Stauder
GmbH
Dammbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.758,00 |
17.177,00 |
| I.
Sachanlagen |
24.758,00 |
17.177,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
236.175,08 |
252.975,43 |
| I.
Vorräte |
49.879,95 |
9.700,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
186.182,18 |
213.778,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112,95 |
29.497,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.386,20 |
5.624,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
262.319,28 |
275.776,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.210,26 |
78.337,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
52.773,13 |
36.185,14 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
16.587,99 |
| IV.
Bilanzverlust |
52.127,46 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
76.072,66 |
91.046,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
160.036,36 |
106.392,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
105.263,73 |
34.909,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
262.319,28 |
275.776,96 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Nach den in § 267 Absatz 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine unzulässige Durchbrechung der
Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1
HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs.
8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den
allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der
§§ 246 bis 256 HGB unter Berücksichtigung
der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 265 bis 283 HGB) vorgenommen.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
lineare bzw. degressive Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bis 150 € werden im Jahr der
Anschaffung sofort abgeschrieben. Für Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 150 € bis 1.000
€, die im Jahr 2008 und 2009 zugegangen sind, wurde
ein Sammelposten gebildet, der jährlich mit 20% linear
abgeschrieben wird. Ab dem Jahr 2010 werden Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis zu 410 € entsprechend § 6
Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Aus
Vereinfachungsgründen wurden die Regelungen in die
Handelsbilanz übernommen.
Die Vorräte und halbfertige Arbeiten werden mit
den Anschaffungskosten unter der Berücksichtigung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine
Pauschalwertberichtigung von den Forderungen abgesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zu ihren Nennwerten
angesetzt.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach
darstellen.
Die Rückstellung für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2
HGB).
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und sind nach den Grundsätzen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände liegen, mit Ausnahme eines
Teilbetrags in Höhe von 121.970,35 €,
grundsätzlich alle unter einem Jahr.
Die Umstellung des gezeichneten Kapitals in Euro
erfolgte bisher nicht; zum 31. Dezember 2010 betrug es noch
DM 50.000,00.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertverfahren gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
• durchschnittlicher Marktzins von 5,15%
für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen
Bundesbank bekanntgemacht wurde
• Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden nicht
berücksichtigt
• Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2005 G"
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher Rückstellungsbetrag. Es wurde
hierdurch ein Betrag in Höhe von 11.297,00 Euro den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.
Die Rückkaufswerte der
Rückdeckungsversicherungen, die für
Pensionszusagen zugunsten aktiv tätiger Mitarbeiter
verpfändet wurden, wurden mit einem beizulegenden
Zeitwert in Höhe von 25.872 Euro vermindert um die
entsprechenden Pensionsrückstellungen in Höhe von
51.914 Euro als passiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung mit 26.042 Euro ausgewiesen. Die
angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen
aus den Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der
übrigen Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den
BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Absatz 2 Satz 2 HGB) im
Geschäftsjahr erstmals mit den zugrunde liegenden
Verpflichtungen verrechnet. In diesem Zusammenhang wurden
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellungen in Höhe von 5.019 Euro mit
Erträgen aus den Rückdeckungsversicherungen in
Höhe von 3.470 Euro unter dem Posten der Zinsen und
ähnlichen Aufwendungen verrechnet.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen, mit
Ausnahme eines Teilbetrags in Höhe von 54.700,98, alle
unter einem Jahr.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Hubertus Stauder
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Aschaffenburg, den 15.03.2012
(Hubertus Stauder)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.03.2012 festgestellt.
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