Warnowpersonal GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
74.866,00 |
60.976,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
74.864,00 |
60.974,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
146.760,19 |
384.974,92 |
| I.
Vorräte |
7.342,29 |
10.364,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.597,02 |
361.765,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.184,91 |
32.296,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.820,88 |
12.844,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.631,32 |
8.884,09 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
165.779,78 |
55.142,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
401.037,29 |
509.977,78 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
80.142,77 |
24.016,54 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
110.637,01 |
56.126,23 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
165.779,78 |
55.142,77 |
| B.
Rückstellungen |
65.091,74 |
72.477,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
335.945,55 |
437.499,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
267.883,78 |
359.704,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
68.061,77 |
77.795,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
401.037,29 |
509.977,78 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Warnowpersonal
GmbH zum 31. Dezember 2020 wurde auf Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Für die Gewinn - und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebene
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und
288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327
HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aufbau und Gliederung des Jahresabschlusses
entsprechen dem Vorjahr.
Die Bilanz weist einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag aus.
Die Geschäftsführung ist aufgrund der
erstellten positiven Fortführungsprognose der
Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter
Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst nach dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung bekannt geworden
sind. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet.
Das
Sachanlagevermögen wurde gem. § 253 Abs. 1
HGB zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
Anschaffungskosten wurden gem. § 255 Abs. 1 HGB
ermittelt.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt.
Das
Umlaufvermögen wurde gem. § 253 Abs. 1 und
3 HGB mit seinen Anschaffungskosten bewertet.
Die Aufstellung des Inventars erfolgte nach den
Grundsätzen der §§ 240 und 241 HGB.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
Nominalwerten angesetzt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
einzeln aufgezeichnet.
Der
Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten
sind mit den Nominal-werten angesetzt worden.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. §
250 Abs.1 i. V. m. § 252 Abs.1 Nr.5 HGB entsprechend
der Verursachung der Aufwendungen gebildet.
Bei der Bildung der
Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie
wurden gem. § 253 Abs.1 HGB in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1 HGB
mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht.
3. Ergänzende Angaben
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr von Herrn
Thorsten Martens geführt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind in branchenüblichem Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
oder sonstige, nicht in der Bilanz aus-gewiesene
finanzielle Verpflichtungen, bestanden am Bilanzstichtag
nicht.
Mit Datum vom 18.01.2022 wurde ein Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Warnowpersonal GmbH gestellt. Zum
Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses lag eine
Entscheidung des Gerichtes dazu noch nicht vor.
Rostock, den 09.03.2022
Thorsten Martens
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
gez. T. Martens
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.03.2022 festgestellt.
|