Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 7585
Eingetragen
11.5.2005
Branche
Architekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungArchitekturbüros für HochbauArchitekturbüros für Garten- und Landschaftsgestaltung
Gegenstand
Architekturleistungen im Sinne der HOAI und sonstige Beratungs- und Planungsleistungen in den Bereichen Städtebau, Hochbau und Innenausbau, darüber hinaus Wettbewerbsvorbereitung und -durchführung, Wettbewerbs- und Preisgerichtsbeteiligung, Forschung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ilka Berger
seit 15.1.2025
Vorstandsmitglied
Prokura
Guido Höfert
seit 12.5.2021
Vorstandsmitglied
Johannes Hegger
seit 13.7.2016
Vorstandsmitglied
Andreas Wiege
seit 11.5.2005
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HHS Planer + Architekten AG

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 57.710,00 47.811,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.418,50 9.341,50
II. Sachanlagen 38.291,50 38.470,00
B. Umlaufvermögen 7.220.034,36 8.053.959,27
I. Vorräte 5.189.499,40 5.976.099,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 265.535,20 566.639,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 506,59 506,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.764.999,76 1.511.220,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 29.221,36 57.794,27
Aktiva 7.306.965,72 8.159.565,04

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.629.124,69 1.554.614,00
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen 5.000,00 5.000,00
III. Bilanzgewinn 1.574.124,69 1.499.614,00
davon Gewinnvortrag 1.224.614,00 1.231.461,59
B. Rückstellungen 327.847,55 279.124,70
C. Verbindlichkeiten 5.346.430,98 6.325.826,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 5.346.430,98 6.325.826,34
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.562,50  
Passiva 7.306.965,72 8.159.565,04

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden

Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut Handelsregistereintragung lauten wie folgt:

Firmierung laut Handelsregistereintragung: HHS Planer + Architekten AG
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Kassel
zuständiges Handelsregister-Gericht: Kassel
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB 7585

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Aktiengesellschaften (AktG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, § 286, 288 HGB sowie § 160 Abs. 3 AktG wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß § 326 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.

Die Darstellung des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert (§ 265 Abs. 1 S.2 HGB). Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte: Es wurden Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferung und Leistung in Höhe von TEUR 21 vorgenommen. Der Vorjahresausweis wurde unter Berücksichtigung der ertrags- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen angepasst dargestellt.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB lagen nicht vor.

Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen Werten und beträgt zwischen 3 und 5 Jahren. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen­stände werden grundsätzlich nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zulässig. Die Nutzungsdauer beträgt für technische Anlagen und Maschinen zwischen 3 und 13 Jahren sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 23 Jahren.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu 800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und umfassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes angesetzt.

Als unfertige Leistungen wurden im Berichtsjahr alle angeforderten Abschlagszahlungen zum Bilanzstichtag für Leistungsphasen gemäß HOAI mit Leistungsstand geringer als 100 % aktiviert. Die angeforderten Abschlagszahlungen gelten hierbei als bester Schätzer für die gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HBG aktivierungspflichtigen Kosten (Material- und Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Wertverzehr des Anlagevermögens, der durch die Fertigung veranlasst ist). Das tatsächlich Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird hierdurch verbessert. Als erhaltene Anzahlungen mit Leistungsstand je Leistungsphase gleich 100 % wurde im Berichtsjahr aus den unfertigen Leistungen in die Umsatzerlöse umgegliedert.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB). Dem allgemeinen Adressatenausfallrisiko wurde unter Beachtung von Wesentlichkeitsaspekten  durch die Vornahme einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,45 % des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensgegenstände zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Die Höhe der Steuerrückstellung wurde anhand der aus der Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung abgeleitet.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungs­betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsver­pflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Überleitung des Jahresergebnisses zum Bilanzergebnis (§ 158 Abs. 1 AktG)

Hinsichtlich der Überleitung des Jahresergebnisses zum Bilanzergebnis wird auf die Gewinn- und Verlustrechnung verwiesen.

Sonstige Angaben

Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Geschäfte:



Restlaufzeit


bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre

Euro
Euro
Euro
Langfristige Miet- und Pachtverträge
72.552,54
41.656,62
0,00
Leasingverträge
2.543,41
845,59
0,00
Summe
75.095,95
42.502,21
0,00


Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 32 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt.

Unterschrift des Vorstandes

Kassel, 21.06.2024

Andreas Wiege
(Ort, Datum)

(Unterschrift Vorstand)
Kassel, 21.06.2024

Johannes Hegger
(Ort, Datum)

(Unterschrift Vorstand)
Kassel, 21.06.2024

Guido Höfert
(Ort, Datum)

(Unterschrift Vorstand)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024 festgestellt.

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