X-Brain Branchen- und Individualsoftware GmbH
Leisenmahd 55, 86179 Augsburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Maier seit 24.7.2002 | Geschäftsführer |
Ralph Besel seit 24.7.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Thomas Maier | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
X-Brain Branchen- und Individualsoftware GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit wurden beachtet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: I. ANLAGEVERMÖGEN Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Geringwertige Wirtschaftsgüter: Bei Altzugängen wurde von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EstG (volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte wurden im Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen. Zugänge von beweglichen und selbständig nutzbaren Anlagegütern mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen € 151 und € 1.000 netto werden seit 1. Januar 2008 je Wirtschaftsjahr in einem Sammelposten zusammengefasst und gleichmäßig auf 5 Jahre verteilt (§ 6 Abs. 2a EStG). Bei Zugängen ab 1. Januar 2010 mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. UMLAUFVERMÖGEN Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen zu Forderungen waren im Berichtzeitraum keine zu bilden. Eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen zur ausreichenden Rechnungtragung des allgemeinen Kreditrisikos wurde aus Geringfügigkeit nicht gebildet. III. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen wurden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Es wurden Rückstellungen für latente Steuern in Höhe von 0,00 Euro gebildet. IV. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. V. WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. C. ANGABEN ZUR BILANZ I. ANGABEN ZUR AKTIVSEITE 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung werden detailliert dargestellt. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 58.635,51Euro. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 Euro. 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält ein Disagio in Höhe von 0,00 Euro. 4. Aktive l atente Steuern Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des § 274a Nr. 5 HGB verzichtet. Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet. II. ANGABEN ZUR PASSIVSEITE 1. Eigenkapital / Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2011 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Verbindlichkeiten Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 88.294,93 Euro. 3. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. 4. Passive l atente Steuern Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des § 274a Nr. 5 HGB verzichtet. E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN I AUSSCHÜTTUNGSSPERRE NACH § 268 Abs. 8 HGB Zum Stichtag unterliegen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB: I. ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Thomas Maier, Ralph Besel. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Augsburg, den 29.05.2012 xbrain
Software GmbH
Thomas Maier, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2012 festgestellt. |
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