Beteiligungsgesellschaften
Stadtwerke Achim AG
Gaswerkstraße 7, 28832 Achim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörn Zahnd seit 20.1.2025 | Prokura |
Lars Witte seit 20.11.2023 | Prokura |
Christian Müller seit 20.6.2022 | Prokura |
Jens Bühring seit 20.6.2022 | Prokura |
Sven Feht seit 2.9.2011 | Vorstandsmitglied |
Jens Ruschenbaum seit 14.12.2006 | Prokura |
Peter Andreas, Dipl-Kfm. Schröder seit 22.8.2006 | Prokura |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Achim AGAchimJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Stadtwerke Achim AG1 GeschäftstätigkeitDie Stadtwerke Achim AG versorgt als Eigentümerin des Stromnetzes die Stadt Achim sowie als Pächterin die Gemeinde Oyten im Rahmen der Grundversorgung gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit Strom. Daneben beliefert sie die Stadt Achim, die Gemeinde Oyten sowie die Flecken Ottersberg und Langwedel als Grundversorger mit Erdgas über die in ihrem Eigentum befindlichen Gasversorgungsnetze. Seit 2018 hat die Stadtwerke Achim AG das Stromnetz in der Gemeinde Oyten von der Netzgesellschaft Oyten GmbH gepachtet und betreibt dieses. Zudem können Kunden deutschlandweit durch unseren Energievertrieb mit Strom und Gas versorgt werden. In der Stadt Achim versorgt die Stadtwerke Achim 317 Kunden mit Fernwärme. Durch die Erschließung des Lieken-Quartiers wird sich die Kundenanzahl deutlich erhöhen. Die Stadtwerke Achim AG plant, in den nächsten Jahren Verdichtungsmaßnahmen entlang der Fernwärme-Trassen durchzuführen. Nach § 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG ergeben sich für die Stadtwerke Achim AG die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung sowie seit 2021 der Tätigkeitsbereich Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG. Neben den genannten Tätigkeiten werden im Jahr 2023 bei der Stadtwerke Achim AG als sonstige Tätigkeiten das Stromvertriebsgeschäft, das Gasvertriebsgeschäft, das Betreiben von Wärmeversorgungsanlagen einschließlich des Vertriebs von Wärme, der moderne Messstellenbetrieb, die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt Achim sowie die kaufmännische Betriebsführung der NOG ausgewiesen. Zum 30. September 2023 hat die Stadtwerke Achim AG ihre 6 Ladesäulen für Elektromobile aufgrund des Verbots zum Betrieb von Ladeinfrastruktur für Netzbetreiber an einen Dritten verkauft, sodass für die Tätigkeit Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG letztmalig ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt wird. Bei den Tätigkeiten als Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber sowie als Betreiber von Ladepunkten für Elektromobile unterliegt das Unternehmen den entsprechenden rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben des EnWG und den nachfolgend erlassenen einschlägigen Verordnungen zur Regelung der Aufgaben von Verteilnetzbetreibern. Rechnungslegung und Buchführung erfolgen gemäß den Vorgaben des § 6b EnWG und des § 3 MsbG. Die Überwachung der regelungskonformen Tätigkeit oblag der Regulierungskammer Niedersachsen (Landesregulierungsbehörde). Aufgrund der Anzahl der an das Netz angeschlossenen Kunden fällt das Unternehmen unter die De-Minimis-Regelung für vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden. Das Grundkapital der Stadtwerke Achim AG beträgt 10,5 Millionen Euro. Das Grundkapital ist eingeteilt in 10,5 Millionen Aktien im Nennwert von je 1 Euro, die auf den Namen lauten. Die Stadt Achim hält 95,238 Prozent und der Flecken Ottersberg 4,762 Prozent der Anteile. Herr Lars Witte, Bereichsleiter Technische Anlagen, wurde mit Aufsichtsratsbeschluss vom 6. Oktober 2023 als Prokurist bestellt; die Eintragung im Handelsregister Walsrode erfolgte am 20. November 2023. 2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Bruttoinlandsprodukt ist in Deutschland im Jahr 2023 um 0,3 Prozent gesunken. Hauptgrund für die schwache wirtschaftliche Entwicklung ist, dass sich nach dem Krisenjahr 2022 die Industrie und der private Konsum langsamer erholen als zu Beginn des Jahres erwartet wurde. Die Wirtschaftsleistung hat inzwischen zwar wieder das Niveau von vor der Corona-Krise erreicht, der starke Anstieg der Energiepreise im Jahr 2022 hat die Erholung aber erheblich gebremst und vor allem bei den energieintensiven Industrien zu deutlichen Produktionsrückgängen geführt. Zudem wurde den privaten Haushalten aufgrund der starken Verbraucherpreisinflation massiv Kaufkraft entzogen. Positive Anzeichen resultieren aus den Tarifabschlüssen, die auf die Teuerung reagiert haben, die Kaufkraft der Haushalte erhöht und damit den privaten Konsum wieder stabilisiert haben. Für das laufende Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung ein Wachstum von 0,3 Prozent. Der Anstieg der Verbraucherpreise wird sich nach 5,9 Prozent im Jahr 2023 auf 2,4 Prozent im laufenden Jahr verringern. Für das Jahr 2025 erwartet die Bundesregierung ein Wachstum von 1,0 Prozent. 2.2 Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Strom- und Gasnachfrage der Industrie wird grundsätzlich durch gesamtwirtschaftliche Wachstums- oder Schrumpfungsphasen erheblich beeinflusst. Der Energieverbrauch privater Haushalte entwickelt sich dagegen weitgehend konjunkturunabhängig und ist stark von den Witterungsverhältnissen abhängig. Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2023 gegenüber dem Vorjahr um 8,1 Prozent zurückgegangen. Damit liegt der Energieverbrauch auf einem historischen Tiefstand. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die schwache konjunkturelle Entwicklung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge. Zudem führte das hohe Preisniveau sowohl zu Investitionen in die Energieeffizienz als auch zu Energieträger-Substitutionen, was wiederum zu einem weiteren Energieverbrauchsrückgang führte. Von der im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmeren Witterung ging ein schwacher verbrauchssenkender Effekt aus. Witterungsbedingt hätte sich der Energieverbrauch 2023 nur um 7,4 Prozent verringert. Der einzige verbrauchsteigernde Effekt ging 2023 von der demographischen Entwicklung aus. Gegenüber 2022 wuchs die Gesamtbevölkerung in Deutschland auf 84,7 Mio. Personen. Der Erdgasverbrauch verringerte sich 2023 um 2,4 Prozent. Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch die privaten Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr weniger Erdgas eingesetzt. Die Erzeugung von Fernwärme verminderte sich ebenfalls. Die milde Witterung hatte einen eher geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Vielmehr geht der Verbrauchsrückgang vorrangig auf Einsparungen infolge des hohen Preisniveaus zurück. 3 GeschäftsverlaufDie Energiebranche ist derzeit von tiefgreifenden Umbrüchen geprägt. Besonderer Veränderungsdruck geht von der Energiewende sowie durch die Digitalisierung aus. Zudem unterliegt der Energiesektor einer weitreichenden Regulierung. Die Stadtwerke Achim wollen die Potentiale eines veränderten Marktumfelds nutzen und ihre Strategie zukunftsorientiert ausrichten. Diese vom Vorstand und den Führungskräften erarbeitete Zukunftsstrategie der Stadtwerke Achim wurde den Mitarbeitern am 10. November 2023 auf Schloss Etelsen präsentiert. Vorgestellt wurden Pläne rund um die Themenfelder Rahmenbedingungen und Unternehmensentwicklung, Marktbearbeitung, Leistungsangebot, Mitarbeiter sowie Unternehmen und Organisation. In anschließender Kleingruppenarbeit wurden Fragen gesammelt und beantwortet. Pandemiebedingt konnte die ursprünglich im Jahr 2020 geplante Veranstaltung erst 2023 stattfinden. Vorausgegangen waren die Entwicklung der Unternehmensstrategie "Big Picture" (2019) und die Präsentation vor dem Aufsichtsrat (2020), danach wurde die Strategie auf bereichsspezifische Aufgaben heruntergebrochen und organisiert mit deren Abarbeitung begonnen. Das Jahr 2023 war durch enorme energiewirtschaftliche Veränderungen, insbesondere durch die Ukraine-Krise und die dadurch ausgelöste Gasmangellage in Verbindung mit enormen Preissteigerungen beim Strom und Erdgas, geprägt. Die Bevölkerung wurde daraufhin zum nachhaltigen Energiesparen aufgerufen. Im April 2023 setzte die Stadtwerke Achim AG das "Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme" sowie das "Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse" um. Diese wurden am 15. Dezember 2022 von der Bundesregierung mit dem Ziel verabschiedet, die Auswirkungen der Energiepreissteigerungen abzumildern und Anreize zum Energiesparen zu schaffen. Beide Gesetze traten am 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft. Die Kommunikation zu den Preisbremsen und deren Auswirkungen erfolgte den gesetzlichen Vorgaben gemäß umfassend auf der unternehmenseigenen Website, der Informationsseite www.swa-energienews.de, über die Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram sowie in Form von persönlichen Schreiben. Die Preisbremsen sind per Beschluss der Bundesregierung zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und wurden mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 abgerechnet. Zudem galt die temporäre Umsatzsteuersenkung auf Erdgas und Wärme von 7 Prozent bis zum 31. März 2024. Nachdem im Jahr 2021 eine interne digitale Informationsplattform auf Basis von Microsoft SharePoint eingeführt worden ist, wurde im Jahr 2023 der zweite Schritt zur Verbesserung der internen Kommunikation und Optimierung der Teamarbeit innerhalb des Unternehmens vollzogen: nach einem europaweit durchgeführten Ausschreibungsverfahren wurde im Januar 2023 die Firma DATAGROUP Bremen GmbH beauftragt, bei der Stadtwerke Achim AG das System Microsoft 365 zu implementieren. Der Projektstart fand im ersten Quartal 2023 statt. Abgeschlossen wurde die Integration im vierten Quartal 2023. Neben der Installation der Software (OneDrive, Office-Anwendungen sowie MS-Teams) sowie Datenmigration wurden die Arbeitsplatzrechner der Mitarbeiter ausgetauscht und modernisiert. Zum Projekt gehörte darüber hinaus die Schulung der Mitarbeitenden auf die neuen Systeme. Die Stadtwerke Achim AG hat 2022 die Selbstablesemöglichkeiten für ihre Kunden vereinfacht. Durch diese Maßnahme konnten 50 Prozent der externen Dienstleistungskosten eingespart werden. Zudem arbeiten wir seit Anfang des Jahres 2023 in den Bereichen Verbrauchsabrechnung und Handel mit einem Dienstleister zusammen, um die Erreichbarkeit für unsere Kunden zu verbessern. Nachdem Anfang 2023 die zwei erneuerten Gaskesselanlagen im BHKW Friedrichstraße in Betrieb genommen wurden, stand für 2023 für die beiden Gasmotoren nach dem Erreichen von 64.000 Betriebsstunden die Grundüberholung an. Die Auftragsvergabe erfolgte nach europaweiter Ausschreibung im September 2023 an das Unternehmen Zeppelin aus Achim. Nach Wiedereinbringung der Motoren in unser Maschinengebäude konnte die Inbetriebnahme im Januar 2024 erfolgen. Im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe für die Grundüberholung wurde für eine Vertragslaufzeit von 32.000 Betriebsstunden, dies entspricht ca. fünf Jahren, ein Vollwartungsvertrag mit der Firma Zeppelin abgeschlossen. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat die bestehenden Regeln für das Messwesen im Strom- und Gasbereich grundlegend geändert. Mit dem Gesetz wurde die rechtliche Grundlage für den Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen geschaffen. Kern des Artikelgesetzes ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Der Rollout der intelligenten Messsysteme (iMSys) wurde im Zeitraum Februar 2020 bis Ende Mai 2023 ausgesetzt, da das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seine Allgemeinverfügung vom Februar 2020 mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben und damit gleichzeitig die Einbaupflicht für iMSys ausgesetzt hat. Am 27. Mai 2023 ist das auf Grundlage des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung umfassend novellierte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Damit wurde ein neuer Rolloutfahrplan festgelegt, der erstens alle Pflichteinbaufälle regelt, zweitens das Jahr 2030 als Zieljahr für den Abschluss der Rolloutpflicht festgelegt hat und drittens Zwischenziele für den Rollout definiert hat. Die Stadtwerke Achim AG hat bis Ende März 2024 ca. 80 intelligente Messsysteme verbaut und arbeitet daran, alle damit verbundenen Prozesse und Prozessschritte zu etablieren. Die dritte Regulierungsperiode für Gas hat am 1. Januar 2018 begonnen und endete am 31. Dezember 2022. Für Strom begann am 1. Januar 2019 die dritte Regulierungsperiode. Sie endete am 31. Dezember 2023. Eine abschließende Festlegung der anerkennungsfähigen Kosten durch die Landesregulierungskammer in Niedersachsen (LRegK) ist im Gasbereich im November 2020 und im Strombereich schließlich im Januar 2023 erfolgt Für die vierte Regulierungsperiode (Gas: 2023-2027 und Strom: 2024-2028) wurden durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) gegenüber der dritten Regulierungsperiode nochmals erheblich niedrigere Eigenkapitalzinssätze festgelegt. Die Stadtwerke Achim AG hat daher im Rahmen einer Prozesskostengemeinschaft gegen die beiden Festlegungen der EK-Zinssätze Gas und Strom vor dem zuständigen OLG Düsseldorf Beschwerde eingelegt. Durch die Verpflichtung zur unmittelbaren Anwendung der für die vierte Regulierungsperiode Gas und Strom geltenden niedrigeren Zinssätze werden die Ergebnisse der Gas- und Stromnetzsparten nochmals zusätzlich erheblich geringer. Insofern wird es für Netzbetreiber und auch für die Stadtwerke Achim AG zukünftig immer schwieriger, den Herausforderungen - bedingt durch die Energiewende - zum erforderlichen Umbau der Netzstrukturen nachzukommen. Die Kostenprüfungen Gas und Strom für die vierte Regulierungsperiode sind im Jahr 2023 fortgeführt worden. Festlegungen sind in beiden Fällen noch nicht erfolgt. Trotz Beginn der vierten Regulierungsperiode Gas zum 1. Januar 2023 fehlen immer noch zusätzlich wesentliche Festlegungen der Bundesnetzagentur wie Effizienzwert und Produktivitätsfaktor Gas. Für die vierte Regulierungsperiode Strom nimmt die Stadtwerke Achim AG am sogenannten Vereinfachten Verfahren teil. Abschließende Anhörungen und Festlegungen zu den Erlösobergrenzen sind weder im Gas- noch im Strombereich seitens der Regulierungskammer Niedersachsen erfolgt. Die BNetzA hatte Festlegungen des Xgen Gas und Strom für die dritte Regulierungsperiode vorgenommen. Danach wurde der Xgen für die dritte Regulierungsperiode Gas auf 0,49 Prozent und für Strom auf 0,9 Prozent festgelegt. Da nach unserer Auffassung erhebliche Zweifel an den Berechnungen zu beiden vorgenannten Festlegungen bestehen und die Wirkung der Produktivitätsfaktoren erhebliche Auswirkungen auf notwendige zukünftige Investitionstätigkeiten vor dem Hintergrund der Energiewende haben, hat die Stadtwerke Achim AG im Rahmen zweier Prozesskostengemeinschaften gegen die Festlegungen der BNetzA zu den generellen Produktivitätsfaktoren Gas und Strom Beschwerde eingelegt. Trotz negativer höchstrichterlicher Entscheidung des BGH hinsichtlich der Festlegungen des Xgen in mehreren Musterverfahren sind die Verfahren der Stadtwerke Achim AG noch nicht gänzlich abgeschlossen, da die Stadtwerke Achim AG sich im Rahmen der Prozesskostengemeinschaft an einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt. Das bei der Stadtwerke Achim AG eingerichtete Compliance-Management-System hat das Ziel, Regelverstöße zu vermeiden, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden könnten und zu Nachteilen durch strafrechtliche Verfolgung, wirtschaftlichen Schaden, zivilrechtliche Haftung und Ansehensverlust des Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter führen können. Im Jahr 2023 lag der thematische Schwerpunkt der Compliance-Tätigkeiten in der Schulung der Mitarbeiter zu den Themen Compliance-Grundlagen, Hinweisgeberschutz und Geldwäsche. In Bezug auf Geldwäsche wurden die Mitarbeitenden dahingehend geschult, dass sie erkennen können, wann ein Verdachtsfall auf Geldwäsche vorliegt und wie damit umzugehen ist. Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2022 gemäß dem zweiten Führungspositionen-Gesetz die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt. Der Aufsichtsrat hat für sich selbst einen Frauenanteil von 16,7 Prozent und für den Vorstand von 0,0 Prozent festgeschrieben. Der Vorstand hat den Frauenanteil in den zwei Führungsebenen (Bereichsleiter 0,0 Prozent und Abteilungsleiter 25,0 Prozent) ebenfalls festgeschrieben. Bis einschließlich Ende März 2023 sind die vom Vorstand und Aufsichtsrat festgeschriebenen Frauenanteile, mit Ausnahme der Abteilungsleiter, jeweils eingehalten worden. Bei den Abteilungsleitern beträgt der Frauenanteil 18,2 Prozent, da eine Abteilungsleiterstelle nicht wieder mit einer Frau besetzt werden konnte, da es keine geeignete Bewerberin gab. Die Zielgrößen gelten bis zum 30. Juni 2027. 3.1 Vermögens- und Finanzlage Die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke Achim AG ist geprägt durch eine hohe Anlagenintensität, die eine entsprechende Kapitalbindung erfordert. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens an der Bilanzsumme liegt bei 50,0 Prozent (Vorjahr 45,1 Prozent). Für Investitionen wurden im Geschäftsjahr rund 4,9 Millionen Euro (vor Abzug von erhaltenen Baukostenzuschüssen) aufgewendet. Investitionsschwerpunkte waren die Kernsanierung der Schaltstation Breslauer Straße, im Mittelspannungsnetz der Austausch der störanfälligen "roten Kabel und Massekabel", die Anbindung von Baugebieten an das Strom- und Gasversorgungsnetz, die Grundüberholung der Motoren im BHKW Friedrichstraße, die Arbeitsplatzrechner für Microsoft 365 sowie Erneuerungsmaßnahmen im Netzbereich. Ferner wurden im Jahr 2023 83 (Vorjahr 61) Stromhausanschlüsse und 78 (Vorjahr 157) Gashausanschlüsse errichtet. Gegliedert nach Tätigkeitsbereichen entfallen auf die Elektrizitätsverteilung Investitionen in Höhe von 2,0 Millionen Euro und auf die Gasverteilung Investitionen in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Für die Finanzierung der Investitionen in das Anlagevermögen standen neben empfangenen Baukostenzuschüssen in Höhe von 0,2 Millionen Euro eigene Mittel zur Verfügung. Die Stadtwerke Achim AG hat 2018 1,3 Millionen Euro in die Kapitalrücklage der Netzgesellschaft Oyten GmbH eingezahlt sowie ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2,0 Millionen Euro gewährt. Das Gesellschafterdarlehen wurde planmäßig in Höhe von 0,1 Millionen Euro getilgt. Die Stadtwerke Achim AG ist zudem in Form von Kommanditanteilen an sieben Solarfondsgesellschaften in einer Höhe von 0,2 Millionen Euro sowie als Kommanditist an einem Windfonds in Höhe von 0,8 Millionen Euro beteiligt. Das Anlagevermögen ist unverändert vollständig durch Eigenmittel und erhaltene Baukostenzuschüsse finanziert. Das Umlaufvermögen verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr von 44,5 Millionen Euro auf 37,5 Millionen Euro. Bei höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geht diese Abnahme vornehmlich auf die Verringerung der flüssigen Mittel und der sonstigen Vermögensgegenstände zurück. Die Abnahme der sonstigen Vermögensgegenstände beruht auf geringeren Forderungen gegenüber dem Finanzamt Verden und geringeren Forderungen aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung Gas. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 47,2 Millionen Euro (Vorjahr 46,8 Millionen Euro); davon entfallen 8,9 Millionen Euro auf den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung und 18,8 Millionen Euro auf den Tätigkeitsbereich Gasverteilung. Die Eigenmittelquote ohne Einbeziehung des Bilanzgewinns beträgt 62,5 Prozent (Vorjahr 56,4 Prozent). Die Rückstellungen betragen 3,4 Millionen Euro, hiervon entfallen 2,0 Millionen Euro auf die Verpflichtung zur Abgabe von CO 2 -Emissionszertifikaten und 0,8 Millionen Euro auf absatzwirtschaftliche Risiken. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung auf Drohverluste für den Energieeinkauf von 1,8 Millionen Euro wurde verbraucht. Die Verbindlichkeiten verringerten sich um 3,9 Millionen Euro auf 24,4 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen vor allem ein Tilgungsdarlehen in Höhe von 6,75 Millionen Euro (ursprünglich 7,5 Millionen Euro). Das verzinsliche Darlehen dient zur Finanzierung von Investitionen in das Stromnetz. Die erhaltenen Anzahlungen liegen mit 0,4 Millionen Euro auf dem Vorjahresniveau. Fallend entwickelten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 7,6 Millionen Euro auf 5,3 Millionen Euro und die sonstigen Verbindlichkeiten von 20,1 Millionen Euro auf 11,8 Millionen Euro aufgrund von stark gesunkenen Kundenüberzahlungen aus der Verbrauchsabrechnung. Die Finanzpolitik der Stadtwerke Achim AG hat die langfristige Unternehmensfinanzierung zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit zum Ziel. Die Zahlungsfähigkeit war während des gesamten Geschäftsjahres 2023 und darüber hinaus gewährleistet. In den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG aufgestellten Tätigkeitsabschlüssen für die Bereiche Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Abs. 2 EnWG wird grundsätzlich der jeweilige Finanzierungsbedarf bzw. das Finanzierungsvermögen dieser Tätigkeitsbereiche gegenüber anderen Tätigkeitsbereichen in der Position "Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmensbereichen" bzw. "Forderungen gegenüber anderen Unternehmensbereichen" dargestellt. Über das Gesamtunternehmen gleichen sich Forderungen gegenüber anderen Unternehmensbereichen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmensbereichen aus. In den Tätigkeitsbereichen Messstellenbetrieb und Nahwärme ergeben sich im Geschäftsjahr 2023 aus der bestehenden Mittelbindung und den durchgeführten Investitionen Finanzbedarfe, die in der Gesellschaft unternehmensintern gedeckt wurden. Insofern betragen die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Unternehmensbereichen im Bereich Messstellenbetrieb 0,8 Millionen Euro und im Bereich Nahwärme 0,6 Millionen Euro. 3.2 Ertragslage Die Ertragslage ist durch ein positives Ergebnis der Geschäftstätigkeit in Höhe von 0,3 Millionen Euro (Vorjahr 3,6 Millionen Euro) gekennzeichnet. Die um die Energie- und Stromsteuer bereinigten Umsatzerlöse sind im Geschäftsjahr um 35,3 Millionen Euro auf 104,5 Millionen Euro gestiegen, während sich der Materialaufwand im Berichtszeitraum um 37,0 Millionen Euro auf 90,9 Millionen Euro aufgrund von vor allem höheren Gasbezugskosten erhöhte. Der Personalaufwand beträgt unverändert 7,0 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung erstatteter Steuern (0,1 Millionen Euro) ergibt sich ein Jahresüberschuss von 0,4 Millionen Euro (Vorjahr 2,0 Millionen Euro). Die Tätigkeit Gasverteilung erzielte einen Jahresüberschuss von 1,3 Millionen Euro, die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung einen Jahresfehlbetrag von 0,4 Millionen Euro. Die Umsatzerlöse der Stromsparte (ohne Stromsteuer) betrugen 39,3 Millionen Euro (Vorjahr 27,2 Millionen Euro). Die nutzbare Stromabgabe (ohne Durchleitung und EEG) verringerte sich im Jahr 2023 um 12,8 Prozent auf 65.583 MWh. Ursächlich für den Mengenrückgang waren Kundenverluste im Tarif- und Sonderkundenbereich sowie Einsparungen der Kunden. Das Erdgasgeschäft 2023 zeichnete sich durch einen Rückgang der nutzbaren Abgabe (ohne Durchleitung) von 21,0 % aus. Wesentlich wirkten sich im Vergleich zu 2023 die Einsparungen der Kunden aufgrund des hohen Preisniveaus für Erdgas sowie Verluste von Tarif- und Sonderkunden aus. Die Umsatzerlöse ohne Energiesteuer, die aufgrund höherer Energiepreise stark gestiegen sind, betrugen 61,1 Millionen Euro (Vorjahr 39,2 Millionen Euro). Im Wärmegeschäft verringerte sich die Abgabe u.a. aufgrund der geringeren Abnahmemenge der Sonderkunden und der milderen Witterung um 5,0 Prozent. Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf 4,1 Millionen Euro (Vorjahr 2,8 Millionen Euro) ebenfalls aufgrund der stark gestiegenen Wärmepreise. 3.3 Leistungsindikatoren Zur internen Steuerung und als Indikator für die nachhaltige Ertragskraft verwendet die Gesellschaft das Ergebnis der Geschäftstätigkeit, welches auf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung ermittelt wird. Diese Ergebnisgröße ist als Indikation des zahlungswirksamen Ergebnisbeitrags der zentrale finanzielle Leistungsindikator des Unternehmens. Dieses Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2023 0,3 Millionen Euro und liegt um 2,6 Millionen Euro unterhalb des unterjährig angepassten Planansatzes. Ursächlich für die Abweichung sind vor allem mengen- und preisbedingt niedrigere Umsatzerlöse sowie höhere Abschreibungen im Vergleich zur Planung. Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die Abgabemengen im Strom-, Gas- und Wärmebereich zu nennen. Insgesamt war in unseren Versorgungsnetzen im Jahr 2023 eine gegenüber dem Vorjahr unverändert hohe Versorgungsqualität zu verzeichnen. 3.4 Regionales Engagement Als kommunales Unternehmen und Arbeitgeber in der Stadt Achim leistet die Stadtwerke Achim AG einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Leben der Stadt Achim. Unser Beitrag setzt zum einen wichtige Impulse für die Region und die regionale Wirtschaft, zum anderen schafft es eine besondere Nähe zu unseren Kunden. Viele Einkaufsleistungen vergibt die Stadtwerke Achim AG an lokale Dienstleister, wie etwa örtliche Handwerker. Die Stadtwerke Achim AG engagiert sich jedes Jahr für Projekte und Institutionen in ihrem Versorgungsgebiet. Es werden verschiedene Sponsorships aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Mobilität und Infrastruktur unterstützt. Die Stadtwerke Achim AG arbeiten seit fünf Jahren mit der Cluvenhagener Künstlerin Anne Richard zusammen, die für die Stadtwerke Achim AG Strom- und Gasstationen bemalt. Damit haben wir das Ziel erreicht, die Stationen als Werbefläche zu nutzen und so unser Image und unsere Reputation in der Region auszubauen. Des Weiteren fördert die Stadtwerke Achim AG im Rahmen des Förderprogramms "Elektrozweiräder" den Neukauf von E-Bikes für unsere Stromkunden in Höhe von 100 Euro. 4 PersonalZum 31. Dezember 2023 verringerte sich die Anzahl der Mitarbeiter der Stadtwerke Achim AG um einen auf insgesamt 90 Mitarbeiter. In drei Ausbildungsberufen werden sechs (Vorjahr neun) Auszubildende beschäftigt. Um dem Fachkräftemangel und der Überalterung der Mitarbeiter entgegenzutreten, werden im Bereich Anlagenmechaniker für Anlagenbau und im Bereich Elektroniker für Betriebstechnik drei Auszubildende fachgerecht und zielgerichtet ausgebildet. Die Mitarbeiter werden nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) entlohnt. Die Stadtwerke Achim AG ist unverändert bestrebt, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die eine positive Entwicklung ermöglichen und zum Erhalt der Gesundheit der Mitarbeiter beitragen. Deshalb haben neben der Arbeitssicherheit gesundheitsfördernde und krankheitsvorbeugende Maßnahmen einen hohen Stellenwert. Als weiteren Schritt zur Digitalisierung im Personalbereich wurde ein Bewerbermanagement-System eingeführt. Zudem wurde das Arbeitgeberportal überarbeitet, um gezielter die verschiedenen Berufsgruppen anzusprechen und die Arbeitgebermarke "Stadtwerke Achim" zu stärken. 5 Risikomanagement und BerichtswesenDer Vorstand ist durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) verpflichtet, für ein angemessenes Risikomanagement zu sorgen, um den Fortbestand gefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und diese möglichst frühzeitig zu minimieren oder zu beseitigen. Dazu werden vierteljährlich Risikoinventuren durchgeführt. Es erfolgt eine entsprechende Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat. Das Risikoumfeld hat sich durch die Energiemarktkrise, den Russland-Ukraine-Krieg, die hohe Inflation sowie der Zinswende stark verändert. Nachfolgende wesentliche Risiken wurden im Berichtszeitraum behandelt und fortlaufend überwacht. Besonders kritisch wird weiterhin die Entwicklung des Strom- und Erdgasmarktes beobachtet. Mit den Risikohandbüchern für den Strom- und Gaseinkauf bestehen zwei Plattformen für einen strukturierten Energiebezug. Zielsetzung ist es, Einkaufspreise zu erzielen, die der Stadtwerke Achim AG ein langfristig günstiges Preisangebot für ihre Kunden in allen Kundensegmenten ermöglichen. Die sollen gleichzeitig die Risiken, die durch einen strukturierten Einkauf zwangsläufig entstehen, kalkulierbar machen. Die Einkaufsstrategie beim Energieeinkauf wurde im Jahr 2023 geändert aufgrund der starken Preisschwankungen durch die Energiekrise. Es wird längerfristig eingekauft, so dass Preisschwankungen auf der Bezugsseite gedämpft werden. Die hohen Beschaffungspreise für Gas und Strom hat die Liquidität der Stadtwerke Achim AG im 1. Quartal 2023 unter Druck gesetzt. Die Stadtwerke Achim AG geht in der Heizperiode in Vorleistung bei der Bezahlung der Energiebezugsrechnungen. Zur Sicherstellung ausreichender Liquidität wurde eine monatliche Liquiditätsplanung erstellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Zur Liquiditätssicherung wurden bei zwei Banken Kontokorrentkredite über jeweils 5,0 Millionen Euro aufgenommen. Die Kontokorrentkredite wurden bis zum Ende der Heizperiode in Anspruch genommen und werden weiterhin in der vorgenannten Höhe bei zwei Banken vorgehalten. Marktrisiken ergeben sich für die Stadtwerke Achim AG aus der Liberalisierung der Energiewirtschaft bei gleichzeitig zunehmendem Wettbewerbsdruck auf den Absatzmärkten. Sollte das veränderte gesamtwirtschaftliche Marktumfeld zu einem dauerhaften Rückgang der Nachfrage nach Energie führen, könnte dies mittelfristig zu einer entsprechenden Beeinflussung der Ertragslage führen. Die extreme Preisentwicklung im Zuge der Energiemarktkrise hat bei allen Risiken, deren Bewertung von Preisniveau und Preisvolatilität abhängen, zur Veränderung der Risikobewertung geführt. Aufgrund der Stabilisierung am Energiemarkt haben sich die damit verbundenen Marktpreisrisken und Volumenrisiken reduziert. Die im Jahr 2022 gebildete Rückstellung für Drohverluste aus der Energiebeschaffung in Höhe von 1,8 Millionen Mio. wurde verbraucht. Für die Preisfindung zum 1. Januar 2024 wurde ein Spotmengenrisiko eingepreist, so dass im Jahr 2023 keine neue Rückstellung für die Energiebeschaffung gebildet werden musste. Im Energiegeschäft mit Endkunden besteht das Risiko, dass der tatsächliche Absatz hinsichtlich Menge oder Struktur vom prognostizierten Absatz abweicht. Dabei wird insbesondere der Gasverbrauch maßgeblich von Witterungseinflüssen bestimmt. Die absatzwirtschaftlichen Risiken hat die Stadtwerke Achim AG durch angemessene Rückstellungen gedeckt. Die Energieversorgungsunternehmen müssen u.a. gegenüber den Kartellbehörden regelmäßig nachweisen, dass ihre Energiepreise nicht überhöht sind. Die Stadtwerke Achim AG ist generell Wertminderungsrisiken ausgesetzt, die sich aus dauerhaft verschlechternden Geschäftsaussichten einzelner Beteiligungen ergeben können. Die Werthaltigkeit der Beteiligungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch ein straffes Mahn- und Vollstreckungswesen begegnet, wobei aufgrund der hohen Energiepreise mit Forderungsverlusten gerechnet wird. Dies wurde in der Liquiditätsplanung berücksichtigt. Ferner haben die Fachbereiche Handel und Verbrauchsabrechnung Kriterien/Prozesse entwickelt, um das Forderungsausfallrisiko bei Großkunden zu minimieren. Außenstände werden fortlaufend durch die Verbrauchsabrechnung überwacht. Dabei werden die kundenspezifischen Informationen wie beispielsweise Überfälligkeiten ausgewertet, um notwendige Forderungsabschreibungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorzunehmen. Der Vorstand erhält vom Compliance-Beauftragten quartalsweise einen Compliance-Bericht. Der Bericht informiert über die im abgelaufenen Quartal durchgeführten Maßnahmen und gibt einen Ausblick auf durchzuführende Maßnahmen. Der Aufsichtsrat wird in jeder Sitzung über laufende und abgeschlossene Compliance-Themen und Maßnahmen informiert. Im Jahr 2023 wurden keine Compliance-Verstöße festgestellt. Insgesamt sind aus heutiger Sicht keine den Fortbestand der Stadtwerke Achim AG gefährdenden Risiken erkennbar. 6 Chancen und Entwicklung des UnternehmensAnhaltender Margendruck, der durch die hohen Energiepreise (in Folge des Ukraine-Kriegs, der Bedrohung der Handelsrouten im Golf von Aden, des Kriegs im Gaza-Streifen oder des China-Taiwan-Konflikts) verstärkte Trend zur Eigenerzeugung und die Etablierung ausgereifter technischer Lösungen zur Erhöhung des Autarkie- und Effizienzgrades setzen den klassischen Vertrieb von Strom und Gas auch 2023 zunehmend unter Druck. Den Marktveränderungen begegnen wir durch den Vertrieb neuer Produkte und der Erweiterung der Fernwärmenetze und dem Aufbau von Nahwärmenetzen. Im Zuge der Umsetzung der Energiewende hat der Einbau von Wärmepumpen sowohl im Gebäudeneubau als auch bei den Bestandsgebäuden sehr stark zugenommen. Wir haben deshalb für den Haushaltskundenbereich ein neues Produkt zur Wärmeerzeugung entwickelt. Über ein Pachtmodel mit einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren bieten wir unseren Kunden die Lieferung und Installation einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe an. Weiterer Vertragsinhalt ist auch die regelmäßige Wartung und Instandsetzung der Wärmepumpenanlage. Wir haben für die Erbringung der Dienstleistung einen Rahmenvertrag mit einem Fachhandwerksbetrieb abgeschlossen, um für unsere Kunden eine fachgerechte Dimensionierung und Installation der Anlage zu gewährleisten. Für die zukünftige Erschließung der Fernwärmeversorgung entlang der Straße "Am Freibad" und der Clüverstraße ist vorgesehen, im Jahr 2024 eine neue Fernwärmeleitung mit einer Trassenlänge von ca. 1 km vom "BHKW Friedrichstraße" bis zur Embser Landstraße zu verlegen. Des Weiteren dient die Leitung dazu, den durch den Anschluss weiterer Gebäude gestiegenen Wärmeleistungsbedarf im Lieken-Quartier bereitzustellen. Für die zukünftige Wohnbebauung mit der Pflegeeinrichtung des Runken-Quartiers haben wir 2023 mit dem Eigentümer des Grundstückes eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit, einen sogenannten Letter of Intent (LOI), abgeschlossen mit dem gemeinsamen Ziel, eine energieeffiziente und kostengünstige Wärmeversorgung zu realisieren. Geplant ist die Errichtung einer zentralen Wärmeerzeugungsanlage, aus der die neuen Gebäude über ein Nahwärmenetz mit Wärme für die Raumheizung und die Brauchwassererwärmung versorgt werden sollen. Im Zuge des von der Stadt Achim beschlossenen Quartierskonzeptes zur energetischen Sanierung der Wohngebäude in der Vogelsiedlung haben wir verschiedene Varianten zur zukünftigen Versorgung der Gebäude mit Wärme für die Raumheizung und Trinkwarmwasserbereitung unter Berücksichtigung der Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) analysiert. Das Ziel ist, eine günstige Versorgung mit Wärme für die Kunden zu realisieren. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung werden die weiteren Umsetzungsschritte bei der Stadtwerke Achim AG festgelegt. Aufgrund der politischen Weichenstellung zur Nutzung regenerativer Energie sowohl im Neubau als auch in Bestandsgebäuden ist der Einbau von Gasheizungsanlagen und damit auch der Anschluss von Wohngebäuden und gewerblich genutzten Gebäuden an das Gasnetz weiterhin rückläufig. Strukturelle Maßnahmen im Gasnetz, wie die Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten, wurden im Jahr 2023 nicht mehr ausgeführt. Lediglich für den Substanzerhalt wurden in Achim 1,1 km versprödete PVC-Leitungen im Niederdruckbereich saniert. Durch die derzeit ungewisse Situation hinsichtlich der Zukunft der Gasversorgung in Deutschland im Zuge der Energiewende und dem für 2045 geplanten Ausstieg aus der Wärmeerzeugung mit fossilen Energieträgern haben wir unser Gasentwicklungskonzept zum Geschäftsjahresende 2023 dahingehend geändert, Investitionsmaßnahmen vorerst auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Die Anforderungen an die Netzstabilität und die zukünftige Belastung des Stromnetzes durch den Ausbau der Stromerzeugungsanlagen auf Grundlage der erneuerbaren Energien wie Photovoltaik und Windkraftanlagen haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und werden neben dem weiteren Ausbau der Elektromobilität und der zukünftig zu erwartenden Umstellung der Heizungsanlagen auf strombetriebene Wärmepumpensysteme noch weiter zunehmen. Die geplanten Maßnahmen im 20 kV-Netz zur Netz- und Versorgungssicherheit im Stromnetzgebiet Achim wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Zudem wurden zur digitalen Belastungserfassung in den Trafostationen 20 weitere Messgeräte installiert. Die in den Investitionsplänen für den Zeitraum von 2023 bis 2026 für notwendige Investitionsmaßnahmen (Netzsanierung und Netzausbau, Erneuerung von Trafostationen usw.) mit einer Gesamtinvestitionssumme von voraussichtlich insgesamt ca. 9,3 Mio. Euro vorgesehenen Beträge werden auch in den kommenden Jahren fortgeführt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben im März bzw. Juni 2020 die Grundsatzentscheidung zum Kauf eines Teils des Lieken-Geländes sowie zur Erweiterung des Verwaltungsgebäudes und des Werkstatt- und Lagergebäudes getroffen. Die Stadtwerke Achim AG wird bei der Umsetzung des Projektes von einer externen Projektsteuerung - der Firma Drees & Sommer - unterstützt. In einem weiteren Schritt erfolgte zwischen Juni 2021 und Mai 2022 die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens. Das Vergabeverfahren zur Beauftragung der Planungsleistungen konnte mit Vertragsunterzeichnung am 3. Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen werden. Beauftragt wurde das Unternehmen KHP Lindschulte Planungsgesellschaft GmbH aus Oldenburg. Unmittelbar nach Beauftragung wurde mit der Umsetzung begonnen. Die Realisation des Bauvorhabens erfolgt in drei Bauabschnitten, deren Umsetzung teilweise parallel erfolgen wird: Bauabschnitt 1 betrifft den Verwaltungsanbau, Bauabschnitt 2 beinhaltet die Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes und Bauabschnitt 3 betrifft die Herrichtung der Außenanlagen sowie den Rückbau des jetzigen Verwaltungskopfbaus an der Gaswerkstraße. Die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) für alle drei Bauabschnitte konnten im Dezember 2022 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) und 4 (Genehmigungsplanung) wurden im Jahr 2023 abgeschlossen. Die Bauanträge für alle drei Bauabschnitte wurden im Juli 2023 bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Verden eingereicht. Die Baugenehmigung für den Bauabschnitt 1 erfolgte im Januar 2024. Die weiteren Leistungsphasen 5 bis 7 sind nunmehr in Umsetzung. Mit den ersten vorbereitenden Bautätigkeiten ist im Februar 2024 begonnen worden. Die Hochbautätigkeiten für den ersten Bauabschnitt sollen im Mai 2024 starten und im ersten Quartal 2026 abgeschlossen sein. Der Bauabschnitt 2 wird unmittelbar im Anschluss beginnen und soll im ersten Halbjahr 2027 beendet werden. Parallel zu den beiden ersten Bauabschnitten wird der dritte Bauabschnitt sukzessive umgesetzt. Ein Abschluss aller Bautätigkeiten wird bis Mitte 2028 angestrebt. Zur Finanzierung des Anbaus soll im 4. Quartal 2024 eine Ausschreibung eines Hypothekendarlehen in Höhe von 50 % der Baukosten erfolgen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird für das Gesamtunternehmen mit einem positiven Ergebnis aus der Geschäftstätigkeit von 2,4 Millionen Euro gerechnet. Die weltweiten Störungen der Lieferketten, z.B. infolge des Ukraine-Krieges, der Bedrohung der Handelsrouten im Golf von Aden, des Kriegs im Gaza-Streifen oder des China-Taiwan-Konflikts, führen zu erheblichen politischen Verunsicherungen und als Folge zu Einschränkungen der Verfügbarkeit von Materialien und Lieferverzögerungen, da aufgrund der andauernden Kriege in der Welt die Wirtschaftskreisläufe gestört sind. Auch bei der Stadtwerke Achim AG als Betreiberin des Strom- und Gasnetzes - und damit kritischer Infrastruktur - ist mit Einschränkungen in den Bautätigkeiten zu rechnen. Zusätzliche Probleme ergeben sich durch mögliche Zahlungsschwierigkeiten bei den von der Krise betroffenen Kunden. Ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach den Leistungen der Stadtwerke Achim AG kann zu einer Beeinflussung der Ertragslage führen. Das Investitionsvolumen für das Geschäftsjahr 2024 beläuft sich auf 7,2 Millionen Euro. Es soll neben Baukostenzuschüssen vor allem durch erwirtschaftete Abschreibungen, eigene Mittel sowie dem im Jahr 2023 aufgenommenen Darlehen über 7,5 Millionen Euro für das Stromnetz finanziert werden. Investitionsschwerpunkte sind im Mittelspannungsnetz der Austausch der störanfälligen "roten Kabel und Massekabel", der Beginn des Baus des Verwaltungsgebäudes, der Ausbau des Fernwärmenetzes Friedrichstraße / Embser Landstraße, die Anbindung von Baugebieten an das Stromversorgungsnetz sowie Erneuerungsmaßnahmen im Netzbereich. Im Hinblick auf die Energiewende bedarf es erheblicher Investitionen in die Netze sowie in die Netzinfrastruktur, denn die Netze müssen in den kommenden Jahren mehr Strom transportieren, wenn die Zahl der Elektroautos und Wärmepumpen weiter zunimmt und die Photovoltaikanlagen auf den Dächern mehr Strom in das Netz einspeisen. Deshalb ist oberstes Unternehmensziel die sichere, umweltschonende und kostengünstige Versorgung der Kunden mit Energie. 7 Erklärung des Vorstands gemäß § 312 Abs. 3 AktGDie Stadtwerke Achim AG hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, indem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Maßnahmen, die auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen wurden, haben nicht vorgelegen.
Achim, den 28. März 2024 Stadtwerke Achim AG Sven Feht BILANZ zum 31.12.2023der STADTWERKE ACHIM AG, ACHIMAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.)der Stadtwerke Achim AG, Achim
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine AngabenDie Stadtwerke Achim AG, Achim, ist beim Registergericht in Walsrode unter der Handelsregisternummer HRB 120002 gemeldet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Das Gliederungsschemata der Vorräte ist um die Position 2. CO 2 -Emissionszertifikate und der Materialaufwand ist um die Position 5.c) Konzessionsabgaben erweitert. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren beibehalten. Der Ausweis erfolgt - soweit nicht anders angegeben - in Tausend Euro. Um den Besonderheiten der Energieversorgung Rechnung zu tragen, werden die Verteilungsanlagen im Anlagenspiegel, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist, gesondert ausgewiesen. Die Stadtwerke Achim AG ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die seit 2004 vereinbarten Baukosten- und Ertragszuschüsse werden aktivisch von den Anlagenzugängen abgesetzt. Ihre ertragswirksame Auflösung erfolgt analog den Abschreibungen auf die entsprechenden Sachanlagen. In die Herstellungskosten für selbsterstellte Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Gemeinkosten einbezogen. Neben der linearen findet auch die degressive Abschreibungsmethode Anwendung. Für Sachanlagen, die bereits zum 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wird die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge seit dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 Jahre bis 30 Jahre) abgeschrieben. Seit dem Geschäftsjahr 2019 werden beschaffte moderne Messeinrichtungen analog zu ihrer Eichzeit über acht Jahre abgeschrieben. Zugegangene Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 250,00 Euro bis 800,00 Euro werden sofort abgeschrieben. Bei den Ausschüttungen der Kommanditbeteiligungen handelt es sich steuerlich um Rückzahlungen (Entnahmen) aus den jeweiligen Liquiditätsüberschüssen auf das Beteiligungskapital. Im Jahr 2023 wurden Rückzahlungen von 267 Tausend Euro mit den Anschaffungskosten der Beteiligungen verrechnet. Die Beteiligung an der Energie Kapital GmbH & Co. Sonne Italiens KG ist in Höhe von 96 Tausend Euro wertberichtigt, so dass die Beteiligung mit einem Restbuchwert von 48 Tausend Euro am 31. Dezember 2023 bewertet ist. Die Beteiligung an der SolES 21 GmbH & Co. KG wurde bereits in den Vorjahren auf den Erinnerungswert von 1 Euro abgeschrieben. Die übrigen Beteiligungen sind mit ihren Anschaffungskosten und die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mit ihrem Nennwert angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zum Durchschnittspreis oder dem niedrigeren letzten Einkaufspreis bewertet. Die CO 2 -Emissionszertifikate weisen die im Bestand der Stadtwerke Achim AG befindlichen Zertifikate aus und sind zu Anschaffungskosten bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen wurden neben den Einzelkosten auch angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Auftragsbezogene Materialeinkäufe und Fremdleistungen wurden wie im Vorjahr mit einem Zuschlagssatz von 9,5 Prozent und Lagermaterial mit einem Zuschlagssatz von 26,5 Prozent angesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken sind Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung von 1 Prozent auf die Nettobeträge der nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse werden die im Jahr 2003 vereinbarten Baukosten- und Ertragszuschüsse passiviert. Ihre ertragswirksame Auflösung erfolgt analog den Abschreibungen auf die entsprechenden Sachanlagen über die sonstigen betrieblichen Erträge. Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aktive latente Steuern infolge von Differenzen bei den sonstigen Rückstellungen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Der für die Bewertung der latenten Steuern zu Grunde zu legende kombinierte Ertragssteuersatz beträgt 29,92 Prozent (Vorjahr 29,88 Prozent) und setzt sich aus einem Körperschaftsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) von unverändert 15,83 Prozent sowie einem Gewerbesteuersatz von 14,09 Prozent (Vorjahr 14,05 Prozent) zusammen. 3. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Dieser ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Unter den Finanzanlagen werden die folgenden Kommanditbeteiligungen bzw. Anteilsbesitz ausgewiesen: das ausgewiesene Eigenkapital und das Jahresergebnis beziehen sich auf das jeweilige Geschäftsjahr.
Die Stadtwerke Achim AG hat im Jahr 2018 der Netzgesellschaft Oyten GmbH ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 2 Millionen Euro gewährt. Das verzinsliche Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2047 und wird mit 0,6 Prozent verzinst. Das Darlehen ist in 28 jährlich gleich hohen Raten jeweils zum 31.12. eines Jahres sowie mit einer Schlussrate zu tilgen. Das Gesellschafterdarlehen ist 2023 planmäßig getilgt worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Aktive latente Steuern Zum Bilanzstichtag ergab sich im Saldo eine aktive Steuerlatenz. Den aktiven latenten Steuern von 344 Tausend Euro (Vorjahr 848 Tausend Euro) standen wie im Vorjahr keine passiven latenten Steuern gegenüber. Die Stadtwerke Achim AG macht von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch, so dass ein Ansatz latenter Steuern in der Bilanz unterbleibt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen im Bereich der sonstigen Rückstellungen. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt 10,5 Millionen Euro. Es ist eingeteilt in 10,5 Millionen Aktien im Nennwert von je 1 Euro (Sammelaktie), die auf den Namen lauten. Am Grundkapital von 10,5 Millionen Euro ist die Stadt Achim zu 95,238 Prozent (10,0 Millionen Euro) und der Flecken Ottersberg, der seine Anteile beim Eigenbetrieb Elektrizitäts-Werk Ottersberg hält, zu 4,762 Prozent (500 Tausend Euro) beteiligt. In die anderen Gewinnrücklagen wurden aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 211 Tausend Euro eingestellt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf die Verpflichtung zur Abgabe von CO 2 -Emissionszertifikaten (1.952 Tausend Euro), auf absatzwirtschaftliche Risiken (815 Tausend Euro), für Mehrmengen Strom (269 Tausend Euro) sowie auf Personalverpflichtungen (208 Tausend Euro). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen 6,75 Millionen Euro auf ein von der Deutschen Bank AG gewährtes Tilgungsdarlehen. Die Auszahlung erfolgte am 01.01.2023 in Höhe von 7,5 Millionen Euro. Das verzinsliche Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2032. Das Darlehen ist in 10 jährlich gleich hohen Raten jeweils zum 31.12. eines Jahres, erstmalig am 31.12.2023, zu tilgen und wird mit 3,49 Prozent p.a. verzinst. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Durch die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer aufgrund des Tarifvertrages über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) vom 1. März 2002 in der Fassung vom 10. November 2021 ergibt sich eine mittelbare Pensionsverpflichtung gemäß Art. 28 EGHGB. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nach Maßgabe des § 2 ATV bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu versichern. Aufgrund des Finanzierungsverfahrens der VBL (sog. Gleitendes Anwartschaftsdeckungsverfahren) ergibt sich aus handelsrechtlicher Sicht eine Unterdeckung der bestehenden Verpflichtungen. Eine Aussage über die Höhe des auf die Gesellschaft entfallenden, nicht durch Kassenmittel der VBL gedeckten Anteils der Unterdeckung kann nach dem derzeitigen Informationsstand nicht getroffen werden. Der VBL-Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 7,30 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts; hiervon hat der Arbeitgeber 5,49 Prozent zu tragen. Im Geschäftsjahr 2023 betragen die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung bei der VBL 284 Tausend Euro. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestehen künftige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 47,1 Millionen Euro (Vorjahr 75,6 Millionen Euro) aus Strom- und Gas-Einkaufskontrakten. Darüber hinaus bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem Bestellobligo für Investitionen im üblichen Umfang. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse (nach Abzug der Strom- und Energiesteuer) gliedern sich wie folgt auf:
Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland getätigt. Die Strom- und Energiesteuern werden von den Umsatzerlösen offen abgesetzt. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge von 535 Tausend Euro enthalten. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen Der Bestand enthält die von der Stadtwerke Achim AG im Jahr 2023 für die Netzgesellschaft Oyten GmbH durchgeführten Leistungen für die Erneuerung und Erweiterung des Stromnetzes Oyten. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge von 32 Tausend Euro. Materialaufwand Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen von 31 Tausend Euro enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 131 Tausend Euro enthalten. 5. Sonstige AngabenGesamthonorar des Abschlussprüfers Vom voraussichtlichen Gesamthonorar des Geschäftsjahres 2023 (206 Tausend Euro) entfallen auf die Abschlussprüfungsleistung 44 Tausend Euro, auf Steuerberatungsleistungen 24 Tausend Euro und auf sonstige Leistungen 138 Tausend Euro. Mitarbeiter Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 92 Mitarbeiter (Vorjahr 91 Mitarbeiter); davon waren 45 Mitarbeiter in der Verwaltung sowie 47 Mitarbeiter im technischen Bereich tätig. Von den Mitarbeitern waren 77 voll- sowie 15 teilzeitbeschäftigt. Ferner werden 5 Auszubildende beschäftigt. Angaben gemäß § 6b EnWG Die Stadtwerke Achim AG hat im Geschäftsjahr 2023 Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG mit verbundenen und assoziierten Unternehmen durchgeführt:
Zusammensetzung der Organe Vorstand
Die Angaben zu den Gesamtbezügen des Vorstands sind gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterblieben. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehören folgende Mitglieder an:
Die Bezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 22 Tausend Euro. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind nicht aufgetreten. Die weltweiten Störungen der Lieferketten aufgrund der geopolitischen Entwicklungen führen zu erheblichen politischen Verunsicherungen und als Folge zu Einschränkungen der Verfügbarkeit von Materialien und Lieferverzögerungen. Auch bei der Stadtwerke Achim AG als Betreiberin des Strom- und Gasnetzes - und damit kritischer Infrastruktur - ist mit Einschränkungen in den Bautätigkeiten zu rechnen. Die Folgen der Krisen werden fortlaufend überwacht. Mögliche wesentliche Preisänderungen führen zur Anpassung des Wirtschaftsplans, der dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Zusätzliche Probleme können sich durch mögliche Zahlungsschwierigkeiten bei von den Krisen betroffenen Kunden ergeben. Ein deutlicher Rückgang der Nachfrage nach den Leistungen der Stadtwerke Achim AG kann zu einer Beeinflussung der Ertragslage führen. Verwendung des Bilanzgewinns Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von 211.283,95 Euro in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Achim, den 28. März 2024 Stadtwerke Achim AG Sven Feht Anlagenspiegel
Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG der Stadtwerke Achim AG für 20231. Allgemeine AngabenKatalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG:
Sonstige Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG:
Die Stadtwerke Achim AG (SWA) ist Eigentümer und Betreiber der Strom- und Gasverteilnetze sowie Betreiber von Ladepunkten für Elektromobile und nimmt alle dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen wahr. Damit führt die SWA gemäß § 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG von den genannten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung und die Gasverteilung sowie die Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Absatz 2 durch. Neben den unter den Bezeichnungen Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Absatz 2 EnWG dargestellten Tätigkeiten werden bei der SWA der Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz und als sonstige Tätigkeiten das Stromvertriebsgeschäft, das Gasvertriebsgeschäft sowie das Betreiben von Wärmeversorgungsanlagen einschließlich des Vertriebs von Wärme ausgewiesen. Zum 30. September 2023 hat die Stadtwerke Achim AG ihre 6 Ladesäulen für Elektromobile aufgrund des Verbots zum Betrieb von Ladeinfrastruktur für Netzbetreiber an einen Dritten verkauft. Die Gesellschaft hat für die Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG und für den Messstellenbetrieb Tätigkeitsabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Erläuterungen) erstellt. Die Systematik zur Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse der Katalogtätigkeiten ist im Folgenden erläutert. Im Anschluss an die Erläuterungen findet sich eine Darstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Anlagenspiegel nach Tätigkeitsbereichen. Die Tätigkeitsabschlüsse wurden unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG und die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse bildet der Jahresabschluss der SWA. 2. Erläuterungen zur BilanzAusgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und der sonstigen Tätigkeiten (einschließlich Messstellenbetrieb) durchgeführt. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. Die Posten der Bilanz wurden, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich war, den Aktivitätenabschlussposten einzeln zugeordnet und im Übrigen geschlüsselt. Miteinander korrespondierende Posteninhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden den Aktivitäten unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge zugeordnet. Die Schlüsselung erfolgt auf Basis der Kostenrechnung, die verursachungsgerechte Schlüssel zur Verrechnung der Gemeinkosten auf die Aktivitäten einsetzt. Geschlüsselt wurde auf der Basis von Umsatzerlösen, Buchwerten, Jahresüberschuss etc. Im Folgenden wird die Verteilung einzelner Bilanzpositionen genauer beschrieben und die verwendeten Schlüssel erläutert. Erläuterung der Schlüssel: Schlüssel 1 "Umsätze ohne Innenumsätze": Von den Umsätzen wurden die Strom- bzw. Energiesteuer und die Baukostenzuschüsse abgezogen. Schlüssel 2 "Abschreibungen": Bei dem angewandten Schlüssel sind die Abschreibungen des gemeinsamen Bereichs der einzelnen Sparten ins Verhältnis zu den gesamten Abschreibungen des gemeinsamen Bereiches gesetzt worden. Schlüssel 3 "Kalk.-RBW": Die Basis für die kalkulatorischen Restbuchwerte sind die Anschaffungs-/Herstellungskosten aller Anlagegüter (Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen). Für die Strom- bzw. Gasverteilung wurde für alle Anlagenklassen der untere Rand der Nutzungsdauern nach der Anlage 1 StromNEV bzw. GasNEV verwendet; für alle anderen Betriebszweige gelten betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern. Schlüssel 4 "BAB-Umlageschlüssel": Gesamtkostenschlüssel aller Umlagen, der das Verhältnis der Kosten aus den Umlagen des gemeinsamen Bereiches (Verwaltung, Zeichenbüro, EDM, Fernwirktechnik, Technische Leitungen, Monteure, Vertrieb, Netzvertrieb, Verbrauchsabrechnung u.a.) auf die einzelnen Hauptkosten einer Spartentätigkeit in Summe darstellt. Schlüssel 5 "Forderungen aus L+L": Grundsätzlich besteht ein Zusammenhang zwischen Umsatz und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Bei dem angewandten Schlüssel handelt es sich um einen zweistufigen Schlüssel. Im ersten Schritt wird die Gesamtposition "Forderungen L u. L im Verhältnis des Umsatzes (ohne Innenumsatz) auf die Sparten Strom, Gas, Fern- und Nahwärme verteilt. Im zweiten Schritt wird innerhalb der Strom- und Gassparte den Aktivitäten "Verteilung" jeweils 1/12 ihres Umsatzes (des Netzumsatzes) verrechnet. Schlüssel 6 "Jahresüberschuss": Die Gewinnrücklagen sind auf die Sparten verteilt worden, die ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet haben. Bei dem angewandten Schlüssel sind die positiven Jahresergebnisse der einzelnen Sparten ins Verhältnis zu dem gesamten Jahresergebnis gesetzt worden. Im Anlagennachweis wird in der Umgliederungsspalte die Anpassung des Bilanzschlüssels gezeigt. Aktiva: Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen Bei den bilanzierten Finanzanlagen handelt es sich um neun Beteiligungen und eine Ausleihung. Die Beteiligungen wurden dem Stromvertrieb (Kommanditbeteiligungen an sieben Solarparks und einem Windpark sowie eine GmbH-Beteiligung) direkt zugerechnet. Die Beteiligung an der Netzgesellschaft Oyten GmbH, Oyten, (NOG) sowie das gewährte Gesellschafterdarlehen wurden ebenfalls dem Stromvertrieb zugeordnet. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe Es erfolgte eine direkte Zuordnung (ermöglicht durch die Trennung der Materialbereiche in der Materialwirtschaft). Die CO 2 -Emissionszertifikate wurden direkt der Aktivität Gashandel zugeordnet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Angesetzt wurde grundsätzlich der Schlüssel Nr. 5 - "Forderungen aus L + L". Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Es erfolgte eine direkte Zuordnung zur Sparte und Spartentätigkeit. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden entweder einer Sparte / Spartentätigkeit direkt zugeordnet oder - soweit kein direkter Zusammenhang hergestellt werden konnte - über verschiedene sachgerechte Schlüssel verteilt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand stellt die Residualgröße dar, die sich ergibt, nachdem die Passiva aufgestellt wurden, das Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung übernommen und die sonstigen Aktiva sachgerecht zugeordnet wurden. Sofern sich für einzelne Spartentätigkeiten negative Kassenbestände ergaben, wurden sie als Überziehungskredit behandelt und die entsprechenden Ausleihungen (Forderung gegen andere Unternehmensbereiche) verzinst. Rechnungsabgrenzungsposten Es erfolgte eine direkte Zuordnung zur Sparte und Spartentätigkeit. Passiva: Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital wurde grundsätzlich auf der Grundlage des der jeweiligen Aktivität zugeordneten Anlagevermögens und danach entsprechend auf Basis des Schlüssels 3 "Kalk-RBW" zugeordnet. Die Aktivität Handel wurde vorab mit Eigenkapital ausgestattet. Die im Jahr 2018 geleistete Einlage aus der Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 500 wurde der Aktivität Messstellenbetrieb direkt zugeordnet. Ferner wurde im Jahr 2021 aus der Aktivität Stromhandel T€ 100 entnommen und der Aktivität Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Absatz 2 EnWG T€ 100 direkt zugeordnet. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage wurde grundsätzlich auf Grundlage des Schlüssels 3 "Kalk-RBW" zugeordnet. Der Aktivität Stromvertrieb wurde kein Eigenkapital aus der Kapitalrücklage zugerechnet, da deren Eigenkapitalausstattung in ausreichender Höhe über das gezeichnete Kapital erfolgt. Der Aktivität Gasvertrieb wurden T€ 750 direkt zugeordnet. Gesetzliche Rücklage Die gesetzliche Rücklage wurde auf der Grundlage des Schlüssels 3 "Kalk-RBW" zugeordnet. Den Aktivitäten Strom- und Gasvertrieb wird kein Eigenkapital aus der gesetzlichen Rücklage zugerechnet, da deren Eigenkapitalausstattung in ausreichender Höhe über das gezeichnete Kapital erfolgt. Andere Gewinnrücklagen Die anderen Gewinnrücklagen setzen sich aus dem Vortrag und der Einstellung in die Gewinnrücklagen zusammen. Die Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen wurde auf der Basis des Schlüssels Nr. 6 - Jahresüberschuss - auf die Sparten und Spartentätigkeiten durchgeführt. Bilanzgewinn/-verlust Der Bilanzgewinn/-verlust 2023 wurde für die Aktivitäten aus der GuV übernommen. Sonderposten für Investitionszuschüsse Hierbei handelt es sich um die Baukostenzuschüsse des Jahres 2003. Die Zuordnung zu den Sparten und Spartentätigkeiten erfolgte direkt. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen werden nach dem Schlüssel 6 "Jahresüberschuss" auf die Aktivitäten verteilt. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Steuerrückstellungen gebildet. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden soweit möglich direkt zugeordnet und ansonsten sachgerecht geschlüsselt. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 6,0 Millionen Euro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und davon 3,0 Millionen Euro eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Sämtliche Übrige in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden direkt der Aktivität Elektrizitätsverteilung zugeordnet, da die Mittel für die Stromnetzinvestitionen bestimmt sind. Erhaltene Anzahlungen Die erhaltenen Anzahlungen wurden direkt zugeordnet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich direkt über die Kreditorenrechnungen auf die entsprechenden Aktivitäten verteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Es erfolgte eine direkte Zuordnung zur Sparte und Spartentätigkeit. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden möglichst direkt zugeordnet. Soweit dies nicht möglich war, erfolgte die Aufteilung auf die Aktivitäten über eine möglichst sachgerechte Schlüsselung. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Gesamtunternehmens umfasst die Sparten Strom, Gas, Wärme und innerhalb der Sparten Strom und Gas zusätzlich die Tätigkeiten "Verteilung" und "Vertrieb" sowie im Strombereich die Tätigkeit Messstellenbetrieb und "Ladepunkte". 1. Die Aufteilung erfolgt grundsätzlich über die direkt auf die Kostenstellen der Sparten / Spartentätigkeiten gebuchten Geschäftsvorfälle. 2. Neben den direkt zuordenbaren Kosten sind die Kosten des "Gemeinsamen Bereiches" auf die Sparten und Spartentätigkeiten verrechnet worden. Zum "Gemeinsamen Bereich" gehören zum Beispiel folgende Organisationseinheiten: Netzplanung, Netzbetrieb und Technischer Netzservice, Monteur-Kostenstelle, Netzvertrieb, Abrechnung, spartenübergreifende Hilfsfunktionen des Netzbetriebes (z. B. Netzleitwarte, Zeichenbüro, Fernwirk- und Leittechnik, Energiedatenmanagement, Zählerfernauslesung, IT-Sicherheit), Verwaltung, Materialwirtschaft sowie weitere Shared Services wie Liegenschaften, Heizzentrale und Werkstatt. Der "Gemeinsame Bereich" erbringt grundsätzlich Leistungen für mehrere Sparten und / oder Spartentätigkeiten des Gesamtunternehmens. Zur Verrechnung der nicht direkt zuordenbaren Kosten (Gemeinkosten) auf die Sparten Strom, Gas und Wärme sowie innerhalb der Sparten Strom und Gas auf die Tätigkeiten "Verteilung" und "Vertrieb" sowie "Messstellenbetrieb" und "Ladepunkte" nutzen die SWA als integriertes Unternehmen eine differenzierte Kostenstellenrechnung, die das Ziel verfolgt, den betrieblichen Leistungsprozess verursachungsgerecht darzustellen. Hierzu wurden Organisationseinheiten (Umlagekostenstellen) gebildet, die diejenigen Kosten erfassen, die nicht direkt den Hauptkostenstellen in den Sparten und den Spartentätigkeiten zugeordnet werden können. Die auf den einzelnen Umlagekostenstellen erfassten Gemeinkosten werden im Rahmen der Kostenstellenrechnung anhand verursachungsgerechter Bezugsgrößen auf andere nachgelagerte Umlagekostenstellen sowie die Haupt- und Nebenkostenstellen in den Sparten bzw. Spartentätigkeiten verrechnet, sofern diese Leistungen in Anspruch nehmen. Als Bezugsgrößen der Leistungsinanspruchnahme werden diverse Verrechnungsschlüssel genutzt. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um technische Messwerte, Anzahl Störmeldungen, Flächen (m 2 ), Personalschlüssel, Verhältniszahlen der Leistungserbringung, Zähleranzahl und Arbeitserhebungen (teilweise in Verbindung mit Netzkennzahlen).
Achim, den 28. März 2024 Stadtwerke
Achim
Sven Feht Tätigkeitsbilanz Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023Aktiva
Tätigkeitsbilanz Gasverteilung zum 31. Dezember 2023Aktiva
Tätigkeitsbilanz Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7 Absatz 2 EnWG zum 31. Dezember 2023Aktiva
Tätigkeitsbilanz Messstellenbetrieb und Messung (§ 3 MsbG) zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Elektrizitätsverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Gasverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeitvom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladesäulen für Elektromobile nach § 7c Absatz 2 EnwG
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeitvom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Messstellenbetrieb und Messung (§ 3 MsbG)
Anlagevermögen
Anlagevermögen
Anlagevermögen
Anlagevermögen
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Achim AG, Achim VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Achim AG, Achim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Achim AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung", "Ladepunkte" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hannover, den 12. Juni 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Moritz Meyer, Wirtschaftsprüfer ppa. Jörg Gropengießer, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 vom Vorstand regelmäßig und umfassend über die Lage der Gesellschaft, alle wesentlichen Geschäftsvorfälle und die Entwicklung des Unternehmens mündlich und schriftlich berichten lassen und die Geschäftsführung überwacht. Insbesondere wurden Maßnahmen, die nach Gesetz und Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen, eingehend erörtert. Dazu fanden im Geschäftsjahr 2023 sechs Sitzungen des Aufsichtsrates und drei Sitzungen des Betriebsausschusses statt. Schwerpunktthemen der Erörterungen waren:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023, die Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der Rechnungslegung nach § 6b EnWG sowie der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sind von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählten
geprüft und mit den uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers stimmt der Aufsichtsrat zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem vorgelegten Jahresabschluss, dem Lagebericht und dem Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie dem Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zu. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes an. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Vorstand sowie dem Betriebsrat spricht der Aufsichtsrat seinen Dank für die geleistete Arbeit und die vertrauensvolle Zusammenarbeit aus.
Achim, den 19. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Meyer, Vorsitzender Punkt 2 der TagesordnungEs wurde einstimmig beschlossen, den Bilanzgewinn von 211.283,95 € wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss zum 31.Dezember 2023 wurde am 30. August 2024 festgestellt. |
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