bedion
Grundbesitz GmbH
Birlenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.159.417,12 |
1.185.813,12 |
| I.
Sachanlagen |
1.159.417,12 |
1.185.813,12 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.048,90 |
10.518,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.048,90 |
10.518,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
96,06 |
97,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.169.562,08 |
1.196.429,23 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
378.130,66 |
375.148,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
350.000,00 |
350.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
148,51 |
-2.719,89 |
| IV.
Jahresüberschuss |
2.982,15 |
2.868,40 |
| B.
Rückstellungen |
1.087,63 |
1.777,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
790.343,79 |
819.503,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.169.562,08 |
1.196.429,23 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der bedion Grundbesitz GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 275a, 276, 288 HGB Gebrauch
gemacht.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend der von
der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellender
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro
wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert unter der Berücksichtigung von
Wertberichtigungen angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gemäß
§ 249 HGB gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte
gemäß § 253 HGB jeweils in Höhe des
Erfüllunsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen
wurden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung waren
nicht vorhanden, so dass die Angaben zur
Währungsumrechnung nicht notwendig sind.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Ergänzende Angaben zu den Forderungen
Der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit größer
einem Jahr beträgt 5.331,60 Euro (Vorjahr:
9.160,88 Euro).
Ergänzende Angaben zu den Verbindlichkeiten
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr beträgt 4.081,83 Euro (Vorjahr: 2.382,96
Euro).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren beträgt 779.051,99 Euro (Vorjahr:
813.808,16 Euro).
Für bilanzierte Verbindlichkeiten sind zum
Bilanzstichtag folgenden Pfandrechte eingetragen:
- 545.000 Grundschulden (Grundschuldbrief)
Birlenbach, Hainbuchenweg 1
- 300.000 Grundschulden (Grundschuldbrief)
Birlenbach, Hainbuchenweg 1
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1
HGB)
Am Abschlussstichtag bestanden
Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin in Höhe von 510.413,63 Euro.
Diese wurden bis zum 31.03.2010 mit 4% und ab dem
01.04.2010 mit 2,75% verzinst. Die Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin sind im Jahresabschluss
unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber
Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht" ausgewiesen.
Weitere Angaben zur Bilanz
Es wurden
keine
Bewertungseinheiten gebildet.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 285 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB wegen dauernder Wertminderung im
Anlagevermögen sind nicht vorgenommen worden.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten in
Höhe von
a) das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 560,20 Euro
b) das ausserordentliche Ergebnis 0,00 Euro
Außerordentliche Aufwendungen und Erträge
sind nicht angefallen.
V. Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführung
Herr Bernd Dillmann, Birlenbach (Kaufmann) ist
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer und
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden das folgende
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB:
- 300.000 Grundschulden (Grundschuldbrief)
Birlenbach, Hainbuchenweg 1 für LIMAX-GmbH zur
Absicherung von Verbindlichkeiten der LIMAX-GmbH
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungs-
verhältnisse i.S. von § 251 HGB sind bestanden
nach Angaben der Geschäftsleitung am Abschlussstichtag
nicht.
Risiko der Inanspruchnahme
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
3. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beabsichtigt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
- Gewinnvortrag 148,51 Euro
- Ausgleichsposten 0,00 Euro
- Jahresüberschuss 2.982,15 Euro
- Ausschüttung an die Gesellschafter 0,00
Euro
- Gewinnvortrag auf neue Rechnung 3.130,66 Euro
- Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00
EUR
4. Lagebericht
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde
aufgrund der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
verzichtet.
Birlenbach, den 09.06.2012
gez. Bernd Dillmann (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.06.2012 festgestellt.
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