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Global Services IGS GmbH
Selb
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.150,00 |
4.041,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.149,00 |
4.040,00 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
719,00 |
1.374,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
3.430,00 |
2.666,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
71.173,55 |
56.573,67 |
| I.
Vorräte |
3.968,32 |
3.987,64 |
| 1.
fertige Erzeugnisse und Waren |
3.968,32 |
3.987,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.645,80 |
27.878,24 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
38.994,15 |
23.096,82 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
6.651,65 |
4.781,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.559,43 |
24.707,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.011,54 |
1.244,18 |
| Summe
Aktiva |
76.335,09 |
61.858,85 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.090,70 |
38.276,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
38.346,89 |
38.346,89 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-2.143,28 |
-2.143,28 |
| 1.
andere Gewinnrücklagen |
-2.143,28 |
-2.143,28 |
| III.
Gewinnvortrag |
14.854,79 |
4.787,54 |
| IV.
Jahresüberschuss |
10.814,60 |
10.067,25 |
| B.
Rückstellungen |
12.845,46 |
6.766,48 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
2.405,40 |
0,00 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
10.440,06 |
6.766,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.398,93 |
16.816,27 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
10.489,50 |
12.091,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
10.489,50 |
12.091,51 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
3.909,43 |
4.724,76 |
| davon
aus Steuern |
3.813,39 |
4.571,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.909,43 |
4.724,76 |
| Summe
Passiva |
76.335,09 |
61.858,85 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2015
beginnen sind die Vorschriften des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetztes BilRUG zwingend
anzuwenden. Der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020 wird die
Schlussbilanz per 31.12.2019 zugrunde gelegt.
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2)Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3)Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4)Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
5)Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten
"Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht".
6)Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden, soweit
diese nach BilMoG zulässig sind.
7)Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1)Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2)Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3)Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4)Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5)Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1)Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.
Soweit zulässig wurden steuerliche Regelungen
berücksichtigt.
2)Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3)Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4)Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5)Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6)Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Soweit in der
Vergangenheit steuerliche Sonderabschreibungen vorgenommen
bzw. aus steuerlichen Gründen die degressive
Abschreibung gewählt wurde, wurden die
Wertansätze zum 1.1.2010 unter Berücksichtigung
der linearen Abschreibungen angepasst.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter
150,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig
im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Für
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Anschaffungswert von 150,00 Euro bis 1000,00 Euro wurden
die Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG - Sammelposten
GWG - beachtet.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2010 wurde das Wahlrecht
dahingehend angewandt, dass die Regelung des § 6 Abs.
2a EStG nicht berücksichtigt wurde und
Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro im Rahmen des §
6 Abs. 2 EStG als GWG ausgewiesen werden.
7)Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der
beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde
dieser unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
8)Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für bestimmte Zeit
nach dem Stichtag darstellen.
9)Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
10)Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt. Die gezeichneten Stammeinlagen sind zu 2/3
einbezahlt. Die ausstehenden und nicht eingeforderten
Einlagen wurden offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
11) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
12)Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Etwaige
Verbindlichkeiten mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren werden in der Bilanz
ordnungsgemäß ausgewiesen.
13)Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
14)Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
III. Anmerkungen zur Bilanz
1)Die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft
stellt eine verkürzte Bilanz gem. § 266 Abs. 1 S.
3 HGB auf.
2)Die nach gesetzlichen Vorschriften geforderten
Vermerke werden überwiegend in der Bilanz
aufgeführt.
3)Gemäß der Erleichterungsvorschrift nach
§ 274a HGB für kleine Kapitalgesellschaften wird
auf die Veröffentlichung des Anlagespiegels nach
§ 268 Abs. 2 HGB verzichtet.
4) Der Jahresabschluss per 31.12.2020 wurde gem.
§ 264 HGB am 14. April 2021 aufgestellt.
IV. Geschäftsführungsorgane
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
den Gesellschafter-Geschäftsführern, Herrn
Wolfgang Hahn und Herrn Attila Frohring geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
sonstige Berichtsbestandteile
Selb, den 30.12.2021
gezeichnet
Wolfgang Hahn, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2021
festgestellt.
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