Studio
Salewski GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
81.815,00 |
76.942,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
81.814,00 |
76.941,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
177.988,09 |
161.140,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.320,63 |
70.978,45 |
| II.
Wertpapiere |
59.471,66 |
59.501,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
90.195,80 |
30.661,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.729,61 |
820,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
261.532,70 |
238.903,23 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
231.993,79 |
196.548,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
170.948,21 |
158.550,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
35.445,58 |
12.397,42 |
| B.
Rückstellungen |
11.569,37 |
6.726,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.969,54 |
35.628,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.931,98 |
28.102,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.037,56 |
7.526,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
261.532,70 |
238.903,23 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.2016
der
Studio Salweski GmbH
Hattinger Str. 887
44879 Bochum
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Studio Salewski
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches -unter
Anwendung der Regelungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetze (BilMoG) - erstellt.
Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
des § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des
§ 275 (2) HGB gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Es wurden
größenabhängige Erleichterungen gem. §
274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen.
Abweichungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften angewandt:
A. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten, vermindert um nutzungsbedingte lineare
Abschreibung, angesetzt. Zugänge von beweglichen
Vermögensgegenständen innerhalb des Jahres werden
grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu
Anschaffungskosten von 410,00 € wurden im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibung Rechnung
getragen.
B. Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. In die Herstellungskosten
werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch
Fertigung- und Materialgemeinkosten einschließlich
Abschreibung einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Falls der so ermittelte Wert oberhalb der
Einkaufspreise am Bilanzstichtag liegt oder über dem
zu erwartenden Verkaufserlös abzüglich der noch
zu erwartenden Erlösschmälerungen und Kosten,
werden Abwertungen auf den Niederstwert vorgenommen.
C. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Für erkennbare Einzelrisiken werden
erforderlichenfalls Einzelwertberichtigungen gebildet, das
allgemeine Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
D. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und etwaige
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgte in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags, wobei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr laufzeitentsprechend abgezinst wurden.
E. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt
F. Weitere Angaben
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Gemäß § 286 (4) HGB wird auf die
Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsleitung
verzichtet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung der
Anlagenwerte ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Abgrenzung der sonstigen
Vermögensgegenstände, dienen der
periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
GeschäftsführerPeter Salewski geführt.
Hattingen, den 26.04.2018
gez.
Peter Salewski
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2018 festgestellt.
|