Internet Global Services IGS GmbH

Wittelsbacherstraße 36, 95100 Selb, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 2399
Eingetragen
27.2.1996
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Betrieb eines Internet-Dienstleistungsanbieters. Diese erfaßt alle einschlägigen Leistungen im Bereich der Kommunikationstechnik. Insbesondere der Handel mit allen einschlägigen Artikeln, Geräten und Programmen, die Beratung, Planung, Erstellung und Zurverfügungstellung von allen Internetleistungen und entsprechender Hard- und Software. Weiterhin betreibt die GmbH die Vermarktung von Kommunikationstechnologie aller Art

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Hahn
seit 8.2.2018
Geschäftsführer
Atilla Frohring
seit 22.8.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Atilla Frohring
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Wolfgang Hahn
Zinngrabenweg 15, 95158 Kirchenlamitz
25000
66.67%
Atilla Frohring
Am Rabenberg 32, 95173 Schönwald
12500
33.33%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Internet Global Services IGS GmbH

Selb

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 4.150,00 4.041,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1,00
II. Sachanlagen 4.149,00 4.040,00
1. technische Anlagen und Maschinen 719,00 1.374,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.430,00 2.666,00
B. Umlaufvermögen 71.173,55 56.573,67
I. Vorräte 3.968,32 3.987,64
1. fertige Erzeugnisse und Waren 3.968,32 3.987,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.645,80 27.878,24
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 38.994,15 23.096,82
2. sonstige Vermögensgegenstände 6.651,65 4.781,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.559,43 24.707,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.011,54 1.244,18
Summe Aktiva 76.335,09 61.858,85

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 49.090,70 38.276,10
I. gezeichnetes Kapital 38.346,89 38.346,89
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 -12.782,30
2. eingefordertes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen -2.143,28 -2.143,28
1. andere Gewinnrücklagen -2.143,28 -2.143,28
III. Gewinnvortrag 14.854,79 4.787,54
IV. Jahresüberschuss 10.814,60 10.067,25
B. Rückstellungen 12.845,46 6.766,48
1. Steuerrückstellungen 2.405,40 0,00
2. sonstige Rückstellungen 10.440,06 6.766,48
C. Verbindlichkeiten 14.398,93 16.816,27
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.489,50 12.091,51
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 10.489,50 12.091,51
2. sonstige Verbindlichkeiten 3.909,43 4.724,76
davon aus Steuern 3.813,39 4.571,35
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.909,43 4.724,76
Summe Passiva 76.335,09 61.858,85

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2015 beginnen sind die Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetztes BilRUG zwingend anzuwenden. Der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020 wird die Schlussbilanz per 31.12.2019 zugrunde gelegt.
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2)Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3)Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4)Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

5)Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht".

6)Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden, soweit diese nach BilMoG zulässig sind.

7)Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1)Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2)Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3)Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4)Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5)Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1)Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerliche Regelungen berücksichtigt.

2)Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3)Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4)Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5)Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6)Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Soweit in der Vergangenheit steuerliche Sonderabschreibungen vorgenommen bzw. aus steuerlichen Gründen die degressive Abschreibung gewählt wurde, wurden die Wertansätze zum 1.1.2010 unter Berücksichtigung der linearen Abschreibungen angepasst.

Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 150,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von 150,00 Euro bis 1000,00 Euro wurden die Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG - Sammelposten GWG - beachtet.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 wurde das Wahlrecht dahingehend angewandt, dass die Regelung des § 6 Abs. 2a EStG nicht berücksichtigt wurde und Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro im Rahmen des § 6 Abs. 2 EStG als GWG ausgewiesen werden.

7)Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

8)Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

9)Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

10)Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die gezeichneten Stammeinlagen sind zu 2/3 einbezahlt. Die ausstehenden und nicht eingeforderten Einlagen wurden offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

11) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

12)Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Etwaige Verbindlichkeiten mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren werden in der Bilanz ordnungsgemäß ausgewiesen.

13)Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

14)Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

III. Anmerkungen zur Bilanz

1)Die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft stellt eine verkürzte Bilanz gem. § 266 Abs. 1 S. 3 HGB auf.

2)Die nach gesetzlichen Vorschriften geforderten Vermerke werden überwiegend in der Bilanz aufgeführt.

3)Gemäß der Erleichterungsvorschrift nach § 274a HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird auf die Veröffentlichung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB verzichtet.

4) Der Jahresabschluss per 31.12.2020 wurde gem. § 264 HGB am 14. April 2021 aufgestellt.

IV. Geschäftsführungsorgane

Außer den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den Gesellschafter-Geschäftsführern, Herrn Wolfgang Hahn und Herrn Attila Frohring geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

sonstige Berichtsbestandteile

Selb, den 30.12.2021

gezeichnet

Wolfgang Hahn, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2021 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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Aktueller Abdruck
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