BERO BAU-, IMMOBILIEN-, UND PROJEKTENTWICKLUNG GMBH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Sehring seit 23.7.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SESTRA Sehring GmbHCalbeJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Kurzbilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
ANHANGDER FIRMA SESTRA SEHRING GMBHI. Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß der §§ 242 bis 256 und 264 ff HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 sowie der einschlägigen, Vorschriften des GmbHG und etwaiger ergänzender Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Umstellung der Rechnungslegung erfolgte zum Stichtag 1. Januar 2010. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden, soweit notwendig, angepasst Eine Durchbrechung der Stetigkeit Iiegt insoweit nicht vor (Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Unsere Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Absatz 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des § 266 bzw. 275 HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsvorschriftenDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden im Geschäftsjahr 2010 erstmalig angewendet. Die Übergangsvorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden gemäß Artikel 67 EGHGB auf den 1. Januar 2010 angewendet. Niedrigere Wertansätze, die aus in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen resultieren, werden aufgrund Artikel 67 Absatz 4 Satz 1 EGHGB gemäß den zugrundeliegenden steuerlichen Vorschriften fortgeführt. Für die Gesellschaft waren im Geschäftsjahr die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis sowie die Anschaffungsnebenkosten. In Anspruch genommene Lieferantenskontobeträge werden von den Anschaffungskosten abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten in der Vergangenheit unter Berücksichtigung handels- und steuerrechtlicher Bestimmungen nach der linearen Abschreibungsmethode. Die in Vorjahren nach den steuerlichen Vorschriften vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen werden fortgeführt. Die planmäßigen Abschreibungen errechnen sich für Neuzugänge ab 2010 nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, bis zu einem Anschaffungswert von € 410,00, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert bewertet, sofern nicht ein niedrigerer Wertansatz geboten ist. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenfalls zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden für alle zum Abschlussstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten des Geschäftsjahres 2010 gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB mit dein notwendigen Erfüllungsbetrag; das ist der Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Absatz 2 HGB entsprechend abgezinst. Preissteigerungen werden in Höhe der aktuellen Inflationsrate einbezogen. Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Sonstige AngabenGeschäftsführer war im Geschäftsjahr 2010
Die Gesellschaft hat von den Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB entsprechend Gebrauch gemacht. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 wird vom Mutterunternehmen Sehring AG, Langen, aufgestellt. Diese Gesellschaft wird in dem Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der HRB Nummer 34569 geführt.
Langen, den 18. März 2011 gez. Rudolf Sehring, Geschäftsführer Anlage zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 im Elektronischen Bundesanzeiger
gez. Geschäftsführung Rudolf Sehring |
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