Lendermann Verwaltungs GmbH

Südstraße 3, 59387 Ascheberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 7682
Eingetragen
6.7.2004
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere Beteiligung als persönliche haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Lendermann GmbH & Co. KG. , welche die Verwaltung und Verpachtung von Grundbesitz zum Gegenstand hat.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Lendermann
seit 6.9.2013
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lendermann Verwaltungs GmbH

Ascheberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

0

12.500

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.298

3.245

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

13.067

12.937

Summe Aktiva

16.366

28.682



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-12.500

eingefordertes Kapital

12.500

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

2.595

2.014

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

277

580

B. Rückstellungen

938

1.007

C. Verbindlichkeiten

56

80

Summe Passiva

16.366

28.682

ANHANG

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze ( § 252 I HGB) sind beachtet worden:

a) Bilanzidentität (§ 252 I Nr. 1 HGB)

b) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 I Nr. 2 HGB)
(going concern prinzip)

c) Einzelbewertung (§ 252 I Nr. 3 HGB)

d) Prinzip der Vorsicht (§ 252 I Nr. 4 HGB)

e) Periodenabgrenzung (§ 252 I Nr. 5 HGB)

f) Bilanzkontinuität (§ 252 I Nr. 6 HGB)

Die Wertansätze in der Bilanz der Lendermann Verwaltungs GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0 EUR (Vorjahr 0 EUR).

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 56 EUR (Vorjahr 80 EUR).

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Größenklasse

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Lendermann GmbH & Co. KG, Ascheberg.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Herrn Josef Lendermann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.10.2011

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