In Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich folglich nicht wie geplant auf 456,5 Mio. EUR, sondern reduzierten sich vielmehr leicht um 0,6 % auf 433,8 Mio. EUR. Insbesondere die Weiterleitungskredite entwickelten sich rückläufig auf 37,7 Mio. EUR (im Vorjahr 41,1 Mio. EUR). Die Wohnungsbaukredite stagnierten bei 257,3 Mio. EUR (im Vorjahr 254,4 Mio. EUR).


Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2023 auf 42,0 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des Vorjahres deutlich (im Vorjahr 69,8 Mio. EUR).

2.2.2.3. Wertpapieranlagen


Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um 3,6 % auf 350,7 Mio. EUR. Aufgrund der verhaltenen Kreditnachfrage in 2023 wurden die überschüssigen Kundeneinlagen, die nicht im gleichen Maße als Kundenkredite herausgegeben werden konnten, im Jahr 2023 stärker als geplant in Wertpapieranlagen angelegt.


Der Anstieg der Wertpapieranlagen betrifft insbesondere den Bestandszuwachs der Schuldscheindarlehen an Kreditinstitute um 20,0 Mio. EUR auf 30,0 Mio. EUR. Die Schuldscheindarlehen werden entsprechend er Betriebsvergleichssystematik den Wertpapieranlagen zugeordnet werden.


Eine Risikodiversifikation wird durch verstärkte Streuung der Anlagen auf verschiedene Emittenten und kleinere Losgrößen erreicht, wobei fast ausschließlich Anlagen im Investmentgrade-Bereich getätigt wurden. Die Bestände von Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren bestehen aus Anlagen in Immobilien- und Rentenfonds. Den Bestand haben wir durch im Berichtsjahr durch die Zuteilung verschiedener Losgrößen weiter moderat aufgebaut.

2.2.2.4. Übrige Aktivposten


Die übrigen Aktivposten betreffen in Höhe von 1,6 Mio. EUR Beteiligungen an Einrichtungen der Sparkassenorganisation. Die Sparkasse ist über den Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin, an der Norddeutschen Landesbank Girozentrale (NORD/LB) beteiligt. Die Entwicklung der NORD/LB wird laufend überwacht; die Werthaltigkeit zum 31. Dezember 2023 wurde überprüft. Hieraus ergab sich zum Jahresende keine Abschreibungsnotwendigkeit.

2.2.3. Passivgeschäft

2.2.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zum Vorjahr um 8,4 Mio. EUR bzw. -8,4 % auf 38,3 Mio. EUR deutlich gesunken. Die Position enthält zum überwiegenden Teil langfristige Weiterleitungsmittel öffentlicher Förderbanken. Diese rückläufige Entwicklung ist damit ebenso auf die verhaltene Kundenkreditnachfrage u.a. infolge gestiegener Zinsen zurückzuführen. Der prognostizierte Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 3,6 % konnte damit in 2023 nicht erreicht werden.

2.2.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich auf 787,3 Mio. EUR (im Vorjahr 743,0 Mio. EUR) und verteilen sich wie folgt:

Kundeneinlagen nach Produktgruppen Jahresendbestände Veränderung
2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Sichteinlagen 517,8 559,4 -41,6 -7,4
Spareinlagen 213,4 183,6 29,8 16,2
befristete Einlagen / Termingelder 56,1 0,0 56,1 -
Gesamt 787,3 743,0 44,3 6,0


Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,0 % auf 787,3 Mio. EUR erhöht. Die Bestandsentwicklung erfolgte entgegen den ursprünglichen Erwartungen sinkender Kundeneinlagen (-2,4 %) infolge des ab 2022 gestiegenen Zinsniveaus und des damit einhergehend zunehmenden Wettbewerbs um Kundeneinlagen.


Die Spartätigkeit der Anleger gestaltete sich in 2023 insgesamt moderat. Es war insbesondere eine Umschichtung von niedrig verzinsten Sichteinlagen, die im Vergleich zum Vorjahr um -7,4 % zurückgingen, hin zu höher verzinsten Spareinlagen, die im Vergleich zum Vorjahr um +16,2 % anstiegen, zu verzeichnen. Termingelder werden seit 2023 wieder als Anlageprodukt angeboten und von Kunden verstärkt nachgefragt.


Neben Termingeldanlagen, in die im Geschäftsjahr insgesamt 56,1 Mio. EUR flössen, waren Einmalanlagen die bevorzugte Sparanlage (Mittelzufluss in 2023 i. H. v. 59,5 Mio. EUR). Der Zuwachs wurde überwiegend von den Privatkunden erbracht. Diese erhöhten ihre bilanziellen Einlagenbestände um 30,3 Mio. EUR und die Firmenkunden um 13,9 Mio. EUR.

2.2.4. Derivative Finanzinstrumente


Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Steuerung des Zinsbuches und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.2.5. Dienstleistungsgeschäft

Vermittlung von Umsatz im Berichtsjahr Umsatz im Berichtsvorjahr Veränderung Veränderung
in Mio. EUR 2023 In Mio. EUR 2022 ggü. dem Vorjahr
in Mio. EUR
ggü. dem Vorjahr
in %
Wertpapieren 61,7 58,2 3,5 6,0
Bausparverträgen 17,8 21,4 -3,6 -16,8
Versicherungen 9,4 7,1 2,3 32,4
Immobilien 3,1 6,8 -3,7 -54,4


Der Bereich Dienstleistungen ist in der Sparkasse durch das Wertpapier- und Bausparvermittlungsgeschäft geprägt. Die größten Umsätze werden im Wertpapiergeschäft getätigt. Diese haben sich im abgelaufenen Jahr 2023 um 6,0 % erhöht. Gleichzeitig sind die Erträge aus dem Wertpapiergeschäft i. H. v. 1.016 TEUR im Vergleich zu den Planungen i. H. v. 978 TEUR gestiegen. Bei der Vermittlung von Bausparverträgen sind die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um 16,8 % gesunken. Trotzdem stiegen die Erträge im Vergleich zum Plan i. H. v. 226 TEUR leicht auf 235 TEUR. Daneben waren das Versicherungs- und Immobilienvermittlungsgeschäft von Bedeutung. Im Versicherungsbereich konnten wir aufgrund intensiver Beratung unserer Kunden an das starke Jahr 2022 anknüpfen und den Umsatz um 32,4 % steigern. Trotzdem konnte der geplante Ertrag aus diesem Geschäftsbereich i. H. v. 433 TEUR nicht erreicht werden (Ist 2023 i. H. v. 408 TEUR). Im Immobiliengeschäft waren aufgrund des hohen Zinsniveaus und der Stagnierung der Kundennachfragen keine Zuwächse zu verzeichnen. Der Umsatz im Immobiliengeschäft sank um 54,4 % zum Vorjahr. Dies spiegelt sich in den Erträgen i. H. v. 160 TEUR wider. Hier waren 261 TEUR geplant.

2.2.6. Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren


Die Sparkasse wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Dabei handelt es sich um die unter Punkt 2.3.3 Ertragslage dargestellten Werte Cost-Income-Ratio, Zinsspanne und Betriebsergebnis vor Bewertung.

2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.3.1. Vermögenslage


Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von 85,7 %, der sich gegenüber dem Vorjahr trotz des im Geschäftsjahr erhöhten Wettbewerbs um Kundeneinlagen in Folge des Zinsanstiegs nicht verändert hat (im Vorjahr: 85,7 %). Es zeigt sich damit eine hohe Verbundenheit unserer Kunden mit unserer Sparkasse.


Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme hat sich in Folge des Einbruchs der Kreditnachfrage von 50,4 % auf 47,2 % verringert. Verfügbare Mittel, die im Kundenkreditgeschäft nicht wie geplant platziert werden konnten, wurden unterjährig bei der Bundesbank angelegt. Der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute (inkl. Bundesbank) an der Bilanzsumme erhöhte sich dementsprechend von 8,5 % auf 13,0 %. Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich insofern leichte Veränderungen bei diesen Strukturanteilen.


Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 26,4 Mio. EUR (Vorjahr 25,9 Mio. EUR) aus. Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB auf 39,5 Mio. EUR erhöht.


Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 17,0 % (im Vorjahr: 16,6 %) die aufsichtlichen Gesamtkapitalanforderung (inkl. Netto-Eigenmittelzielkennziffer) von 14,2 % deutlich (Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlags, Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer, Netto-Eigenmittelzielkennziffer). Der zum 1. Februar 2023 eingeführte Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor macht bei uns einen Anteil an der aufsichtlichen Gesamtkapitalanforderung von 0,35 % aus.


Die angerechneten Eigenmittel umfassen ausschließlich Bestandteile des harten Kernkapitals, sodass auch die harte Kernkapitalquote mit 17,0 % die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich übersteigt.


Aufgrund einer Verringerung der anrechnungspflichtigen Positionen entwickelte sich die Gesamtkapitalquote in 2023 besser als erwartet und wurde entgegen der ursprünglichen Prognose erhöht statt verringert.


Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 6,9 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.


Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

2.3.2. Finanzlage


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und Landesbanken wurden nicht in Anspruch genommen. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der erforderlichen Höhe bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.


Von der Möglichkeit, sich bei der europäischen Zentralbank über Offenmarktgeschäfte (Hauptrefinanzierungsgeschäfte) zu refinanzieren, wurde nicht Gebrauch gemacht. Auch kurzfristige Refinanzierungsgeschäfte in Form von Termingeldaufnahmen bei Kreditinstituten wurden nicht vorgenommen.


Die Vorschriften zur Einhaltung der Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR (Liquidity Coverage Ratio - LCR) waren im Geschäftsjahr stets erfüllt. Im Jahresverlauf bewegte sich die Auslastung in einer Bandbreite zwischen 182,9 % und 328,7 % deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert von 100 %. Zum Jahresende lag die Kennziffer bei 328,7 %.


Die Vorschriften zur Einhaltung der strukturellen Liquiditätsquote gemäß Art. 413 CR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) waren im Geschäftsjahr ebenfalls stets erfüllt. Im Jahresverlauf bewegte sich die Auslastung in einer Bandbreite zwischen 149,6 % und 157,3 % über dem vorgeschriebenen Mindestwert von 100,0 %. Zum Jahresende lag die Kennziffer bei 157,3 %.


Nach Einschätzung des Vorstands ist damit die Liquidität im gesamten Geschäftsjahr 2023 als ausreichend anzusehen. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Planung gesichert. Weitere Angaben zu den Liquiditätsrisiken enthält der Risikobericht.

2.3.3. Ertragslage


Die nachfolgenden Kennzahlen werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Ertragskomponenten stellen sich wie folgt dar:

Ausgewählte Ergebniskomponenten Plan 2023 2023 2022
Mio. EUR Mio. EUR % der DBS 1 Mio. EUR % der DBS1
Zinsüberschuss inkl. laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen 13,1 14,6 1,7 10,7 1,3
Provisionsüberschuss 6,8 7,1 0,8 6,2 0,8
Personalaufwand 8,0 9,2 1,0 7,7 0,9
Sachaufwand 4,4 4,2 0,5 3,7 0,4
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 7,7 8,5 1,0 5,8 0,7
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft -0,7 0,1 0,0 -0,5 -0,1
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 1,6 2,0 0,2 -3,0 -0,4
Betriebsergebnis II - nach Bewertung 3,5 2,9 0,3 1,7 0,2
Jahresergebnis 0,5 0,5 0,1 0,1 0,0
DBS 1 838,5 878,2 100,0 832,1 100,0
Ausgewählte Ergebniskomponenten Veränderung zu
Plan 2023 Vorjahr
% %
Zinsüberschuss inkl. laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen 9,8 36,4
Provisionsüberschuss 3,9 14,0
Personalaufwand 12,3 19,5
Sachaufwand -4,9 12,8
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 9,5 47,8
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft 641,4 126,9
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 19,0 166,7
Betriebsergebnis II - nach Bewertung -20,4 69,1
Jahresergebnis -1,3 484,1
DBS 1 4,5 5,5

1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme


Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss (auch: Zinsspanne; finanzieller Leistungsindikator) besser entwickelt als erwartet. Er liegt mit 1,7 % der durchschnittlichen Bilanzsumme deutlich über dem Vorjahr mit 1,3 % der durchschnittlichen Bilanzsumme. Der Erwartungswert von 13,1 Mio. EUR wurde um 1,5 Mio. EUR überschritten. Der Anstieg der Zinserträge übertraf die Erhöhung der Zinsaufwendungen deutlich. Die Erhöhung der Zinserträge und -aufwendungen resultierte insbesondere aus der Zinspolitik der EZB und des damit einhergehenden erhöhten Zinsniveaus am Geld- und Kapitalmarkt, die zu höheren Zinserträgen aus der Kreditvergabe an unsere Kunden sowie aus der Wiederanlage fälliger Wertpapiereigenanlagen führte. Aufgrund des verzögerten Weitergebens der Konditionen im Passivbereich stieg der Zinsertrag stärker als der Zinsaufwand. Aus dem Einsatz von Zinsswapgeschäften nach Beendigung der Testphase im Frühjahr 2023 resultiert ein positiver Ergebnisbeitrag von 0,3 Mio. EUR, der ursprünglich nicht geplant war und damit die Abweichung zur Planung ebenfalls positiv beeinflusst.


Das Provisionsergebnis bewegt sich leicht über dem im Vorjahr geplanten Niveau. Der Erwartungswert von 6,8 Mio. EUR wurde um 0,3 Mio. EUR übertroffen. Ursächlich für diese Entwicklung sind zum einen gestiegene Provisionserträge aus Dienstleistungs- und außerbilanziellen Geschäften, zum anderen geringere Aufwendungen aus der Immobilienvermittlung in Folge der im Geschäftsjahr deutlich gesunkenen Nachfrage.


Der Personalaufwand ist insbesondere aufgrund unplanmäßiger Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen deutlicher gestiegen als für das Geschäftsjahr erwartet (Anstieg im Vergleich zum Plan 2023 um 12,3 % auf 9,2 Mio. EUR).


Der Sachaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr erwartungsgemäß insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener Energiekosten um 0,5 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR. Die leichte Abweichung zum Plan ist u. a. auf verschobene Reparaturen und Wartungen in das Jahr 2024 zurückzuführen, die aufgrund von Personalmangel bei unseren Dienstleistern im Geschäftsjahr nicht mehr durchgeführt werden konnten.


Das Betriebsergebnis vor Bewertung (finanzieller Leistungsindikator) liegt aufgrund des deutlich gestiegenen Zinsüberschusses mit 8,5 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres (5,8 Mio. EUR) und oberhalb unserer Ursprungsplanung (7,7 Mio. EUR); es beträgt 1,0 % (Vorjahr 0,7 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme.


Sowohl im Kreditgeschäft als auch im Wertpapiergeschäft ergab sich für das Geschäftsjahr ein positives Bewertungsergebnis. Nach einer deutlich negativen Entwicklung im Vorjahr entwickelte sich das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft im Geschäftsjahr insbesondere vor dem Hintergrund von Laufzeitverkürzungen und des in Teilen gesunkenen Zinsniveaus an den Kapitalmärkten erwartungsgemäß positiv. Durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips haben wir Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 12,0 Mio. EUR vermieden.


Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB erhöht sich um 7,7 Mio. EUR.


Im Vergleich zum Vorjahr (0,1 Mio. EUR) ergibt sich ein erhöhter Jahresüberschuss von 0,5 Mio. EUR. Wegen eines sehr guten Betriebsergebnisses vor Bewertung konnte die geplante Stärkung des Kapitals und der Reserven realisiert werden.


Die Cost-Income-Ratio (finanzieller Leistungsindikator) verbesserte sich im Geschäftsjahr insbesondere aufgrund des positiven Beitrags aus dem Zinsergebnis auf 61,1 % (Vorjahr: 66,4 %). Damit ist die Cost-Income-Ratio besser als der Planwert (61,7 %).


Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Entwicklung des Marktzinsniveaus ist die Sparkasse mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognosen sind überwiegend eingetroffen bzw. wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als günstig.

2.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage


Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Sparkasse kann, nach Einschätzung des Vorstands, insgesamt gesehen zufriedenstellen. Die für die Sparkasse bedeutsamsten Leistungsindikatoren stellen die Cost-Income-Ratio, die Zinsspanne und das Betriebsergebnis vor Bewertung dar. Bei geordneten Finanz- und Vermögensverhältnissen verfügt die Sparkasse über eine ausreichende Ertragskraft, um das für eine stetige Geschäftsentwicklung erforderliche Eigenkapital zukünftig zu erwirtschaften. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Sparkasse ihren Kunden auch künftig in allen Finanz- und Kreditangelegenheiten ein leistungsstarker Geschäftspartner sein wird.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht


Die folgenden Prognosen und Einschätzungen der Sparkasse beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung standen. Eine Veränderung der Einflussfaktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen wesentlich von den derzeit erwarteten abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur- und Inflationsentwicklung, die Zinsentscheidungen der EZB, die Entwicklung der Immobilienmärkte infolge höherer Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, aber auch geopolitische Krisen außerhalb und innerhalb von Europa. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.


Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.


Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

3.1. Prognosebericht

3.1.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen Rahmenbedingungen im Jahr 2024


Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.


Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen von einer einsetzenden wirtschaftlichen Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen die Dynamik des Vorjahres nachholen, wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.


Die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe halten ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist erneut weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. 2024 wäre damit insgesamt das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könne bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Für das Folgejahr 2025 sagen die Chefvolkswirte aus Landesbanken, großen Sparkassen und der Deka eine Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 % voraus.


Ein in den Jahren 2024 und 2025 weiter nachlassender Preisauftrieb verbunden mit einer Begrenzung der Inflation würde das Aufholen der Kaufkraft und damit perspektivisch eine Neujustierung der Zinslandschaft möglich erscheinen lassen. Für 2025 gehen die Prognosen von einer weiteren leichten Rückbildung der Inflationsraten aus, wenngleich noch nicht vollständig auf das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei zwei Prozent. Gemäß der Einschätzung der Deutschen Bundesbank (Monatsbericht per Juni 2024) dürfte sich die Inflationsrate in den kommenden Monaten schwankend seitwärts bewegen.


Gemäß der Gemeinschaftsdiagnose mehrerer deutscher Wirtschaftsforschungsinstitute aus dem Frühjahr 2024 wird vor dem Hintergrund der Inflationsentwicklung davon ausgegangenen, dass die EZB die Leitzinsen stufenweise bis zum Frühjahr 2025 auf dann 2 % (Einlagesatz) bzw. 2,15 % (Hauptrefinanzierungssatz) senkt. Eine erste Zinssenkung von 25 Basispunkten hat die EZB im Juni 2024 vorgenommen.


Diese zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet.


Der als das zentrale Szenario unterstellten realwirtschaftlichen Entwicklung mit einer 2024 noch moderaten, dann aber 2025 an Kraft gewinnenden Erholung dürfte eine solche Feinjustierung der Kapitalmärkte aber nicht grundsätzlich im Wege stehen.

3.1.2. Geschäftsentwicklung


Die von uns im Jahr 2024 erwartete Geschäftsentwicklung wird auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen auf Basis von Jahresendbeständen dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen bilanziellen Steuerungs- bzw. Plangrößen stellt sich wie folgt dar:

Nach Betriebsvergleichssystematik 3 Jahresendbestände Veränderung Anteil an der BS 1
Plan 2024 2023
Mio. EUR Mio. EUR % %
Bilanzsumme 889,6 918,3 -3,1 100,0
Forderungen an Kreditinstitute 2 62,6 119,8 -47,7 7,0
Forderungen an Kunden 441,3 433,8 1,7 49,6
Wertpapieranlagen 366,0 350,7 4,4 41,1
Übrige Aktivposten 19,7 14,0 40,7 2,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 37,8 38,3 -1,3 4,2
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 756,7 787,3 -3,9 85,1
Übrige Passivposten 27,2 26,8 1,4 3,1
Eigenkapital 67,9 65,9 3,1 7,6

1 BS = Bilanzsumme
2 inkl. Bundesbank
3 Abweichungen zum Jahresabschluss aufgrund unterschiedlicher Zuordnung von Reservepositionen und Zinsabgrenzungen


Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 sowie in Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche und regionale Entwicklung rechnen wir für das Jahr 2024 mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Firmenkunden.


Für die Wertpapieranlagen gehen wir von steigenden Beständen in 2024 unter Wiederanlage der fälligen Wertpapiere aus.


Der hohe Jahresendbestand 2023 der Forderungen an Kreditinstitute war insbesondere verursacht durch einen unerwarteten Mittelzufluss über den Jahreswechsel 2023. Da wir nicht von einem dauerhaften Verbleiben dieser Mittel ausgehen, erwarten wir für die Forderungen an Kreditinstitute einen sinkenden Bestand in 2024. Gleiches gilt für die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.


Bei der Bilanzsumme planen wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen für das Folgejahr einen leichten Rückgang.


Den Herausforderungen aus der Digitalisierung des Bankgeschäfts begegnen wir mit Konzepten der Sparkassen-Finanzgruppe, mit denen wir die Kunden langfristig an das Haus binden wollen. Die Beratung vor Ort in den Geschäftsstellen hat darüber hinaus weiter einen hohen Stellenwert. Im Fokus eines dynamischen Wettbewerbsumfeldes bleibt es das Ziel der Sparkasse, Marktanteile zu halten. Im bilanzneutralen Wertpapiergeschäft wird mit einem leichten Anstieg des Absatzes gerechnet.

3.1.2.1. Vermögenslage


Aufgrund der Annahme einer positiven Entwicklung der Ertragslage erwarten wir für das Jahr 2024 eine Erhöhung des wirtschaftlichen Eigenkapitals (Eigenkapital zzgl. Fonds für allgemeine Bankrisiken) auf 67,9 Mio. EUR (2023 i. H. V. 65,9 Mio. EUR).


Für die Gesamtkapitalquote erwarten wir auf der Grundlage unserer Kapitalplanung für das Jahr 2024 eine Steigerung auf rd. 17,8 %. Die Steigerung wird leicht höher ausfallen als im Vorjahr. Ursächlich hierfür ist der erwartete deutliche Anstieg des Gesamtkapitals bei leicht steigenden Risikopositionsbeiträgen aufgrund eines erwarteten moderaten Zuwachses im Kredit- und Einlagengeschäft. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2028 ist auch weiterhin eine Erfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.


Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 7,84 % prognostiziert.

3.1.2.2. Finanzlage


Durch eine vorausschauende Finanzplanung wird auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit jederzeit gewährleistet sein. Die bankaufsichtlichen Anforderungen zur Einhaltung der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und zur Einhaltung der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) werden erwartungsgemäß für das Jahr 2024 weiterhin über dem Mindestwert von 100% liegen.

3.1.2.3. Ertragslage


Die nachfolgenden Kennzahlen werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst. Die wesentlichen Ertragskomponenten stellen sich wie folgt dar:

Ausgewählte Ergebniskomponenten Plan 2024 2023 Veränderung
Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR %
Zinsüberschuss inkl. laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen
13,7 14,6 -0,9 -6,1
Provisionsüberschuss 7,0 7,1 -0,1 -2,3
Personalaufwand 8,6 9,2 -0,5 -5,8
Sachaufwand 5,1 4,2 0,9 20,7
Betriebsergebnis I - vor Bewertung 7,1 8,5 -1,4 -16,6
Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft -0,9 0,1 -1,0 -753,4
Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft 0,7 2,0 -1,3 -63,3
Betriebsergebnis II - nach Bewertung 3,1 2,9 0,2 7,1
Jahresergebnis 0,5 0,5 0,0 -2,0
DBS 1 873,0 878,2 -5,2 -0,6

1 DBS = Durchschnittsbilanzsumme


Entsprechend unserer Erwartung eines sinkenden Zinsniveaus verbunden mit einem anhaltend intensiven Wettbewerb in der Kreditwirtschaft und dem damit einhergehenden Druck auf die Konditionsbeiträge aus dem Kundengeschäft rechnen wir mit einem um 0,9 Mio. EUR sinkenden Zinsüberschuss (finanzieller Leistungsindikator).


Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem leichten Rückgang um 0,1 Mio. EUR aus, wofür insbesondere leicht rückläufige Erträge aus der Vermittlung im Bauspar- und Versicherungsgeschäft verantwortlich sind.


Wir erwarten einen Anstieg des Sachaufwandes, hauptsächlich verursacht durch anfallende Instandhaltungsmaßnahmen, die teilweise aus dem Jahr 2023 übertragen wurden. Im Personalbereich erwarten wir trotz tarifbedingter und durch die Besetzung freier Stellen steigender Aufwendungen eine Reduzierung des Gesamtaufwands. Ursächlich sind im Wesentlichen höhere Zuführung zu Pensionsrückstellungen in 2023, die den Personalaufwand in 2023 in dieser Höhe einmalig belasteten.


Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Geschäftsjahr 2024 ein deutlich sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung (finanzieller Leistungsindikator) von 0,81 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von 873,0 Mio. EUR.


Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir - nach den Auflösungen zu den Risikovorsorgemaßnahmen im Vorjahr - trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein leicht negatives Bewertungsergebnis.


Aus den eigenen Wertpapieranlagen rechnen wir aufgrund einer konservativen Anlagepolitik trotz der nach wie vor hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten mit einem leicht positiven Bewertungsergebnis.


Für 2024 gehen wir vor dem Hintergrund der vorgenannten Sachverhalte von einer Verschlechterung der Cost-Income-Ratio (CIR; finanzieller Leistungsindikator) auf 65,8 % aus. Dennoch ermöglicht die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage eine weitere Stärkung der Eigenmittel.

3.1.3. Gesamtaussage zum Prognosebericht


Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Wir befinden uns darüber hinaus in einer Region mit hoher Arbeitslosigkeit und geringer Kaufkraft.


Zusammengefasst beurteilen wir unsere Perspektiven für das kommende Geschäftsjahr unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen als noch zufriedenstellend.


Auf Basis unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.


Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.


Die Auswirkungen des gestiegenen Zinsniveaus und der Inflation können zu negativen Abweichungen von den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen führen.

3.2. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung


Chancen für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse können sich aus der Entwicklung von Rahmenbedingungen, aus unternehmensstrategischen Maßnahmen oder aus Effizienzverbesserungen ergeben. Wir versuchen, mit verschiedenen Maßnahmen unsere Wettbewerbsfähigkeit nicht nur zu erhalten, sondern diese auch auszubauen.


Neben der technischen Ausstattung sind das Engagement und die Qualifikation der Mitarbeiter ein wichtiger Garant für den Bestand und das Weiterkommen der Sparkasse. Nur mit dem Engagement der Mitarbeiter ist es möglich, Bestleistungen für die Kunden zu erbringen. Die Sparkasse verfügt über eine flache Hierarchie. Die Kommunikation wird durch Arbeitsgruppen gefördert.


Durch das in Vorjahren eingeführte Kernbanksystem OSPlus sehen wir Chancen, Synergieeffekte durch eine weitere Standardisierung der Geschäftsprozesse zu heben.


Die Sparkasse verfolgt weiterhin ihren Ansatz der konservativen Grundhaltung. Sie nutzt Chancen, wo die Risiken für sie tragbar und überschaubar sind, andererseits vermeidet sie Risiken, sofern sie nicht dem Risikoprofil entsprechen.


Durch unser gut ausgebautes Geschäftsstellennetz und insbesondere aus der Nähe zu unserer Bevölkerung sehen wir auch vor dem Hintergrund der strukturellen Rahmenbedingungen Chancen, sowohl im Einlagen- als auch im Kreditgeschäft, bestehende Marktanteile zu erhalten.


Chancen der zukünftigen Entwicklung sieht die Sparkasse in der positiven volkswirtschaftlichen Entwicklung, welche zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungskraft in unserem Geschäftsgebiet führen könnte. Ein Rückzug der Mitwettbewerber aus der Fläche eröffnet weitere Chancen zur Neukundenakquise.


Bei einer entgegen der Prognose weiteren konjunkturellen Abschwächung könnte sich ein negativer Einfluss auf die geschäftliche Entwicklung der Sparkasse ergeben: Die Kundeneinlagen gingen wegen einer geminderten Geldvermögensbildung deutlich zurück, die Kreditnachfrage ließe nach und es käme zu einer negativen Bilanzstrukturentwicklung und zu einem geringeren Zinsüberschuss. Darüber hinaus könnten höhere Bewertungsaufwendungen im Kundenkredit- und Eigengeschäft eintreten.


Inflationäre Tendenzen und ein unplanmäßiger Anstieg der Arbeitskosten infolge eines Fachkräftemangels sind als zusätzliche Risiken für die geschäftliche Entwicklung der Sparkasse anzusehen.


Ein sinkendes Zinsniveau würde sich positiv auf die Bewertung unserer Wertpapiereigenanlagen auswirken. Ein steigendes Zinsniveau lässt die Möglichkeit der Ausweitung des Zinsüberschusses zu.


Es können sich aufgrund neuer regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen für die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse ergeben.


Die demografische Entwicklung, aus dem sich abzeichnenden Zuzug aus dem Berliner Raum, durch veränderte Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt, eröffnet zum einen Chancen, Ertragspotenziale aus den sich verändernden Kundenstrukturen zu heben, birgt jedoch zum anderen auch Ertragsrisiken durch die weiterhin erkennbare Verringerung der Bevölkerungszahl in unserem Geschäftsgebiet.

3.3. Risikobericht

3.3.1. Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit


Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse Mecklenburg-Strelitz, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.


Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:


Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.


In der Geschäfts- und Risikostrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Darüber hinaus umfasst sie die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.


Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen.


Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko


Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir auch einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie, strategische Kennzahlen und Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 88,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 66,4 Mio. EUR (75,0 %) wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurde das Limit für operationelle Risiken aufgrund einer Parameteranpassung einmal überschritten. Als Reaktion hierauf wurde zunächst das Limit erhöht. Im Anschluss wurden die Voraussetzungen für den Einsatz von Parametern ohne cum-cum-Geschäfte geschaffen, wodurch sich das operationelle Risiko verringerte. Das Gesamtlimit reichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.


Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.


Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 12,4 8,7 70,2
Marktpreisrisiko 43,4 37,7 86,8
Liquiditätsrisiko 6,6 3,8 57,9
Operationelles Risiko 4,0 3,5 87,5
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 66,4 53,7 80,9


Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei einer Immobilienkrise aufgrund eines Zinsszenarios oder einem Stagflationsszenario, welches für die Sparkasse das schwerste Szenario darstellt, die Risikotragfähigkeit gegeben ist.


Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP1-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet. Das adverse Szenario zeigt Kapitalbelastungen auf, die Einhaltung der Gesamtkapitalkennziffer ist jedoch auch in diesem Szenario zu jeder Zeit gegeben.


Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).


Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

1 SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess


Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.


Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.


Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.


Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.


Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.


Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Unternehmensentwicklung wahrgenommen.


Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.


Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

3.3.2. Adressenrisiko


Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.


Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z.B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv (Verzicht auf Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

3.3.2.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft


Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).


Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).


Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoring-Verfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

Interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoring-Note, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV (vgl. vorheriges Kapitel)

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

Turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting


Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 33,1 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 56,1 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen sowie 10,8 % an öffentliche Haushalte.


Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte außerhalb des Privatkundengeschäftes bilden mit 15,9 % die Ausleihungen an Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens sowie 10,1 % an das Baugewerbe. Darüber hinaus entfallen 24,6 % auf Kredite an öffentliche Haushalte.


Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 64,9 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,5 Mio. EUR.


Die Kredit- / Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumenanteile in %
1 bis 10 97,6
11 bis 15C 1,2
16 bis 18 1,2
Ungeratet 0,0


Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen betrug am 31. Dezember 2023 0,8 Mio. EUR.


Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio lediglich im Bereich der grundpfandrechtlichen und labilen Sicherheiten sowie in einer Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes.


Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.


Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

3.3.2.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft


Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.


Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.


Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.


Adressenrisiken aus den Fondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.


Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV


Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 318,9 Mio. EUR, bestehend aus Schuldverschreibungen und Anleihen (298,9 Mio. EUR) sowie Immobilienfonds (20,0 Mio. EUR).


Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung. Die Immobilienfonds sind in dieser Übersicht nicht enthalten:

Ratingklasse Volumenanteile in %
1 bis 5 (Investment Grade) 94,1
6 bis 10 0,4
11 bis 15C 0,4
16 bis 18 0,0


Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Über 75,0 % des Direktanlagenvolumens des Depot A wurden in Deutschland, der Rest im Euro-Währungsgebiet investiert.


Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Kreditinstitute und Landesbanken, die zum Jahresende rund 187,6 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, die vollständig auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.

3.3.3. Marktpreisrisiko


Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie (Kapitel 3.1) abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).


Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.


Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.


Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

3.3.3.I. Zinsänderungsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.


In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.


Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben der Zinsrisikokoeffizient verwendet. Als Risikotoleranz wurde eine Obergrenze für den Zinsrisikokoeffizienten in Höhe von 30,0 % der Eigenmittel festgelegt. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2023 überwiegend eingehalten.


Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).


Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -15,4 +16,5
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -26,8 +28,7


In der Laufzeit von 5 bis 10 Jahren treten größere Cashflow-Überhänge auf, was auf das Baufinanzierungs- und Eigenanlagengeschäft der Sparkasse zurückzuführen ist. In diesem Laufzeitband liegt eine Risikokonzentration vor. Es erfolgt daher eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der quartalsweisen Risikoberechnung, im Stresstest und im adversen Szenario.

3.3.3.2. Spreadrisiko


Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.


Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR


In den Spreadklassen SR_FIN_A, SR_FIN_BBB liegt eine Konzentration vor. Es erfolgt daher eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der quartalsweisen Risikoberechnung, im Stresstest und im adversen Szenario.

3.3.4. Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko.


Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.


Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.


Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.


In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.


Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizont verwendet. Es wurde festgelegt, dass im kombinierten Stress-Szenario der Überlebenshorizont mindestens 12 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahl LCR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten. Die LCR lag im Jahr 2023 stets über dem definierten Grenzwert von 130,0 %. Auch die NSFR lag deutlich über den aufsichtlichen Grenzwerten


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung


Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.


Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt 17 Monate.


Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko nicht.


Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

3.3.5. Operationelles Risiko


Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.


Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien und die Risikoinventur (OpRisk) zur Erhebung von Exante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang mit den ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.


Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRiskPools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z.B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.


Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Quartalsweise Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT


Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Informationssicherheit

Gesetze / Rechtsprechung

kriminelle Handlungen

Verträge


Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen darüber hinaus hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

3.3.6. Gesamtbeurteilung der Risikolage


Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. In 2023 bewegten sich die Risiken in Summe innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Gesamtrisikolimits. Limitanpassungen ergaben sich u. a. aufgrund der zum 30. Juni 2023 durchgeführten Risikoinventur sowie neuer Steuerdaten zur Risikoermittlung bei den Marktpreisrisiken. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 80,9 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.


Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) und im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur. Im Hinblick auf die steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung ist mittelfristig nicht mit einer Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen.


Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der durchgeführten Stresstests als ausgewogen.

 

Neustrelitz, 18. Juli 2024


Sparkasse Mecklenburg-Strelitz

Andrea Binkowski Thomas Hartung

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