VESPER Gesellschaft mbHLiquidiert

Fünffensterstraße 4, 34117 Kassel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 6819
Eingetragen
4.6.1998
Branche
Herstellung von Lampen und LeuchtenBeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
Gegenstand
Der Einkauf und der Vertrieb von Leuchten und Leuchtsystemen sowie alle Geschäfte, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, insbesondere auch im Rahmen dieses Geschäftsbereichs anfallende Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Walter Vesper
seit 16.9.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
66.67%
33.33%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Walter Vesper
Schwarzwaldweg 21, 34134 Kassel
20.500 €
66.67%
Ingeborg Vesper
Schwarzwaldweg 21, 34134 Kassel
10.250 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vesper GmbH Handel mit Leuchten u. Möbeln

Kassel

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 441,00 640,00
I. Sachanlagen 441,00 640,00
B. Umlaufvermögen 266.421,96 275.516,80
I. Vorräte 238.381,84 263.843,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.569,98 9.145,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.470,14 2.527,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 170,22 170,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 267.033,18 276.327,02

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 3.307,05 2.872,39
I. gezeichnetes Kapital 30.677,51 30.677,51
II. Verlustvortrag 27.805,12 17.306,90
III. Jahresüberschuss 434,66 -10.498,22
B. Rückstellungen 2.400,00 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 261.326,13 270.954,63
Bilanzsumme, Summe Passiva 267.033,18 276.327,02

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2006



Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der Vesper GmbH zum 31.12.2005 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.


Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:


Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.





Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss





Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.




Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei



Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Kassel, den






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