Erdbaulaboratorium Saar GmbH
Heusweiler
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
97.569,00 |
114.642,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.943,00 |
9.079,00 |
| II.
Sachanlagen |
95.626,00 |
105.563,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.681.221,66 |
1.561.248,38 |
| I.
Vorräte |
109.998,00 |
65.219,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
475.289,64 |
383.012,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.095.934,02 |
1.113.017,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
386,75 |
386,75 |
| D.
Aktive latente Steuern |
128.475,00 |
141.765,00 |
| Aktiva |
1.907.652,41 |
1.818.042,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
254.815,95 |
250.186,50 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
119.057,31 |
115.380,40 |
| III.
Jahresüberschuss |
84.629,45 |
83.676,91 |
| B.
Rückstellungen |
1.383.180,00 |
1.453.375,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
269.656,46 |
114.480,63 |
| Passiva |
1.907.652,41 |
1.818.042,13 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Erdbaulaboratorium Saar GmbH hat ihren Sitz in
Heusweiler und ist eingetragen im Zentralen Handelsregister
des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7855.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt vor
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften bilanziert.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung
berücksichtigt. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten und die Gemeinkosten des Material- und des
Fertigungsbereiches sowie anteilige Verwaltungsgemeinkosten
und Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung bewertet. Für zweifelhafte
Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Pensionsrückstellungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem
Teilwertverfahren ermittelt. Grundlagen des Gutachtens sind
die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und der
durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene
Rechnungszinsfuß von 1,82 %, der dem
durchschnittlichen Marktzins bei einer angenommen
Restlaufzeit von 10 Jahren entspricht. Zudem ist ein
Rententrend von 2,0 % berücksichtigt. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 1.302.283,00.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit beim Übergang auf die durch das BilMoG
geänderten Rechnungslegungsvorschriften Wahlrechte
bestehen, bisherige Wertansätze von Aktivposten zu
erhöhen bzw. Passivposten aufzulösen, haben wir
von diesen Wahlrechten keinen Gebrauch gemacht.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bei der Pensionsrückstellung ergibt sich
aufgrund § 253 Abs. 6 HGB eine
Ausschüttungssperre für den Unterschiedsbetrag
zwischen Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe
des Zinssatzes nach dem 10-Jahresdurchschnitt und dem
Ansatz bei Verwendung des Zinssatzes gemäß
7-Jahresdurchschnitt. Dieser beträgt zum Ende des
Geschäftsjahres Euro 7.865,00.
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für Urlaub, Tantiemen und
Jahresabschlusskosten gebildet.
In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind
Beträge mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr in
Höhe von Euro 269.656,46 (Vorjahr Euro 114.480,63)
sowie mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr in Höhe
von Euro 0,00 (Vorjahr Euro 0,00) enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag betragen die Verbindlichkeiten
gegen Gesellschafter/Geschäftsführer Euro
145.469,21; die Verzinsung erfolgte mit 3,0 Prozent.
Zu alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr
Richard Bastgen, Riegelsberg sowie Herr Frederik Bastgen,
Riegelsberg, bestellt.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Heusweiler, den 25. Juni
2024
gez.
Richard Bastgen, Frederik Bastgen
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2024
festgestellt.
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